FGR: Erstattung für Sitzplatzres 1. Kl im Reisezentrum (Fahrkarten und Angebote)

Bambalouni, Bielefeld / Jena, Sonntag, 28.01.2018, 21:52 (vor 2977 Tagen)

Ich bin am 26.12 mit einem Sparpreis-Fernverkehrsfahrschein in der 1. Klasse gefahren. Die Verbindung bestand aus 3 Zügen - zwei ICE und einmal Regionalverkehr. Im ersten Abschnitt verlief alles bestens (Reservierung wurde genutzt), im zweiten ICE wiederum kam ein anderes Fahrzeug zum Einsatz und die Sitzplatzreservierung war wertlos.

Meine Fragen:
1. Die 1. Klasse Inklusivreservierung erhalte ich in diesem Fall ja erstattet. Wie viel gibt es da zurück: 4,50 Euro oder 5,90 Euro?
2. Ich habe für die Fahrt ein Handy-Ticket verwendet. Auf meinem Ticket gibt es also keinen Vermerk wegen des nicht möglichen Reservierungseinsatzes. Kann ich mir das Geld trotzdem im Reisezentrum abholen oder nur über das Servicecenter FGR?
3. Aktuell gibt es im Reisezentrum eine Aktion, dass es 10 oder 15% mehr zurückgibt, wenn man statt Bargeld einen Gutschein akzeptiert. Geht das in diesem Fall auch?`

Franz

Zu 1.: 4,50 €

ICE2020, Sonntag, 28.01.2018, 21:55 (vor 2977 Tagen) @ Bambalouni

- kein Text -

Antwort zu 1 und 2

Bremer, Bremen, Sonntag, 28.01.2018, 21:58 (vor 2977 Tagen) @ Bambalouni

Für die inkludierte Reservierung gibt es 4,50 € zurück.

Das Reisezentrum erstattet nur entwertete Tickets bzw. Reservierungen. Also mit Zangenabdruck.
Handy-Ticket läuft dann über das Servicecenter.

Letzteres ist übrigens ein Grund, weshalb ich nur noch Online-Tickets verwende.
Hier gibt es die Reservierung bzw. die Erstattung aufgrund Verspätung sofort zurück.

FGR: Erstattung für Sitzplatzres 1. Kl im Reisezentrum

tom66, Sonntag, 28.01.2018, 22:00 (vor 2977 Tagen) @ Bambalouni

Als Bahncard 100 1. Kunde habe ich mir schon öfters die Erstattung der Reservierung im RZ geholt. Wenn z.B. der Zug ausfiel oder der Wagen nicht vorhanden war.
Dabei habe ich bis auf einmal immer 5,90 Euro erstattet bekommen.
Nur in Hamburg hat es mal 4,50 Euro gegeben. Und die 4,50 Euro wären lt. AGBs auch korrekt.

Danke für die Antworten!

Bambalouni, Bielefeld / Jena, Sonntag, 28.01.2018, 22:29 (vor 2977 Tagen) @ Bambalouni

- kein Text -

FGR: Erstattung für Sitzplatzres 1. Kl im Reisezentrum

Tino, Sonntag, 28.01.2018, 22:30 (vor 2977 Tagen) @ tom66

wieso sollte es 20% mehr geben?

a) müsste dies demnach ein Fahrgastrechtefall sein und
b) ist daran geknüpft, dass es keine Barauszahlung sondern nur einen Gutschein gibt.

Da es sich hierbei nur um eine Reservierung handelt gibt es auch nur 4,50/5,90 € zurück.

4,50 € werden im übrigen bei inkludierter Sitzplatzreservierung ausbezahlt. 5,90 € nur wenn der Fahrgast auf eigene Faust ein Reservierung erworben hat.

FGR: Erstattung für Sitzplatzres 1. Kl im Reisezentrum

Bambalouni, Bielefeld / Jena, Montag, 29.01.2018, 12:14 (vor 2977 Tagen) @ Tino

a) müsste dies demnach ein Fahrgastrechtefall sein und

Ist es doch im entfernsten Sinne :-)

b) ist daran geknüpft, dass es keine Barauszahlung sondern nur einen Gutschein gibt.

Das war mit klar. Ich würde ja auch einen Gutschein nehmen.

Fahrgastrechte irrelevant

musicus, Montag, 29.01.2018, 13:56 (vor 2977 Tagen) @ Bambalouni
bearbeitet von musicus, Montag, 29.01.2018, 13:58

a) müsste dies demnach ein Fahrgastrechtefall sein und

Ist es doch im entfernsten Sinne :-)

Ist es in keinem Sinne. Die eingebildete Verbindung ergibt sich lediglich daraus, dass die Erstattungswege (SC-FGR, RZ...) identisch sind. Kundinnen und Kunden im Eisenbahnverkehr müssen Stehplätze prinzipiell kompensationslos akzeptieren (§ 13 Abs. 2 EVO).

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der FV flächendeckend mit Inklusivreservierungen operieren sollte.

auch mit Handy- Ticket

markman, Montag, 29.01.2018, 16:13 (vor 2977 Tagen) @ Bremer
bearbeitet von markman, Montag, 29.01.2018, 16:14

Für die inkludierte Reservierung gibt es 4,50 € zurück.

Das Reisezentrum erstattet nur entwertete Tickets bzw. Reservierungen. Also mit Zangenabdruck.
Handy-Ticket läuft dann über das Servicecenter.

das ist so nicht korrekt. Ich bekomme ohne einen Zangenabdruck auf meinen Handy 4.50 EUR zurück. Die gute Dame druckt das Ticket mittels Buchungsnummer aus und ich bekomme dann das Geld.

Gruß,
Markman

Fahrgastrechte irrelevant

Ösi, Montag, 29.01.2018, 18:47 (vor 2977 Tagen) @ musicus

Also könnte die Bahn einfach von heute auf morgen alle Reservierungen streichen und sagen "Ätsch, das Geld gibt es nicht zurück"? Das glaube ich nicht...

Ich lese den Paragrafen so, dass es keinen Anspruch auf einen Sitzplatz allein aus der Fahrkarte gibt. Aber was ist die Reservierung, wenn nicht ein Anspruch auf einen Sitzplatz?

Wie kommt Ihr auf 5,90 EUR?

martarosenberg, Montag, 29.01.2018, 18:59 (vor 2977 Tagen) @ Bambalouni

Kostet die Reservierung inzwischen 5,90 EUR?

Wie kommt Ihr auf 5,90 EUR?

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 29.01.2018, 19:05 (vor 2977 Tagen) @ martarosenberg

Kostet die Reservierung inzwischen 5,90 EUR?

In der 1. Klasse schon, wenn sie bezahlt werden muss.

Wie kommt Ihr auf 5,90 EUR?

agw, NRW, Montag, 29.01.2018, 19:16 (vor 2977 Tagen) @ EK-Wagendienst

Kostet die Reservierung inzwischen 5,90 EUR?


In der 1. Klasse schon, wenn sie bezahlt werden muss.

Was dabei herauskommt:
Man kauft ein 1.Klasse-Ticket mit integrierter Reservierung. Dann hat ein gebuchter Zug Verspätung und der Anschlusszug wird weg sein. Der nächste ist schon fast ausgebucht.
Schnell bucht man die neue Reservierung zu 5,90 Euro.

Vom FGR-Center bekommt man dann 4,50 Euro für die nicht genutzte Reservierung zurück.
Die Reservierung zu 5,90 Euro hat man ja genutzt, die kann also nicht erstattet werden.

So kann man auch Geld machen.

Wie kommt Ihr auf 5,90 EUR?

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 29.01.2018, 19:46 (vor 2977 Tagen) @ agw
bearbeitet von JeDi, Montag, 29.01.2018, 19:47

Da ist dann aber schon die Frage, warum man nicht einfach umreserviert...

Und nein: natürlich bekommt man die 5,90 auch zurück.

--
Weg mit dem 4744!

Wie kommt Ihr auf 5,90 EUR?

agw, NRW, Montag, 29.01.2018, 19:53 (vor 2977 Tagen) @ JeDi

Da ist dann aber schon die Frage, warum man nicht einfach umreserviert...

Wie, wo?

Und nein: natürlich bekommt man die 5,90 auch zurück.

Stimmt die Begründung, dass man genutzte Reservierungen nicht erstattet bekommt, nicht?
Ich habe jedenfalls das Geld nicht bekommen.

Wie kommt Ihr auf 5,90 EUR?

ICE2020, Montag, 29.01.2018, 20:01 (vor 2977 Tagen) @ agw

Wie, wo?

bahn.de, klappt auch kurzfristig, natürlich nur bei entsprechend gebuchten Tickets.

Fahrgastrechte irrelevant

musicus, Montag, 29.01.2018, 20:18 (vor 2977 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von musicus, Montag, 29.01.2018, 20:18

Also könnte die Bahn einfach von heute auf morgen alle Reservierungen streichen und sagen "Ätsch, das Geld gibt es nicht zurück"? Das glaube ich nicht...

Das schrieb ich auch nicht.

Ich lese den Paragrafen so, dass es keinen Anspruch auf einen Sitzplatz allein aus der Fahrkarte gibt. Aber was ist die Reservierung, wenn nicht ein Anspruch auf einen Sitzplatz?

Das mag sein, nur entstehen dem Kunden bei Nichterfüllung keinerlei Ansprüche (=Fahrgastrechte) über das reine Reservierungsentgelt hinaus. Rückabwicklung bei Nichterfüllung ist kein spezifisches Recht von Eisenbahnverkehrsfahrgästen - eher ist die Rechtsnorm noch ein Vorteil für EVU, weil sie auch bei Schlechtleistungen sanktions- und kostenlos ihren Liquiditätsrahmen vergrößern können.

Wie kommt Ihr auf 5,90 EUR?

agw, NRW, Montag, 29.01.2018, 20:27 (vor 2977 Tagen) @ ICE2020

Wie, wo?


bahn.de, klappt auch kurzfristig, natürlich nur bei entsprechend gebuchten Tickets.

Es klappt auch mit anderen Papiertickets. Aber nur mit einem Desktop-Browser, gutem Internet und etwas Ruhe um 14-stellige Nummern abzutippen.
Die Sache ist schon ein Jahr her, aber ich glaube, ich war damals zur fraglichen Zeit zu Fuß unterwegs und hatte nur GPRS-Mäßigen Empfang. Da war nix mit Umbuchen.

Selbst das buchen der Reservierung über die App War ein Akt.

Wie kommt Ihr auf 5,90 EUR?

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 29.01.2018, 20:34 (vor 2977 Tagen) @ agw

Stimmt die Begründung, dass man genutzte Reservierungen nicht erstattet bekommt, nicht?

Keine Ahnung. Mir hat man das zumindest schon erstattet. Damals konnte man offline gekaufte Reservierungen aber noch nicht online umreservieren.

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Weg mit dem 4744!

Wie kommt Ihr auf 5,90 EUR?

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 29.01.2018, 20:34 (vor 2977 Tagen) @ agw
bearbeitet von JeDi, Montag, 29.01.2018, 20:34

Wie, wo?


bahn.de, klappt auch kurzfristig, natürlich nur bei entsprechend gebuchten Tickets.


Es klappt auch mit anderen Papiertickets. Aber nur mit einem Desktop-Browser, gutem Internet und etwas Ruhe um 14-stellige Nummern abzutippen.

Hat bei mir auch schon mit GPRS am Handy im Zug geklappt. Kein Problem. (Die 4,50 gabs übrigens trotzdem (!)).

--
Weg mit dem 4744!

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