Mobilitätsgarantie NRW (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 05.01.2010, 19:20 (vor 6038 Tagen) @ ICE 503+508
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 05.01.2010, 19:24

Soweit ich weiß, darf es (innerhalb der nächsten 20 Minuten?) keine alternative Fahrmöglichkeit geben.

Außerdem kannst du das NRW-Ticket (SchönerTagTicket?) nicht upgraden, sondern benötigst einen neuen ICE-Fahrschein. Die Erstattung gibt es nicht im Reisezentrum direkt, sondern nur mit dem Formular von www.nahverkehr.nrw.de, http://www.nahverkehr.nrw.de/media.php?mv_id=-2118991701, auf das Konto. Wenn das Fahrgastrechteformular genutzt wird, werden Ansprüche nach diesem geltend gemacht. Im Prinzip kann man sich also aussuchen, ob man die Mobilitätsgarantie nutzt oder die gesetzliche Regelung, je nachdem, was besser für einen ist.

Näheres hier bzw. in den Beförderungsbedingungen, die seit dem 1.1.10 für alle Verkehrsverbünde in NRW und den NRW-Tarif exakt die selben sind.
http://www.nahverkehr.nrw.de/d/4437/

Unter Service -> Download sind nur die alten BBs veröffentlicht, die neuen gibts hier: http://www.fachportal.nahverkehr.nrw.de/index.php?id=weitere_infos#c1852


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