Fahrgastrechte, Onlineticket... Ergänzung (Fahrkarten und Angebote)
Ich finde die Antwort leider nicht in den FAQs:
Ich habe das Fahrgastrechteformular (inkl. Bestätigung mit Stempelaufdruck des Zubs), ein OT und würde gerne die Entschädigung vor Ort in einem Reisezentrum erhalten (geht schneller).Ist das möglich und muß dabei das OT im Original vorgelegt werden? (Ich bräuchte es eigentlich als Nachweis für die Steuer)
Ist es richtig, daß bei Einsendung des Antrags auch eine Kopie des OTs ausreicht?Danke!
Entscheidet sich der Fahrgast für den Abbruch der Fahrt, so erfolgt die Erstattung bei Onlinetickets grundsätzlich nur per zusätzlichem Antrag und mit eingereichtem Formular (Original oder Kopie). Die Erstattung erfolgt auf das belastete Zahlungsmittel. Das habe ich jetzt selbst im RZ von XXX erfahren dürfen und ich war in diesem RZ der erste Fall dieser Art. ( Auf die Gutschrift warte ich aber auch schon seit dem 18.12.09)
heinz
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- Fahrgastrechte, Onlineticket und Erstattung im Reisezentrum? -
Graukärtchenfahrer,
20.12.2009, 15:25
- Fahrgastrechte, Onlineticket und Erstattung im Reisezentrum? - NIM rocks, 20.12.2009, 15:43
- Fahrgastrechte, Onlineticket und Erstattung im Reisezentrum? - CC6550, 20.12.2009, 18:02
- Fahrgastrechte, Onlineticket... Ergänzung - heinz11, 05.01.2010, 14:00