etwasOT:Zahlungsdiensteaufsichtgesetz,Zahlungsauslösedienste (Fahrkarten und Angebote)
Hallo!
Habe heute Post bekommen. Nicht von der Bahn, sondern vonm meiner Bank. Neue AGBs.
Das stand auch was von "Zahlungsauslösediensten", das wäre zum Beispiel die "Sofort-Überweisung" und einem "Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz", dessen Ziel mehr Verbraucherschutz und Sicherheit im unbaren Zahlungsverkehr sein soll.
"Zahlungsauslösedienste" kommen jetzt auch in den AGB der Bank vor.
Die "Sofort-Überweisung", mit der ich bei bahn.de (endlich Bahnbezug!) auch Fahrkarten bezahlen kann, wurde hier im Forum immer sehr kritisch betrachtet. Es verstöße gegen den AGB der Bank, auf der Internetseite eines anderen Anbieters die Zugangsdaten einzugeben, damit verlöre man im Zweifelsfall Haftungsansprüche, isb. wenn das Konto hinterher von Betrügern per online-banking leergeräumt würde.
Ist durch das neue Gesetz und die Verankerung der "Zahlungsauslösedienste" in den AGB die Nutzung von "Sofort-Überweisung" damit unproblematischer geworden?
Ein Internethändler sei (nach Aussage von Beiträgen in diesem Forum) verpflichtet, eine "zumutbare" Zahlungsweise ohne Aufpreis anzubieten, und laut einem Urteil sei die "Sofort-Überweisung" aus den oben geschilderten Gründen nicht zumutbar.
Könnte sie aufgrund der neuen Regelungen zukünftig als "zumutbar" eingestuft werden?
![[image]](http://abload.de/img/kippelnverbotene3qfr.png)