Klingt gut (Fahrkarten und Angebote)

kater_k, BBRN, Freitag, 22.09.2017, 12:36 (vor 3152 Tagen) @ musicus

Zum einen das - zum anderern auch Lobbyismus.
Unter den Kommentaren des verlinkten Artikels findet sich auch dieser, mMn recht sinnvolle Einwurf:
"Man könnte auch einfach das erhöhte Beförderungsentgelt komplett gegen ein Bußgeld in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ersetzen (meinetwegen dann in gleicher Summe die Zuschüsse zum ÖPNV erhöhen, damit die Verkehrsunternehmen auch was davon haben) und dann könnte man nämlich im Rahmen des Ermessens bei "Wiederholungstätern" die Beträge nach oben staffeln. Man fängt meinetwegen auch total klein an, beim ersten Schwarzfahren überhaupt fallen nur die Verwaltungsgebühren für das Ordnungswidrigkeitsverfahren an, beim zweiten Mal sind es schon 60 € und ab dann verdoppelt es sich mit jedem Mal bis zu einem Höchstbetrag von z. B. 5.000 €. Abgesehen von einigen weltfremden Anarchos kann ja in der Tat keiner wollen, dass Schwarzfahren folgenlos bleibt. Aber es hat im Strafrecht nichts verloren. Wesentlich gröbere Verfehlungen, die zB auch richtig Menschenleben potentiell gefährden (zB mit 50 durch die Spielstraße heizen), im Verkehrsrecht werden mit Geldbußen als Ordnungswidrigkeit geahndet, aber eine "opferlose Verfehlung", die lediglich die finanzielle Funktionsfähigkeit des ÖPNV untergräbt wenn sich viele Leute so verhalten würden, soll eine Straftat sein? Das stand für mich schon immer in einem groben Mißverhältnis."

Ja, den Kommentar habe ich auch gelesen und kann in der Sache zum gegenwärtigen Zeitpunkt zustimmen - auch wenn ich mir als "weltfremder Anarcho" irgendwann einen komplett steurfinanzierten Nahverkehr wünsche. Zumindest im gegenwärtigen Ticket-Modell würde wohl auch ein Bußgeld nach dem OWiG diejenigen Schwarzfahrer, die sich eigentlich ein Ticket leisten können, ebenso abschrecken wie eine Strafe aus dem StGB.


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