? zu FGR bei Sturm – getrennt gebuchte Hin- und Rückfahrt (Fahrkarten und Angebote)

ICE2020, Montag, 30.10.2017, 09:28 (vor 3106 Tagen)

Ich konnte auf die schnelle zu diesem Thema nichts finden: Ich habe wegen dem Stum eine Hinfahrt nicht antreten können, soweit so klar. Nun ist die Rückfahrt aber getrennt gebucht, und ich würde sie – nach derzeitigem Stand – wohl antreten können, wenn ich denn die hin gefahren wäre. Wie würdet Ihr hier verfahren? Hin- und Rückfahrt, obwohl getrennte Tickets als ein FGR-Vorgang einreichen? Oder Hinfahrt als FGR und wegen der Rückfahrt eine Kulanzmail an den comfort-Service? Oder ist man damit am Schalter besser aufgehoben?

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leeredose, Montag, 30.10.2017, 11:32 (vor 3106 Tagen) @ ICE2020

Kannst Du evtl. die aktuelle Kulanz-Rückgabe in Anspruch nehmen?

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ICE2020, Montag, 30.10.2017, 11:35 (vor 3106 Tagen) @ leeredose

Kannst Du evtl. die aktuelle Kulanz-Rückgabe in Anspruch nehmen?

Leider Nein, der Zug (Hinfahrt) fiel zwar sturmbedingt aus, eigentlich ist die Fahrt aber auf keiner der betroffenen Strecken.

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leeredose, Montag, 30.10.2017, 11:40 (vor 3106 Tagen) @ ICE2020

Ich würde das über die Kulanz versuchen, da die nicht angetretene Rückfahrt ja indirekt durch den Sturm verursacht wurde.

Du kannst es ja mal hier einkippen:
https://www.bahn.de/p/view/home/info/sonderkommunikation-kulanz.shtml

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musicus, Montag, 30.10.2017, 11:40 (vor 3106 Tagen) @ ICE2020

Sturmbedingte Ausfälle auf nicht vom Sturm betroffenen Strecken wären mMn ein Fall fürs SC-FGR. Kannst du die Getrenntbuchung irgendwie plausibel machen, oder war das nur aus Jux?

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ICE2020, Montag, 30.10.2017, 12:08 (vor 3106 Tagen) @ musicus

Sturmbedingte Ausfälle auf nicht vom Sturm betroffenen Strecken wären mMn ein Fall fürs SC-FGR. Kannst du die Getrenntbuchung irgendwie plausibel machen, oder war das nur aus Jux?

Naja, der Hintergrund war eine Fahrt mit Festpreisticket, die Rückfahrt normal + Gutschein. Ich weiß nicht, ob man das so auf ein Ticket hätte buchen können, zumindest ist es mir nicht gelungen. Du würdest also Hin- und Rückfahrt zusammen beim Servicecenter FGR einreichen und schauen, was die sagen? Oder Hinfahrt beim SC FGR und dann nach Bearbeitung Kulanzanfrage für die Rückfahrt an den comfort-Service?

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musicus, Montag, 30.10.2017, 12:17 (vor 3106 Tagen) @ ICE2020
bearbeitet von musicus, Montag, 30.10.2017, 12:18

Naja, der Hintergrund war eine Fahrt mit Festpreisticket, die Rückfahrt normal + Gutschein. Ich weiß nicht, ob man das so auf ein Ticket hätte buchen können, zumindest ist es mir nicht gelungen.
Du würdest also Hin- und Rückfahrt zusammen beim Servicecenter FGR einreichen und schauen, was die sagen?

Ja, ich würde in diesem Fall beide Tickets zunächst als einen FGR-Fall zum SC-FGR schicken, mit dem Hinweis, dass das Festpreis-Ticket nicht als Rückfahrkarte gebucht werden kann und daher eine Teilung in zwei Buchungen unumgänglich war.

Danke

ICE2020, Montag, 30.10.2017, 16:31 (vor 3106 Tagen) @ musicus

Allen vielen Dank für die Hinweise, werde es so probieren.

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Murrtalbahner, Montag, 30.10.2017, 12:19 (vor 3106 Tagen) @ ICE2020

Leider Nein, der Zug (Hinfahrt) fiel zwar sturmbedingt aus, eigentlich ist die Fahrt aber auf keiner der betroffenen Strecken.

Naja, wenn der Zug wegen Sturm ausgefallen ist, dann ist das ganz klar ein Fall für Fahrgastrechte. Auch wenn du z.B. im Ausfallenden ICE Stuttgart-Hamburg nur bis Frankfurt hättest müssen. Wenn DB Fernverkehr zu faul ist, wenigstens den Streckenabschnitt zu bedienen, der frei ist, dann ist das nicht dein Problem.

Ebenso steht das irgendwo, dass du selbstverständlich auch die Rückfahrt erstattet bekommst, wenn du deine Hinfahrt Aufgrund der Verspätung/Nicht-Leistung der DB abgebrochen hast. Dass DB Fernverkehr nicht in der Lage ist, eine Hin- und Rückfahrkarte mit den eigenen Tarifen auf einer Fahrkarte auszustellen, ist ebenfalls nicht dein Problem.

Somit würde ich mich an das FCFGR wenden und eine Erstattung anfordern. Das dürfte nach den Sturmwehen ein eher geringeres Problem sein, es sei denn zwischen Hin- und Rückfahrt liegen zwei Wochen und der Hinfahrtzielbahnhof und Rückfahrtstartbahnhof liegen hunderte Kilometer auseinander.

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