? zu 1.-Klasse-Aufpreis im Zug (Fahrkarten und Angebote)
Proeter, Samstag, 30.09.2017, 10:05 (vor 3136 Tagen)
bearbeitet von Proeter, Samstag, 30.09.2017, 10:06
Hallo Leute,
hier im ICE-Treff habe ich von der vor einigen Jahren von der (probehalber?) eingeführten Regelung gelesen, dass man als Inhaber eines Flexpreises 2. Klasse mit BahnCard im Zug einen Aufpreis in die 1. Klasse kaufen kann - und zwar lediglich zur Differenz der Flexpreise und ohne Bordzuschlag.
Diese (wie ich finde kundenfreundliche) Regelung habe ich auch einige Male genutzt. Besonders problematisch war sie im Regionalverkehr, da keiner (!) der mich bedienenden KiN dieselbe kannte und auch schon mit 60ern gedroht hatte, allerdings konnte ich ihm erklären, wie er den betreffenden Fahrschein seinem MT entlockt und dann war Ruhe.
Was ich wissen möchte: Gibt's diese Regel noch immer und gilt sie auch noch immer im Nahverkehr?
Ich frage auch deshalb, weil die Sanktionen, die mich treffen, wenn die Regel nicht mehr gilt, mit 60 € und namentlicher Registrierung doch sehr hart sind.
Wo kann ich das in Zukunft selbst nachschauen, ob die Regel noch gilt?
BB Nr. 2.6 i.V.m. Nr. 3.8.3
musicus, Samstag, 30.09.2017, 11:11 (vor 3136 Tagen) @ Proeter
- kein Text -
Regel also abgeschafft?
Proeter, Samstag, 30.09.2017, 12:14 (vor 3136 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Proeter, Samstag, 30.09.2017, 12:15
Erstmal danke für die schnelle Info!
Unter 2.6.2 steht:
Der Preis des Übergangs ergibt sich aus der Differenz zwischen den Flexpreisen für die betreffende Übergangsstrecke.
ABER unter 2.6.3 folgt dann:
Davon abweichend ist für den Erwerb eines Übergangs mit einer Fahrkarte der 2. Wagenklasse, für den ein BahnCard-Rabatt in Anspruch genommen wurde, bei einem Übergang in die 1. Wagenklasse die Differenz zwischen dem um den BahnCard-Rabatt ermäßigten Flexpreis der 2. Wagenklasse und dem Flexpreis der 1. Wagenklasse zu entrichten, sofern keine BahnCard für die 1. Wagenklasse vorgelegt werden kann.
Demnach würde die Regel, dass grundsätzlich nur die Differenz der Flexpreise zu zahlen wäre, nicht mehr gelten. BC100-Inhaber der 2. Klasse müssten also grundsätzlich den vollen Flexpreis 1. Klasse bezahlen, so als ob sie gar keine BC100 hätten, korrekt?
Regel also abgeschafft?
Mike65, Samstag, 30.09.2017, 12:43 (vor 3136 Tagen) @ Proeter
Demnach würde die Regel, dass grundsätzlich nur die Differenz der Flexpreise zu zahlen wäre, nicht mehr gelten. BC100-Inhaber der 2. Klasse müssten also grundsätzlich den vollen Flexpreis 1. Klasse bezahlen, so als ob sie gar keine BC100 hätten, korrekt?
Nein, denn in den Beförderungsbedingungen vom 11.12.2016 (ist dies die neueste Version?) steht im Abschnitt BC100:
3.4.1 Bei einem einmaligen Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist der Unterschied zwischen den Flexpreisen der beiden Wagenklassen für die zurückzulegende Strecke zu zahlen.
Ich nehme an, dass der Begriff "Fahrkarte" sich auf ein streckengebundenes Ticket bezieht und eben nicht auf die BC100.
Regel also abgeschafft?
Hansjörg, Samstag, 30.09.2017, 12:46 (vor 3136 Tagen) @ Proeter
Wenn Du keine BC der ersten Klasse hast zahlst du die Differenz aus deinem gezahlten Preis mit ggf.. BC Rabatt
Bei der BC100 gilt also Flexpreis 2 Klasse ohne Rabatt zu Flexpreis 1 Klasse ohne Rabatt. Hast Du ne BC 25 1. Klasse oder me BC 50 sind es entsprechend weniger Aufpreis bei gleichem Auagangspreis.
MfG Hansjörg
Nicht ganz. BC100 hat Sonderregeln für den Übergang
musicus, Samstag, 30.09.2017, 13:31 (vor 3136 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von musicus, Samstag, 30.09.2017, 13:36
Demnach würde die Regel, dass grundsätzlich nur die Differenz der Flexpreise zu zahlen wäre, nicht mehr gelten.
Doch, natürlich. Der scheinbar große Differenzbetrag resultiert lediglich aus dem Zweiklassensystem der BCs, da einer der beiden Flexpreise rabattiert werden kann, der zweite allerdings nicht.
Bei der BC100 gilt also Flexpreis 2 Klasse ohne Rabatt zu Flexpreis 1 Klasse ohne Rabatt.
Richtig. Und das gilt nach BB BC Nr. 3.4.2 ausnahmslos. BC100-Besitzer erhalten keine Rabatte auf den Übergang, selbst wenn sie eine BCF besitzen:
"Inhaber einer BahnCard 100, die gleichzeitig Inhaber einer BahnCard 1. Klasse sind, erhalten bei Übergängen keinen Rabatt."
Hast Du ne BC 25 1. Klasse oder me BC 50 sind es entsprechend weniger Aufpreis bei gleichem Auagangspreis.
Leider nein.
Dass der OP eine BC100 besitzt, ging aus dem Ausgangsbeitrag nicht hervor.
Regel also abgeschafft?
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 30.09.2017, 15:15 (vor 3136 Tagen) @ Proeter
Demnach würde die Regel, dass grundsätzlich nur die Differenz der Flexpreise zu zahlen wäre, nicht mehr gelten.
Das war immer nur ein Aktionsangebot des Fernverkehrs (nicht gültig und erhältlich in Nahverkehrszügen) und damit weiter hinten (bei den Aktionsangeboten eben ;-)) in den BB enthalten. Obs das aktuell noch gibt, weiß ich nicht auswendig.
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Weg mit dem 4744!
Was gilt denn dann im NV?
Proeter, Samstag, 30.09.2017, 15:28 (vor 3136 Tagen) @ JeDi
Demnach würde die Regel, dass grundsätzlich nur die Differenz der Flexpreise zu zahlen wäre, nicht mehr gelten.
Das war immer nur ein Aktionsangebot des Fernverkehrs (nicht gültig und erhältlich in Nahverkehrszügen) und damit weiter hinten (bei den Aktionsangeboten eben ;-)) in den BB enthalten. Obs das aktuell noch gibt, weiß ich nicht auswendig.
Was gilt denn dann im Nahverkehr, wenn ich mit BC100 2.Klasse an einem Bahnhof ohne Schalter in einen NV-Zug einsteige und 1. Klasse fahren will? Somit gab es ja für den Übergang am Einstiegsbahnhof keine Kaufmöglichkeit.
Was gilt denn dann im NV?
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 30.09.2017, 15:33 (vor 3136 Tagen) @ Proeter
Demnach würde die Regel, dass grundsätzlich nur die Differenz der Flexpreise zu zahlen wäre, nicht mehr gelten.
Das war immer nur ein Aktionsangebot des Fernverkehrs (nicht gültig und erhältlich in Nahverkehrszügen) und damit weiter hinten (bei den Aktionsangeboten eben ;-)) in den BB enthalten. Obs das aktuell noch gibt, weiß ich nicht auswendig.
Was gilt denn dann im Nahverkehr, wenn ich mit BC100 2.Klasse an einem Bahnhof ohne Schalter in einen NV-Zug einsteige und 1. Klasse fahren will? Somit gab es ja für den Übergang am Einstiegsbahnhof keine Kaufmöglichkeit.
In Zügen ohne Fahrscheinverkauf: Pech gehabt. An deinem Einstiegsbahnhof hättest du ja einen Fahrschein kaufen können, ein Anspruch auf Ausgabe eines Überganges besteht m.E. Nicht.
In Zügen mit Fahrscheinverkauf kannst du natürlich ohne Aufpreis einen Aufpreis kaufen (da Klassenwechsel im Zug immer zum Flexpreis verkauft werden).
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Weg mit dem 4744!
Kann man das Upgrade am Automaten kaufen?
Mike65, Samstag, 30.09.2017, 21:25 (vor 3136 Tagen) @ Proeter
und wenn ja, wie?
Ich glaube "nein"!
Bahngenießer, Samstag, 30.09.2017, 22:22 (vor 3136 Tagen) @ Mike65
An den DB-Automaten habe ich bisher vergeblich nach einer Möglichkeit gesucht, dort einen Produktübergang oder Wagenklassen-Übergang zu erwerben.
Nach meinem Kenntnisstand funktioniert es nur bei bestimmten Verbundtarifen, nicht jedoch bei den Tarifen von DB-International, DB-Fernverkehr und DB-Regio. (Bei den Ländertarifen scheint es auch nicht zu funktionieren.)
Ich glaube "nein"!
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 30.09.2017, 23:53 (vor 3136 Tagen) @ Bahngenießer
(Bei den Ländertarifen scheint es auch nicht zu funktionieren.)
Kommt auf den Ländertarif an ;-). DB-Tarif und alles was darauf basiert geht nicht (also im Wesentlichen NRW-Tarif, LTN und Aufpreise zu MVV-Fahrscheinen); alles andere meistens schon (z.B. SH-Tarif oder VBB).
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Weg mit dem 4744!