? Bahncard abgelaufen, Zerstörung durch Zugbegleiter? (Fahrkarten und Angebote)
JumpUp, Donnerstag, 24.08.2017, 17:22 (vor 3147 Tagen)
Guten Abend
Soeben im ICE folgende Szene beobachtet, die unnötigerweise zum Konflikt und zu einem verärgertem Fahrgast führte:
Ein Fahrgast wird kontrolliert. Die gezeigte Bahncard zur Fahrkarten ist abgelaufen. Prinzipiell kein Problem, er hätte die neue Bahncard im Rucksack holte sie gleich heraus. Auf die Frage des Fahrgasts, dass er die alte Bahncard gerne zurückhaben möchte passierte folgendes:
Zugbegleiter brach mit dem Kommentar "Ich muss die alte Bahncard zerstören oder einbehalten" die Karte in der Mitte durch und gab sie ihm wieder
Fahrgast meinte, dass dies sehr unverschämt sei, er sammelt die Bahncard als Andenken und habe dort auch noch seine Bonuspunkte drauf.
Zugbegleiter ging kommentarlos weiter
Ist das korrekt? Warum "muss" die Karte zerstört werden? Alte Bahncards werden ungültig, müssen aber weder zerstört noch zurückgeschickt werden.
Gibt es tatsächlich Gründe, warum man eine alte Bahncard noch benötigt? Die Bonuspunkte sind ja an die Person und nicht an die Karte geknüpft
Grüße
Korrekt
ICE4711, Donnerstag, 24.08.2017, 17:28 (vor 3146 Tagen) @ JumpUp
bearbeitet von ICE4711, Donnerstag, 24.08.2017, 17:28
Ich meine mich daran zu erinnern, dass die BahnCard tatsächlich eingezogen werden muss. EDIT: ...um (weiteren) Missbrauch zu vermeiden.
In einer FV-Dienststelle gibt es dafür extra eine große Wand, an die solche Karten gehängt werden :)
aber völlig daneben
danielausberlin, Donnerstag, 24.08.2017, 18:55 (vor 3146 Tagen) @ ICE4711
Ich meine mich daran zu erinnern, dass die BahnCard tatsächlich eingezogen werden muss. EDIT: ...um (weiteren) Missbrauch zu vermeiden.
Ja, bei Missbrauch oder windigen Gestalten kann man den Amtsschimmel rausholen und die Vorschriften anwenden. Wenn ich aber aus Versehen meinetwegen am Stichtag noch die alte Karte zücke, dann aber nach "Entschuldigung, Moment" die neue raushole, finde ich es absolut daneben wenn der Zub die alte Karte wortlos zerstört.
Vielleicht will ich die Karte ja nicht (nur) sammeln, sondern wenigstens eine Kopie für die Steuererklärung machen oder sie beim Arbeitgeber per Kopie abrechnen (ja, gibt's bei uns!).
Insofern: Das Zugpersonal möge sich nicht wundern, wenn wir Reisenden dann auch so mit ihnen umspringen und wortlos unsere Rechte durchsetzen.
+1
Höllentalbahn, Donnerstag, 24.08.2017, 19:00 (vor 3146 Tagen) @ danielausberlin
- kein Text -
+2
Blaschke, Donnerstag, 24.08.2017, 19:59 (vor 3146 Tagen) @ Höllentalbahn
- kein Text -
+3
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 25.08.2017, 07:47 (vor 3146 Tagen) @ Blaschke
Ich bin letztens mit einer anderen Karte in einer ähnlichen Situation gewesen. Hierzuorte gibt es Zeitkarten ja nur noch als E-Ticket (warum auch immer, die Automaten spucken beim Aufladen der Karte mehr Papier aus, als zu der Zeit, wo das Papier noch die Monatskarte war). Ich wollte eine neue Monatskarte buchen, lege mein E-Ticket auf den Automaten... nix. Auch der Versuch, die Karte mit dem Handy auszulesen schlägt fehl. Diagnose: Karte kaputt.
Nun, es war Sonntag und bis Montagfrüh um halb sechs gab es keine Möglichkeit, an ein neues E-Ticket für die Fahrkarte der kommenden Woche zu kommen. Also lieh ich mir im Bekanntenkreis ein momentan ungenutztes E-Ticket (ist ja zulässig, selbst mit Fahrkarte drauf wäre es übertragbar), lud eine Wochenkarte auf, und ging am Montag nach der Arbeit eben im Reisezentrum vorbei, eine neue Karte holen. (Schon lustig, ohne Warteschlange am Comfort-Schalter nur nach nem unprogrammierten E-Ticket fragen...)
Tags drauf: Fahrkartenkontrolle, der Colaholiker sitzt also da und hat drei E-Tickets im Portemonnaie - das kaputte (weil noch 10-Minuten-Garantiefälle einzureichen), das geliehene mit Fahrkarte drauf und das neue, jungfräuliche. Es kommt, wie es kommen muß und ich zücke das, was vorne steckt, welches blöderweise das unprogrammierte war. Die Dame vom Prüfdienst hat auch kein Faß aufgemacht, sondern sagte nur "da is aber nix drauf", woraufhin sich das Mißverständnis schnell klären ließ. Geht also auch ohne großes Tohuwabohu.
Bei einer BahnCard alleine ist es m. E. noch unkritischer, da sie -ausgenommen BC 100- alleine "nichts wert" ist. Man kann mit der BahnCard 25/50 alleine nicht fahren, man braucht immer noch eine Fahrkarte. Wo ist also das Mißbrauchsrisiko? Wenn jemand keine gültige Bahncard vorzeigen kann, dann wird eben der zu Unrecht gewährte Rabatt nachkassiert und fertig. Oder hat die DB Angst, daß jemand mit ner abgelaufenen Bahncard sich in die Lounge mogelt und Kaffee stibitzt? Das sollte mit den Scannern ja auch passe sein.
Über den wiehernden Amtsschimmel den Kopf schüttelnde Grüße,
der Colaholiker
--
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aber völlig daneben
Bremer, Bremen, Donnerstag, 24.08.2017, 20:04 (vor 3146 Tagen) @ danielausberlin
eine Kopie für die Steuererklärung machen oder sie beim Arbeitgeber per Kopie abrechnen
Sowohl online via Klick als auch beim BahnCard-Service persönlich kann man eine kostenlose Rechnung für die BahnCard anfordern. Kommt dann per Post.
Firmenpolicy
DerSimon, Donnerstag, 24.08.2017, 20:22 (vor 3146 Tagen) @ Bremer
Ist ja schön und gut, aber wenn die Reiseabteilung gerne eine Kopie der BahnCard zur Verifikation haben möchte bringt das nichts.
Firmenpolicy
danielausberlin, Donnerstag, 24.08.2017, 20:28 (vor 3146 Tagen) @ DerSimon
Zumal ich bisher bei allen, aber auch bei allen BahnCards online den String "Die Anforderung eines Rechnungsdokumentes ist online nicht möglich." lesen durfte. Mal weil es eine business war, mal wegen 100er, mal wegen irgendwas anderem.
Firmenpolicy
heinz11, Donnerstag, 24.08.2017, 20:34 (vor 3146 Tagen) @ danielausberlin
Zumal ich bisher bei allen, aber auch bei allen BahnCards online den String "Die Anforderung eines Rechnungsdokumentes ist online nicht möglich." lesen durfte. Mal weil es eine business war, mal wegen 100er, mal wegen irgendwas anderem.
Die zweite Hälfte des Rätsels ist leicht zu lösen:
Dann handelte es sich um eine kostenlose BC, in der Regel eine BahnBonusCard. Dafür gibt es naturgemäß keine Rechnung, weil 100% Erstattung von 0,- € ergeben nicht mehr als 0,-.
Und für die BusinessBC kannst Du Dir die Rechnung ganz entspannt aus Deinem Firmenkundenzugang abfordern.
Nicht völlig daneben
keksi, Donnerstag, 24.08.2017, 21:32 (vor 3146 Tagen) @ danielausberlin
Ich meine mich daran zu erinnern, dass die BahnCard tatsächlich eingezogen werden muss. EDIT: ...um (weiteren) Missbrauch zu vermeiden.
Ja, bei Missbrauch oder windigen Gestalten kann man den Amtsschimmel rausholen und die Vorschriften anwenden. Wenn ich aber aus Versehen meinetwegen am Stichtag noch die alte Karte zücke, dann aber nach "Entschuldigung, Moment" die neue raushole, finde ich es absolut daneben wenn der Zub die alte Karte wortlos zerstört.Vielleicht will ich die Karte ja nicht (nur) sammeln, sondern wenigstens eine Kopie für die Steuererklärung machen oder sie beim Arbeitgeber per Kopie abrechnen (ja, gibt's bei uns!).
Insofern: Das Zugpersonal möge sich nicht wundern, wenn wir Reisenden dann auch so mit ihnen umspringen und wortlos unsere Rechte durchsetzen.
Also nun mal paar Sachen dazu
Wenn die BC abgelaufen ist, dann ist sie nicht mehr gültig und wird entweder zerstört oder halt eingezogen. Diskusionen gibt es da leider sehr oft. Wenn jemand seine Bahncard behalten möchte, dann soll er se halt nicht vorzeigen, dann können wir se aber nicht einziehen.
Aber da in den meisten Fällen, leider die "neue" BC vorhanden ist, wird se denn eben eingezogen weil abgelaufen. Weil wie oft hört man, da ne neue BC vorhanden ist und das nicht der Fall ist, oder "keine" Lust haben sich drum zu kümmern, wenn die "neue" Karte nicht zugeschickt wurde.
Wie mit uns im Zug umgegangen wird, das wird immer schlimmer. Und das liegt sicher nicht an den Zugbegeleitern. Der Fehler wird nie bei sich selber gesucht...sondern immer beim Personal.
Und wenn du die Bescheinigung fürs Finanzamt brauchst, kannst du die ganz schnell runterladen bzw zuschicken lassen. Das hat immer funktioniert.
Tipp: Wer sie behalten möchte, der zeigt se einfach nach der Gültigkeit nicht mehr vor. Dann passt das auch alles.
Mfg
Zwei Dinge dazu
ALR997, Donnerstag, 24.08.2017, 22:52 (vor 3146 Tagen) @ keksi
Der Fehler wird nie bei sich selber gesucht...sondern immer beim Personal.
Auch wenn es wirklich absolut und definitiv keinen guten Grund gibt, einen Mitarbeiter (oder generell jemanden) im Zug anzugreifen, solltest du dir bewusst sein, dass man es auch umdrehen kann:
Der Fehler wird nicht bei euch gesucht...sondern immer beim Fahrgast.
Wobei das "nie" nicht stimmt, weil ich genug von deinen Kollegen (wenn auch mitunter eher im Geiste, denn das sind ja völlig andere Unternehmen, diesen Wust an Unternehmenstochtern und Marken muss man erstmal durchblicken) kenne die zugeben, dass sie in manchen Punkten für einen ziemlichen Saftladen arbeiten.
Und wenn der Umgangston freundlich ist, lässt sich eigentlich mit jedem reden. Aber es gibt eben offenbar auch diejenigen, die sich das Motto "Regeln sind zum Befolgen da" auf die Fahne geschrieben haben und damit allen Beteiligten das Leben schwer machen.
Der andere Punkt ist - auch in diesem Zusammenhang ist folgender: bei meinen Nachfragen damals im Reisezentrum, als meine allererste Bahncard auslief, ob man die BC nach Ablauf zurückgeben müsse - kenne das so vom VRR, die verlangen ansonsten 10 Euro - kam die Antwort: nein, die wollen wir nicht zurück, die könne ich mir auch einrahmen, abheften oder einkleben, was auch immer ich möchte. Und es ist noch nicht der gesamte Konzern zusammengebrochen, weil ich mittlerweile 10 Bahncards bei mir liegen habe ;-)
Zwei Dinge dazu
keksi, Donnerstag, 24.08.2017, 22:58 (vor 3146 Tagen) @ ALR997
Der Fehler wird nie bei sich selber gesucht...sondern immer beim Personal.
Auch wenn es wirklich absolut und definitiv keinen guten Grund gibt, einen Mitarbeiter (oder generell jemanden) im Zug anzugreifen, solltest du dir bewusst sein, dass man es auch umdrehen kann:Der Fehler wird nicht bei euch gesucht...sondern immer beim Fahrgast.
Wobei das "nie" nicht stimmt, weil ich genug von deinen Kollegen (wenn auch mitunter eher im Geiste, denn das sind ja völlig andere Unternehmen, diesen Wust an Unternehmenstochtern und Marken muss man erstmal durchblicken) kenne die zugeben, dass sie in manchen Punkten für einen ziemlichen Saftladen arbeiten.
Und wenn der Umgangston freundlich ist, lässt sich eigentlich mit jedem reden. Aber es gibt eben offenbar auch diejenigen, die sich das Motto "Regeln sind zum Befolgen da" auf die Fahne geschrieben haben und damit allen Beteiligten das Leben schwer machen.Der andere Punkt ist - auch in diesem Zusammenhang ist folgender: bei meinen Nachfragen damals im Reisezentrum, als meine allererste Bahncard auslief, ob man die BC nach Ablauf zurückgeben müsse - kenne das so vom VRR, die verlangen ansonsten 10 Euro - kam die Antwort: nein, die wollen wir nicht zurück, die könne ich mir auch einrahmen, abheften oder einkleben, was auch immer ich möchte. Und es ist noch nicht der gesamte Konzern zusammengebrochen, weil ich mittlerweile 10 Bahncards bei mir liegen habe ;-)
Habe ja gesagt, das man sie nicht zurückschicken muss. Aber wenn se abgelaufen ist, dann ziehe ich die trotzdem ein :-) Wenn du immer eine gültige dabei hast, dann viel Spaß mit deinen alten BCs :-)
Und ich bin immer freundlich. Aber in letzer Zeit sind die Fahrgäste immer im Recht....Egal ob Sparpreis = mir doch egal welchen Zug ich nehme...oder sonst was...
Vll liegt das auch an der Urlaubszeit oder so....Gibt natürlich auch das Gegenteil :-)
Mfg
Eine Anmerkung dazu
oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Freitag, 25.08.2017, 08:23 (vor 3146 Tagen) @ ALR997
Moin,
Und es ist noch nicht der gesamte Konzern zusammengebrochen, weil ich mittlerweile 10 Bahncards bei mir liegen habe ;-)
die DB AG nicht. Locomore schon, wenn auch aus anderen Gründen.
Grüße,
Dirk
--
Wer ist kundig auf folgenden Baureihen:
101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!
Zwei Dinge dazu
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 26.08.2017, 07:03 (vor 3145 Tagen) @ ALR997
bearbeitet von JeDi, Samstag, 26.08.2017, 07:05
Der Fehler wird nie bei sich selber gesucht...sondern immer beim Personal.
Auch wenn es wirklich absolut und definitiv keinen guten Grund gibt, einen Mitarbeiter (oder generell jemanden) im Zug anzugreifen, solltest du dir bewusst sein, dass man es auch umdrehen kann:Der Fehler wird nicht bei euch gesucht...sondern immer beim Fahrgast.
"Ihre Bahncard dazu noch bitte" - "Die ist noch nicht gekommen" - "ja, dann haben Sie aber ja beim Bestellem eine vorläufige Karte bekommen" - "Die hab ich gleich weggeworfen, die ist so unpraktisch." - "haben Sie den DB-Navigator aufnihrem Smartphone installiert? Da könnten Sie Ihre BahnCard auch einladen" -"Machen Sie mal nicht sonen Aufstand/usw"
Dann gibt's halt ein EBE. Das ist mir dann auch egal. Auch wenn hinterher regelmäßig am Telefon oder gegenüber Mitreisenden über die unfähige Bahn (BahnCard nach ner Woche noch nicht da, kleinliche Schaffner, usw) gelästert.
--
Weg mit dem 4744!
Völlig daneben ist jemand anderes...
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 25.08.2017, 07:34 (vor 3146 Tagen) @ keksi
Wie mit uns im Zug umgegangen wird, das wird immer schlimmer. Und das liegt sicher nicht an den Zugbegeleitern. Der Fehler wird nie bei sich selber gesucht...sondern immer beim Personal.
Also ganz ehrlich, selbst wenn Du im Zug nur halb so unfreundlich auftrittst wie hier im Forum, ist eigentlich jede Art der unfreundlichen Behandlung Deiner Person mehr als nur gerechtfertigt. Hoffentlich gerätst Du niemals an mich als Fahrgast, weil dann kannste Dich dermaßen warm anziehen oder schon mal nen Termin beim Fotografen machen für die nächsten Bewerbungsfotos.
Aber vielleicht gehörst Du auch nur zu denen, die "anonym" im Internet rumpoltern und im wahren Leben ein halbes Hemd sind, und das Maul net aufkriegen.
Von Deinen Beiträgen einfach nur angekotzt seiende Grüße,
der Colaholiker
PS: Ja, diese direkten Worte mußten einfach mal sein.
--
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Völlig daneben ist jemand anderes...
keksi, Freitag, 25.08.2017, 08:59 (vor 3146 Tagen) @ Colaholiker
Wie mit uns im Zug umgegangen wird, das wird immer schlimmer. Und das liegt sicher nicht an den Zugbegeleitern. Der Fehler wird nie bei sich selber gesucht...sondern immer beim Personal.
Also ganz ehrlich, selbst wenn Du im Zug nur halb so unfreundlich auftrittst wie hier im Forum, ist eigentlich jede Art der unfreundlichen Behandlung Deiner Person mehr als nur gerechtfertigt. Hoffentlich gerätst Du niemals an mich als Fahrgast, weil dann kannste Dich dermaßen warm anziehen oder schon mal nen Termin beim Fotografen machen für die nächsten Bewerbungsfotos.Aber vielleicht gehörst Du auch nur zu denen, die "anonym" im Internet rumpoltern und im wahren Leben ein halbes Hemd sind, und das Maul net aufkriegen.
Von Deinen Beiträgen einfach nur angekotzt seiende Grüße,
der ColaholikerPS: Ja, diese direkten Worte mußten einfach mal sein.
Mit deinen Aussagen würde ich mal ganz vorsicht sein....Brauchst mir hier nicht drohen....Glaube du hast zu wenig Frischluft bekommen....
Was hier im Forum abgeht ist ja mal wieder herrlich.
Mein Beispiel von oben ist nicht unfreundlich, sondern die Wahrheit. Komisch das Leute sogar zu mir sagen, das meinen Job nicht machen würden....Das liegt sicher nichzt daran das ich unfreundlich bin :-)
Vll solltest du mehr Cola trinken, damit dir nicht mehr so kotzübel ist.
Mfg
Völlig daneben ist jemand anderes...
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 25.08.2017, 09:12 (vor 3146 Tagen) @ keksi
Mit deinen Aussagen würde ich mal ganz vorsicht sein....Brauchst mir hier nicht drohen....Glaube du hast zu wenig Frischluft bekommen....
Ich drohe nicht, ich sage nur wie's ist. Deine Auftritte hier sind regelmäßig unter aller Sau, und ich würde es nicht tolerieren, wenn sich ein Zugbegleiter im Dienst sich so mir gegenüber verhält. Ich zähle zu den Kunden, die sich nicht jede Willkür und jede Unfreundlichkeit gefallen lassen. (Wobei an dieser Stelle erwähnt sein muß, daß die Kollegen von Dir, mit denen ich in der Regel zu tun habe, deutlich anders auftreten als Du hier im Forum.)
Was hier im Forum abgeht ist ja mal wieder herrlich.
Was meinst Du, Dein Posting?
Mein Beispiel von oben ist nicht unfreundlich, sondern die Wahrheit. Komisch das Leute sogar zu mir sagen, das meinen Job nicht machen würden....Das liegt sicher nichzt daran das ich unfreundlich bin :-)
Was meine Vermutung bestärkt, daß Du im Dienst deutlich anders auftrittst als in der scheinbaren Anonymität hier. Davon kann man halten, was man will.
Vll solltest du mehr Cola trinken, damit dir nicht mehr so kotzübel ist.
Nö, daran liegts nicht. Ich bin auch nicht Dosto oder IC(e)-T gefahren. :-P
Nachher wieder ICE 1 fahrende Grüße,
der Colaholiker
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+1
Berlin-Express, nähe BPHD, Freitag, 25.08.2017, 12:49 (vor 3146 Tagen) @ Colaholiker
- kein Text -
Einziehen bei vorhandener gültigen Bahncard?
wachtberghöhle, Freitag, 25.08.2017, 09:19 (vor 3146 Tagen) @ ICE4711
Ich meine mich daran zu erinnern, dass die BahnCard tatsächlich eingezogen werden muss. EDIT: ...um (weiteren) Missbrauch zu vermeiden.
In einer FV-Dienststelle gibt es dafür extra eine große Wand, an die solche Karten gehängt werden :)
Ich tue mich immer leichter, wenn ich den Sinn einer Maßnahme verstehe. Wenn ein Reisender mit einer abgelaufener Bahncard unterwegs ist und nichts ausßer dieser abgelaufenen Bahncard vorzeigen kann, dann besteht zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass der Fahrgast seine Ausgaben optimieren will.
Ein Einziehen ist hier verständlich und oft auch sinnvoll, um weiteren Schaden vermeiden zu können.
Im konkreten Fall hat der Fahrgast doch eine gültige Bahncard vorzeigen können!
Das Zerstören der abgelaufenen ist hier also sinnlos und erfüllt keinen Zweck!
Unnötig einen Konflikt zwischen Fahrgast und Bahn geschaffen.
Einziehen bei vorhandener gültigen Bahncard?
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 25.08.2017, 09:32 (vor 3146 Tagen) @ wachtberghöhle
Wenn ein Reisender mit einer abgelaufener Bahncard unterwegs ist und nichts ausßer dieser abgelaufenen Bahncard vorzeigen kann, dann besteht zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass der Fahrgast seine Ausgaben optimieren will.
Wie minimal ist die Wahrscheinlichkeit, daß bei der Fahrkartenkontrolle nicht auffällt, daß die BahnCard abgelaufen ist? Oder andersherum gefragt, wenn jemand unberechtigt eine rabattierte Fahrkarte erwirbt (mehr kann man mit BC25/50) ja nicht machen, wo ist dann der Unterschied, ob man eine ungültige oder keine Bahncard dabei hat? "Hm, habsch daheim vergessen..."
Ein Einziehen ist hier verständlich und oft auch sinnvoll, um weiteren Schaden vermeiden zu können.
Ich sehe nicht, daß hier großes Schadpotential besteht, wenn bei der Kontrolle der Fahrkarte auch die BahnCard geprüft wird.
Da sehe ich an anderen Stellen viel größeres Mißbrauchspotential. Ich habe beispielsweise momentan zwei BahnCards der gleichen Klasse und Rabattstufe. Eine weiß, eine silbern, beide zeitlich gültig. Wenn jetzt jemand in meinem Alter, bei dem der Name paßt, mit dieser Karte fahren würde, merkt das keiner - in den fünfeinhalb Jahren, die ich jetzt wieder BahnCard-Kunde bin, wollte nicht ein einzeiger Zub meinen Ausweis sehen. Ausweis vorzeigen mußte ich ausschließlich beim "RZ-Ident" für die Kreditkarte, aber das ist ja eine andere Baustelle. Gut, es handelt sich dabei um eine BahnCard mit Kreditkartenfunktion, weshalb ich sie nicht aus der Hand geben würde, aber das spielt bei der Sache ja keine Rolle.
Die Sache als deutlich zu hoch aufgehängt sehende Grüße,
der Colaholiker
--
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Einziehen bei vorhandener gültigen Bahncard?
wachtberghöhle, Freitag, 25.08.2017, 11:04 (vor 3146 Tagen) @ Colaholiker
Wenn ein Reisender mit einer abgelaufener Bahncard unterwegs ist und nichts ausßer dieser abgelaufenen Bahncard vorzeigen kann, dann besteht zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass der Fahrgast seine Ausgaben optimieren will.
Wie minimal ist die Wahrscheinlichkeit, daß bei der Fahrkartenkontrolle nicht auffällt, daß die BahnCard abgelaufen ist? Oder andersherum gefragt, wenn jemand unberechtigt eine rabattierte Fahrkarte erwirbt (mehr kann man mit BC25/50) ja nicht machen, wo ist dann der Unterschied, ob man eine ungültige oder keine Bahncard dabei hat? "Hm, habsch daheim vergessen..."
Das ist ja in diesem Fall einfach: Fahren ohne gültigen Fahrschein nebst FN und den dazu passenden Verfahrenweisen.
Ein Einziehen ist hier verständlich und oft auch sinnvoll, um weiteren Schaden vermeiden zu können.
Ich sehe nicht, daß hier großes Schadpotential besteht, wenn bei der Kontrolle der Fahrkarte auch die BahnCard geprüft wird.
[verschiedene Bahncards]
Wenn die Bahn einProblem damit hat zu prüfen, ob der Nutzer auch der Berechtigte ist, muss sie ja nur einige Jahre zurück blicken und die Karten wieder mit Foto ausstellen.
Die Sache als deutlich zu hoch aufgehängt sehende Grüße,
der Colaholiker
Das ist es wohl ;-)
Einziehen bei vorhandener gültigen Bahncard?
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 25.08.2017, 11:47 (vor 3146 Tagen) @ wachtberghöhle
Das ist ja in diesem Fall einfach: Fahren ohne gültigen Fahrschein nebst FN und den dazu passenden Verfahrenweisen.
War da nicht mal was (lange her), daß man als BC-Inhaber (bei einem personalisierten Produkt ja leicht nachvollziehbar) zunächst die Differenz aufzahlen mußte und später gegen Vorlage der Bahncard abzüglich einer Bearbeitungsgebühr wieder erstatten lassen konnte? *kopf kratz*
Wenn die Bahn einProblem damit hat zu prüfen, ob der Nutzer auch der Berechtigte ist, muss sie ja nur einige Jahre zurück blicken und die Karten wieder mit Foto ausstellen.
Bring die nicht auf blöde Ideen, extra noch Fotos machen lassen zu müssen, wenn man ne BahnCard braucht. Paß und Perso braucht man ja nur alle 10 Jahre neu. ;-)
Meine Bahncard einstecken habende Grüße,
der Colaholiker
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Korrekt
tommie, Freitag, 25.08.2017, 12:51 (vor 3146 Tagen) @ ICE4711
Ich meine mich daran zu erinnern, dass die BahnCard tatsächlich eingezogen werden muss. EDIT: ...um (weiteren) Missbrauch zu vermeiden.
Die Grundidee mag ja eingängig sein, hat aber einige Löcher - denn mit einer Bahncard-Kreditkarte geht das ja schonmal nicht. Weder würde ich mir die abnehmen lassen, noch dürfte die zerstört werden - auch wenn die Bahncard-Funktionalität vielleicht schon abgelaufen ist.
Korrekt
gnampf, Freitag, 25.08.2017, 15:33 (vor 3146 Tagen) @ tommie
Die Grundidee mag ja eingängig sein, hat aber einige Löcher - denn mit einer Bahncard-Kreditkarte geht das ja schonmal nicht. Weder würde ich mir die abnehmen lassen, noch dürfte die zerstört werden - auch wenn die Bahncard-Funktionalität vielleicht schon abgelaufen ist.
Dann schau mal auf die Karte, die BC-KK ist Eigentum der Commerzbank, nicht wie die normale BC Eigentum der DB. Der Geldautomat kann deine BC-KK sogar während der Gültigkeit einziehen wenn entsprechende Gründe dafür vorliegen.
Korrekt
tommie, Freitag, 25.08.2017, 15:39 (vor 3146 Tagen) @ gnampf
Dann schau mal auf die Karte, die BC-KK ist Eigentum der Commerzbank, nicht wie die normale BC Eigentum der DB. Der Geldautomat kann deine BC-KK sogar während der Gültigkeit einziehen wenn entsprechende Gründe dafür vorliegen.
Das ist mir alles bekannt, aber seit wann ist denn der Zub ein Vertreter der Commerzbank? Und wieviel Bargeld kann ich so in der Regel bei ihm abheben?
Oder darf er sich nun auch am Eigentum Dritter vergreifen?
Korrekt
gnampf, Freitag, 25.08.2017, 15:41 (vor 3146 Tagen) @ tommie
Oder darf er sich nun auch am Eigentum Dritter vergreifen?
Wann und wo hat er das getan? Das ist eine reine Fiktion von dir. Davon ab wäre es natürlich denkbar das er von der Commerzbank beauftragt wird die Karte einzuziehen, auch wenn das in der Realität nie der Fall sein wird.
Korrekt
tommie, Freitag, 25.08.2017, 15:43 (vor 3146 Tagen) @ gnampf
Oder darf er sich nun auch am Eigentum Dritter vergreifen?
Wann und wo hat er das getan? Das ist eine reine Fiktion von dir. Davon ab wäre es natürlich denkbar das er von der Commerzbank beauftragt wird die Karte einzuziehen, auch wenn das in der Realität nie der Fall sein wird.
Natürlich ist das Fiktion, weil es keinen Sinn ergibt. Hier wurde in den Raum gestellt, dass abgelaufene Bahncards aufgrund eines Missbrauchspotenzials eingezogen werden sollen/müssen. Ich habe dem nur gegenübergestellt, dass das ja ganz offensichtlich _nicht_ möglich ist, wenn die fragliche Bahncard mit einer Kreditkartenfunktion ausgestattet ist.
Korrekt
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 31.08.2017, 10:43 (vor 3140 Tagen) @ gnampf
Der Geldautomat kann deine BC-KK sogar während der Gültigkeit einziehen wenn entsprechende Gründe dafür vorliegen.
Mehrfach falsche PIN ist dafür wohl bei Kreditkarten (anders als bei der Girocard) kein Grund. Ist mir in England mal passiert, als ich Geld holen wollte. (Nicht BC-Kreditkarte, aber auch MasterCard). Ich hab es ich weiß nicht wie oft mit der PIN einer anderen Karte probiert, keine Probleme gehabt, außer daß ich eben nicht an Bargeld kam.
Mittlerweile die PIN wissende Grüße,
der Colaholiker
--
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? Bahncard abgelaufen, Zerstörung durch Zugbegleiter?
J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 24.08.2017, 20:41 (vor 3146 Tagen) @ JumpUp
Na die Bonuspunkte verliert man nicht, die sind online.
Dass welche ernsthaft BCs sammeln wollen... mittlererweile bin ich froh, mit dieser Geschichte nichts mehr am Hut zu haben. Ja mei, es ist eine coole Karte, schaut fesch aus und bietet mehr Vorteile als die rote Karte, die ich im Portemonaie hab.
Aber andererseits ist es auch Sinnbild dieser Preispolitik der DB, mit der ich immer weniger was anfangen kann..
Aber das ist subjektiv. Scheint also echt welche zu geben, die solche Plastikkarten sammeln. Faszinierend.
--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
? Bahncard abgelaufen, Zerstörung durch Zugbegleiter?
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Donnerstag, 24.08.2017, 21:01 (vor 3146 Tagen) @ J-C
Es gibt Leute, die sammeln Kronkorken, Supermarkt-Plastiktüten, leere WK-II-Patronenhülsen, Parkverbotsknöllchen, Ü-Ei-Kleinscheiß, Bierdeckel, zerstochene Schmetterlinge, gebrauchte Babyschnuller, Muschelschalen, Sitzplatz-Reservierungszettel oder... (naja, in diesem Forum wahrscheinlich nicht so sehr verbreitet)
http://www.mopo.de/image/6637890/max/1920/1080/fad12e5b81bc8d28bbd21e3922282409/tl/sun-...
...Nagellacke. Aber wenn es einem so sichtbare Freude bereitet, da kann man doch nur mitlächeln. Ich sammele auch etwas, aber das verheimliche ich besser.
Gruß
Olaf
Sammeln: den massenhaften IZB-KLAU nicht vergessen.
Blaschke, Donnerstag, 24.08.2017, 21:09 (vor 3146 Tagen) @ Alibizugpaar
- kein Text -
? Bahncard abgelaufen, Zerstörung durch Zugbegleiter?
462 001, Taunus, Donnerstag, 24.08.2017, 21:16 (vor 3146 Tagen) @ J-C
Dass welche ernsthaft BCs sammeln wollen...
Ja gibt es, ich z.B. hebe alle meine 100er auf. Da sind mittlerweile ne Menge zusammen gekommen;-)
Ja mei, es ist eine coole Karte, schaut fesch aus und bietet mehr Vorteile als die rote Karte, die ich im Portemonaie hab.
Die rote habe ich mittlerweile nicht mehr, da man mir die nicht mehr als "jugend" andrehen möchte :(
Dafür habe ich noch ne blaue Karte^^
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Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
? Bahncard abgelaufen, Zerstörung durch Zugbegleiter?
J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 24.08.2017, 23:20 (vor 3146 Tagen) @ 462 001
Eine blaue Karte?
Meinst du diese komische ÖBB-Clubkarte, die es mal gab?
Was konnte man damit eigentlich überhaupt anstellen? ^^
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
? Bahncard abgelaufen, Zerstörung durch Zugbegleiter?
462 001, Taunus, Freitag, 25.08.2017, 05:44 (vor 3146 Tagen) @ J-C
Eine blaue Karte?
Ja...
Meinst du diese komische ÖBB-Clubkarte, die es mal gab?
...nein, ich habe ein Halbtax und zwar ohne Swiss Pass gedöns;)
Was konnte man damit eigentlich überhaupt anstellen? ^^
Keine Ahnung
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Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
Einziehen von BahnCards ist illegal!
Florian, Donnerstag, 24.08.2017, 22:36 (vor 3146 Tagen) @ JumpUp
Das Einziehen einer BahnCard ist nicht von den AGB gedeckt und somit auch nicht zulässig. Auch wenn die BahnCard Eigentum der DB ist, ist sie noch lange nicht berechtigt diese einzuziehen. Meine Wohnungstür ist auch Eigentum meines Vermieters, trotzdem darf er sie nicht einfach ohne mein Einverständnis ausbauen oder öffnen. Dies wäre sogar eine Straftat.
Viele Grüße
Florian
Einziehen von BahnCards ist überhaupt nicht illegal!
sibiminus, Donnerstag, 24.08.2017, 22:41 (vor 3146 Tagen) @ Florian
Meine Wohnungstür ist auch Eigentum meines Vermieters, trotzdem darf er sie nicht einfach ohne mein Einverständnis ausbauen oder öffnen. Dies wäre sogar eine Straftat.
Äpfel - Birnen.
Wenn dein Mietvertrag abgelaufen ist, du dich dennoch in der Wohnung aufhält, kann der Vermieter das durchaus tun. Aber dieser Unvergleich hinkt so sehr, weil gerade das Mietrecht sehr viele Schutzvorschriften kennt, die andere Rechtsbereiche so nicht haben.
Einziehen von BahnCards ist überhaupt nicht illegal!
Florian, Donnerstag, 24.08.2017, 22:47 (vor 3146 Tagen) @ sibiminus
Meine Wohnungstür ist auch Eigentum meines Vermieters, trotzdem darf er sie nicht einfach ohne mein Einverständnis ausbauen oder öffnen. Dies wäre sogar eine Straftat.
Äpfel - Birnen.Wenn dein Mietvertrag abgelaufen ist, du dich dennoch in der Wohnung aufhält, kann der Vermieter das durchaus tun. Aber dieser Unvergleich hinkt so sehr, weil gerade das Mietrecht sehr viele Schutzvorschriften kennt, die andere Rechtsbereiche so nicht haben.
Gut, ich habe Äpfel mit Birnen verglichen. Aber ich wollte damit nur aufzeigen, dass nur weil man Eigentümer einer Sache ist, daraus nicht gleich folgern kann, dass man diese auch einziehen darf.
Wie gesagt, gemäß AGB ist das Einziehen einer BahnCard nicht zulässig.
Viele Grüße
Florian
Einziehen von BahnCards ist überhaupt nicht illegal!
sibiminus, Donnerstag, 24.08.2017, 23:29 (vor 3146 Tagen) @ Florian
Wenn dein Mietvertrag abgelaufen ist, du dich dennoch in der Wohnung aufhält, kann der Vermieter das durchaus tun. Aber dieser Unvergleich hinkt so sehr, weil gerade das Mietrecht sehr viele Schutzvorschriften kennt, die andere Rechtsbereiche so nicht haben.
Gut, ich habe Äpfel mit Birnen verglichen. Aber ich wollte damit nur aufzeigen, dass nur weil man Eigentümer einer Sache ist, daraus nicht gleich folgern kann, dass man diese auch einziehen darf.
Ich wollte nur aufzeigen, dass du auch in deinem Beispiel nicht pauschal richtig liegst.
Wenn
- die Karte abgelaufen
- und somit die "Nutzungsberechtigung" (oder wie auch immer man das juristisch korrekt nennen würde) entfallen ist
- in dieser Form dann auch dem Zugbegleiter vorgezeigt wird
schon! Das begründet nämlich einen Zweifel daran die gültige Bahncard in Zukunft vorzuzeigen. Auf der Grundlage ist das Zub berechtigt, ungültige Bahncards einzuziehen bzw. zu zerknicken, genauso wie vorgelegte abgelaufene Fahrkarten durchkreuzt oder eingezogen werden. Gleicher Sachverhalt. Oder möchtest du diese Praxis im Allgemeinen bestreiten? Heißa, das würde die Schwarzfahrer aber freuen.
Wie gesagt, gemäß AGB ist das Einziehen einer BahnCard nicht zulässig.
Das Vorzeigen einer abgelaufenen Bahncard ist nach AGB aber auch nicht vorgesehen.
Interessant...
462 001, Taunus, Donnerstag, 24.08.2017, 22:47 (vor 3146 Tagen) @ Florian
Das Einziehen einer BahnCard ist nicht von den AGB gedeckt und somit auch nicht zulässig. Auch wenn die BahnCard Eigentum der DB ist, ist sie noch lange nicht berechtigt diese einzuziehen. Meine Wohnungstür ist auch Eigentum meines Vermieters, trotzdem darf er sie nicht einfach ohne mein Einverständnis ausbauen oder öffnen. Dies wäre sogar eine Straftat.
Super Vergleich...
Der Unterschied zw. Eigentümer und Besitzer ist klar?
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
ja.
Florian, Donnerstag, 24.08.2017, 22:49 (vor 3146 Tagen) @ 462 001
Der Unterschied zw. Eigentümer und Besitzer ist klar?
ja.
Nur mal sauber aufdröseln.....
GUM, Freitag, 25.08.2017, 10:13 (vor 3146 Tagen) @ Florian
bearbeitet von GUM, Freitag, 25.08.2017, 10:14
Meiner Meinung nach handelt der Zub unfreundlich, aber korrekt.
Der Fahrgast ist ja - wie es so schön heißt - verpflichtet die Reisedokumente "zur Prüfung auszuhändigen".
In diesem Moment hat der Zub also den Fahrschein des Kunden und eine abgelaufene BahnCard (=DB-EIgentum)in der Hand. Den (gültigen) Fahrschein kann er nicht einziehen.
Die ungültige BahnCard könnte er als DB-Eigentum, in dessen rechtmäßigem Besitz er im Moment ist, natürlich auch einziehen oder knicken. Der Komplett-Knick mag unfreundlich sein, ist aber leider in der Theorie so korrekt.
Wenn ich Zub wäre, dann würde ich mich allerdings anders verhalten. Wenn jemand schon das über die Jahre wechselnde BahnCard-Designs rot, silber, grün, Aktions-BahnCards, regelmäßig wechselnde Hologrammstreifen sammeln möchte: Dann soll er halt.
Die letzte BahnCard, die für mich als Sammelobjekt interessant war, war die BahnCard von 2010.
bahn.bonus Cards hebe ich zwar auf, weil sie schick aussehen, aber einen wirklichen Sammler- oder Wiederverkaufswert sehe ich nicht. Vielleicht einfach einen Erinnerungswert wie genutzte Veranstaltungstickets.
Ein Vergleich mit einer Räumnung einer Mietwohnung bei der Dich dann der Gerichtsvollzieher wieder in Dein eigenes Eigentum einsetzen muss, passt dann nicht zu 100 %!
Da schalte ich mal lieber ein, zwei Gänge runter.....
--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Son Schwachsinn
keksi, Donnerstag, 24.08.2017, 22:49 (vor 3146 Tagen) @ Florian
Das Einziehen einer BahnCard ist nicht von den AGB gedeckt und somit auch nicht zulässig. Auch wenn die BahnCard Eigentum der DB ist, ist sie noch lange nicht berechtigt diese einzuziehen. Meine Wohnungstür ist auch Eigentum meines Vermieters, trotzdem darf er sie nicht einfach ohne mein Einverständnis ausbauen oder öffnen. Dies wäre sogar eine Straftat.
Viele Grüße
Florian
Der Eigentumer ist die Bahn. Warum darf er die denn nicht einziehen. Dein Vergleich ist eh total daneben...aber das lassen wir mal lieber :-)
Und warum ist sie denn nicht durch die AGBs gedeckt? Sie ist nicht mehr gültig...und damit kann man se einziehen...Punkt....
Mfg
Einziehen von BahnCards ist illegal!
sflori, Freitag, 25.08.2017, 00:23 (vor 3146 Tagen) @ Florian
Das Einziehen einer BahnCard ist nicht von den AGB gedeckt und somit auch nicht zulässig.
Ungültige Fahrausweise sind einzuziehen. Wäre jetzt zu klären, ob die Bahncard auch ein Fahrausweis ist.
Da einem die Bahn ja nicht das Ticket aus der Wohnung/Tasche holt oder es einem entreißt, sondern im Rahmen einer Prüfung einzieht, bei der man ihr die Karte freiwillig überlässt, sehe ich da rechtlich keine Bedenken.
Oder betrachte ich das zu einfach? :)
Bye. Flo.
Einziehen von BahnCards ist illegal!
Florian, Freitag, 25.08.2017, 01:53 (vor 3146 Tagen) @ sflori
Das Einziehen einer BahnCard ist nicht von den AGB gedeckt und somit auch nicht zulässig.
Ungültige Fahrausweise sind einzuziehen. Wäre jetzt zu klären, ob die Bahncard auch ein Fahrausweis ist.
Wo steht, dass ungültige Fahrausweise einzuziehen sind? Die DB darf z. B. Streckenzeitkarten einziehen, wenn die Mitnahme gegen Entgelt angeboten wird, siehe Nr. 2.3 der BB für Zeitkarten:
"...Es ist nicht gestattet, die Mitnahme gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten. Bei Nichtbeachtung wird die Streckenzeitkarte ungültig und eingezogen.
Eine (un)gültige Streckenzeitkarte darf hingegen nicht eingezogen werden. Auf welcher Grundlage sollte dies geschehen? Eine Fahrkarte nach BB Personenverkehr (z. B. Flexpreis) darf genau so wenig eingezogen werden, da dies die BB Personenverkehr nicht vorsehen.
Das Einziehen oder zerstören einer abgelaufenen BahnCard ist gemäß der BB für die BahnCard nicht vorgesehen.
Da einem die Bahn ja nicht das Ticket aus der Wohnung/Tasche holt oder es einem entreißt, sondern im Rahmen einer Prüfung einzieht, bei der man ihr die Karte freiwillig überlässt, sehe ich da rechtlich keine Bedenken.Oder betrachte ich das zu einfach? :)
Ja, ich finde du machst es dir etwas einfach. Der Beförderungsausweis ist gemäß Art. (6) der CIV dem Reisenden auszuhändigen:
(2) Der Beförderungsvertrag ist in einem oder mehreren Beförderungsausweisen festzuhalten, die dem Reisenden auszuhändigen sind. ...
Selbstverständlich hat der Beförderer die Möglichkeit den Beförderungsausweis einzuziehen. Wenn er dies tun möchte, muss er aber ebenso selbstverständlich in den BB regeln unter welchen Bedingungen der Beförderungsauseis eingezogen wird und ein Ersatzbeförderungsausweis ausgestellt wird.
Mal abgesehen von dem juristischen Kram. Ich frage mich, wie man es in der heutigen Zeit überhaupt noch für erforderlich hält Beförderungsausweise einzuziehen? Die meisten Betrügereien werden doch eh mit Online-Tickets in Verbindung mit gestohlenen Kreditkartendaten durchgeführt. Da bringt das Einziehen nichts, wenn man das OLT 1000 mal ausdrucken kann. Heutzutage hat auch fast jeder ein Smartphone mit Kamera dabei. Da kann der Zub auch einfach ein Foto vom Ticket zur Beweissicherung machen.
Viele Grüße
Florian
Einziehen von BahnCards ist illegal!
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 26.08.2017, 07:59 (vor 3145 Tagen) @ Florian
Mal abgesehen von dem juristischen Kram. Ich frage mich, wie man es in der heutigen Zeit überhaupt noch für erforderlich hält Beförderungsausweise einzuziehen? Die meisten Betrügereien werden doch eh mit Online-Tickets in Verbindung mit gestohlenen Kreditkartendaten durchgeführt. Da bringt das Einziehen nichts, wenn man das OLT 1000 mal ausdrucken kann. Heutzutage hat auch fast jeder ein Smartphone mit Kamera dabei. Da kann der Zub auch einfach ein Foto vom Ticket zur Beweissicherung machen.
Und darauf möchtest du erkennen, dass es sich nicht um einen Fahrschein, sondern um eine mit Haarspray behandelte Fahrplanauskunft handelt?
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Weg mit dem 4744!
Deswegen ist Deutschland völlig am Ende.
Blaschke, Freitag, 25.08.2017, 05:21 (vor 3146 Tagen) @ JumpUp
bearbeitet von Blaschke, Freitag, 25.08.2017, 05:21
Tach.
Nicht materiell und wohlstandstechnisch - sondern was die Gesellschaft betrifft. Da müssen hier wieder die Paragraphen in den Raum geworfen werden als gäbe es kein Leben jenseits davon. Die ganz Kranken unterstellen gleich, dass das einmalige Vorzeigen einer alten Bahncard einen Dauerbetrüger entlarvt. Und der ganz 1000%ige Bahnmitarbeiter, der all den SCHWACHSINN seiner Oberen als top richtig empfindet, darf auch nicht fehlen.
Alles krank. Alles hohl. Und nur in einem von 100000 Fällen passiert überhaupt was. Aber auch dafür muss ein Gesetz her und eine Richtlinie erfunden werden. Und bestimmt gibt's dank dieser Diskussion im DB-Reich demnächst wieder einen Aushang mit Regelungen zum Bahncardeinzug - "Aus gegebenem Anlaß weisen wir darauf hin, dass ........ Bei Zuwiderhandlung sind arbeitsrechtliche Maßnahmen zu erwarten."
Also muss die Bahncard eben UNGEFRAGT eingezogen werden. Sonst werde ich als Schaffner entlassen; könnte ja ein Müßtäri Kastemer gewesen sein.
Da lobe ich mir Elevantino oder wie hießen die. Da darf man 5 Fehler bis zur Abmahnung machen und wir erst bei 8 Fehlern entlassen. Paradies Schweiz (statt in Jena).
Mit dieser kranken Gesellschaft hierzulande kann man keinen Staat mehr machen. So viele Pillen kann ich gar nicht ausliefern, als das man da noch Hoffnung haben könnte. Diese Gesellschaft taugt nur noch zum Auswandern. Aber nach wohin? Wenn ich da bloß eine Idee hätte ...
Hoffnungslose Grüße von
jörg
Rechtlich gesehen keine Herausgabepflicht, 986 BGB
ICE 1612, Freitag, 25.08.2017, 08:16 (vor 3146 Tagen) @ JumpUp
Rechtlich gesehen besteht keine Pflicht, die abgelaufene Bahncard herauszugeben. Zwar bestimmt der 985 BGB, dass der Eigentümer (DB) von dem Besitzer die Herausgabe der BC verlangen kann. Aber 986 Abs. 1 BGB regelt gleichzeitig, dass der Besitzer die Herausgabe der BC verweigern kann, wenn er zum Besitz berechtigt ist. Er ist auch zum Besitz berechtigt, da eine Einigung zwischen der DB und dem Kartenbesitzer, 854 BGB, zustande gekommen ist, die mangels entsprechender Detailregelungen in den AGB (gewisse Ausnahmen gibt es, wie z.B. bei Ersatz der BC100) auch weiterhin gilt, egal ob die Karte abgelaufen ist oder nicht. Es stünde der DB aber frei, dies in den AGB anders zu regeln. Bei einer Entziehung durch den Zub handelt es sich bis zu einer Neuregelung in den AGB jedoch um verbotene Eigenmacht, 858 Abs. 1 BGB.
Und auch mit dem gesunden Menschenverstand lässt sich dieses Verhalten nicht nachvollziehen: die Zubs sind doch gerade dazu da, die Gültigkeit von BCs zu überprüfen. Da ist damit zu rechnen, dass es das ein oder andere schwarze Schaf unter den Reisenden gibt.
Noch ein wenig Öl ins Feuer
Hustensaft, Freitag, 25.08.2017, 10:37 (vor 3146 Tagen) @ ICE 1612
Da die Bahn "ihre" BahnCard nicht zurückfordert und nicht einmal dazu auffordert diese nach Ablauf der Gültigkeit zu vernichten, tja, da könnte man durchaus auf den Gedanken kommen, dass sie selbige dem Kunden mit Ablauf der Gültigkeit übereignet, zumindest aber ihre Eigentum aufgibt.
Und um jetzt mal richtig Haarspaltereien zu betreiben: Wäre es anders, müsste die DB für die Entsorgungskosten aufkommen - und zwar gleichgültig, ob sie rückfordert und selbst entsorgt oder ob der BC-Inhaber dies tut.
Um das weiter zu spinnen: Streng genommen wäre auch die Übereignung ein Vertrag, der von der Kundenseite aktiv angenommen werden müsste, wobei auch konkludentes Handeln möglich wäre (dies hätte im auslösenden Fall spätestens in dem Moment vorgelegen, in dem die Rückgabe vom Schaffner verlangt wurde). Außerdem ist es durchaus fraglich, ob der Schaffner hier im Auftrag des Eigentümers bzw. in dessen Sinne im Begriff der Regelung des § 677 BGB aktiv wird.
Hier wäre für die diversen Möglichkeiten noch lange nicht das Ende der Fahnenstange, nur steht fest, dass die Handlung des Schaffners rechtlich bei weitem nicht auf so festem Grund steht, wie einige Beiträge dies suggerieren wollen.
Unabhängig davon: Hier lag eindeutig kein Betrugsversuch und kein Missbrauchsversuch vor, ein solcher ist auch nicht zu erwarten, von daher ist es - losgelöst von der Rechtslage - ausgesprochen kundenunfreundlich so zu verfahren.
? Bahncard abgelaufen, Zerstörung durch Zugbegleiter?
moonglum, Hagen, Freitag, 25.08.2017, 21:47 (vor 3145 Tagen) @ JumpUp
Die "Bahn" hat eine Vollmeise, wenn das korrekt ist. Mich wundert aber nix mehr!. Demnächst dabei filmen lassen und ab an die Presse damit! Kommt gut!
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Schöne Grüße aus den EC 6/7/8/9,
wo es Wein in Karaffen, keine Mikrowelle und kein in Schüsseln gepamptes Essen gibt.
https://adobe.ly/2PMZyEV
? Bahncard abgelaufen, Zerstörung durch Zugbegleiter?
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Freitag, 25.08.2017, 23:26 (vor 3145 Tagen) @ moonglum
Aber auch mit filmen, wie der Fahrgast nach dem fürchterlichen und menschenverachtenden BC-Knick-Vorfall in eine lähmende Schnappatmung verfällt, grün anläuft und rosa Blasen blubbert und bei der weiblichen Reisebegleitung aus lauter Aufregung und Empörung um den BC-Knick schlagartig die Wehen einsetzen und der Weisheitszahn oben rechts gezogen werden muß. Alles der Schaffner schuld. Mit dem Ergebnis eines Notarzt- und Zahnarzteinsatzes am Bahnsteig, Vollevakuierung des Wagens, Zusammenbruch des Bahnhofsfahrplanes am Freitagnachmittag, Löcher, die aus dem Bistrokäse fliegen - und Bundestagsuntersuchungsausschuß.
Dann zur Presse.
Olaf