Wer zahlt die Mehrwertsteuer bei Gutscheinen? (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Montag, 20.11.2017, 18:55 (vor 3052 Tagen) @ Ösi

Also bei Geldwert-Gutscheinen ist es üblicherweise so, dass die MwSt erst dann anfällt, wenn der Gutschein eingelöst wird, der Gutschein selbst also mit 0% MwSt belastet wird.

Bei Geschenkgutscheinen, bei denen der Preis gleich dem Nennwert ist, kann ich das verstehen.

In allen anderen Fällen aber nicht.

Beispiel Toffifee:

Nehmen wir an, eine Packung kostet 2,00 inkl. 0,13 € MwSt.
Weiter nehmen wir an (weiß ich aber nicht), Toffifee zahlt der Bahn für jeden eingesetzten Gutscheinen 1 €.
Nun verkauft die Bahn einen Fahrschein für 49 € inkl. 7,82 € MwSt.
Sie erhält dafür aber nur 34 €. Muss sie nun trotzdem 7,82 € MwSt. abführen, also auch jene 2,39 €, die auf die 15 € "Rabatt" entfallen?
Falls ja, das ja schon rein MwSt.-technisch ein Minusgeschäft.


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