? Entschädigungen aus FGR bei mehreren EVU - Verteilung (Fahrkarten und Angebote)
Meine übliche Reisekette beinhaltet seit einiger Zeit zwei EVU. Mein Vertragspartner ist (AFAIK) die "DB, Deutsche Bahn" (so nenne ich sie mal, es dürfte klar sein, was ich meine). Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten -- kommt in ca. 30 % der Fahrten vor -- mache ich Fahrgastrechte fällig. Schuld ist mal der eine, mal der andere der beiden EVU. Nun die Frage: Teilen die zwei sich eigentliche die Kosten der Entschädigung? Wenn ja, wie (so in etwa)?