Äußerst unglücklich! Irreführend. (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Sonntag, 17.12.2017, 08:44 (vor 3028 Tagen) @ JeDi

...denn die Auskunft, dass sich bezüglich des Geltungsbereiches "nichts geändert" hätte, legt nahe, dass das Ticket ausschließlich auf den Strecken gilt, auf denen es auch bisher galt und das schließt die NBS naturgemäß aus. Dass beide Strecken tariflich gleichgestellt sein sollen, wäre zum einen nur für dieses spezielle Ticket relevant und zum anderen für den Kunden nirgends ersichtlich. Der Fahrgast kann es nicht wissen (bin gespannt, ob der KiN da durchblickt bzw. wie man ihn schult) und muss sich auf die Information der DB verlassen, zu der leider niemand die Gewähr hat, ob sie nun wirklich falsch ist (auch wenn mehrere Erwägungen das nahelegen würden).


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