Mobilitätsgarantie NRW (Allgemeines Forum)

ICE 503+508, Dienstag, 05.01.2010, 13:30 (vor 6038 Tagen)

Hallo zusammen,

seit dem 01. Januar 2010 gilt ja nun die "Mobilitätsgarantie" der Verkehrsunternehmen in NRW. Wenn ein Verkehrsmittel 20 Minuten oder mehr
Verspätung hat besteht die Möglichkeit ein Taxi bzw. einen Zug des Fernverkehrs
zu nutzen.

Folgendes Beispiel: Ich möchte mit dem NRW-Ticket von Bielefeld nch Köln fahren. Mein Westfalenexpress um 09:59 steht mit +30 auf der Bahnhofsanzeige.
Um 10:22 fährt ein ICE nach Köln. Kann ich mich einfach in den Zug setzen,mein NRW-Ticket vorzeigen,die Preisdifferenz beim Zub zahlen und mir das Geld am nächsten Tag im RZ Bielefeld mit ausgefülltem Formular und ICE-Ticket zurückerstatten lassen? Oder gibt es da noch mehr zu beachten?

Klingt ja ganz vielversprechend :-)

Gruß

ICE 503 +508

Mobilitätsgarantie NRW

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 05.01.2010, 19:20 (vor 6038 Tagen) @ ICE 503+508
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 05.01.2010, 19:24

Soweit ich weiß, darf es (innerhalb der nächsten 20 Minuten?) keine alternative Fahrmöglichkeit geben.

Außerdem kannst du das NRW-Ticket (SchönerTagTicket?) nicht upgraden, sondern benötigst einen neuen ICE-Fahrschein. Die Erstattung gibt es nicht im Reisezentrum direkt, sondern nur mit dem Formular von www.nahverkehr.nrw.de, http://www.nahverkehr.nrw.de/media.php?mv_id=-2118991701, auf das Konto. Wenn das Fahrgastrechteformular genutzt wird, werden Ansprüche nach diesem geltend gemacht. Im Prinzip kann man sich also aussuchen, ob man die Mobilitätsgarantie nutzt oder die gesetzliche Regelung, je nachdem, was besser für einen ist.

Näheres hier bzw. in den Beförderungsbedingungen, die seit dem 1.1.10 für alle Verkehrsverbünde in NRW und den NRW-Tarif exakt die selben sind.
http://www.nahverkehr.nrw.de/d/4437/

Unter Service -> Download sind nur die alten BBs veröffentlicht, die neuen gibts hier: http://www.fachportal.nahverkehr.nrw.de/index.php?id=weitere_infos#c1852

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