Fahrgastrechte bei Zugausfall (Fahrkarten und Angebote)

arno50, Sonntag, 19.11.2017, 08:19 (vor 3053 Tagen)

Rein gefühlt würde ich sagen, es ist ein Fall für Fahrgastrechte-erstattung:
Laut Sparpreis ab Chemnitz am 26.11 um 8:31 nach HB. Diese Verbindung scheint nicht mehr zu existieren, da die Bahnauskunft nur eine Verbindung 7:31 und 9:31 angibt. Falls ich also eine Stunde früher abfahre komme ich ja pünktlich an, gibts dann eine Erstattung? Falls ich die Info nicht erhalte und bis 9:31 warte, verspäte ich mich um 1 Stde, dann gibts sicher eine Erstattung. Falls ich annehme, die Zugbindung sei aufgehoben, könnte ich zum günstigen Sparpreis dann zu einer anderen Zeit fahren? Vielleicht gibt es Experten, die das schon durchexerziert haben. mfg

Fahrgastrechte bei Zugausfall

Ösi, Sonntag, 19.11.2017, 08:45 (vor 3053 Tagen) @ arno50

Hast du zufällig diese Verbindung gebucht? Die gibt es noch am 26.11.2017:

Chemnitz Hbf 08:31 - RE 81289 - 09:30 Leipzig Hbf 10:15 - ICE 1514 - 13:24 Hamburg Hbf 13:46 - IC 2229 14:41 Bremen Hbf

Fahrgastrechte bei Zugausfall

arno50, Sonntag, 19.11.2017, 11:22 (vor 3053 Tagen) @ Ösi

Nein, Leipzig ab 9:38 IC 2430 Bremen an 13:50 , der Zug schein ausgefallen zu sein

Fahrgastrechte bei Zugausfall

Merry Mary, Sonntag, 19.11.2017, 11:33 (vor 3053 Tagen) @ arno50

Nein, Leipzig ab 9:38 IC 2430 Bremen an 13:50 , der Zug schein ausgefallen zu sein

Der fährt am 26. um 9:34 Uhr ab Leipzig, damit dürfte die Mindestumsteigezeit unterschritten sein.

Fahrgastrechte bei Zugausfall

Ösi, Sonntag, 19.11.2017, 11:45 (vor 3053 Tagen) @ Merry Mary

Damit wäre die Zugbindung aufgehoben und du kannst grundsätzlich mit jedem Zug auf dieser Strecke am Gültigkeitstag fahren.

Allerdings gibt es keine Entschädigung, denn erstens gibt es keine Entschädigung für verfrühte Abfahrt, sondern nur für verspätete Ankunft (bekannte Lücke in den FGR) und zweitens wäre wegen der von mir erwähnten Verbindung die Ankunft nur 51 Minuten verspätet.

Fahrgastrechte bei Zugausfall

arno50, Sonntag, 19.11.2017, 12:03 (vor 3053 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von arno50, Sonntag, 19.11.2017, 12:04

danke für die Auskünfte, dann nehm ich wohl den ICE über Berlin, da gibts (hoffentlich) Internet.

Fahrgastrechte bei Zugausfall

Bahngenießer, Sonntag, 19.11.2017, 10:02 (vor 3053 Tagen) @ arno50
bearbeitet von Bahngenießer, Sonntag, 19.11.2017, 10:06

Rein gefühlt würde ich sagen, es ist ein Fall für Fahrgastrechte-erstattung:
Laut Sparpreis ab Chemnitz am 26.11 um 8:31 nach HB. Diese Verbindung scheint nicht mehr zu existieren, da die Bahnauskunft nur eine Verbindung 7:31 und 9:31 angibt. Falls ich also eine Stunde früher abfahre komme ich ja pünktlich an, gibts dann eine Erstattung? Falls ich die Info nicht erhalte und bis 9:31 warte, verspäte ich mich um 1 Stde, dann gibts sicher eine Erstattung. Falls ich annehme, die Zugbindung sei aufgehoben, könnte ich zum günstigen Sparpreis dann zu einer anderen Zeit fahren? Vielleicht gibt es Experten, die das schon durchexerziert haben. mfg

Falls der Zug um 8:31 Uhr wirklich nicht fährt, was noch zu klären wäre, würdest Du die Fahrgastrechte nur in Anspruch nehmen können, wenn Du wirklich eine Stunde später ankommen würdest und müsstest.

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