ProbeBahncard mit Gutschein von Dritter Person holen lassen? (Allgemeines Forum)

Mike, Mittwoch, 13.01.2010, 13:34 (vor 6033 Tagen)

Hallo,

hätte eine Frage zum Kauf der Probe-BahnCard mit dem Gutschein aus dem Lidl-Ticket: Muss ich da selbst auftauchen zum Kauf oder kann ich da jemanden schicken. Benötigte dieser Vertreter dann eine Vollmacht o.ä.?
Brauche nämlich die BahnCard, bin aber bis dahin nichtmehr in Deutschland um sie selber zu holen, und mit dem Gutschein geht der Kauf ja wohl nur am Schalter, richtig?

Beste Grüße,
Mike

Teilantwort

Matze86, München, Mittwoch, 13.01.2010, 15:23 (vor 6033 Tagen) @ Mike

Hallo,

hätte eine Frage zum Kauf der Probe-BahnCard mit dem Gutschein aus dem Lidl-Ticket: Muss ich da selbst auftauchen zum Kauf oder kann ich da jemanden schicken. Benötigte dieser Vertreter dann eine Vollmacht o.ä.?

Man braucht deine Unterschrift...

Brauche nämlich die BahnCard, bin aber bis dahin nichtmehr in Deutschland um sie selber zu holen, und mit dem Gutschein geht der Kauf ja wohl nur am Schalter, richtig?

Korrekt.

Teilantwort

Burkhard, Mittwoch, 13.01.2010, 15:44 (vor 6033 Tagen) @ Matze86

Hallo,

hätte eine Frage zum Kauf der Probe-BahnCard mit dem Gutschein aus dem Lidl-Ticket: Muss ich da selbst auftauchen zum Kauf oder kann ich da jemanden schicken. Benötigte dieser Vertreter dann eine Vollmacht o.ä.?


Man braucht deine Unterschrift...

Also ohne Dich hier zu irgendwas verleiten zu wollen... aber ich habe da auch schon mal für jemand anderes unterschrieben... eigentlich interessiert das niemanden.

Teilantwort

Matze86, München, Mittwoch, 13.01.2010, 15:46 (vor 6033 Tagen) @ Burkhard

Also ohne Dich hier zu irgendwas verleiten zu wollen... aber ich habe da auch schon mal für jemand anderes unterschrieben... eigentlich interessiert das niemanden.

Das stimmt auch wieder.
Ein Personalausweis wird ja nicht verlangt...

Teilantwort

baeckerman83, Mittwoch, 13.01.2010, 16:32 (vor 6033 Tagen) @ Matze86

Wenn man mit i.A. unterschreibt sollte das doch auch kein Problem sein. Man hat doch eine Vollmacht den Auftrag für die Person zu erledigen, oder sehe ich das falsch?

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum