Sparpreis => Flexpreis (Fahrkarten und Angebote)
BC25, Samstag, 24.02.2018, 19:02 (vor 2954 Tagen)
bearbeitet von BC25, Samstag, 24.02.2018, 19:04
Hallo, werthe ICE-Treff-Gemeinde.
Ich habe einen Sparpreis 1.Klasse. Kann ich das Ticket im Zug umwandeln in einen Flexpreis 2.Klasse?
Bitte um schnelle Antwort!
MfG BC25
Sparpreis => Flexpreis
agw, NRW, Samstag, 24.02.2018, 19:07 (vor 2954 Tagen) @ BC25
Hallo, werthe ICE-Treff-Gemeinde.
Ich habe einen Sparpreis 1.Klasse. Kann ich das Ticket im Zug umwandeln in einen Flexpreis 2.Klasse?Bitte um schnelle Antwort!
Sparpreise kann man in nichts umwandeln.
Eventuell vor dem 1.Geltungstag stornieren.
Sparpreis => Flexpreis
BC25, Samstag, 24.02.2018, 19:13 (vor 2954 Tagen) @ BC25
bearbeitet von BC25, Samstag, 24.02.2018, 19:15
Mein Linienbus hat Verspätung und ich werde höchstwahrscheinlich meinen IC verpassen. Was habe ich für Möglichkeiten?!
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Bambalouni, Bielefeld / Jena, Sonntag, 25.02.2018, 10:06 (vor 2954 Tagen) @ BC25
bearbeitet von Bambalouni, Sonntag, 25.02.2018, 10:07
Mein Linienbus hat Verspätung und ich werde höchstwahrscheinlich meinen IC verpassen. Was habe ich für Möglichkeiten?!
Ich hatte vor etwa einem halben Jahr ein ähnliches Problem. Die Stadtbahn auf dem Weg zum Bahnhof in Bielefeld war stark verspätet, sodass ich den ICE verpasst habe. Ich habe mich im Zug direkt an den Zugbegleiter gewendet und den Sachverhalt geschildert und dabei freundlich auf das City-Ticket verwiesen, welches schließlich im Preis inklusive war. Man zeigte sich einsichtig und hat mein Ticket freigegeben. Sie ist aber reine Kulanz. Frag ganz freundlich.
Ich muss dazu sagen, dass der erste Zugbegleiter dies ablehnte. Erst als ich im Zug weiter nach hinten ging und einen weiteren Zugbegleiter traf, hatte ich Glück und dieser hatte Mitleid.
Sollte es sich bei dem Linienbus natürlich um einen ic-bus der Deutschen Bahn handeln, hast du gute Karten, dass du auch ein Recht darauf hast, befördert zu werden. Eventuell hat man auch schneller Einsicht bei Regionalbussen, die der Deutschen Bahn gehören.
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Frecciarossa, Sonntag, 25.02.2018, 10:58 (vor 2954 Tagen) @ Bambalouni
So sollte es eigentlich immer sein und auch in den Beförderungsbedingungen festgeschrieben werden. Leider hat sich bei der DB die Erkenntnis, dass der öffentlicher Verkehr als ein Gesamtsystem funktionieren muss, noch nicht durchgesetzt.
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Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 25.02.2018, 11:25 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
So sollte es eigentlich immer sein und auch in den Beförderungsbedingungen festgeschrieben werden. Leider hat sich bei der DB die Erkenntnis, dass der öffentlicher Verkehr als ein Gesamtsystem funktionieren muss, noch nicht durchgesetzt.
Bei welchem (eigenwirtschaftlich) opperierenden Unternehmen hat sich diese "Erkenntnis" denn durchgesetzt?
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Frecciarossa, Sonntag, 25.02.2018, 11:45 (vor 2954 Tagen) @ Berlin-Express
Ich wüsste nicht, warum Eigenwirtschaftlichkeit hier ein Hindernis sein sollte. Es ist doch im ureigensten Interesse der Bahn, dass dem Kunden beim Umsteigen keine Steine in den Weg gelegt werden.
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keksi, Sonntag, 25.02.2018, 11:58 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
Ich wüsste nicht, warum Eigenwirtschaftlichkeit hier ein Hindernis sein sollte. Es ist doch im ureigensten Interesse der Bahn, dass dem Kunden beim Umsteigen keine Steine in den Weg gelegt werden.
Das ist deine eigene Sache, wenn du zu spät am Bahnhof bist. Wenn du deinen Flieger verpasst, weil der Bus zum Bahnhof zu spät ist und du den Zug zum Flug verpasst, dann hast du auch Pech gehabt. Und woher sollen die Mitarbeitet im Zug wissen, das dein Bus zu spät war?
Das hat alles nix mit Kulanz zu tun. Und einfach den nächsten Mitarbeitet zu fragen, was der ablehnt, ist dann auch ausspielen von Kollegen...so nach dem Motto, ich frage alle Leute bis irgendeiner JA sagt....
+1
462 001, Taunus, Sonntag, 25.02.2018, 12:01 (vor 2954 Tagen) @ keksi
Das ist deine eigene Sache, wenn du zu spät am Bahnhof bist.
100% Zustimmung!
Das hat alles nix mit Kulanz zu tun. Und einfach den nächsten Mitarbeitet zu fragen, was der ablehnt, ist dann auch ausspielen von Kollegen...so nach dem Motto, ich frage alle Leute bis irgendeiner JA sagt....
So ist die heutige Mentalität der Leute halt.
Ich würde da immer knallhart nen neuen Fahrschein verkaufen.
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
-1
Frecciarossa, Sonntag, 25.02.2018, 12:14 (vor 2954 Tagen) @ 462 001
Ich würde da immer knallhart nen neuen Fahrschein verkaufen.
Schön dumm.
Genau, beleidige doch einfach mal...
462 001, Taunus, Sonntag, 25.02.2018, 12:15 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
Ich würde da immer knallhart nen neuen Fahrschein verkaufen
Schön dumm.
Genau...
Les mal die BB...
Ich bin aber raus, denn wenn du nur Beleidigen kannst ist das deine Sache!
--
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Frecciarossa, Sonntag, 25.02.2018, 12:13 (vor 2954 Tagen) @ keksi
Das ist deine eigene Sache, wenn du zu spät am Bahnhof bist.
Das ist die geltende Rechtslage, das ist klar. Dass sich die Bahn damit aber ins eigene Fleisch schneidet, sollte eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein. Für Euch will ich es aber trotzdem erklären.
Die Bahn steht im Wettbewerb mit anderen Verkehrsmitteln, zum Beispiel dem Auto.Ein potentieller Fahrgast wird allerdings die Gesamtreise mit Bahn und Bus gegenüber einer möglichen Autofahrt hinsichtlich Preis, Zeitdauer, Komfort etc. vergleichen. Wenn dem Fahrgast beim Verpassen eines Anschlusses Kosten entstehen, muss er dies in seine Kalkulation einbeziehen. Er wird also mit Kosten kalkulieren, die über dem Fahrpreis liegen (z.B. mit dem Erwartungswert bei einer angenommenen Wahrscheinlichkeit eines Anschlussverlustes, wahrscheinlicher jedoch mit einem darüber liegenden Wert, da das Risiko einer Vervielfachung des zu zahlenden Betrages von den meisten Menschen abgelehnt wird). Wenn ich jedoch davon ausgehe, dass die Bahn ihre Preise gewinnoptimiert festlegt, dann ist jeder davon abweichende Preis suboptimal. Daher liegt es im Interesse der Bahn, bei Anschlussverlusten die Fahrgäste nicht draufzahlen zu lassen. Dies gilt entsprechend übrigens für Umsteigeverbindungen mit mehreren Bahnfahrkarten.
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keksi, Sonntag, 25.02.2018, 12:52 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
Das ist deine eigene Sache, wenn du zu spät am Bahnhof bist.
Das ist die geltende Rechtslage, das ist klar. Dass sich die Bahn damit aber ins eigene Fleisch schneidet, sollte eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein. Für Euch will ich es aber trotzdem erklären.Die Bahn steht im Wettbewerb mit anderen Verkehrsmitteln, zum Beispiel dem Auto.Ein potentieller Fahrgast wird allerdings die Gesamtreise mit Bahn und Bus gegenüber einer möglichen Autofahrt hinsichtlich Preis, Zeitdauer, Komfort etc. vergleichen. Wenn dem Fahrgast beim Verpassen eines Anschlusses Kosten entstehen, muss er dies in seine Kalkulation einbeziehen. Er wird also mit Kosten kalkulieren, die über dem Fahrpreis liegen (z.B. mit dem Erwartungswert bei einer angenommenen Wahrscheinlichkeit eines Anschlussverlustes, wahrscheinlicher jedoch mit einem darüber liegenden Wert, da das Risiko einer Vervielfachung des zu zahlenden Betrages von den meisten Menschen abgelehnt wird). Wenn ich jedoch davon ausgehe, dass die Bahn ihre Preise gewinnoptimiert festlegt, dann ist jeder davon abweichende Preis suboptimal. Daher liegt es im Interesse der Bahn, bei Anschlussverlusten die Fahrgäste nicht draufzahlen zu lassen. Dies gilt entsprechend übrigens für Umsteigeverbindungen mit mehreren Bahnfahrkarten.
Wir reden hier von einem Bus oder Straßenbahn!!!!!! Das hat nix mit DB zu tun.
Wenn da was ausfällt, dann müsste die neue Fahrkarte nicht die DB zahlen sondern
Der Verkehrsverbund der schuldig ist. Wenn ich nun mal ein
Günstiges Ticket habe, das ist das eben zuggebunden...
Rechtzeitig losfahren wäre die einfachste Lösung...
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Frecciarossa, Sonntag, 25.02.2018, 12:57 (vor 2954 Tagen) @ keksi
Das ist alles klar. Die Frage ist doch, ob die Regelung sinnvoll ist, so wie sie ist. Ich habe dargelegt, weshalb ich diese Praxis aus betriebswirtschaftlicher Sicht für falsch halte. Kannst Du Deine Auffassung auch begründen?
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Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 25.02.2018, 13:11 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
Da muß man nichts lang begründen, nimm einfach zwei Straßenbahntakte früher.
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
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Frecciarossa, Sonntag, 25.02.2018, 13:12 (vor 2954 Tagen) @ Alibizugpaar
Starke Argumentation.
Gesunder Menschenverstand
MF_5289, Sonntag, 25.02.2018, 13:30 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von MF_5289, Sonntag, 25.02.2018, 13:30
Starke Argumentation.
In dem Sinne ja, weil gesunder Menschenverstand. Im Ausgangspost und im weiteren Verlauf steht "mein Linienbus", als kann man erstmal davon ausgehen, dass es einen Takt gibt und man durchaus nicht auf den letzten Drücker am Bahnhof ist, hätte man eine oder zwei Fahrten eher genutzt.
Geht man vom größeren Städten aus Hamburg, Berlin oder andere Landeshauptstädt/Metropolregionen dann hat man einen relativ dichten ÖPNV (5 bis 15 in Pereferien vielleicht auch mal 30min Takt). Da gebietet es der gesunde Menschenverstand rechtzeitig am Bahnhof zu sein - das gilt auch für die unsägliche Planabfahrtsdiskussion und wann Türen geschlossen werden.
Wenn dein Zug um (angenommen) 10.00 Uhr den Bahnhof x verlässt, ist es grob fahrlässig einen Bus zunehmen, der um 9.55Uhr am Bahnhof ist und du dann noch entsprechend Weg zum Bahnsteig hast, besonders wenn dieser auch am Wochenende fest vertaktet ist.
Gesunder Menschenverstand
Junior, Sonntag, 25.02.2018, 14:53 (vor 2954 Tagen) @ MF_5289
Und bei einem Stundentakt? Oder einem 2-Stunden-Takt?
Gesunder Menschenverstand
Sputnik, Overath, Sonntag, 25.02.2018, 15:10 (vor 2954 Tagen) @ Junior
Und bei einem Stundentakt? Oder einem 2-Stunden-Takt?
Sich von jemandem fahren lassen oder notfalls ein Taxi nehmen. Die relativ knappen Anschlüsse auf dem Land würde ich nie trauen.
Gesunder Menschenverstand
Ösi, Sonntag, 25.02.2018, 15:14 (vor 2954 Tagen) @ Sputnik
Ich verstehe gar nicht, warum die Bahn nur 8,3% Marktanteil beim Personenverkehr hat, wenn solche realistischen und praxisnahen Vorschläge von Verfechtern des Systems kommen.
Gesunder Menschenverstand
Junior, Sonntag, 25.02.2018, 16:03 (vor 2954 Tagen) @ Sputnik
Und bei einem Stundentakt? Oder einem 2-Stunden-Takt?
Sich von jemandem fahren lassen oder notfalls ein Taxi nehmen. Die relativ knappen Anschlüsse auf dem Land würde ich nie trauen.
Aber genau darum geht es doch! Es wäre erstrebenswert, denen trauen zu können oder anderenfalls zumindest kein Flexpreis-Ticket ohne Sparpreis-Anrechnung kaufen zu müssen!
Grade auf dem Land kann man denen trauen
Höllentalbahn, Sonntag, 25.02.2018, 18:08 (vor 2953 Tagen) @ Junior
Wo kommen denn die Verspätungen eines Bus denn her, meistens in der Stadt wo es staut, auf dem Land ist dagegen meistens nicht viel los...
Grade auf dem Land kann man denen trauen
Sputnik, Overath, Sonntag, 25.02.2018, 19:27 (vor 2953 Tagen) @ Höllentalbahn
Wo kommen denn die Verspätungen eines Bus denn her, meistens in der Stadt wo es staut, auf dem Land ist dagegen meistens nicht viel los...
Ich habe im Oberbergischen schon öfter vergebens auf Busse gewartet, auch wenn ich sie nur fotografieren wollte.
Gesamte Reisekette betrachten +1
idle2, Montag, 26.02.2018, 09:57 (vor 2953 Tagen) @ Sputnik
bearbeitet von idle2, Montag, 26.02.2018, 10:02
Zu dem man könnte ja einfach 2 Takte vorher am Bahnhof sein: Es gibt Regionen da ist ein 2h ÖPNV Takt schon reiner Luxus - dass heißt dann ich soll 4 Stunden eher am Bahnhof sein und in der Kälte stehen? (Es gibt ja kaum noch Regionale Bahnhöfe in DB Hand, das sind eher Haltepunkte)
Abgesehen davon sind die meisten Busse in ländlichen Regionen nicht mit der DB vertaktet - jeder macht sein eigenes Ding.
Den Ansatz die gesamte Reisekette zu betrachten (und zu optimieren) finde ich sinnvoll und realitätsnah.
Taktungen sind so erstmal vom TO nicht erwähnt
MF_5289, Sonntag, 25.02.2018, 16:48 (vor 2954 Tagen) @ Junior
Und bei einem Stundentakt? Oder einem 2-Stunden-Takt?
Das bleibt in den Fall spekulativ, weil sich der TO nicht dazu geäußert hat.
Ich bin davon ausgegangen, dass seine Erwähnung "Linienbus" eine dichtere Taktung als 60 oder 120 min hat.
Und wenn ich einen solchen Takt hätte, würde ich zeitnah ein Taxi bestellen oder ein Familienmitglied fragen - so was (unterstelle ich) kann man gut organisieren.
Aber jeder handelt da anders.
Taktungen sind so erstmal vom TO nicht erwähnt
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 25.02.2018, 16:54 (vor 2954 Tagen) @ MF_5289
Und bei einem Stundentakt? Oder einem 2-Stunden-Takt?
Das bleibt in den Fall spekulativ, weil sich der TO nicht dazu geäußert hat.Ich bin davon ausgegangen, dass seine Erwähnung "Linienbus" eine dichtere Taktung als 60 oder 120 min hat.
Aber der TO mag wohl so knappe Anschlüsse,
wie hier: http://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=340652 schon mal gefragt.
Taktungen sind so erstmal vom TO nicht erwähnt
462 001, Taunus, Sonntag, 25.02.2018, 17:41 (vor 2953 Tagen) @ EK-Wagendienst
Und bei einem Stundentakt? Oder einem 2-Stunden-Takt?
Das bleibt in den Fall spekulativ, weil sich der TO nicht dazu geäußert hat.Ich bin davon ausgegangen, dass seine Erwähnung "Linienbus" eine dichtere Taktung als 60 oder 120 min hat.
Aber der TO mag wohl so knappe Anschlüsse,
wie hier: http://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=340652 schon mal gefragt.
Ah, danke. Das erklärt vieles
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
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Taktungen sind so erstmal vom TO nicht erwähnt
Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Sonntag, 25.02.2018, 17:52 (vor 2953 Tagen) @ 462 001
Und bei einem Stundentakt? Oder einem 2-Stunden-Takt?
Das bleibt in den Fall spekulativ, weil sich der TO nicht dazu geäußert hat.Ich bin davon ausgegangen, dass seine Erwähnung "Linienbus" eine dichtere Taktung als 60 oder 120 min hat.
Aber der TO mag wohl so knappe Anschlüsse,
wie hier: http://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=340652 schon mal gefragt.
Ah, danke. Das erklärt vieles
Was soll es denn erklären? Dass sich der TO für die Eisenbahn interessiert, gerne mit ihr fährt und ihm gewisse Eigenwilligkeiten im Fahrplan und Tarif aufgefallen sind? Ja, das tut es.
Meine Herrn, da stellt jemand eine Frage oder beginnt eine Diskussion und gleich wird so getan, als wolle man der geliebten Deutschen Bahn Geld stehlen.
--
Für eine DB Lounge in Erfurt!
Taktungen sind so erstmal vom TO nicht erwähnt
462 001, Taunus, Sonntag, 25.02.2018, 18:22 (vor 2953 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn
Meine Herrn, da stellt jemand eine Frage oder beginnt eine Diskussion und gleich wird so getan, als wolle man der geliebten Deutschen Bahn Geld stehlen.
Gute güte, du gehörst ja auch eher zu dieser sorte...
Aber das wird mir jetzt hier zu doof, ich bin bin endgültig raus aus dem Thema.
Ihr könnt alleine mit eurer Modellbahn weiter spielen.
--
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Taktungen sind so erstmal vom TO nicht erwähnt
Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Sonntag, 25.02.2018, 19:21 (vor 2953 Tagen) @ 462 001
[... ] Modellbahn [...]
Gutes Stichwort. Für viele hier im Forum scheint die Bahn so eine Art vergrößerte Modellbahn zu sein, die autark von anderen Verkehrsträgern fährt, weil sie schön anzusehen ist. Auch ich fahre größtenteils mit der Bahn, weil es mir Spaß macht.
Für über 90 % der Fahrgäste ist die Bahn aber nur ein Fortbewegungsmittel und steht in ständiger Konkurrenz v.a. mit dem Auto. Und das Auto bringt einen nunmal von Haustür zu Haustür. Deshalb ist es nur für das System ÖV ein riesiger Nachteil, wenn die zwangsweise vorhandenen Umstiege nicht dergestalt abgesichert sind, dass man ohne Zuzahlung bei Anschlussverlust weiter kommt. Das Argument "Buche halt einen teureren Flexpreis" führt dann aber dazu, dass sich das Auto doch eher lohnt. Wie gesagt: Es geht nicht darum, Entschädigungen rauszuschlagen sondern den ÖV durch ein durchgehendes Mobilitätsangebot attraktiv zu machen. Denn ein unattraktives Angebot führt dann dazu, dass die lebensgroße Modellbahn nicht mehr so häufig fährt.
--
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Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 25.02.2018, 19:07 (vor 2953 Tagen) @ Junior
Dann ist die +City Funktion in Deinem Fall vielleicht nicht geeignet. Das ist von der Bahn nur ein kleines zusätzliches Angebot für die, bei denen es passt. Je nachdem wie abschüssig man wohnt muß man es nicht zwangsläufig von jeder Erdoberflächenkoordinate aus auf biegen und brechen nutzen, wenn dadurch ein gebuchter Zugübergang auf der Kippe steht. Wenn der Stadtbus nur alle 120 Minuten fährt, dann kann die Bahn vermutlich auch nichts dafür. Es ist ein KANN, kein MUSS.
--
Gruß, Olaf
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Nur um mal so die Verhältnisse darzustellen
ALR997, Sonntag, 25.02.2018, 19:17 (vor 2953 Tagen) @ MF_5289
Da ich ja jetzt auch eine ganze Weise in einer strukturschwachen Region mit dürftig ausgebautem ÖPNV gelebt habe, habe ich durchaus Erfahrungen mit dem "ein paar Takte früher fahren" gemacht.
Vorneweg: ich musste nie lieb um die Aufhebung der Zugbindung bitten, es hat in der Regel geklappt.
Allerdings je nach Relation war es auch mal nötig, einige Stunden früher zu fahren um die beiden kritischen Anschlüsse auf der Strecke "abzusichern". Einer davon war nicht Bestandteil der gebuchten Reisekette, jedoch des Citytickets. Das heißt obwohl ich de facto ein gültiges Ticket von Haustür zu Haustür habe, muss ich durchaus des Öfteren zwei Stunden früher fahren, als nötig, weil man keine durchgehende Reisekette anbieten kann.
Dass das so ist, mag niemand in Frage stellen. Nur ob das so richtig sein sollte, da bin ich mir unsicher. Es würde jedoch deutliche Änderungen bei der Finanzierungsstruktur und womöglich Preiserhöhungen zur Folge haben. Gerade weil bei Sparpreisen allerdings die Möglichkeit weggefallen ist auf Flexpreis per Zahlung des Differenzbetrages aufzuschlagen, finde ich den Mangel an Alternativen (abgesehen von Sparpreis verfallen lassen und Flexpreis en plus kaufen) durchaus zurecht beklagenswert.
Allerdings ist es im Nahverkehr um Fahrgastrechte ja ohnehin nicht so richtig gut bestellt, also wird man wohl weiter früher losfahren müssen, um pünktlich am Ziel zu sein.
Nur um mal so die Verhältnisse darzustellen
Giovanni, Sonntag, 25.02.2018, 22:42 (vor 2953 Tagen) @ ALR997
Nur ob das so richtig sein sollte, da bin ich mir unsicher. Es würde jedoch deutliche Änderungen bei der Finanzierungsstruktur und womöglich Preiserhöhungen zur Folge haben. Gerade weil bei Sparpreisen allerdings die Möglichkeit weggefallen ist auf Flexpreis per Zahlung des Differenzbetrages aufzuschlagen, finde ich den Mangel an Alternativen (abgesehen von Sparpreis verfallen lassen und Flexpreis en plus kaufen) durchaus zurecht beklagenswert.
Ein realer Schaden dürfte dem Verkehrsunternehmen durch die Missachtung der Zugbindung im Verspätungsfall kaum entstehen. Anders sieht es höchstens aus, wenn Züge anderer Unternehmen genutzt werden und deshalb eine Verrechnung zwischen diesen erfolgt - oder andere Verkehrsmittel genutzt werden. Beides ist in den gesetzlichen Fahrgastrechten vorgesehen - aber da hier die Verspätungsursache außerhalb des Geltungsbereichs dieser liegt, greift die Fahrgastrechteverordnung nicht. (Der Beförderungsvertrag selbst ist trotzdem zu erfüllen, d.h. Produktklassen-, Weg- und Unternehmensbindung)
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Gesunder Menschenverstand
Zugschlus, RSIG, Montag, 26.02.2018, 08:13 (vor 2953 Tagen) @ MF_5289
Wenn dein Zug um (angenommen) 10.00 Uhr den Bahnhof x verlässt, ist es grob fahrlässig einen Bus zunehmen, der um 9.55Uhr am Bahnhof ist und du dann noch entsprechend Weg zum Bahnsteig hast, besonders wenn dieser auch am Wochenende fest vertaktet ist.
Ich hab da mal ein sehr praktisches Beispiel: Eine Arbeitnehmerin lebt an einem Bahnhof kurz südlich vor Heidelberg, arbeitet in Bensheim, Arbeitsbeginn "zwischen 09:10 und 09:30 Uhr".
In der Fahrplanauskunft sieht die Verbindung wunderbar aus, ein knackiger, aber offizieller Vierminutenanschluß in Heidelberg von der S-Bahn auf den IC, Bensheim an 09:08 Uhr, dank BC 50 konkurrenzfähiger Fahrpreis, alles fein.
In der Praxis: IC Stuttgart-Rheintal hat Verspätung, bis dahin pünktliche S-Bahn wird in Wiesloch-Walldorf auf die Seite gestellt, und weil sie da gerade so schön praktisch steht, darf der IC Karlsruhe-Bergstraße-Frankfurt gleich auch noch vor, der Anschluß in Heidelberg platzt, +50 bei der Ankunft in Bensheim. Alternative, eine halbe Stunde früher los, acht Minuten früher ankommen.
Das passiert in der ersten Woche zweimal.
Ergebnis: Arbeitnehmerin fährt nach ernsthaftem Gespräch mit dem neuen Chef trotz BC 50 mit dem Auto zur Arbeit.
So soll das nicht sein.
Grüße
Marc
Deutsche (Eisen)Bahn - heute
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 25.02.2018, 13:50 (vor 2954 Tagen) @ Alibizugpaar
Da muß man nichts lang begründen, nimm einfach zwei Straßenbahntakte früher.
Genau
Für meine Fahrkarten NACH Südfrankreich mit durchgelösten Sparpreis, plane ich immer einen Aufenthalt von 1 Stunde in Mannheim Hbf mit ein.
Denn ich möchte sicher den TGV 9580 bekommen, und bequem fahren.
Da ist es mir egal, ob die Verbindung 10 Stunden oder 11 Stunden dauert.
Bei Anschlussverlust in Mannheim, hat die Bahn dafür so sorgen das ich an mein Ziel komme, aber dann in mehrmals umsteigen, und auch ohne Reservierung, über 2 Stunden später ankommen will ich nicht.
Das 5 Minuten Anschlüsse nicht klappen ist vielen hier bekannt, eben eine Abenteuerreise, das ist die Wirklichkeit.
Dann gibt es die Erfahrungen die man mit der Deutschen Bahn hat, also fahre ich lieber länger.
Da ich die Verbindung mehrmals in den letzten Jahren gefahren bin, kann ich sagen das so ca. 33 % es richtig war, und ich im TGV saß, und der Zug aus NRW noch nicht angekommen war.
In der Gegenrichtung ist es mir dann egal, weil es dann ja viel mehr Möglichkeiten gibt weiter zu kommen.
Das gleiche ist wenn es auf die letzte Verbindung des Tages hinaus läuft.
Wenn die Zeit nicht vorhanden ist, dann muss ich das Risiko halt eingehen.
Wie in diesem Fall, entweder früher fahren, oder Flexpreis buchen.
Das es wenn man Verspätung hat auch noch Geld zurück bekommt ist dann eine andere Sache.
Wer soll wegen so was klagen, bei den kleinen Einzelbeträgen.
Fragen kostet nichts - eigener Erfahrungsbericht
Bambalouni, Bielefeld / Jena, Sonntag, 25.02.2018, 23:00 (vor 2953 Tagen) @ Alibizugpaar
Da muß man nichts lang begründen, nimm einfach zwei Straßenbahntakte früher.
Das war im konkreten Fall nicht möglich, da es die erste Straßenbahn am Samstagmorgen war die überhaupt gefahren ist. Diese hatte dann wegen "Vandalismusschäden" und einem "Polizeieinsatz" 20 Minuten Verspätung. Ich habe den Zug ganz knapp verpasst.
Fragen kostet nichts - eigener Erfahrungsbericht
ICE-TD, Sonntag, 25.02.2018, 13:23 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
Opel gibt dir auch keine Kulanz wenn du einen VW mit Steuerkettenschaden zur Rep. bringst. Sind doch schließlich auch alles Autohändler, -hersteller und -werkstätten, müssten doch auch ein gemeinsames Interesse an dir haben, ODER?
Fragen kostet nichts - eigener Erfahrungsbericht
Frecciarossa, Sonntag, 25.02.2018, 13:32 (vor 2954 Tagen) @ ICE-TD
Ich habe sehr genau begründet, warum sich die geübte Praxis negativ auf die Einnahmen der Bahn auswirkt. Das hat nichts mit irgendwelchen vagen "gemeinsamen Interessen" zu tun. Ich muss aber feststellen, dass von den Befürwortern der bestehenden Praxis keine Sachargumente vorgetragen werden.
Fragen kostet nichts - eigener Erfahrungsbericht
ICE-TD, Sonntag, 25.02.2018, 13:44 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von ICE-TD, Sonntag, 25.02.2018, 13:45
Ich habe sehr genau begründet, warum sich die geübte Praxis negativ auf die Einnahmen der Bahn auswirkt. Das hat nichts mit irgendwelchen vagen "gemeinsamen Interessen" zu tun. Ich muss aber feststellen, dass von den Befürwortern der bestehenden Praxis keine Sachargumente vorgetragen werden.
Ein Sachargument ist z.B. das es für die Bahn meist nicht nachprüfbar ist ob Bus oder Strassenbahn Verspätung hatten. Das wird dir natürlich in deiner "der Kunde ist König" Mentalität Schei..egal sein, aber der Bahn als eigenwirtschaftlich arbeitendem Unternehmen kann es nicht egal sein, es laufen genug "Max aus Schwerin" rum die das ausnutzen würden.
Fragen kostet nichts - eigener Erfahrungsbericht
Frecciarossa, Sonntag, 25.02.2018, 14:04 (vor 2954 Tagen) @ ICE-TD
Ich habe sehr genau begründet, warum sich die geübte Praxis negativ auf die Einnahmen der Bahn auswirkt. Das hat nichts mit irgendwelchen vagen "gemeinsamen Interessen" zu tun. Ich muss aber feststellen, dass von den Befürwortern der bestehenden Praxis keine Sachargumente vorgetragen werden.
Ein Sachargument ist z.B. das es für die Bahn meist nicht nachprüfbar ist ob Bus oder Strassenbahn Verspätung hatten. Das wird dir natürlich in deiner "der Kunde ist König" Mentalität Schei..egal sein, aber der Bahn als eigenwirtschaftlich arbeitendem Unternehmen kann es nicht egal sein, es laufen genug "Max aus Schwerin" rum die das ausnutzen würden.
In den meisten Verkehrsverbünden liegen diese Daten vor. Wenn man wollte, dann ginge es.
Minutengenaue ÖPNV-Prognose bei DB und EB.
martarosenberg, Sonntag, 25.02.2018, 14:54 (vor 2954 Tagen) @ ICE-TD
Ich habe sehr genau begründet, warum sich die geübte Praxis negativ auf die Einnahmen der Bahn auswirkt. Das hat nichts mit irgendwelchen vagen "gemeinsamen Interessen" zu tun. Ich muss aber feststellen, dass von den Befürwortern der bestehenden Praxis keine Sachargumente vorgetragen werden.
Ein Sachargument ist z.B. das es für die Bahn meist nicht nachprüfbar ist ob Bus oder Strassenbahn Verspätung hatten.
Inzwischen kann bahn.de für viele Orte auch im ÖPNV minutengenaue tatsächliche Abfahrten anzeigen, und Ausfälle. Ebenso auch oft zu sehen bei den Anschlüssen auf den Bildschirmen in Zügen der DB Regio und der EB.
+1 (fehlende Sachargumente)
martarosenberg, Sonntag, 25.02.2018, 14:52 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
(.. es geht mir auch nicht um Meinung, auch nicht um meine.)
Fragen kostet nichts - eigener Erfahrungsbericht
Oberschlesier, Magdeburg, Sonntag, 25.02.2018, 12:54 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
Die Bahn steht im Wettbewerb mit anderen Verkehrsmitteln, zum Beispiel dem Auto.Ein potentieller Fahrgast wird allerdings die Gesamtreise mit Bahn und Bus gegenüber einer möglichen Autofahrt hinsichtlich Preis, Zeitdauer, Komfort etc. vergleichen.
Da stimme ich dir voll und ganz zu.
Wenn ich jedoch davon ausgehe, dass die Bahn ihre Preise gewinnoptimiert festlegt, dann ist jeder davon abweichende Preis suboptimal. Daher liegt es im Interesse der Bahn, bei Anschlussverlusten die Fahrgäste nicht draufzahlen zu lassen.
Es geht allerdings um die Fragen, wer soll es bezahlen, wie viel soll bezahlt werden und wie soll es nachgewiesen werden.
Natürlich könnte die Bahn alle Anschlussverluste (egal mit welchem Verkehrsmittel) so behandeln. Ich frage mich jedoch, wie ist es finanziell geregelt, wenn die DB mir einen Sparpreis verkauft, ich aufgrund der Verspätung des anderen EVUs die Fahrkarte als ein Flexpreis benutze? Muss das "verspätete" EVU der DB was zahlen?
Des Weiteren kommt die Frage, wie ein Anschluss definiert wird und wer es festlegen wird? Wenn ich ein 3-Minuten-Umstieg von einem Bus auf die Bahn habe, wäre das noch ein Anschluss? Selbstverständlich solche Anschlüsse können seitens der Bahn nicht sichergestellt werden (weil wie? Soll der Zug auf jedes verspätete Bus warten?). Es besteht auch die Gefahr, dass ein Fahrgast absichtlich seine Reisekette so festlegt, dass die Wahrscheinlichkeit des Anschlussverlustes maximiert wird.
Angenommen, es wäre jedoch alles oben beschriebene machbar, wie soll ein Anschlussverlust nachgewiesen werden? Es müsste dann ein solches elektronisches System aufgebaut werden, das es ermöglicht. Wer soll entstehende Kosten tragen? Außerdem müsste die ganze Reisekette als ein Ticket verkauft werden, da sonst man sich theoretisch eine Tageskarte für ganzen Verbund kaufen könnten und immer auf eine Verspätung irgendwo im Netz hoffen...
Für die ganze Idee eines einheitlichen ÖPNVs stehe ich, aber dafür ist das aktuelle Beförderungssystem (noch) nicht geeignet.
Liebe Grüße,
OS
Fragen kostet nichts - eigener Erfahrungsbericht
Frecciarossa, Sonntag, 25.02.2018, 13:04 (vor 2954 Tagen) @ Oberschlesier
Es geht allerdings um die Fragen, wer soll es bezahlen, wie viel soll bezahlt werden und wie soll es nachgewiesen werden.
Natürlich könnte die Bahn alle Anschlussverluste (egal mit welchem Verkehrsmittel) so behandeln. Ich frage mich jedoch, wie ist es finanziell geregelt, wenn die DB mir einen Sparpreis verkauft, ich aufgrund der Verspätung des anderen EVUs die Fahrkarte als ein Flexpreis benutze? Muss das "verspätete" EVU der DB was zahlen?
Warum sollte überhaupt irgendjemand etwas bezahlen sollen? Durch die Benutzung eines späteren Zuges entstehen doch keine Kosten. Die Funktionalität des Fahrgastes bleibt ja bestehen, da der Fahrgast in seiner Flexibilität eingeschränkt bleibt.
Angenommen, es wäre jedoch alles oben beschriebene machbar, wie soll ein Anschlussverlust nachgewiesen werden? Es müsste dann ein solches elektronisches System aufgebaut werden, das es ermöglicht. Wer soll entstehende Kosten tragen?
Valider Punkt, allerdings sind diese Daten in vielen Busbetrieben/Verkehrsverbünden bereits vorhanden.
Außerdem müsste die ganze Reisekette als ein Ticket verkauft werden, da sonst man sich theoretisch eine Tageskarte für ganzen Verbund kaufen könnten und immer auf eine Verspätung irgendwo im Netz hoffen...
Zum Glück arbeitet die EU bereits an einem verkehrsmittelübergreifenden Ticket. Noch ein paar Jahre Geduld ...
Für die ganze Idee eines einheitlichen ÖPNVs stehe ich, aber dafür ist das aktuelle Beförderungssystem (noch) nicht geeignet.
Ich sehe keine grundsätzlichen Hindernisse.
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Oberschlesier, Magdeburg, Sonntag, 25.02.2018, 13:33 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
Warum sollte überhaupt irgendjemand etwas bezahlen sollen? Durch die Benutzung eines späteren Zuges entstehen doch keine Kosten. Die Funktionalität des Fahrgastes bleibt ja bestehen, da der Fahrgast in seiner Flexibilität eingeschränkt bleibt.
Es entstehen keine betriebliche Kosten, das mag ja sein, aber Verluste. Die Bahn verkauft dem Kunde ein Produkt mit einer Zugbindung. Dieses Produkt ist sehr konkret und beschränkt, dafür aber günstiger als andere Produkte. Durch die Aufhebung der Zugbindung bekommt der Kunde jedoch ein anderes teureres Produkt, sog. Flexpreis. Dh. der Kunde bekommt mehr Leistung für den niedrigeren Preis (es ist nicht nur die Beförderung selbst, aber auch das Komfort, auch die Reisezeit). Ob die Preisunterschiede (und deren Höhe) begründbar sind, das ist ein anderes Thema.
Es ist mir bewusst, dass der Kunde nichts von diesem "besseren" Produkt hat, da er schon verspätet ist. Deswegen soll auch der Kunde dies nicht zahlen.
Es kann ja jedoch sein, dass ich es falsch sehe, aber deswegen ist es wichtig zu wissen, wie es zwischen EVUs zurzeit geregelt ist.
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Frecciarossa, Sonntag, 25.02.2018, 13:38 (vor 2954 Tagen) @ Oberschlesier
Es entstehen keine betriebliche Kosten, das mag ja sein, aber Verluste.
Verluste würden nur entstehen, wenn Kunden bewusst in Erwartung einer Verspätung einen Sparpreis statt einen Flexpreis kaufen würden. Das steht wohl nicht zu erwarten. Entscheidend ist doch, dass der Kunde in seiner Flexibilität soweit eingeschränkt ist, dass er seine Reise zu einer festgelegten Abfahrtszeit antreten muss. Ob er unterwegs im zufällig eintretenden Verspätungsfall Flexibilität gewinnt, ist doch überhaupt nicht entscheidungsrelevant.
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EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 25.02.2018, 13:53 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
Es entstehen keine betriebliche Kosten, das mag ja sein, aber Verluste.
Verluste würden nur entstehen, wenn Kunden bewusst in Erwartung einer Verspätung einen Sparpreis statt einen Flexpreis kaufen würden. Das steht wohl nicht zu erwarten.
Das glaube ich aber gar nicht, da sitzen dann schon einige hier in den Startlöchern, wie man das ausnutzen kann.
Man hätte ja gleich den Flexpreis lösen können!!
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Oberschlesier, Magdeburg, Sonntag, 25.02.2018, 13:54 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
Verluste würden nur entstehen, wenn Kunden bewusst in Erwartung einer Verspätung einen Sparpreis statt einen Flexpreis kaufen würden. Das steht wohl nicht zu erwarten.
Das sehe ich anders und würde das nicht so streng ausschließen.
Entscheidend ist doch, dass der Kunde in seiner Flexibilität soweit eingeschränkt ist, dass er seine Reise zu einer festgelegten Abfahrtszeit antreten muss. Ob er unterwegs im zufällig eintretenden Verspätungsfall Flexibilität gewinnt, ist doch überhaupt nicht entscheidungsrelevant.
Entscheiden für die Wahl des ÖPNVs, da gebe ich dir Recht zu. Aber welches Nutzen hätte davon die Bahn? Ich verstehe deine Argumentation, aber es müsste empirisch gezeigt werden (eine reine Vermutung, dass die Kundengewinnung mehr Einnahmen bringt, als die Sparpreise (gekauft mit Hoffnung einer Zugbindungsaufhebung) Verluste generieren.
Entscheidend, wer Recht hat, wäre die Antwort, wie es jetzt geregelt ist.
Liebe Grüße,
OS
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Frecciarossa, Sonntag, 25.02.2018, 14:11 (vor 2954 Tagen) @ Oberschlesier
Entscheidend ist doch, dass der Kunde in seiner Flexibilität soweit eingeschränkt ist, dass er seine Reise zu einer festgelegten Abfahrtszeit antreten muss. Ob er unterwegs im zufällig eintretenden Verspätungsfall Flexibilität gewinnt, ist doch überhaupt nicht entscheidungsrelevant.
Entscheiden für die Wahl des ÖPNVs, da gebe ich dir Recht zu. Aber welches Nutzen hätte davon die Bahn? Ich verstehe deine Argumentation, aber es müsste empirisch gezeigt werden (eine reine Vermutung, dass die Kundengewinnung mehr Einnahmen bringt, als die Sparpreise (gekauft mit Hoffnung einer Zugbindungsaufhebung) Verluste generieren.
Ich sehe da einfach kein sinnvolles Nutzungsszenario für den Kunden. In der geplanten Straßenbahn muss er ja zunächst erst mal sitzen, was soll ihm denn dann die Flexibilität im weiteren Reiseverlauf bringen. Für 99% der Fahrgäste ist das völlig uninteressant.
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martarosenberg, Sonntag, 25.02.2018, 15:02 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
Entscheidend ist doch, dass der Kunde in seiner Flexibilität soweit eingeschränkt ist, dass er seine Reise zu einer festgelegten Abfahrtszeit antreten muss. Ob er unterwegs im zufällig eintretenden Verspätungsfall Flexibilität gewinnt, ist doch überhaupt nicht entscheidungsrelevant.
Entscheiden für die Wahl des ÖPNVs, da gebe ich dir Recht zu. Aber welches Nutzen hätte davon die Bahn? Ich verstehe deine Argumentation, aber es müsste empirisch gezeigt werden (eine reine Vermutung, dass die Kundengewinnung mehr Einnahmen bringt, als die Sparpreise (gekauft mit Hoffnung einer Zugbindungsaufhebung) Verluste generieren.
Ja.
Ich sehe da einfach kein sinnvolles Nutzungsszenario für den Kunden. In der geplanten Straßenbahn muss er ja zunächst erst mal sitzen, was soll ihm denn dann die Flexibilität im weiteren Reiseverlauf bringen. Für 99% der Fahrgäste ist das völlig uninteressant.
Und im Falle von dicht vertaktetem und verspätungsanfälligem ÖPNV kann man ja auch Regeln einführen wie weit mindestens man vorher da sein soll, etc. Was dann einfach in den Verbindungsauskünften berücksichtigt werden kann.
Spekulation auf Verspätung.
martarosenberg, Sonntag, 25.02.2018, 14:58 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von martarosenberg, Sonntag, 25.02.2018, 14:59
Es entstehen keine betriebliche Kosten, das mag ja sein, aber Verluste.
Verluste würden nur entstehen, wenn Kunden bewusst in Erwartung einer Verspätung einen Sparpreis statt einen Flexpreis kaufen würden. Das steht wohl nicht zu erwarten.
Ich habe dies manchmal gemacht: Sparpreis gekauft für eine verspätungsanfällige Verbindung in der Hoffnung, dass die Verspätung tatsächlich eintritt. Es sind aber wohl nur sehr wenige, die darauf spekulieren und so viel Erfahrung vom System haben um damit hinreichend häufig "zu gewinnen".
Spekulation auf Verspätung
idle2, Montag, 26.02.2018, 10:22 (vor 2953 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von idle2, Montag, 26.02.2018, 10:22
Alles richtig gemacht:
Warum sollte es moralisch verwerflich (oder falsch) sein so zu buchen?
Wenn die Reiseauskunft diese Verbindung anbietet muss diese auch so umgesetzt werden können.
Man kann doch nicht erwarten, dass der Kunde alle Bahnhofs- und Streckeninformationen bewerten kann und den Betriebsablauf kennt.
Spekulation auf Verspätung
heinz11, Montag, 26.02.2018, 11:36 (vor 2953 Tagen) @ idle2
Alles richtig gemacht:
Warum sollte es moralisch verwerflich (oder falsch) sein so zu buchen?Wenn die Reiseauskunft diese Verbindung anbietet muss diese auch so umgesetzt werden können.
Man kann doch nicht erwarten, dass der Kunde alle Bahnhofs- und Streckeninformationen bewerten kann und den Betriebsablauf kennt.
Doch, doch. Der Verein der selbsternannten "Verteidiger der Bahn gegen die Raffgier der Fahrgäste" setzt dieses und ein 1000%iges moralisches Verhalten zu Gunsten der Bahn zwingend voraus. (Ironie aus)
Ich stimme Dir vollkommen zu. Was die Bahn anbietet, muß sie auch so hinkriegen.
Spekulation auf Verspätung.
heinz11, Montag, 26.02.2018, 11:39 (vor 2953 Tagen) @ martarosenberg
Es entstehen keine betriebliche Kosten, das mag ja sein, aber Verluste.
Verluste würden nur entstehen, wenn Kunden bewusst in Erwartung einer Verspätung einen Sparpreis statt einen Flexpreis kaufen würden. Das steht wohl nicht zu erwarten.
Ich habe dies manchmal gemacht: Sparpreis gekauft für eine verspätungsanfällige Verbindung in der Hoffnung, dass die Verspätung tatsächlich eintritt. Es sind aber wohl nur sehr wenige, die darauf spekulieren und so viel Erfahrung vom System haben um damit hinreichend häufig "zu gewinnen".
Vor allem mußt Du Zeit und Lust dafür haben. Den allermeisten dürfte an einer pünktlichen Verbindung liegen. Aber es ist nicht illegal und ob man das so tun muß, entscheidet jeder selbst für sich.
Spekulation auf Verspätung.
462 001, Taunus, Montag, 26.02.2018, 11:43 (vor 2953 Tagen) @ heinz11
Ich habe dies manchmal gemacht: Sparpreis gekauft für eine verspätungsanfällige Verbindung in der Hoffnung, dass die Verspätung tatsächlich eintritt. Es sind aber wohl nur sehr wenige, die darauf spekulieren und so viel Erfahrung vom System haben um damit hinreichend häufig "zu gewinnen".
Vor allem mußt Du Zeit und Lust dafür haben. Den allermeisten dürfte an einer pünktlichen Verbindung liegen.
Genau so geht es mir auch.
Mir ist eine pünktlcihe Ankunft 1000 mal lieber als eine Erstattung.
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
Spekulation auf Verspätung.
heinz11, Montag, 26.02.2018, 11:52 (vor 2953 Tagen) @ 462 001
Ich habe dies manchmal gemacht: Sparpreis gekauft für eine verspätungsanfällige Verbindung in der Hoffnung, dass die Verspätung tatsächlich eintritt. Es sind aber wohl nur sehr wenige, die darauf spekulieren und so viel Erfahrung vom System haben um damit hinreichend häufig "zu gewinnen".
Vor allem mußt Du Zeit und Lust dafür haben. Den allermeisten dürfte an einer pünktlichen Verbindung liegen.
Genau so geht es mir auch.
Mir ist eine pünktliche Ankunft 1000 mal lieber als eine Erstattung.
Mir auch. Zudem es bei den 19€-Preisen und BC 25-Rabatt weniger als 4 Euro rausgibt, und dann ist es eh für die Katz.
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Ösi, Sonntag, 25.02.2018, 13:22 (vor 2954 Tagen) @ Oberschlesier
Des Weiteren kommt die Frage, wie ein Anschluss definiert wird und wer es festlegen wird? Wenn ich ein 3-Minuten-Umstieg von einem Bus auf die Bahn habe, wäre das noch ein Anschluss?
Anschlüsse zwischen Bahn/Bus und Zug sind bereits in der Reiseauskunft definiert. Insofern kein Problem.
Angenommen, es wäre jedoch alles oben beschriebene machbar, wie soll ein Anschlussverlust nachgewiesen werden? Es müsste dann ein solches elektronisches System aufgebaut werden, das es ermöglicht.
So ziemlich alle Stadtverkehrsunternehmen haben bereits ein solches System und kommunizieren die Fahrzeiten auch nach außen (mit Anzeigen und über Apps/Internetseiten).
Wer soll entstehende Kosten tragen?
Die Kosten, die durch das Nehmen des nächsten Zugs entstehen, sind vernachlässigbar.
Außerdem müsste die ganze Reisekette als ein Ticket verkauft werden, da sonst man sich theoretisch eine Tageskarte für ganzen Verbund kaufen könnten und immer auf eine Verspätung irgendwo im Netz hoffen...
Die Verspätung führt natürlich nur zur Aufhebung der Zugbindung, wenn tatsächlich die letzte gangbare Verbindung (= Mindestumstiegszeit gegeben) nicht funktioniert hat.
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Oberschlesier, Magdeburg, Sonntag, 25.02.2018, 13:48 (vor 2954 Tagen) @ Ösi
Des Weiteren kommt die Frage, wie ein Anschluss definiert wird und wer es festlegen wird? Wenn ich ein 3-Minuten-Umstieg von einem Bus auf die Bahn habe, wäre das noch ein Anschluss?
Anschlüsse zwischen Bahn/Bus und Zug sind bereits in der Reiseauskunft definiert. Insofern kein Problem.
Dass die Bahnseite eine Verbindung anzeigt, heißt noch nicht, dass dort ein offizieller Anschluss besteht (diese Bahnseitenanschlüsse müssten durch alle Beförderer in Deutschland offiziell anerkannt werden). Innerhalb des städtischen Verkehrs (Bus&Tram) werden oft überhaupt keine Anschlüsse gewährleistet. Besonders spannend ist bei einer letzten Tagesverbindung.
So ziemlich alle Stadtverkehrsunternehmen haben bereits ein solches System und kommunizieren die Fahrzeiten auch nach außen (mit Anzeigen und über Apps/Internetseiten).
Da gebe ich dir Recht zu, aber kann ich mit diesen Systemen 3 Wochen später eine Fahrt nachvollziehen? Auch wenn ja, müsste die Bahn den Zugang zu internem System garantieren, da andere Verkehrsunternehmen sollen auch nachvollziehen können, ob ein Zug verspätet war. Das kostet auch.
Die Kosten, die durch das Nehmen des nächsten Zugs entstehen, sind vernachlässigbar.
Ich vermute, dass eine solche Aussage in einem großen Unternehmen doch mit Untersuchungen untermauert werden müsste...
Die Verspätung führt natürlich nur zur Aufhebung der Zugbindung, wenn tatsächlich die letzte gangbare Verbindung (= Mindestumstiegszeit gegeben) nicht funktioniert hat.
Ich verstehe, aber wenn ich mir eine Netzkarte kaufe, kann niemand mehr nachvollziehen woher ich komme (aus welchem Ort) und die Wahrscheinlichkeit das irgendein Anschluss im Netz nicht klappt, doch größer (mindestens genauso groß) ist, als die, dass eine bestimmte Bus-Verbindung die Verspätung bringt.
Liebe Grüße,
OS
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Ösi, Sonntag, 25.02.2018, 14:22 (vor 2954 Tagen) @ Oberschlesier
Dass die Bahnseite eine Verbindung anzeigt, heißt noch nicht, dass dort ein offizieller Anschluss besteht (diese Bahnseitenanschlüsse müssten durch alle Beförderer in Deutschland offiziell anerkannt werden). Innerhalb des städtischen Verkehrs (Bus&Tram) werden oft überhaupt keine Anschlüsse gewährleistet. Besonders spannend ist bei einer letzten Tagesverbindung.
Das ist aber eine reine Definitionssache. Die Bahn könnte diese Anschlüsse einseitig anerkennen - die Kosten sind, wie gesagt, vernachlässigbar.
Da gebe ich dir Recht zu, aber kann ich mit diesen Systemen 3 Wochen später eine Fahrt nachvollziehen?
Mit den Systemen der Verkehrsunternehmen: Aber sicher. Allein schon zur Bearbeitung von Beschwerden müssen die Fahrzeiten längere Zeit aufbewahrt werden.
Auch wenn ja, müsste die Bahn den Zugang zu internem System garantieren, da andere Verkehrsunternehmen sollen auch nachvollziehen können, ob ein Zug verspätet war. Das kostet auch.
Warum? Bahn und Bus haben keine Zugbindung (oder "Busbindung"), insofern ist es für die Verkehrsunternehmen irrelevant. Abgesehen davon könnte man bei der Gelegenheit gleich die Geheimhaltung aufgeben und die Daten frei zur Verfügung stellen ("Open Data") - anderswo längst üblich.
Ich verstehe, aber wenn ich mir eine Netzkarte kaufe, kann niemand mehr nachvollziehen woher ich komme (aus welchem Ort) und die Wahrscheinlichkeit das irgendein Anschluss im Netz nicht klappt, doch größer (mindestens genauso groß) ist, als die, dass eine bestimmte Bus-Verbindung die Verspätung bringt.
Es reicht aber nicht, dass irgendeine Verbindung nicht klappt. Es muss erstens eine Verbindung sein, die vom Ticket abgedeckt ist, zweitens muss es die letzte Verbindung sein, die planmäßig noch klappt (bzw. muss eine frühere Verbindung so katastrophal verspätet sein, dass auch hier der Anschlussbruch gegeben ist), drittens muss die Verspätung so erheblich sein, dass der Anschluss wirklich platzt und viertens darf es keine Alternativverbindung geben, die noch klappt.
Diese Bedingungen mit einer fiktiven Verbindung zu erfüllen, wird selbst im dichten Stadtverkehr schwierig. Insbesondere muss eine solche Verbindung auch erst einmal gefunden werden, und selbst wenn, würde einem diese Verbindung nur ermöglichen, den nächsten Zug zu nehmen. Der einzige Sinn könnte also sein, bewusst einen Zug früher zu buchen, weil der Sparpreis für den nächsten Zug teurer ist, und darauf zu spekulieren, dass es eine solche Verbindung gibt.
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martarosenberg, Sonntag, 25.02.2018, 15:09 (vor 2954 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von martarosenberg, Sonntag, 25.02.2018, 15:09
Es muss erstens eine Verbindung sein, die vom Ticket abgedeckt ist, zweitens muss es die letzte Verbindung sein, die planmäßig noch klappt (bzw. muss eine frühere Verbindung so katastrophal verspätet sein, dass auch hier der Anschlussbruch gegeben ist), drittens muss die Verspätung so erheblich sein, dass der Anschluss wirklich platzt und viertens darf es keine Alternativverbindung geben, die noch klappt. viertens darf es keine Alternativverbindung geben, die noch klappt.
Den vierten Punkt sehe ich kritisch: Der Fahrgast "im Gefecht" des Unterwegsseins sollte nicht zugemutet werden, über alle Möglichkeiten des Systems jederzeit aktuell bescheid zu wissen.
Auch sollte ihm nicht zugemutet werden, auch wenn er die Info hat, ggf. einige Male häufiger umzusteigen oder andere für ihn subjektiv deutlich unbequeme Dinge in Kauf zu nehmen nur um den Anschluss doch noch zu erreichen.
Es sollten meiner Meinung nach Deine ersten drei Punkte ausreichen, um dem Kunden zu erlauben, ausserhalb der Verkehrsmittelbindung sich zu bewegen.
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Ösi, Sonntag, 25.02.2018, 15:17 (vor 2954 Tagen) @ martarosenberg
Den vierten Punkt sehe ich kritisch: Der Fahrgast "im Gefecht" des Unterwegsseins sollte nicht zugemutet werden, über alle Möglichkeiten des Systems jederzeit aktuell bescheid zu wissen.
Das Nehmen des nächsten Takts ist allerdings zumutbar
Beispielrechnung:
Buslinie 1 im 10-Minuten-Takt
Buslinie 2 im 20-Minuten-Takt
Geplante Verbindung:
Linie 2 ab 10:28, an 10:35
Linie 1 ab 10:40, an 10:50
Zug ab 11:05
Verspätung der Linie 2 um sechs Minuten, es ist für den Fahrgast zumutbar, die Linie 1 um 10:50 zu nehmen und um 11:00 am Bahnhof anzukommen, um noch den Zug zu bekommen (Annahme: fünf Minuten Umstiegszeit sind realistisch).
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ICE2020, Sonntag, 25.02.2018, 13:23 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
Das ist die geltende Rechtslage, das ist klar. Dass sich die Bahn damit aber ins eigene Fleisch schneidet, sollte eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein. Für Euch will ich es aber trotzdem erklären.
Das hat keineswegs nur mit der Rechtslage zu tun, sondern auch, dass man einfach in der Lage sein muss, etwas eigenverantwortlich zu planen. In welchem Takt fahren denn zumindest in Großstädten Linienbusse? 10 Minuten? 20 Minuten maximal? Es ist doch klar, dass es bei allen Verkehrsmitteln zu Verzögerungen kommen kann, die ich eben einplanen muss, dann nehme ich eben einen Takt früher und bin nicht erst fünf Minuten vor Abfahrt am Bahnhof.
Der Vergleich mit dem Flugzeug trifft es doch ganz gut: Wer steht da am Flughafen und fuchtelt bei der Lufthansa rum: Meine S-Bahn hatte fünf Minuten Verspätung! Was interessiert es die Lufthansa, wenn die Bahn Mist baut und der Kunde nicht in der Lage ist, vernünftig zu planen. Was kommt dann als nächstes: Mein Taxi stand im Stau, heben Sie mir die Zugbindung auf!
Das kommt dann nämlich als nächstes: Die Zugbindung kannst Du, wenn man eine solche Regelung einführt, komplett vergessen. Wo sind Verspätungen von Bussen und Bahnen minutengenau und für den ZUB nachvollziehbar dokumentiert? Da wedelt dann einer mit seiner Monatskarte und Du kannst überhaupt nicht nachvollziehen, in welchem Bus er wann und ob überhaupt saß, und ob dieser Verspätung hatte oder nicht. Mit +City kannst Du gar nicht mehr nachvollziehen, woher der Kunde wann kam und irgendeine Bahn oder irgendein Bus hat immer Verspätung.
Sorry, es gibt ein gewisses Lebensrisiko und das sollte man nicht immer auf andere abwälzen wollen. Das einzige, was man von der Bahn verlangen kann, dass man die Regelung, die es ja immerhin gab, dass man einen Sparpreis gegen Zahlung der Differenz wieder in einen Flexpreis umwandeln kann. Ein Klassenwechsel von 1. in 2. war meines Wissens jedoch nie möglich. Dass diese Regelung gestrichen wurde, ist eine Frechheit und für mich nicht nachvollziehbar.
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Ösi, Sonntag, 25.02.2018, 13:42 (vor 2954 Tagen) @ ICE2020
Wo sind Verspätungen von Bussen und Bahnen minutengenau und für den ZUB nachvollziehbar dokumentiert?
Zumindest ich kann Busse und Bahnen minutengenau mit einer kostenlosen App nachvollziehen.
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ICE2020, Sonntag, 25.02.2018, 15:00 (vor 2954 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von ICE2020, Sonntag, 25.02.2018, 15:03
Zumindest ich kann Busse und Bahnen minutengenau mit einer kostenlosen App nachvollziehen.
Deutschlandweit? Mit welcher App geht das? Alle Apps, die ich kenne, arbeiten leider oft sehr ungenau. Außerdem: Selbst wenn das fast immer möglich wäre, sieht man mE in der Regel die Verspätungen nach Fahrtende nicht mehr. Also müsste der ZUB ein System haben, wo er auch beendete Fahrten abrufen kann. Viel Spaß, die Kontrollen werden lustig...
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Ösi, Sonntag, 25.02.2018, 15:18 (vor 2954 Tagen) @ ICE2020
Deutschlandweit? Mit welcher App geht das? Alle Apps, die ich kenne, arbeiten leider oft sehr ungenau. Außerdem: Selbst wenn das fast immer möglich wäre, sieht man mE in der Regel die Verspätungen nach Fahrtende nicht mehr. Also müsste der ZUB ein System haben, wo er auch beendete Fahrten abrufen kann. Viel Spaß, die Kontrollen werden lustig...
Die Daten liegen auf jeden Fall minuten-, wenn nicht sekundengenau bei den Verkehrsunternehmen bzw. -verbünden vor. Hier könnte man z.B. mit einer "Open Data"-Verpflichtung ansetzen.
Entwerterabdruck als Beweis?
martarosenberg, Sonntag, 25.02.2018, 15:14 (vor 2954 Tagen) @ Ösi
Wo sind Verspätungen von Bussen und Bahnen minutengenau und für den ZUB nachvollziehbar dokumentiert?
Zumindest ich kann Busse und Bahnen minutengenau mit einer kostenlosen App nachvollziehen.
Aber nicht den Weg. Und im Zweifel kann ein Kunde im nachhinein sich einen Weg konstruieren wo es eine anschlussverlustgenerierende Verspätung gab.
Die Gegenmaßnahme, auch im ÖPNV dann die Fahrtroute auf der Fahrkarte festzulegen, halte ich auch für schwierig. Und den tatsächlichen Weg des Kunden zu überwachen erst recht.
Ggf. könnte man den Kunden verpflichten, im verspäteten Verkehrsmittel einen Abdruck vom Entwerter zu holen, wenn er Anspruch auf Zugbindungsaufhebung will. Damit kann der Kunde bei z.B. +City oder ÖPNV-Zeitkarte immernoch den Weg frei wählen, kann aber nachzuweisen dass er tatschlich im verspäteten Verkehrsmittel war.
Entwerterabdruck als Beweis?
Ösi, Sonntag, 25.02.2018, 15:19 (vor 2954 Tagen) @ martarosenberg
Und im Zweifel kann ein Kunde im nachhinein sich einen Weg konstruieren wo es eine anschlussverlustgenerierende Verspätung gab.
Wie gesagt, ich halte das (unter den oben beschriebenen Bedingungen) für sehr schwierig.
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JumpUp, Sonntag, 25.02.2018, 12:23 (vor 2954 Tagen) @ keksi
Ich wüsste nicht, warum Eigenwirtschaftlichkeit hier ein Hindernis sein sollte. Es ist doch im ureigensten Interesse der Bahn, dass dem Kunden beim Umsteigen keine Steine in den Weg gelegt werden.
Das ist deine eigene Sache, wenn du zu spät am Bahnhof bist. Wenn du deinen Flieger verpasst, weil der Bus zum Bahnhof zu spät ist und du den Zug zum Flug verpasst, dann hast du auch Pech gehabt. Und woher sollen die Mitarbeitet im Zug wissen, das dein Bus zu spät war?Das hat alles nix mit Kulanz zu tun. Und einfach den nächsten Mitarbeitet zu fragen, was der ablehnt, ist dann auch ausspielen von Kollegen...so nach dem Motto, ich frage alle Leute bis irgendeiner JA sagt....
Im Bereich des City-Ticket lassen sich Fahrkarten in der DB-Reiseauskunft im Vorlauf zum FV-Ticket als eine Reisekette bepreisen - mit konkretem Bus/Straßenbahn im Reiseplan.
Wenn in dieser Reisekette nun der gebuchte und gewählte Bus Verspätung hat und der Anschluss zur Bahn verpasst wird ist es nun eigene Schuld des Fahrgasts? Er hat nicht nur kein Anspruch auf Fahrgastrechte sondern seine gesamte Fahrkarte wird dadurch ungültig?!
Mich wundert es vielmehr, dass dieses Thema so noch nicht vor Gericht gelandet ist. Die DB verkauft als Paket eine Leistung (FV - Fahrkarte mit vorigem Bus). Sobald ein Teil dieser Leistung nicht funktioniert (Bus fällt aus / Verspätung ) muss sich der Fahrgast eine neue Fahrkarte kaufen
Wird gegenwärtig so von der DB praktiziert, ist aber ungeheuer Kundenunfreundlich. Noch dazu, da ständig von Multimodalutät gesprochen wird
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keksi, Sonntag, 25.02.2018, 12:50 (vor 2954 Tagen) @ JumpUp
Ich wüsste nicht, warum Eigenwirtschaftlichkeit hier ein Hindernis sein sollte. Es ist doch im ureigensten Interesse der Bahn, dass dem Kunden beim Umsteigen keine Steine in den Weg gelegt werden.
Das ist deine eigene Sache, wenn du zu spät am Bahnhof bist. Wenn du deinen Flieger verpasst, weil der Bus zum Bahnhof zu spät ist und du den Zug zum Flug verpasst, dann hast du auch Pech gehabt. Und woher sollen die Mitarbeitet im Zug wissen, das dein Bus zu spät war?Das hat alles nix mit Kulanz zu tun. Und einfach den nächsten Mitarbeitet zu fragen, was der ablehnt, ist dann auch ausspielen von Kollegen...so nach dem Motto, ich frage alle Leute bis irgendeiner JA sagt....
Im Bereich des City-Ticket lassen sich Fahrkarten in der DB-Reiseauskunft im Vorlauf zum FV-Ticket als eine Reisekette bepreisen - mit konkretem Bus/Straßenbahn im Reiseplan.Wenn in dieser Reisekette nun der gebuchte und gewählte Bus Verspätung hat und der Anschluss zur Bahn verpasst wird ist es nun eigene Schuld des Fahrgasts? Er hat nicht nur kein Anspruch auf Fahrgastrechte sondern seine gesamte Fahrkarte wird dadurch ungültig?!
Mich wundert es vielmehr, dass dieses Thema so noch nicht vor Gericht gelandet ist. Die DB verkauft als Paket eine Leistung (FV - Fahrkarte mit vorigem Bus). Sobald ein Teil dieser Leistung nicht funktioniert (Bus fällt aus / Verspätung ) muss sich der Fahrgast eine neue Fahrkarte kaufen
Wird gegenwärtig so von der DB praktiziert, ist aber ungeheuer Kundenunfreundlich. Noch dazu, da ständig von Multimodalutät gesprochen wird
Das ist eine Reiseauskunft und mehr nicht. Steht auch überall so drin. Beim Onlinebuchungen steht das auch extra drauf. Das Ist eine Kooperationen um nicht extra einen neuen
Fahrschein zu kaufen. Ich habe trotzdem genug Zeit einzuplanen.
Das hat auch nix mit Modalität zu tun...
Und das mit dem Gericht ist doch auch Käse....aber ist okay ;-)
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Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 25.02.2018, 13:13 (vor 2954 Tagen) @ keksi
Wenn das vor Gericht landet, dann erreicht man womöglich nur, daß das City-Ticket wieder abgeschafft wird. Sieg auf ganzer Linie!
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
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arno50, Montag, 26.02.2018, 18:59 (vor 2952 Tagen) @ Alibizugpaar
Wenn das vor Gericht landet, dann erreicht man womöglich nur, daß das City-Ticket wieder abgeschafft wird. Sieg auf ganzer Linie!
sehe ich auch so, ich nutze den Öpnv immer so, dass ich sehr rechtzeitig am Bahnhof bin. Im übrigen flottiert das Sparpreisticktet nicht frei im Raum sondern hat die Aufgabe, die Auslastung der Züge zu vergleichmässigen. Bei zu vielen Ausnahmen wird das nicht mehr sinnvoll.
Auch die Tatsache, dass man von der Gebühr abgesehen das Sparpreisticket überhaupt zurückgeben kann ist beachtenswert. Vergleichen wir doch mal. Bei booking.com kann man Hotels buchen als Fixbuchung mit vielleicht 10 % Rabatt ohne Stornierungsmöglichkei. Bei der Bahn buche ich für 22 Euro eine Normalpreisfahrt von vielleicht 100Euro und kann die auch noch mit Gebührenabzug stornieren - wenn das kein Schnäppchen ist.
Fragen kostet nichts - eigener Erfahrungsbericht
462 001, Taunus, Montag, 26.02.2018, 19:16 (vor 2952 Tagen) @ Alibizugpaar
Wenn das vor Gericht landet, dann erreicht man womöglich nur, daß das City-Ticket wieder abgeschafft wird. Sieg auf ganzer Linie!
Genau so wirds laufen...
Gab es in meiner Behörde vor ein paar Jahren so ähnlich. Da hat sich eine Berufsgruppe einen besseren Verdienst über den Klageweg erstritten und schwups verkneift man sich jetzt diese Gruppe weiterhin einzustellen.
Also auch ein Sieg auf ganzer Linie^^
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
Fragen kostet nichts - eigener Erfahrungsbericht
Frecciarossa, Montag, 26.02.2018, 19:45 (vor 2952 Tagen) @ 462 001
Das passiert nur in euren feuchten Träumen. Aber selbst wenn – das Europäische Parlament arbeitet bereits an der Einführung einer europäischen, intermodalen Fahrkarte. Damit ist das Problem dann in ein paar Jahren sowieso gelöst und die Bahn zu ihrem Glück gezwungen.
Beförderungsvertrag?
Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 26.02.2018, 23:17 (vor 2952 Tagen) @ keksi
Mich wundert es vielmehr, dass dieses Thema so noch nicht vor Gericht gelandet ist.
Dazu müsste gegeben sein: Der Kunde besteht auf Weiterfahrt ohne zusätzliche Kosten (oder möchte diese später erstattet haben), Kulanz wurde auf keiner Ebene gewährt. Der Kunde scheut weder Mühe noch Kosten der Rechtsverfolgung, bei einem maximal kleinen dreistelligen Betrag für einen Flexpreis (ggf. pro Person).
Die DB verkauft als Paket eine Leistung (FV - Fahrkarte mit vorigem Bus). Sobald ein Teil dieser Leistung nicht funktioniert (Bus fällt aus / Verspätung ) muss sich der Fahrgast eine neue Fahrkarte kaufen
Hierzu hat User Giovanni ja schon die Auffassung vertreten, dass der "+City"-Teil zum Beförderungsvertrag gehört und dieser auch komplett erfüllt werden muss, weitergehende (Eisenbahn-)Fahrgastrechte jedoch nicht gelten. Ich denke, die Bahn wird es auf keinen Prozess ankommen lassen, wenn jemand diese Argumentation nutzt.
Das ist eine Reiseauskunft und mehr nicht. Steht auch überall so drin. Beim Onlinebuchungen steht das auch extra drauf.
Auf meinem aktuellen Ticket steht: "Ihre Reiseverbindung und Reservierung Hinfahrt am...", wobei die (City-)Busverbindung hier nicht mit aufgedruckt ist.
Und das mit dem Gericht ist doch auch Käse....aber ist okay ;-)
Rail&Fly als Teil einer Pauschalreise landete doch vor Längerem schon am BGH. Beim Verpassen eines Fluges bewegt sich der Schaden schließlich leicht in anderen Größenordnungen. Ein guter Überblick, auch über die anderen Konstellationen, findet sich hier, das dürfte auch noch der aktuelle Stand sein.
Meine (ganz persönlichen) Analogien: FV-Fahrt mit City-Ticket wie Pauschalreise mit Rail&Fly inklusiv --> Veranstalter (bzw. DB) haftet. FV-Fahrt mit "City mobil" wie von einer Fluglinie angebotenes Rail&Fly-Ticket --> (noch) Grauzone. Selbstgekauftes ÖPNV-Ticket für die Anreise --> Problem des Reisenden.
Das hat übrigens schon jedes Kleinkind drauf...
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 25.02.2018, 13:08 (vor 2954 Tagen) @ keksi
https://baby-tshirt.de/images/product_images/popup_images/baby-body-kon-weissrot-ente_3...
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
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Ösi, Sonntag, 25.02.2018, 13:14 (vor 2954 Tagen) @ keksi
Fakt ist: Die nicht gegebene Anschlusssicherung zwischen Stadtverkehr und Bahn macht die Bahn im Vergleich unattraktiver.
Fakt ist auch: Eine unattraktive Bahn wird seltener als Verkehrsmittel gewählt und sorgt für weniger Einnahmen bei der Bahn.
Fakt ist ebenso: Die Anschlusssicherung, soweit sie die Aufhebung der Zugbindung betrifft, kostet die Bahn einen vernachlässigbar geringen Betrag, weil die Grenzkosten des Vorgangs "Fahrgast sitzt in Zug X statt in Zug Y" vermutlich nicht einmal berechenbar sind.
Fazit: Es liegt im Interesse der Bahn, die Zugbindung in solchen Fällen aufzuheben, weil die Einnahmen steigen und die Ausgaben nicht (bzw. weniger). Und es liegt auch in deinem Interesse, denn je weniger Leute mit der Bahn fahren, desto eher bist du deinen Job los.
Das mag alles richtig sein
Junior, Sonntag, 25.02.2018, 13:21 (vor 2954 Tagen) @ keksi
Aber deswegen muss man es noch nicht gut finden. Wenn ich mit dem Auto fahre, muss ich gar nicht umsteigen. Das ist nun mal ein Systemnachteil der Bahn. Da sollte es selbstverständlich sein, dass man nichts zuzahlen muss (und erst recht nicht einen komplett neuen Fahrschein kaufen muss), wenn man ohne eigenes Verschulden, sondern durch das Verschulden eines ÖPNV-Unternehmens, manchmal sogar aus dem DB-Konzern, seinen Zug verpasst. Das dürfte für mich nicht gleichzusetzen sein mit dem Fall, dass man am Reisetag spontan entscheidet, ein paar Stunden früher oder später zu fahren. Das ist es momentan aber leider.
Beim Flieger und Schiener.
martarosenberg, Sonntag, 25.02.2018, 14:45 (vor 2954 Tagen) @ keksi
bearbeitet von martarosenberg, Sonntag, 25.02.2018, 14:48
Ich wüsste nicht, warum Eigenwirtschaftlichkeit hier ein Hindernis sein sollte. Es ist doch im ureigensten Interesse der Bahn, dass dem Kunden beim Umsteigen keine Steine in den Weg gelegt werden.
Das ist deine eigene Sache, wenn du zu spät am Bahnhof bist. Wenn du deinen Flieger verpasst, weil der Bus zum Bahnhof zu spät ist und du den Zug zum Flug verpasst, dann hast du auch Pech gehabt.
Unterschied zum Flieger: Dieser ist oft ausgelastet und zusätzliche Fluggäste können nicht einfach so ohne Sitzplatz mit. Im Zug ist dies meist anders, da darf man auch stehend mit.
Sich auch beim Fieger kulant zeigen sofern noch Platz ist wäre sinnvoll. Sovern man das Nichtverschulden der zus späten Ankunft nachweisen kann.
(Als damals wegen eines Vulkanausbruches auf Island 'ne Weile bei den Fliegern wenig ging, und dann wieder, war spontanes "nimm das nächste was fliegt" auch kein Problem, und auch nachdem dann eine Flugkette eingebucht war, und sich vor Ort/ beim Umsteigen herausstellte, dass es eher/ auf anderer Route auch geht, war es kein Problem da nochmal zu wechseln! (hatte nur Handgepäck))
Wenn das Vertrauen besteht, auch bei verschiedenen Anbietern mitgenommen zu werden wenn der Zubringer verspätung hat, würden ggf. mehr leute öffentlichen Verkehr anstatt des Autos benutzen. Denn extra eine Stunde früher einen Bus zu nehmen nur um sicherer zu gehen ist auch eine gewisse "Zumutung", derer man durch Benutzung des KFZ dann einfach entgeht.
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Bambalouni, Bielefeld / Jena, Sonntag, 25.02.2018, 23:19 (vor 2953 Tagen) @ keksi
Ich wüsste nicht, warum Eigenwirtschaftlichkeit hier ein Hindernis sein sollte. Es ist doch im ureigensten Interesse der Bahn, dass dem Kunden beim Umsteigen keine Steine in den Weg gelegt werden.
Das ist deine eigene Sache, wenn du zu spät am Bahnhof bist. Wenn du deinen Flieger verpasst, weil der Bus zum Bahnhof zu spät ist und du den Zug zum Flug verpasst, dann hast du auch Pech gehabt. Und woher sollen die Mitarbeitet im Zug wissen, das dein Bus zu spät war?Das hat alles nix mit Kulanz zu tun. Und einfach den nächsten Mitarbeitet zu fragen, was der ablehnt, ist dann auch ausspielen von Kollegen...so nach dem Motto, ich frage alle Leute bis irgendeiner JA sagt....
Lieber Keksi,
dem muss ich entscheidend widersprechen! Ich habe eine zufällig im Zug stehende Schaffnerin gefragt, die, wie sich dann herausstellte, nicht im Dienst war, ob ich den Zug nutzen könnte, weil die Stadtbahn erheblich verspätet war. Ihre Antwort: "NEIN". Allerdings sei sie nicht zuständig.
Also suchte ich selbst einen Schaffner, der im Dienst war und zum Glück kulant reagierte. Es ging um eine Verbindung am frühen Samstag-Morgen. Ich habe weder ein Auto noch Familienmitglieder in der Nähe, die mich zum Bahnhof fahren konnten. Es handelte sich bei der Straßenbahn um die erste fahrplanmäßige Verbindung des Tages. Der Umstieg am Bahnhof war mit 20 Minuten trotzdem ganz üppig geplant.
Letztlich war die Bahn 20 Minuten versptätet, wegen "Vandalismus" und einem "Polizeieinsatz". Sorry, aber was hätte ich deiner Meinung nach denn tun sollen? Ich finde die kulante Entscheidung des Schaffners hier völlig richtig - dadurch ist die Bahn als Verkehrsmittel attraktiv geworden für mich.
+1
Ösi, Sonntag, 25.02.2018, 11:51 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
Die Aufhebung der Zugbindung in solchen Fällen (es muss ja nicht einmal eine Entschädigung sein) würde die Bahn pro Ticket Bruchteile von Bruchteilen eines Cents kosten und wäre eine erhebliche Attraktivitätssteigerung.
+1
keksi, Sonntag, 25.02.2018, 12:00 (vor 2954 Tagen) @ Ösi
Die Aufhebung der Zugbindung in solchen Fällen (es muss ja nicht einmal eine Entschädigung sein) würde die Bahn pro Ticket Bruchteile von Bruchteilen eines Cents kosten und wäre eine erhebliche Attraktivitätssteigerung.
Das ist ein Zusatzangebot, was von den Städten in Kooperation gemacht wird. Du hast da ja auch freie ÖPNV Wahl...also muss man eigenständig pünktlich da sein....Keine Ahnung warum sich alle darauf beziehen? Die City Option ist an KEINE Fahrgastrechte gebunden....
+1
JumpUp, Sonntag, 25.02.2018, 12:16 (vor 2954 Tagen) @ keksi
Die Aufhebung der Zugbindung in solchen Fällen (es muss ja nicht einmal eine Entschädigung sein) würde die Bahn pro Ticket Bruchteile von Bruchteilen eines Cents kosten und wäre eine erhebliche Attraktivitätssteigerung.
Das ist ein Zusatzangebot, was von den Städten in Kooperation gemacht wird. Du hast da ja auch freie ÖPNV Wahl...also muss man eigenständig pünktlich da sein....Keine Ahnung warum sich alle darauf beziehen? Die City Option ist an KEINE Fahrgastrechte gebunden....
Gegenwärtig gibt's keinerlei Fahrgastrechte im Bereich des City Tickets im Vor-Nachlauf zur Bahn. Aber ist das wirklich lobenswert? Vielmehr wird doch die Bahn als Verkehrsmittel dadurch erst unattraktiv.
Keine brauchbare Argumentation
Junior, Sonntag, 25.02.2018, 13:29 (vor 2954 Tagen) @ keksi
bearbeitet von Junior, Sonntag, 25.02.2018, 13:29
Keine Ahnung warum sich alle darauf beziehen? Die City Option ist an KEINE Fahrgastrechte gebunden....
Das behauptet ja auch niemand. Warum argumentierst du hier mehrfach mit dem Ist-Zustand, um Argumente, die dafür sprechen, diesen Ist-Zustand zu verändern, zu entkräften? Das ist keine brauchbare Argumentation.
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Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 25.02.2018, 13:05 (vor 2954 Tagen) @ Frecciarossa
"Leider hat sich bei der DB die Erkenntnis, dass der öffentlicher Verkehr als ein Gesamtsystem funktionieren muss, noch nicht durchgesetzt."
Aber Du kannst doch ein Flexpreisticket kaufen und schon bist du so flexibel, das Deine Fahrt über verschiedene Verkehrsträger hinweg als Gesamtsystem auch bei Verspätung funktioniert. Wer aber mit einem billigeren Angebotspreis reisen will, der sollte doch als Eigenleistung selbst beisteuern, daß er ein, zwei Stadtbustakte früher zum Bahnhof startet.
Wenn man aber von der Bahn erwartet Tickets mit Zugbindung zwar auf Kulanz, aber doch 'irgendwie grundsätzlich' flexibel zu behandeln, weil man sich easy auf den städtischen ÖPNV herausreden kann, dann wäre das quasi die Außerkraftsetzung aller Sparpreiskonditionen.
Und auch dem Zugpersonal gegenüber sollte man aus Fairnessgründen aufpassen, daß sich nach wiederholten Zugeständnissen nicht eine gefestigte Erwartungshaltung einstellt, daß man schon ein Gewohnheitsrecht darauf habe, mit einem Zugbindungsticket flexibel mitgenommen zu werden. Das wurde hier zwar noch nicht geschrieben, aber ich sehe so eine gewisse Gefahr. Und hitzige Streitgespräche im Zug habe ich selber schon mitbekommen von wegen "ihr Kollege letzte Woche hat sich aber nicht so angestellt".
Wenn es beim 'Fragen kostet nichts' bleibt und auch ein NEIN akzeptiert wird, dann ist es natürlich ok.
--
Gruß, Olaf
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Goethe an Schiller 1797
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Frecciarossa, Sonntag, 25.02.2018, 13:10 (vor 2954 Tagen) @ Alibizugpaar
"Leider hat sich bei der DB die Erkenntnis, dass der öffentlicher Verkehr als ein Gesamtsystem funktionieren muss, noch nicht durchgesetzt."
Aber Du kannst doch ein Flexpreisticket kaufen und schon bist du so flexibel, das Deine Fahrt über verschiedene Verkehrsträger hinweg als Gesamtsystem auch bei Verspätung funktioniert. Wer aber mit einem billigeren Angebotspreis reisen will, der sollte doch als Eigenleistung selbst beisteuern, daß er ein, zwei Stadtbustakte früher zum Bahnhof startet.
Wenn die Bahn den Sparpreis zum Kaufzeitpunkt nicht als das optimale Preisangebot sehen würde, gäbe es diesen nicht. Der Verweis auf den Flexpreis ist daher suboptimal. Genauso ist eine verlängerte Reisezeit eine Schwächung im Wettbewerb der Verkehrsträger.
+1
462 001, Taunus, Sonntag, 25.02.2018, 13:10 (vor 2954 Tagen) @ Alibizugpaar
"Leider hat sich bei der DB die Erkenntnis, dass der öffentlicher Verkehr als ein Gesamtsystem funktionieren muss, noch nicht durchgesetzt."
Aber Du kannst doch ein Flexpreisticket kaufen und schon bist du so flexibel, das Deine Fahrt über verschiedene Verkehrsträger hinweg als Gesamtsystem auch bei Verspätung funktioniert. Wer aber mit einem billigeren Angebotspreis reisen will, der sollte doch als Eigenleistung selbst beisteuern, daß er ein, zwei Stadtbustakte früher zum Bahnhof startet.
So ist es! Aber das verstehen die Geiz-ist-Geil-Berufsnörgler eben nicht...
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
-1
Frecciarossa, Sonntag, 25.02.2018, 13:11 (vor 2954 Tagen) @ 462 001
"Leider hat sich bei der DB die Erkenntnis, dass der öffentlicher Verkehr als ein Gesamtsystem funktionieren muss, noch nicht durchgesetzt."
Aber Du kannst doch ein Flexpreisticket kaufen und schon bist du so flexibel, das Deine Fahrt über verschiedene Verkehrsträger hinweg als Gesamtsystem auch bei Verspätung funktioniert. Wer aber mit einem billigeren Angebotspreis reisen will, der sollte doch als Eigenleistung selbst beisteuern, daß er ein, zwei Stadtbustakte früher zum Bahnhof startet.
So ist es! Aber das verstehen die Geiz-ist-Geil-Berufsnörgler eben nicht...
Zu dumm.
Fragen kostet nichts - eigener Erfahrungsbericht
agw, NRW, Sonntag, 25.02.2018, 22:50 (vor 2953 Tagen) @ Alibizugpaar
"Leider hat sich bei der DB die Erkenntnis, dass der öffentlicher Verkehr als ein Gesamtsystem funktionieren muss, noch nicht durchgesetzt."
Aber Du kannst doch ein Flexpreisticket kaufen und schon bist du so flexibel, das Deine Fahrt über verschiedene Verkehrsträger hinweg als Gesamtsystem auch bei Verspätung funktioniert. Wer aber mit einem billigeren Angebotspreis reisen will, der sollte doch als Eigenleistung selbst beisteuern, daß er ein, zwei Stadtbustakte früher zum Bahnhof startet.
Das ist aber eine sehr allgemeine Aussage, dass jemand bei einem billigeren Angebotspreis als dem Wucherpreis eine "Eigenleistung", d.h. ein Risiko zu tragen hat, was er selber nicht vollständig beeinflussen kann. Mit zwei Stadtbustakten hast du das Problem ja nicht erledigt, wenn z.B. eine Straße gesperrt ist und dein Bus zwei Takte eher auch nicht weiterkommt.
Außerdem würde das ja heissen, dass man beim Sparpreis das Anschlussrisiko auch auf Zug zu Zug ausweiten könnte. Warum soll der Kunde keine Eigenleistung erbringen und im NV-Abschnitt nicht auch generell ein paar Takte eher fahren? Das Gesetz könnte man ja dort aufweichen und es nur für Flexpreise gelten lassen. S-Bahn zu spät? Pech, neue Fahrkarte für den ICE kaufen. Eigenleistung halt.
Deine Argumentation ist aber eh nicht gültig, da der Sparpreis zwar billiger als der wuchermäßige Flexpreis ist, aber der Flexpreis ja auch billiger ist als der Super-Duper-Flexpreis-Business Doppel-Plus. Da könnte man die Fahrgastrechte ja beim Flexpreis auch beschneiden, als "Eigenleistung". Bei höherer Gewalt, bei NE-Bahnen oder auch ganz allgemein.
Obendrauf ist natürlich auch der Sparpreis oft vergleichsweise noch zu teuer. Es gibt auch Sparpreise zu knapp 200 Euro mit weniger als ein Prozent "Rabatt" und nicht nur die 14,90 Euro Sparpreis Aktion. Das vergessen hier auch viele gerne.
Beförderungsvertrag ist zu erfüllen - inkl Cityticket
Giovanni, Sonntag, 25.02.2018, 15:23 (vor 2954 Tagen) @ Bambalouni
Mein Linienbus hat Verspätung und ich werde höchstwahrscheinlich meinen IC verpassen. Was habe ich für Möglichkeiten?!
Ich hatte vor etwa einem halben Jahr ein ähnliches Problem. Die Stadtbahn auf dem Weg zum Bahnhof in Bielefeld war stark verspätet, sodass ich den ICE verpasst habe. Ich habe mich im Zug direkt an den Zugbegleiter gewendet und den Sachverhalt geschildert und dabei freundlich auf das City-Ticket verwiesen, welches schließlich im Preis inklusive war. Man zeigte sich einsichtig und hat mein Ticket freigegeben. Sie ist aber reine Kulanz. Frag ganz freundlich.
Kulanz ist bei Vorliegen eines City-Tickets das falsche Wort - denn das City-Ticket ist auch Teil des Beförderungsvertrages. Dieser ist zu erfüllen - die beteiligten Verkehrsunternehmen haben dafür zu sorgen, dass du am Ziel ankommst.
Denn dieses Recht besteht auch unabhängig von der Fahrgastrechteverordnung.
Du musst allerdings, da die Ursache außerhalb des Bahnbetriebs lag, auf die zusätzlichen Fahrgastrechte verzichten:
- Weiterfahrt unter vergleichbaren (statt identischen) Bedingungen (z.b. ICE statt IC, Veolia statt DB Regio)
- Weiterfahrt über andere Strecken
- Fahrtunterbrechungen
- Erfrischungen / Snacks
- pauschale 25% bzw 50% Entschädigung
- Recht auf Erstattung bei Fahrtabbruch
Was jedoch hinsichtlich Übernachtungskosten oder alternativer Verkehrsmittel (Taxi) gilt, kann ich nicht beurteilen.
Ob das Eisenbahnverkehrsunternehmen die Verspätung des mit City-Tickets zuvor genutzten Verkehrsmittels überprüfen kann oder nicht, muss den Fahrgast nicht interessieren. Ebenso wenig, ob zwischen den Beteiligten möglicher Schaden verrechnet wird.
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Beförderungsvertrag ist zu erfüllen - inkl Cityticket
JumpUp, Sonntag, 25.02.2018, 18:31 (vor 2953 Tagen) @ Giovanni
Mein Linienbus hat Verspätung und ich werde höchstwahrscheinlich meinen IC verpassen. Was habe ich für Möglichkeiten?!
Ich hatte vor etwa einem halben Jahr ein ähnliches Problem. Die Stadtbahn auf dem Weg zum Bahnhof in Bielefeld war stark verspätet, sodass ich den ICE verpasst habe. Ich habe mich im Zug direkt an den Zugbegleiter gewendet und den Sachverhalt geschildert und dabei freundlich auf das City-Ticket verwiesen, welches schließlich im Preis inklusive war. Man zeigte sich einsichtig und hat mein Ticket freigegeben. Sie ist aber reine Kulanz. Frag ganz freundlich.
Kulanz ist bei Vorliegen eines City-Tickets das falsche Wort - denn das City-Ticket ist auch Teil des Beförderungsvertrages. Dieser ist zu erfüllen - die beteiligten Verkehrsunternehmen haben dafür zu sorgen, dass du am Ziel ankommst.Denn dieses Recht besteht auch unabhängig von der Fahrgastrechteverordnung.
Du musst allerdings, da die Ursache außerhalb des Bahnbetriebs lag, auf die zusätzlichen Fahrgastrechte verzichten:
- Weiterfahrt unter vergleichbaren (statt identischen) Bedingungen (z.b. ICE statt IC, Veolia statt DB Regio)
- Weiterfahrt über andere Strecken
- Fahrtunterbrechungen
- Erfrischungen / Snacks
- pauschale 25% bzw 50% Entschädigung
- Recht auf Erstattung bei FahrtabbruchWas jedoch hinsichtlich Übernachtungskosten oder alternativer Verkehrsmittel (Taxi) gilt, kann ich nicht beurteilen.
Ob das Eisenbahnverkehrsunternehmen die Verspätung des mit City-Tickets zuvor genutzten Verkehrsmittels überprüfen kann oder nicht, muss den Fahrgast nicht interessieren. Ebenso wenig, ob zwischen den Beteiligten möglicher Schaden verrechnet wird.
Das stimmt leider nicht!
Bei Verspätung im Rahmen des city Ticket wird keine Zugbindung aufgehoben, das Ticket wird ungültig - alles andere ist wie gesagt Kulanz
M. E. ein äußerst unbefriedigender Zustand und auch den meisten Fahrgästen nicht bewusst. Die DB sagt die auch explizit auf Anfrage (Facebook etc.)
Beförderungsvertrag ist zu erfüllen - inkl Cityticket
Giovanni, Sonntag, 25.02.2018, 22:33 (vor 2953 Tagen) @ JumpUp
Mein Linienbus hat Verspätung und ich werde höchstwahrscheinlich meinen IC verpassen. Was habe ich für Möglichkeiten?!
Ich hatte vor etwa einem halben Jahr ein ähnliches Problem. Die Stadtbahn auf dem Weg zum Bahnhof in Bielefeld war stark verspätet, sodass ich den ICE verpasst habe. Ich habe mich im Zug direkt an den Zugbegleiter gewendet und den Sachverhalt geschildert und dabei freundlich auf das City-Ticket verwiesen, welches schließlich im Preis inklusive war. Man zeigte sich einsichtig und hat mein Ticket freigegeben. Sie ist aber reine Kulanz. Frag ganz freundlich.
Kulanz ist bei Vorliegen eines City-Tickets das falsche Wort - denn das City-Ticket ist auch Teil des Beförderungsvertrages. Dieser ist zu erfüllen - die beteiligten Verkehrsunternehmen haben dafür zu sorgen, dass du am Ziel ankommst.Denn dieses Recht besteht auch unabhängig von der Fahrgastrechteverordnung.
Du musst allerdings, da die Ursache außerhalb des Bahnbetriebs lag, auf die zusätzlichen Fahrgastrechte verzichten:
- Weiterfahrt unter vergleichbaren (statt identischen) Bedingungen (z.b. ICE statt IC, Veolia statt DB Regio)
- Weiterfahrt über andere Strecken
- Fahrtunterbrechungen
- Erfrischungen / Snacks
- pauschale 25% bzw 50% Entschädigung
- Recht auf Erstattung bei FahrtabbruchWas jedoch hinsichtlich Übernachtungskosten oder alternativer Verkehrsmittel (Taxi) gilt, kann ich nicht beurteilen.
Ob das Eisenbahnverkehrsunternehmen die Verspätung des mit City-Tickets zuvor genutzten Verkehrsmittels überprüfen kann oder nicht, muss den Fahrgast nicht interessieren. Ebenso wenig, ob zwischen den Beteiligten möglicher Schaden verrechnet wird.
Das stimmt leider nicht!
Bei Verspätung im Rahmen des city Ticket wird keine Zugbindung aufgehoben, das Ticket wird ungültig - alles andere ist wie gesagt KulanzM. E. ein äußerst unbefriedigender Zustand und auch den meisten Fahrgästen nicht bewusst. Die DB sagt die auch explizit auf Anfrage (Facebook etc.)
An der Tatsache, dass der Beförderungsvertrag zu erfüllen ist, ist nicht zu rütteln. Und in der Praxis dürfte es weder möglich noch sinnvoll sein, den Anschlusszug in diesem Fall warten zu lassen.
Auf die übliche Flexibilität, die mit der Aufhebung der Zugbindung einher ginge (andere Strecken, vergleichbare Beförderungsbedingungen, Fahrtunterbrechungen) besteht kein Anspruch.
Das Verkehrsunternehmen dürfte berechtigt sein, die ursprüngliche Fahrkarte gegen ein Ersatzdokument auszutauschen. Für eine Verweigerung der Beförderung oder Fahrpreisnachforderungen ist jedoch keine Rechtsgrundlage erkennbar.
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Beförderungsvertrag ist zu erfüllen - inkl Cityticket
sflori, Sonntag, 25.02.2018, 23:12 (vor 2953 Tagen) @ Giovanni
An der Tatsache, dass der Beförderungsvertrag zu erfüllen ist, ist nicht zu rütteln.
Ich teile diese Ansicht vollumfänglich.
Wenn eine Verbindung (Bus+Bahn) über bahn.de als Sparpreis+City auf eine Bahnfahrkarte gebucht werden kann, darf bei Verspätungen innerhalb dieser Verbindung nicht der Rest ungültig werden.
Da kann die Bahn auf Facebook schreiben, was sie will. ;)
Dass es in dem o.g. Fall keine Entschädigung gibt, halte ich für nachvollziehbar.
Bye. Flo.
Beförderungsvertrag ist zu erfüllen - inkl Cityticket
ICE2020, Sonntag, 25.02.2018, 23:26 (vor 2953 Tagen) @ sflori
An der Tatsache, dass der Beförderungsvertrag zu erfüllen ist, ist nicht zu rütteln.
Ich teile diese Ansicht vollumfänglich.
Niemand bestreitet, dass der Beförderungsvertrag zu erfüllen ist. Die Frage ist aber, ob dieser die An- und Abreise zum Bahnhof auch erfasst. Bei Tickets ohne +City wird man davon schon einmal nicht ausgehen können, da man ja für die Anreise mit dem Nahverkehr einen getrennten Beförderungsvertrag schließt, was im Übrigen schon aus dem Hinweis "Teilpreis" hervorgeht.
Fragt sich also, ob sich die Situation ändert, wenn man ein Ticket mit BahnCard bucht und dadurch die +City Funktion erhält. Ich würde argumentieren Nein. Erstens zahlt man schon einmal nicht extra sondern bekommt sozusagen als Bonus für die BahnCard-Nutzung ein Extra obendrauf. Hinzu kommt, dass die Bahn diese Zusatzleistung auch nicht selber erbringt. Warum sollte sie aber für die Schlechtleistung Dritter haften?
+City ist kein Bonus und nicht kostenlos.
br752, Montag, 26.02.2018, 01:05 (vor 2953 Tagen) @ ICE2020
Fragt sich also, ob sich die Situation ändert, wenn man ein Ticket mit BahnCard bucht und dadurch die +City Funktion erhält. Ich würde argumentieren Nein. Erstens zahlt man schon einmal nicht extra sondern bekommt sozusagen als Bonus für die BahnCard-Nutzung ein Extra obendrauf. Hinzu kommt, dass die Bahn diese Zusatzleistung auch nicht selber erbringt. Warum sollte sie aber für die Schlechtleistung Dritter haften?
Das ist falsch.
Das +City Ticket wird durch die Bahncard bezahlt und ist kein "Bonus". Als das +City Ticket seinerzeit auch fuer die Hinfahrt zum Bahnhof (Also bereits gueltig ohne Stempel) eingefuehrt werden sollte, gab es eine Umfrage ob die BC dadurch zusaetzlich und ausserplanmaessig um einen Euro teurer gemacht werden sollte. Die Resonanz war positiv und auch die Verkehrsunternehmen haben mitgespielt, obwohl sich das Missbrauchspotential deutlich erhoeht hat.
BR752
+City ist kein Bonus und nicht kostenlos.
Henrik, Montag, 26.02.2018, 21:20 (vor 2952 Tagen) @ br752
Fragt sich also, ob sich die Situation ändert, wenn man ein Ticket mit BahnCard bucht und dadurch die +City Funktion erhält. Ich würde argumentieren Nein. Erstens zahlt man schon einmal nicht extra sondern bekommt sozusagen als Bonus für die BahnCard-Nutzung ein Extra obendrauf. Hinzu kommt, dass die Bahn diese Zusatzleistung auch nicht selber erbringt. Warum sollte sie aber für die Schlechtleistung Dritter haften?
Das +City Ticket wird durch die Bahncard bezahlt und ist kein "Bonus". Als das +City Ticket seinerzeit auch für die Hinfahrt zum Bahnhof eingeführt werden sollte, gab es eine Umfrage ob die BC dadurch zusätzlich und außerplanmäßig um einen Euro teurer gemacht werden sollte. Die Resonanz war positiv und auch die Verkehrsunternehmen haben mitgespielt, obwohl sich das Missbrauchspotential deutlich erhöht hat.
Eine entsprechende derlei Umfrage gab es nicht, darum gings nicht,
auch handelte es sich nicht um eine außerplanmäßige Erhöhung des Preises,
die BC25 wurde um einen zusätzlichen Euro erhöht, die BC50 um zusätzliche zwei Euro Ende 2012.
Anvisiert war dieses von Anfang an der Historie des +City-Tickets.
Beim VDV und den teilnehmenden Verkehrsverbünden ging es nicht um mitspielen - die Ausgestaltung war letztendlich Verhandlungssache. In der Sache an sich waren sie maßgeblich mit Initiator.
+City-Ticket wird nicht allein durch die Bahncard finanziert.
http://www.bahnaktuell.net/?p=106219
https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article109445627/Die-Deutsche-Bahn-erhoeht-ab-Deze...
Beförderungsvertrag - inkl +City - Ja und Nein!!
br752, Montag, 26.02.2018, 01:00 (vor 2953 Tagen) @ sflori
An der Tatsache, dass der Beförderungsvertrag zu erfüllen ist, ist nicht zu rütteln.
Ich teile diese Ansicht vollumfänglich.Wenn eine Verbindung (Bus+Bahn) über bahn.de als Sparpreis+City auf eine Bahnfahrkarte gebucht werden kann, darf bei Verspätungen innerhalb dieser Verbindung nicht der Rest ungültig werden.
Das stimmt, aber "Bus" kann man nicht mit dem Sparpreis buchen!!!
Ein Sparpreis und ein +City Ticket sind ZWEI unabhaengigen Tickets auf dem gleichen Papier! Wenn man die S-Bahn auf dem Sparpreis mitbucht, dann gibt es ggf. eine Zugbindungsaufhebung. Wenn man das nicht macht, dann dann ist es eine +City Leistung und es wird die Zugbindung nicht aufgehoben!
Das merkt man doch einfach an den Sparpreis-AKTION Tickets.
a*) Auf Ticket mit +City:
Verbindung: S-Bahn + ICE = 29 Euro (Sparpreis)
Verbindung: Nur ICE = 19 Euro (Sparpreis-Aktion)
Gefahren wird in beiden Faellen ganz legal:
S-Bahn + ICE
Aber einmal wird die S-Bahn als +City genutzt und einmal nicht
b*) Auf Ticket
Verbindung: Bus + NV + ICE = 29 Euro (Sparpreis), der Bus ist nur Informativ, Teilpreis
Verbindung: NV + ICE = 29 Euro (Sparpreis)
Gefahren wird in beiden Faellen ganz legal:
Bus + S-Bahn + ICE
Beidesmal wird der Bus ueber das +City Ticket genutzt und somit keine Zugbindungsaufhebung bei Busverspaetung.
In dem Aztek-Code sind auch 2 Tickets vermerkt. Oder so: Anstelle 2 Blatt Papier auszudrucken oder bei 2 Firmen einen Ticket zu kaufen (DB:ICE und VRR:Bus) ist das +City Ticket nur ein Comfort fuer den Kunden!
Aus diesem Comfort eine geschlossene Reisekette anzuleiten ist falsch, denn dann koennte man auch die Bus und U-Bahnen die im Bahnverkaufssystem drin sind mit beachten und nicht nur einen Teilpreis anbieten.
Das bei begruendetem Problemen eine Kulanz angewendet wird halte ich fuer Richtig. Absichtlicher Missbrauch sollte unterbunden werden, denn kein ICE Schaffner ist in der Lage eine Busverspaetung nachzupruefen. Oft wissen noch nicht mal die Leitzentralen wo ihr Bus steckt und muessen beim Busfahrer rueckfragen.
Wenn also der ICE Schaffner aus Bayern im VRR Gebiet die Leitzentrale vom lokalen Busunternehmen anrufen soll (Die sind nicht zentral koordiniert), ob der BUS 751 zwischen Rathaus und der S-Bahn vor 35 Minuten Verspaetung hatte und somit eine S-Bahn spaeter genutzt werden musste, die aber puenktlich war, um die Zugbindung aufzuheben, dann ist das Irrsinn!
Soll heissen: Der Sparpreis waere ad adsurdum gefuehrt, wenn man sich eine lokale Stoerung im VRR/Stadtgebiet raussuchen kann um "sorgenfrei" jedes Ticket als ICE Flexpreisticket zu nutzen.
BR752
* S-Bahn und Bus innerhalb des Stadtgebietes gemeint.
Beförderungsvertrag - inkl +City - Ja und Nein!!
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 26.02.2018, 08:15 (vor 2953 Tagen) @ br752
Das stimmt, aber "Bus" kann man nicht mit dem Sparpreis buchen!!!
Kann man schon; zum Bus/Schiene-, NE- oder SEE-Tarif. Dann wird die Zugbindung selbstverständlich auch aufgehoben.
--
Weg mit dem 4744!
Beförderungsvertrag - inkl +City - Ja und Nein!!
Giovanni, Montag, 26.02.2018, 18:22 (vor 2952 Tagen) @ br752
An der Tatsache, dass der Beförderungsvertrag zu erfüllen ist, ist nicht zu rütteln.
Ich teile diese Ansicht vollumfänglich.Wenn eine Verbindung (Bus+Bahn) über bahn.de als Sparpreis+City auf eine Bahnfahrkarte gebucht werden kann, darf bei Verspätungen innerhalb dieser Verbindung nicht der Rest ungültig werden.
Das stimmt, aber "Bus" kann man nicht mit dem Sparpreis buchen!!!
Doch - mit City-Ticket schon.
Der Text zu Teilpreis irritiert, weil DB Vertrieb der Geltungsbereich des City-Tickets nicht bekannt ist.
In dem Aztek-Code sind auch 2 Tickets vermerkt. Oder so: Anstelle 2 Blatt Papier auszudrucken oder bei 2 Firmen einen Ticket zu kaufen (DB:ICE und VRR:Bus) ist das +City Ticket nur ein Comfort fuer den Kunden!
Die Anzahl der Aztek-Codes ist irrelevant.
Das bei begruendetem Problemen eine Kulanz angewendet wird halte ich fuer Richtig. Absichtlicher Missbrauch sollte unterbunden werden, denn kein ICE Schaffner ist in der Lage eine Busverspaetung nachzupruefen. Oft wissen noch nicht mal die Leitzentralen wo ihr Bus steckt und muessen beim Busfahrer rueckfragen. Wenn also der ICE Schaffner aus Bayern im VRR Gebiet die Leitzentrale vom lokalen Busunternehmen anrufen soll (Die sind nicht zentral koordiniert), ob der BUS 751 zwischen Rathaus und der S-Bahn vor 35 Minuten Verspaetung hatte und somit eine S-Bahn spaeter genutzt werden musste, die aber puenktlich war, um die Zugbindung aufzuheben, dann ist das Irrsinn!
Irrsinn ist es, dem Fahrgast seine Rechte zu entziehen, wenn das Verkehrsunternehmen nicht in der Lage ist die Vorleistungen der anderen Vertragspartner zu überprüfen.
Soll heissen: Der Sparpreis waere ad adsurdum gefuehrt, wenn man sich eine lokale Stoerung im VRR/Stadtgebiet raussuchen kann um "sorgenfrei" jedes Ticket als ICE Flexpreisticket zu nutzen.
Aus dem Anspruch zur Erfüllung des Beförderungsvertrages ergibt sich kein Anspruch auf Fahrtunterbrechungen - d.h. eine Bindung an die nächste passende Verbindung ist zulässig.
Dass durch die Verspätung im +City-Bereich selbst die nächste Verbindung nicht mehr erreicht werden könnte, ist recht unwahrscheinlich. Sollte dies durch eine Großstörung verursacht worden sein, ist es jedoch recht leicht nachvollziehbar.
Auch keinen Anspruch hat der Fahrgast auf:
- Weiterfahrt unter vergleichbaren (statt identischen) Bedingungen (z.b. ICE statt IC, Veolia statt DB Regio)
- Weiterfahrt über andere Strecken
- Erfrischungen / Snacks
- pauschale 25% bzw 50% Entschädigung
- Recht auf Erstattung bei Fahrtabbruch
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Frecciarossa hat mit allem völlig Recht!
Blaschke, Sonntag, 25.02.2018, 14:20 (vor 2954 Tagen) @ BC25
Hallo.
Ziel muss sein, eine Reisekette und einen Fahrschein aus einem Guß zu generieren.
Da muss der gesamte öffentliche Verkehr einbezogen werden.
Noch sind wir derzeit nicht soweit. Aber trotzdem muss das Ziel im Auge bleiben und darauf hingearbeitet werden.
Bei knappen Übergangszeiten Bus/Bahn z.B. sehe ich kein Problem, durch entsprechende Programmierung allzu optimistische Anschlüsse auszuschließen. So dass es bspw einen Fahrschein dann nicht gibt, wenn beim 10-Min-Takt-Stadtbus wirklich der letztmögliche Takt genommen wird - sondern nur, wenn mindestens einer früher genommen wird.
Was ich dann aber hier von so manchem - vermeintlichen - Eisenbahnbefürworter und Bahner zu lesen bekomme, haut mir wieder das Ozon aus der Lampe. Gerade wenn man bedenkt, wie lang mache Fahrt schon ist, bis man überhaupt einen Zug erreicht. Die Eisenbahn fährt hierzulande ja nun nicht gerade bis in den hintersten Winkel.
So wie mancher sich das hier vorstellt - alles vor dem Zug interessiert nicht -, wird öffentlichen Verkehr weder auf der Schiene noch vor der Schiene stärken!
Mit dem Auto jedenfalls kann ich grenzenlos Nundesstraßen incl. Autobahnen wie auch Landstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßrn nutzen. Genau so muss ich mit EINEM Fahrschein ALLE öffentlichen Verkehre nutzen können. Im Zeitalter der Digitalisierung sehe ich da auch kein Problem drin, ein entsprechendes Preissystem dazu zu erfinden und zu programmieren.
Schöne Grüße von
jörg
+1
Ösi, Sonntag, 25.02.2018, 14:22 (vor 2954 Tagen) @ Blaschke
- kein Text -
Zustimmung!!
JumpUp, Sonntag, 25.02.2018, 15:03 (vor 2954 Tagen) @ Blaschke
Wenn öffentlicher Verkehr schon in einigen Teilen der Republik derart schwach ist (kein Takt, nur einzelne Busse) sollte für den Fahrgast, welcher sich trotzdem (!!) darauf einlässt, kein Nachteil bei Verspätungen / Ausfälle des ÖPNV entstehen
Hier geht es ja explizit nicht um zusätzliche Kosten wie Hotel / Taxi / Entschädigung für das EVU sondern nur darum, dass ein Ticket bei Verspätung des Zubringers trotzdem weiterhin seine Gültigkeit besitzt - und sei es aus reiner Kulanz des EVU
Bei einer verspäteten Privatbahn im Nahverkehr wird ja die folgende Zugbindung ebenfalls Diskussionslos aufgehoben
Ebenso ist es Quatsch darauf zu verweisen, dass der Fahrgast doch selbst Schuld ist, wenn der ÖPNV nicht zuverlässig fährt. In der Stadt kann man einen Takt früher nutzen, wenn aber bei der U-Bahn eine Streckensperrung herrscht, hilft auch ein Takt früher nichts - und in einigen Regionen bedeutet "Ein Takt früher" eben drei Stunden früher.
+1 für alles - ein wichtiger Punkt!
Junior, Sonntag, 25.02.2018, 16:10 (vor 2954 Tagen) @ JumpUp
bearbeitet von Junior, Sonntag, 25.02.2018, 16:11
wenn aber bei der U-Bahn eine Streckensperrung herrscht, hilft auch ein Takt früher nichts
Ein sehr wichtiger Punkt, der bisher zu kurz kam in der Diskussion! Die Gegner einer Kulanz- oder zu ändernden Regelung tun zu oft so, als ginge es nur um Fälle, in denen man - meist auch noch aus purer Absicht und Berechnung - einen 3-Minuten-Anschluss an den Beginn der Reisekette setzt, obwohl man auch 10 Minuten früher hätte fahren können. Es geht aber eben auch um weniger dichte Takte oder eben Betriebsstörungen & Co.
Ich fahre also extra früh, mit Puffer, durch eine große Störung verpasse ich den Zug dennoch, und dann soll ich genauso behandelt werden wie jemand, der 2 Stunden länger bei Oma zu Besuch bleiben will und deshalb beschließt, seinen gebuchten Zug sausen zu lassen und einen anderen zu nehmen? Das darf meiner Meinung nach nicht sein!
+1 für alles - ein wichtiger Punkt!
agw, NRW, Sonntag, 25.02.2018, 20:11 (vor 2953 Tagen) @ Junior
wenn aber bei der U-Bahn eine Streckensperrung herrscht, hilft auch ein Takt früher nichts
Ein sehr wichtiger Punkt, der bisher zu kurz kam in der Diskussion! Die Gegner einer Kulanz- oder zu ändernden Regelung tun zu oft so, als ginge es nur um Fälle, in denen man - meist auch noch aus purer Absicht und Berechnung - einen 3-Minuten-Anschluss an den Beginn der Reisekette setzt, obwohl man auch 10 Minuten früher hätte fahren können. Es geht aber eben auch um weniger dichte Takte oder eben Betriebsstörungen & Co.Ich fahre also extra früh, mit Puffer, durch eine große Störung verpasse ich den Zug dennoch, und dann soll ich genauso behandelt werden wie jemand, der 2 Stunden länger bei Oma zu Besuch bleiben will und deshalb beschließt, seinen gebuchten Zug sausen zu lassen und einen anderen zu nehmen? Das darf meiner Meinung nach nicht sein!
Jo, das ist ein wichtiger Aspekt. Man wird durch so ein Verhalten im Durchschnitt nicht belohnt.
Ich denke aber, dass die Fahrpläne von Bus & Bahn eben nicht für Anschlussgarantien gemacht sind. Ich vermeinde Bus und Tram wo es geht, aber wenn mir selber irgendwo ein Null-Minuten-Anschluss angeboten wird, bei einem Bus, der bei mir schon oft 2-3 Minuten zu spät losfährt, dann weiß ich doch, dass das nicht klappt.
Der Zub muss an 100% korrekte Verspätungs- und Anschlussdaten kommen. Bei Null-Minuten-Anschlüssen kann man sich denken warum.
Wenn dann mal der Bus die Türen nicht rechtzeitig aufbekommt oder der Kinderwagen in der Tür stecken bleibt, dann ist das Geheule groß, wenn der Zub es nicht anerkennt.
D.h. schon mal, dass die Mindestumstiegszeit passend erhöht werden muss, so wie die Bahn das bei sich auch macht.
Was vielleicht heute schon ginge: Bei Nutzung nur eines Busses mit erhöhter Mindestumstiegszeit, gibt es Kulanz im Zug. Eventuell ja auch keine komplette Freistempelung, sondern z.B. "nur für nächstmögliche Verbindung" oder sowas. Dann wäre es immer noch kein Flexpreis.
Wie du schreibst, sind die zusätzlichen Puffer, die man einplant, praktisch verschenktes Geld, schon wenn man nur mit der Bahn fährt. Das liegt eben an den extrem dünnen Takten:
Habe ich eine Verbindung mit knappem Umstieg und einen Flexpreis, fahre ich ja trotzdem oft eine S-Bahn früher plus einen ICE früher, damit ich den Anschluss zum Zweistundentakt im nirgendwo nicht verpasste. Die schlechte Leistung der Bahn nötigt einen also dazu, besonders große Puffer einzubauen, bei einem Flexpreis!
Bei einem Sparpreis darf man das ja nicht im FV, sodass die meisten wohl nur im NV-Abschnitt einen Takt eher wählen.
Die armen Leute, die immer zu hause noch den Bus zur Bahn nehmen müssen, tun mir echt leid, gerade, wenn es eingetlich "gute" Anschlüsse gibt, muss man dann einen Takt eher fahren.
Bezahlen tut man das mit seiner eigenen Zeit. Wenn man sich einige hier so anschaut, scheint denen ihre eigene Zeit nichts wert zu sein, jedenfalls tun sie so bei anderen.
Dass es viele Maxe aus Schwerin gibt, mag sein. Allerdings hat die Bahn diese ganzen Maxe bisher nicht zum Anlass genommen auf ihren eigenen Schienen auch nur ein Prozent pünktlicher zu werden.
Scheinbar fallen die Maxe gar nicht ins Gewicht, wenn man das große ganze betrachtet. Ich lasse mir mit erhöhter Pünktlichkeit (98%?) in der Jahresstatistik aber gerne das Gegenteil beweisen.
+1
Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Sonntag, 25.02.2018, 17:18 (vor 2954 Tagen) @ Blaschke
Diese selbsternannten Verteidiger der Bahn gegen die Raffgier der Fahrgäste sind die Totengräber einer zukunftsfähigen Bahn.
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Für eine DB Lounge in Erfurt!