Vor-/Nachlauf im Nahverkehr gehört zu Reisekette (Fahrkarten und Angebote)

MartinT85, Dresden, Montag, 16.10.2017, 16:29 (vor 3123 Tagen) @ MartinT85

Hallo nochmal,

gerade bin ich über das Dokument "Zugangsregelungen für mobilitätseingeschränkte Menschen (PRM)
gemäß der EU-Fahrgastrechteverordnung bei der Deutschen Bahn AG"gestolpert. Hier ist auch meine Eingangs erwähnte Problematik mit Vor- bzw. Nachlauf mit dem Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke geregelt. Hier heißt es

"Zur Ermittlung des Verspätungsanspruchs wird zunächst die gesamte Fahrstrecke, die
mit einem Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke sowie einer zusätzlich gelösten
Fahrkarte zusammen genommen zurückgelegt wurde, als eine durchgehende Reisekette
zugrunde gelegt. Der Entschädigungsbetrag errechnet sich aufgrund des Fahrpreises der
gekauften Fahrkarte.
Eine Entschädigungszahlung für Verspätungen bei ausschließlich mit dem Schwerbehindertenausweis
mit Wertmarke befahrenen Strecken erfolgt demgegenüber nicht."

Somit gilt dies im Zusammenhang mit einer Fernverkehrsfahrkarte als durchgehende Reisekette im Sinne der Fahrgastrechteverordnung

Ich dachte diese Info könnte auch für andere noch interessant sein.

Beste Grüße
MartinT85


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