etwasOT:Zahlungsdiensteaufsichtgesetz,Zahlungsauslösedienste (Fahrkarten und Angebote)

zugvogel, Rheinland-Pfalz, Dienstag, 26.09.2017, 21:16 (vor 3140 Tagen)

Hallo!
Habe heute Post bekommen. Nicht von der Bahn, sondern vonm meiner Bank. Neue AGBs.
Das stand auch was von "Zahlungsauslösediensten", das wäre zum Beispiel die "Sofort-Überweisung" und einem "Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz", dessen Ziel mehr Verbraucherschutz und Sicherheit im unbaren Zahlungsverkehr sein soll.

"Zahlungsauslösedienste" kommen jetzt auch in den AGB der Bank vor.
Die "Sofort-Überweisung", mit der ich bei bahn.de (endlich Bahnbezug!) auch Fahrkarten bezahlen kann, wurde hier im Forum immer sehr kritisch betrachtet. Es verstöße gegen den AGB der Bank, auf der Internetseite eines anderen Anbieters die Zugangsdaten einzugeben, damit verlöre man im Zweifelsfall Haftungsansprüche, isb. wenn das Konto hinterher von Betrügern per online-banking leergeräumt würde.

Ist durch das neue Gesetz und die Verankerung der "Zahlungsauslösedienste" in den AGB die Nutzung von "Sofort-Überweisung" damit unproblematischer geworden?

Ein Internethändler sei (nach Aussage von Beiträgen in diesem Forum) verpflichtet, eine "zumutbare" Zahlungsweise ohne Aufpreis anzubieten, und laut einem Urteil sei die "Sofort-Überweisung" aus den oben geschilderten Gründen nicht zumutbar.
Könnte sie aufgrund der neuen Regelungen zukünftig als "zumutbar" eingestuft werden?

etwasOT:Zahlungsdiensteaufsichtgesetz,Zahlungsauslösedienste

ice_pendler, Dienstag, 26.09.2017, 22:30 (vor 3140 Tagen) @ zugvogel

Damit ist gemeint, dass Deine Bank mit sogenannten fintechs zusammenarbeiten muss.
Denkbar wäre eine app, die dein Rmv ticket beim Eintritt in die U Bahn kauft und dann auch gleich online bezahlt.

Sofortüberweisung ist da nur eine ganz kleine idee.

Ja, Sofortüberweisung wird zumutbarer.

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sflori, Dienstag, 26.09.2017, 23:43 (vor 3140 Tagen) @ ice_pendler

Ja, Sofortüberweisung wird zumutbarer.

Es wird vor allem überflüssiger, da eine standardisierte Schnittstelle zur Verfügung steht, während SOFORT das bislang aufwendig für jede Bank nachprogrammieren musste.


Bye. Flo.

GiroPay gibt es doch auch schon ...

martarosenberg, Samstag, 30.09.2017, 13:43 (vor 3136 Tagen) @ ice_pendler

... da stellt die Bank die Schnittstelle zur Verfügung, man wird auf die Bankwebseite weitergeleitet, und nach ausgelöster Überweisung bekommt der Verkäufer sofort die Benachrichtigung über den Erfolg der Zahlung.

Login, PIN/TAN, gibt man nur der Bank gegenüber an.

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DerSimon, Dienstag, 26.09.2017, 22:38 (vor 3140 Tagen) @ zugvogel

Es verstöße gegen den AGB der Bank, auf der Internetseite eines anderen Anbieters die Zugangsdaten einzugeben

Das ist nicht korrekt, solche AGB wurden schon vor Ewigkeiten als unwirksam festgestellt.

Ist durch das neue Gesetz und die Verankerung der "Zahlungsauslösedienste" in den AGB die Nutzung von "Sofort-Überweisung" damit unproblematischer geworden?

Im Prinzip ja, jetzt müssen die Banken auch offizielle Schnittstellen anbieten

Ein Internethändler sei (nach Aussage von Beiträgen in diesem Forum) verpflichtet, eine "zumutbare" Zahlungsweise ohne Aufpreis anzubieten, und laut einem Urteil sei die "Sofort-Überweisung" aus den oben geschilderten Gründen nicht zumutbar.
Könnte sie aufgrund der neuen Regelungen zukünftig als "zumutbar" eingestuft werden?

Durchaus, wäre für mich auch eine logische Konsequenz wie sie eigentlich auch von einigen Kommentatoren beim Verfahren erwartet wurde. Prinzipiell aber eh egal, da mit der Gesetzesänderung auch Surcharges verboten werden und KK-Zahlung damit zukünftig kostenfrei.

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zugvogel, Rheinland-Pfalz, Dienstag, 26.09.2017, 22:52 (vor 3140 Tagen) @ DerSimon

Danke für alle Antworten

Könnte sie aufgrund der neuen Regelungen zukünftig als "zumutbar" eingestuft werden?

Durchaus, wäre für mich auch eine logische Konsequenz wie sie eigentlich auch von einigen Kommentatoren beim Verfahren erwartet wurde. Prinzipiell aber eh egal, da mit der Gesetzesänderung auch Surcharges verboten werden und KK-Zahlung damit zukünftig kostenfrei.

Das ist jetzt ganz ohne Bahnbezug: Bei manchen Händlern gilt: versandkostenfrei ab 300€ Bestellwert, bei Sofortüberweisung ab 30€. Da wäre es schon von Vorteil, wenn man diesen "Zahlungsauslösedienst" guten gewissens nutzen könnte.

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A-W, Hannover, Mittwoch, 27.09.2017, 01:56 (vor 3140 Tagen) @ zugvogel

Es werden aber nicht nur Dienste, die sich mit Zahlungsvorgängen beschäftigen werden und es ist auch nicht nur in Deutschland vorgesehen, denn es handelt sich um die Umsetzung einer neuer EU-Richtlinie genannt als PSD2. Sie erhält eine Reihe an Neuerungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft treten werden.

Bei den Schnittstellen zu einer Bank wird es endlich mit dem Screen-Scraping (also das Parsen von Webseiten anstatt Verwendung einer geeigneter Schnittstelle). Das wird nicht nur zur Zahlungsauslösung verwendet werden können, sondern auch um Kredite anzubieten, in dem man Zugriff auf die eigene Transaktionen zulassen könnte. (Viele Banken stellen die Vorgänge für bis zu 180 Tage in Online Banking zur Verfügung).

Die Richtlinie erzwingt auch das einige Zahlungsmittel ohne weiteren Kosten für den Verbraucher angenommen werden müssen.

Man sollte auch nicht überrascht sein, wenn bald 2 Schritte zum Login in Online Banking werden (z. B. mittels eine TAN-Abfrage).

Mehr kann unter anderem hier gefunden werden:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-EU-Regeln-im-Zahlungsverkehr-Was-auf-Verbr...
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Ihr-Geld-wird-smart-wie-Fintechs-die-Finanzbran...
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-schafft-Aufschlaege-bei-Online-Zahlun...

Viele Grüße,
A-W

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Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 27.09.2017, 08:04 (vor 3139 Tagen) @ DerSimon

Das ist nicht korrekt, solche AGB wurden schon vor Ewigkeiten als unwirksam festgestellt.

Richtig. Das für mich als Anwender aber viel gravierendere Problem von Sofortkontozugriff ist aber ein ganz anderes. Die Haftungsfrage hätte sich nur in einem eventuellen Schadensfall gestellt, in jedem Fall der Nutzung aber stellt sich das Problem, daß ein Dritter die Zugangsdaten zu meinem Onlinebanking hat. Das heißt im Klartext, daß ich entweder nach jeder Nutzung von Sofortüberweisung mein Passwort ändern muß, oder damit zu leben habe, daß dieser Dienstleister (in der Theorie, in der Praxis wird es wohl an der schieren Menge scheitern) unbegrenzt lesenden Zugriff auf meine Finanzen hat. Im heutigen Onlinebanking hat man ja meist nicht mehr nur das eigentliche Gidokonto, sondern alle Produkte, die man bei dieser Bank hat, seien es Kredite, Geldanlagen, Aktiendepots, ...

Klar, direkt schädlich tätig werden kann da niemand, weil es an der TAN oder anderen Freigabemechanismen mangelt. Aber in Zeiten von BigData habe ich doch was dagegen, daß irgendwer, der nicht meine Bank selbst oder eine dazu ermächtigte Behörde ;-) is, in meinem Konto rumschnüffelt.

Der vielbescholtene Zahlungsanbieter Paypal hingegen ist für mich als Kunde da deutlich angenehmer - die wissen nur, was ich über ihren Dienst bezahlt habe (wie jedes Unternehmen mit Kundenprofilen eben weiß, was seine Kunden bei ihm so treiben), aber nicht, wie es auf meinem Bankkonto aussieht. Wenn ich damit behzahle, wird es entweder meiner Kreditkarte belastet (woraufhin sie nur ein "OK" oder "Zahlung abgelehnt" erhalten, ohne Information warum oder wie die konkreten Zahlen aussehen) oder es wird per Lastschrift von meinem Bankkonto eingezogen, wo es auch keine Informationen außerhalb der eigentlichen Transaktionen gibt.

Sofortüberweisung niemals nutzen werdende Grüße,
der Colaholiker

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martarosenberg, Samstag, 30.09.2017, 13:46 (vor 3136 Tagen) @ DerSimon

Prinzipiell aber eh egal, da mit der Gesetzesänderung auch Surcharges verboten werden und KK-Zahlung damit zukünftig kostenfrei.

Damit sind die Händler gezwungen die Gebühren, die die KK-Anbieter verlangen, auf den generellen Kaufpreis für alle umzulegen. Also Preiserhöhungen.

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