Verbleib bahn.bonus-Punkte nach Kündigung der BahnCard? (Allgemeines Forum)

puck29, Montag, 11.01.2010, 17:05 (vor 6035 Tagen)

Hier kommt eine Frage, die für die Expertinnen und Experten in diesem interessanten Forum sicher sehr schnell beantwortbar ist.

Nachdem ich die letzten Jahre stets eine BahnCard 50 (2. Klasse) im Abonnement bezogen habe, habe ich jetzt das Abo gekündigt – es läuft Ende März aus. Da sich im Laufe der Zeit eine Menge bahn.bonus-Punkte auf meinem Konto angesammelt haben, stellen sich mir folgende Fragen:

1.) Wann verfallen denn diese Punkte? Sofort nach dem Auslaufen des Abos, weil ich ja ohne BahnCard nicht am bahn.bonus-Programm teilnehmen kann? Oder verfallen die einzelnen Punktegutschriften weiterhin nach jeweils drei Jahren? Oder gibt es eine ganz andere Frist, wenn man keine BahnCard mehr besitzt?

2.) Falls die Punkte nicht sofort verfallen sollten, eine weitere Frage: Angenommen, ich kaufe zwei oder drei Monate nach dem Auslaufen der letzten BahnCard eine BahnCard 25, ist es dann möglich, auf dem "alten" Punktekonto damit weiterzusammeln? Falls ja, gibt es dabei eine Frist, wie lange die BahnCard-freie Zeit höchstens sein darf?

3.) Gelten für das bahn.comfort-Programm die Antworten zu 1.) und 2.) analog?

Das wäre klasse, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Alternativ zu direkten Antworten bin ich natürlich auch über links zu Seiten der Deutschen Bahn dankbar, auf denen das beantwortet wird. Ich habe leider selbst nichts gefunden, aber lerne gerne dazu, wo man so etwas findet.

Verbleib bahn.bonus-Punkte nach Kündigung der BahnCard?

Matze86, München, Montag, 11.01.2010, 17:08 (vor 6035 Tagen) @ puck29

Hier kommt eine Frage, die für die Expertinnen und Experten in diesem interessanten Forum sicher sehr schnell beantwortbar ist.

Nachdem ich die letzten Jahre stets eine BahnCard 50 (2. Klasse) im Abonnement bezogen habe, habe ich jetzt das Abo gekündigt – es läuft Ende März aus. Da sich im Laufe der Zeit eine Menge bahn.bonus-Punkte auf meinem Konto angesammelt haben, stellen sich mir folgende Fragen:

1.) Wann verfallen denn diese Punkte? Sofort nach dem Auslaufen des Abos, weil ich ja ohne BahnCard nicht am bahn.bonus-Programm teilnehmen kann? Oder verfallen die einzelnen Punktegutschriften weiterhin nach jeweils drei Jahren? Oder gibt es eine ganz andere Frist, wenn man keine BahnCard mehr besitzt?

Die Gültigkeit der Punkte ist weiterhin drei Jahre.

2.) Falls die Punkte nicht sofort verfallen sollten, eine weitere Frage: Angenommen, ich kaufe zwei oder drei Monate nach dem Auslaufen der letzten BahnCard eine BahnCard 25, ist es dann möglich, auf dem "alten" Punktekonto damit weiterzusammeln? Falls ja, gibt es dabei eine Frist, wie lange die BahnCard-freie Zeit höchstens sein darf?

Auf dem alten Punktekonto kannst du dann weitersammeln.
Frist für eine BC-freie Zeit gibt es meines Wissens nicht.

3.) Gelten für das bahn.comfort-Programm die Antworten zu 1.) und 2.) analog?

Nein, bahn.comfort-Punkte sind nur ein Jahr gültig.

Verbleib bahn.bonus-Punkte nach Kündigung der BahnCard?

Frank-RE, Recklinghausen, Montag, 11.01.2010, 18:29 (vor 6035 Tagen) @ Matze86

Mich würde interssieren ob es möglich wäre mit den vorhandenen Punkten eine BC-freie Zeit zu überbrücken. Habe im moment ca 16.000 Punkte und möchte nach Ablauf meiner BC 100 ende September eine gewiss zeit auf die BC 100 verzichten; in dem ich die Punkte in Form von Freifahrten abfahr.
Frage ist also, ob es möglich wäre nach Ablauf der BC weiterhin Punkte einzulösen oder ob der "letzte Bestelltermin" der 30.09 ist.

Verbleib bahn.bonus-Punkte nach Kündigung der BahnCard?

Burkhard, Montag, 11.01.2010, 18:41 (vor 6035 Tagen) @ Frank-RE

Frage ist also, ob es möglich wäre nach Ablauf der BC weiterhin Punkte einzulösen oder ob der "letzte Bestelltermin" der 30.09 ist.

In dem Moment, wo Du keine gültige BahnCard mehr hast, kannst Du auch keine Prämien mehr bestellen.
Ich empfehle, da einfach eine BC25 für die 2. Klasse zu kaufen und so die Zeit zu überbrücken. Wenn Du dann nach 4 Monaten alle Punkte los bist, bekommst Du beim Neukauf einer BC100 anteilig die BC25 wieder erstattet.

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