+1 (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Dienstag, 26.09.2017, 06:50 (vor 3147 Tagen) @ mdst

Ich finde die "Sparpreis-Theorie" auch nicht sonderlich überzeugend.

Die Theorie ist auch nicht richtig, denn bei Flexpreisen und/oder Reservierungen wird der Hinweis auch aufgedruckt.

Allerdings hat mir eine RZ-Mitarbeiterin auf Nachfrage auch mal gesagt, dass das Abtrennen nicht erlaubt sei...

Im Erstattungsfall kann es dazu kommen dass ein abgetrennter Beleg unter Umständen mehr erstattungsfähig ist, insbesondere in Verbindung mit Reservierungen. Auch, wenn der RCT-Beleg komplett entwertet ("xxxxx") sein sollte. Generell sind im Erstattungsfall zertrennte Belege wenn erlaubt dennoch ungern gesehen, weil das im Nachgang Probleme macht.


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