Konkretes Beispiel - Das bringt doch nichts?! (Fahrkarten und Angebote)

Aphex Twin, Donnerstag, 04.01.2018, 20:47 (vor 3000 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Aphex Twin, Donnerstag, 04.01.2018, 20:50

Nunja, wenn man dann den Anschluss verpasst, wird einen die Bahn sicher gerne mit einem Zug der Wahl bis Baden-Baden befördern. In Mailand ist man dann aber noch nicht.


Aber ein paar Stunden später: https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?030,8245867


Aber in diesem Fall kann man aber einen durchgehenden Fahrschein kaufen.
Die Trennung ist ja nur, damit es günstiger ist.
Bei dem da oben geht es aber um Fahrgastrechte wenn kein durchgehender Fahrschein erworben werden kann.

Das wurde in der verlinkten Diskussion anders beschrieben:

"Man sollte aber vielleicht auch erwähnen, dass die DB regelmäßig die Ansicht vertritt, dass bei ihr gekaufte gestückelte Fahrkarten keine durchgehende Reisekette darstellen und sie dies derzeit (ab 14.12.2014) nur probeweise, auf Kulanzbasis im einem einjährigen Pilotprojekt „Kulanzregelung Fahrgastrechte im internationalen Verkehr“ anerkennt."

"Aber die DB überführt den bisherigen Pilotversuch (siehe oben) zur Anerkennung von Reiseketten bei gestückelten Fahrscheinen in einen kulanzbasierten Standardprozess und erweitert die bisherige Regelung kundenfreundlich um den Aspekt, dass nunmehr auch Fahrscheine eine Reisekette bilden, die über verschiedene Kanäle und verschiedene (sic!) Bahnen verkauft wurden."

Der erste Schritt war Anerkennung von Reiseketten die aus mehreren DB-Tickets bestehen (Pilotversuch in 2014). Die wurde nun auf Reiseketten mit Tickets von verschiedenen Anbietern ausgedehnt (und aus dem Pilotversuch eine Permanenz gemacht, wobei zwischen dem Pilotversuch und der jetzt neuen Permanenz möglicherweise eine zweijährige 'Pause' bestand).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum