Fahrgastrechte bei Zugausfall (Fahrkarten und Angebote)
Damit wäre die Zugbindung aufgehoben und du kannst grundsätzlich mit jedem Zug auf dieser Strecke am Gültigkeitstag fahren.
Allerdings gibt es keine Entschädigung, denn erstens gibt es keine Entschädigung für verfrühte Abfahrt, sondern nur für verspätete Ankunft (bekannte Lücke in den FGR) und zweitens wäre wegen der von mir erwähnten Verbindung die Ankunft nur 51 Minuten verspätet.
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arno50,
19.11.2017, 08:19
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Ösi,
19.11.2017, 08:45
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arno50,
19.11.2017, 11:22
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Merry Mary,
19.11.2017, 11:33
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Ösi,
19.11.2017, 11:45
- Fahrgastrechte bei Zugausfall - arno50, 19.11.2017, 12:03
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Ösi,
19.11.2017, 11:45
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Merry Mary,
19.11.2017, 11:33
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arno50,
19.11.2017, 11:22
- Fahrgastrechte bei Zugausfall - Bahngenießer, 19.11.2017, 10:02
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Ösi,
19.11.2017, 08:45