? Kinderticket mit Geschwister (Fahrkarten und Angebote)

martin.elsner, Dienstag, 19.12.2017, 07:22 (vor 3021 Tagen)

Hallo!

Ich habe eine kurze Tariffrage.

Ich brauche ein Ticket für eine Fahrt im ICE + evtl. Nahverkehr für meine Nichten, die eine ist 14, die andere 11. Kann die 11jährige mit auf der Fahrtkarte der 14jährigen fahren, für sie gibt es ja eine Kinderfahrkarte. Oder muss das dann Vollpreis sein oder gehen nur 2 Kinderfahrkarten?

Ich bin zwar bei der Fahrt dabei, aber halt weder Eltern noch Großeltern.

Danke!
Martin

? Kinderticket mit Geschwister

RhBDirk, Dienstag, 19.12.2017, 07:56 (vor 3021 Tagen) @ martin.elsner

Hallo!

Ich habe eine kurze Tariffrage.

Ich brauche ein Ticket für eine Fahrt im ICE + evtl. Nahverkehr für meine Nichten, die eine ist 14, die andere 11. Kann die 11jährige mit auf der Fahrtkarte der 14jährigen fahren, für sie gibt es ja eine Kinderfahrkarte. Oder muss das dann Vollpreis sein oder gehen nur 2 Kinderfahrkarten?

Ich bin zwar bei der Fahrt dabei, aber halt weder Eltern noch Großeltern.

Danke!
Martin

Steht doch alles da:
https://www.bahn.de/p/view/service/familie/angebote/fahrkarten_fuer_kinder.shtml

Das Wichtigste in Kürze
- Kinder unter 6 Jahren fahren generell kostenlos und benötigen keine eigene Fahrkarte.
- Kinder unter 15 Jahren fahren mit einem Eltern- oder Großelternteil kostenlos mit, wenn sie beim Kauf angegeben und auf der Fahrkarte eingetragen werden. In anderer Begleitung oder allein reisend zahlen sie 50% des regulären Fahrpreises.
- Kinder ab 15 Jahren zahlen den vollen Fahrpreis.

Ich würde aber ein unter 6jähriges nicht alleine fahren lassen ;-)

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Tino, Dienstag, 19.12.2017, 08:58 (vor 3021 Tagen) @ martin.elsner

Hallo!

Ich habe eine kurze Tariffrage.

Ich brauche ein Ticket für eine Fahrt im ICE + evtl. Nahverkehr für meine Nichten, die eine ist 14, die andere 11. Kann die 11jährige mit auf der Fahrtkarte der 14jährigen fahren, für sie gibt es ja eine Kinderfahrkarte. Oder muss das dann Vollpreis sein oder gehen nur 2 Kinderfahrkarten?

Ich bin zwar bei der Fahrt dabei, aber halt weder Eltern noch Großeltern.

Danke!
Martin

Es müssen in diesem Fall 2 Kinderfahrscheine erworben werden. Bei 1 Erwachsener und 1 Kind käme die Familien-Kind-Regelung zur Anwendung die hier aber nicht erlaubt ist.

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Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 19.12.2017, 09:16 (vor 3021 Tagen) @ Tino

Es müssen in diesem Fall 2 Kinderfahrscheine erworben werden. Bei 1 Erwachsener und 1 Kind käme die Familien-Kind-Regelung zur Anwendung die hier aber nicht erlaubt ist.

Mal eine Frage an den, der es wissen muß - also Dich.
Unter 16 Jahren ist man ja üblicherweise (Auslandsreisen ausgenommen) nicht verpflichtet, einen Ausweis zu haben. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, daß Kinder (oder ihre Eltern für sie) einen Ausweis mitführen, recht gering. Die Geburtsurkunden schleppt auch kein normaler Mensch mit sich rum.

Wie prüft Ihr das nach, wenn jemand behauptet, das Kind sei das seinige? Theoretisch kann man dank Patchworkfamilien, Stiefkindern und was nicht noch alles für Kombinationen nicht mal mehr sicher sein, daß es optisch und vom Alter her sinnvoll erscheint...

Nachdenkliche Grüße,
der Colaholiker

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JanZ, HB, Dienstag, 19.12.2017, 09:35 (vor 3021 Tagen) @ Colaholiker

Wie prüft Ihr das nach, wenn jemand behauptet, das Kind sei das seinige? Theoretisch kann man dank Patchworkfamilien, Stiefkindern und was nicht noch alles für Kombinationen nicht mal mehr sicher sein, daß es optisch und vom Alter her sinnvoll erscheint...

Da hilft dann aber ein Ausweis unter Umständen auch nicht mehr, weil ja der Name nicht unbedingt gleich ist. Da müsste man dann schon die Geburtsurkunde mithaben ...

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Bambalouni, Bielefeld / Jena, Dienstag, 19.12.2017, 10:03 (vor 3021 Tagen) @ Colaholiker

Mal eine Frage an den, der es wissen muß - also Dich.
Unter 16 Jahren ist man ja üblicherweise (Auslandsreisen ausgenommen) nicht verpflichtet, einen Ausweis zu haben. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, daß Kinder (oder ihre Eltern für sie) einen Ausweis mitführen, recht gering. Die Geburtsurkunden schleppt auch kein normaler Mensch mit sich rum.

Wie prüft Ihr das nach, wenn jemand behauptet, das Kind sei das seinige? Theoretisch kann man dank Patchworkfamilien, Stiefkindern und was nicht noch alles für Kombinationen nicht mal mehr sicher sein, daß es optisch und vom Alter her sinnvoll erscheint...

Ich bin da vor zwei Jahren ganz böse mit einer ZUB aneinandergeraten. Ich (28) war mit meiner Stieftochter (11) auf dem Weg von Jena nach Berlin mit BC100 und 1. Klasse Upgrade. Plötzlich fängt die ZUB an, dass es ja auf keinen Fall mein Kind sei und ich für sie eine Fahrkarte nachlösen müsse. Das Kind fängt anzuweinen, immer mehr Leute schauen uns an - eine echt peinliche Situation. Einer 1. Klasse Fahrt nicht würdig. Ich war richtig sauer.

ABER: Die Beförderungsbedingungen erlauben explizit die Mitnahmen von Stiefkindern, was ich später nach kurzer Recherche im Netz gefunden habe und mich umfangreich bei der Bahn beschwert habe. Immerhin gab es dafür 500 Punkte gutgeschrieben.

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JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 19.12.2017, 10:39 (vor 3021 Tagen) @ Bambalouni

ABER: Die Beförderungsbedingungen erlauben explizit die Mitnahmen von Stiefkindern, was ich später nach kurzer Recherche im Netz gefunden habe und mich umfangreich bei der Bahn beschwert habe. Immerhin gab es dafür 500 Punkte gutgeschrieben.

Selbst wenn sie deine eigene Tochter wäre: Mit 28 kann man durchaus schon eine Elfjährige Tochter haben... Bei 14 und 11 fällt es aber natürlich auf.

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Weg mit dem 4744!

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wachtberghöhle, Dienstag, 19.12.2017, 12:39 (vor 3021 Tagen) @ Bambalouni

Mal eine Frage an den, der es wissen muß - also Dich.
Unter 16 Jahren ist man ja üblicherweise (Auslandsreisen ausgenommen) nicht verpflichtet, einen Ausweis zu haben. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, daß Kinder (oder ihre Eltern für sie) einen Ausweis mitführen, recht gering. Die Geburtsurkunden schleppt auch kein normaler Mensch mit sich rum.

Wie prüft Ihr das nach, wenn jemand behauptet, das Kind sei das seinige? Theoretisch kann man dank Patchworkfamilien, Stiefkindern und was nicht noch alles für Kombinationen nicht mal mehr sicher sein, daß es optisch und vom Alter her sinnvoll erscheint...


Ich bin da vor zwei Jahren ganz böse mit einer ZUB aneinandergeraten. Ich (28) war mit meiner Stieftochter (11) auf dem Weg von Jena nach Berlin mit BC100 und 1. Klasse Upgrade. Plötzlich fängt die ZUB an, dass es ja auf keinen Fall mein Kind sei und ich für sie eine Fahrkarte nachlösen müsse.

Es bleibt doch nur der Verweis auf die Glaubwürdigkeit. Oder eben FN austellen lassen und im Nachgang unhörbar für die Umgebung vom Schreibtisch schriftlich lösen.

Eine Zahlungsaufforderung mit der passenden Begründung widersprechen und den Rest Bahnens machen laassen und mitdicker Haut Briefe zur Kenntnis nehmen und einem etwaigen Mahnbescheid widersprechen.

Diskussionen im Zug führen nur zu aggresiver Stimmung und selten zur Lösung eines Problems (das oft ja keines ist)

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wachtberghöhle, Dienstag, 19.12.2017, 12:35 (vor 3021 Tagen) @ Colaholiker

Wie prüft Ihr das nach, wenn jemand behauptet, das Kind sei das seinige?

Das Kind fragen? Kinder wissen meist, wer Vater oder hier Onkel ist.

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Fransico, Berlin, Dienstag, 19.12.2017, 12:41 (vor 3021 Tagen) @ wachtberghöhle

Diese Kinder.. erinnert mich an meine 4-jährige Nichte, der ich eine halben Stunde lang erklärt habe, sie solle mich für einen gewissen Zeitraum (keine Bahnfahrt, aber ähnliche Situation) doch 'Papa' nennen. Als es dann darauf ankam, hörte ich nur "Onkeeeeel...". Zum Glück war das Personal an diesem Tag gut gelaunt und hat diesen Betrug durchgehen lassen. Also ja, im Zweifel einfach das Kind nett fragen, es wird schon die Wahrheit sagen. Grml.

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Tino, Dienstag, 19.12.2017, 12:37 (vor 3021 Tagen) @ Colaholiker

Es müssen in diesem Fall 2 Kinderfahrscheine erworben werden. Bei 1 Erwachsener und 1 Kind käme die Familien-Kind-Regelung zur Anwendung die hier aber nicht erlaubt ist.


Mal eine Frage an den, der es wissen muß - also Dich.
Unter 16 Jahren ist man ja üblicherweise (Auslandsreisen ausgenommen) nicht verpflichtet, einen Ausweis zu haben. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, daß Kinder (oder ihre Eltern für sie) einen Ausweis mitführen, recht gering. Die Geburtsurkunden schleppt auch kein normaler Mensch mit sich rum.

Wie prüft Ihr das nach, wenn jemand behauptet, das Kind sei das seinige? Theoretisch kann man dank Patchworkfamilien, Stiefkindern und was nicht noch alles für Kombinationen nicht mal mehr sicher sein, daß es optisch und vom Alter her sinnvoll erscheint...

Nachdenkliche Grüße,
der Colaholiker

Dem ganzen Glauben schenken und gut ist. Wer sich da gerne aus dem Fenster lehnen mag kann das gerne tun. Ich hatte auch mal ein älteres Mütterchen mit einer jungen dunkelhäutigen Tochter. Klar hinterfragt man das kurz aber wenn ein „das ist meine Tochter“ kommt dann wird das so hingenommen. Wir sind keine Polizisten die sowas prüfen müssen. Daher „schönen Tag“ wünschen und weitergehen.

Danke

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 19.12.2017, 13:47 (vor 3021 Tagen) @ Tino

- kein Text -

Danke

martin.elsner, Mittwoch, 20.12.2017, 08:05 (vor 3020 Tagen) @ martin.elsner

Und klar... die große Schwester ist nicht "Eltern" und klar das das die Fahrkarte dann nicht für die kleine Schwester mit gilt. Wird Zeit für die Ferien denke ich ;-)

Dank + Gruß
Martin

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