Mobilitätsgarantie NRW (Allgemeines Forum)
Hallo zusammen,
seit dem 01. Januar 2010 gilt ja nun die "Mobilitätsgarantie" der Verkehrsunternehmen in NRW. Wenn ein Verkehrsmittel 20 Minuten oder mehr
Verspätung hat besteht die Möglichkeit ein Taxi bzw. einen Zug des Fernverkehrs
zu nutzen.
Folgendes Beispiel: Ich möchte mit dem NRW-Ticket von Bielefeld nch Köln fahren. Mein Westfalenexpress um 09:59 steht mit +30 auf der Bahnhofsanzeige.
Um 10:22 fährt ein ICE nach Köln. Kann ich mich einfach in den Zug setzen,mein NRW-Ticket vorzeigen,die Preisdifferenz beim Zub zahlen und mir das Geld am nächsten Tag im RZ Bielefeld mit ausgefülltem Formular und ICE-Ticket zurückerstatten lassen? Oder gibt es da noch mehr zu beachten?
Klingt ja ganz vielversprechend :-)
Gruß
ICE 503 +508