Definition Fahrtantritt (Fahrkarten und Angebote)
das ist hier irrelevant, hier geht's um einen FGR-Fall.
Das ist mir neu, wäre aber erfreulich. Doch durch welche Bestimmung wird die Beförderungsbedingungen außer Kraft gesetzt? Man darf die Fahrt gemäß FGR zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, aber dadurch ist die neue Fahrtantritts-Regelung nicht außer Kraft gesetzt.
Abgesehen davon, dass internationale Fahrkarten keinen Fahrtantritt am 1. Gültigkeitstag erfordern, könnte man ja so argumentieren:
Wenn schon am Abfahrtsbahnhof der erste Zug ausfällt/verspätet ist, habe ich ja trotzdem die Reise angetreten, indem ich versucht habe loszufahren. Nur musste ich halt schon am Abfahrtsbahnhof auf eine spätere Verbindung warten.
Man sollte natürlich eigentlich mal sauberer in den AGB vermerken, was "Fahrtantritt" bedeutet, das ist meines Wissens im Moment nirgendwo definiert (Ankunft am Bahnhof, Einsteigen, tatsächliche Abfahrt, planmäßige Abfahrt??).
Wenn ich z.B. um 23:55 in einen zug einsteige, der planmäßig um 23:58 abfährt, tatsächlich aber erst um 00:02, gilt meine Fahrkarte dann? Habe ich die Fahrt noch am ersten Geltungstag "angetreten"?
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- Frage zu Aufhebung der Zugbindung -
Merry Mary,
22.08.2017, 20:05
- Frage zu Aufhebung der Zugbindung -
mdst,
22.08.2017, 21:31
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SEE 238,
23.08.2017, 10:36
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Henrik,
23.08.2017, 11:17
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SEE 238,
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Henrik,
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mdst,
22.08.2017, 21:31