Fahrgastrechte bei Zugausfall (Fahrkarten und Angebote)

Ösi, Sonntag, 19.11.2017, 11:45 (vor 3059 Tagen) @ Merry Mary

Damit wäre die Zugbindung aufgehoben und du kannst grundsätzlich mit jedem Zug auf dieser Strecke am Gültigkeitstag fahren.

Allerdings gibt es keine Entschädigung, denn erstens gibt es keine Entschädigung für verfrühte Abfahrt, sondern nur für verspätete Ankunft (bekannte Lücke in den FGR) und zweitens wäre wegen der von mir erwähnten Verbindung die Ankunft nur 51 Minuten verspätet.


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