Frage zu Aufhebung der Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)
Merry Mary, Dienstag, 22.08.2017, 20:05 (vor 3177 Tagen)
bearbeitet von Merry Mary, Dienstag, 22.08.2017, 20:06
Hallo,
ich habe für nächste Woche DO einen Sparpreis Europa von Luxemburg nach Hannover - ursprünglich Abfahrt 17:31 Uhr, Ankunft 00:18 Uhr. Wegen SEV irgendwo zwischen LUX und Wasserbillig funktioniert die Verbindung so nicht mehr, so dass ich erst um 2:23 ankommen würde :-(
Früher losfahren kann ich leider nicht. Darf ich bei dieser Konstellation mit der vorhandenen Fahrkarte auch FR morgen erst losfahren?
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise!
Marion
Frage zu Aufhebung der Zugbindung
mdst, Dienstag, 22.08.2017, 21:31 (vor 3177 Tagen) @ Merry Mary
ich habe für nächste Woche DO einen Sparpreis Europa von Luxemburg nach Hannover - ursprünglich Abfahrt 17:31 Uhr, Ankunft 00:18 Uhr. Wegen SEV irgendwo zwischen LUX und Wasserbillig funktioniert die Verbindung so nicht mehr, so dass ich erst um 2:23 ankommen würde :-(
Früher losfahren kann ich leider nicht. Darf ich bei dieser Konstellation mit der vorhandenen Fahrkarte auch FR morgen erst losfahren?
Bei einer internationalen Fahrkarte ist ab einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten (nicht 20 Minuten wie innerhalb D; siehe hier) die Zugbindung aufgehoben. Das ist ja eindeutig der Fall. Da die Fahrkarte 4 Tage lang gültig sein sollte, ist auch die Weiterfahrt am nächsten Tag m.E. kein Problem.
Fahrtantritt
SEE 238, Mittwoch, 23.08.2017, 10:36 (vor 3176 Tagen) @ mdst
Bei einer internationalen Fahrkarte ist ab einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten (nicht 20 Minuten wie innerhalb D; siehe hier) die Zugbindung aufgehoben. Das ist ja eindeutig der Fall. Da die Fahrkarte 4 Tage lang gültig sein sollte, ist auch die Weiterfahrt am nächsten Tag m.E. kein Problem.
Seit einiger Zeit gibt es ja allerdings die Bedingung, dass der Fahrtantritt am ersten Gültigkeitstag erfolgen muss (oder ist das bei internationalen Fahrkarten anders?).
Seitdem muss man sich leider behelfen, indem man am ersten Gültigkeitstag die geringstmögliche Distanz ab dem Startbahnhof fährt und dann die Fahrt bis zum nächsten Tag unterbricht. Ganz großartig.
Beste Grüße
SEE 238
Fahrtantritt am nächsten Tag bei FGR-Fall
Henrik, Mittwoch, 23.08.2017, 11:17 (vor 3176 Tagen) @ SEE 238
Bei einer internationalen Fahrkarte ist ab einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten (nicht 20 Minuten wie innerhalb D; siehe hier) die Zugbindung aufgehoben. Das ist ja eindeutig der Fall. Da die Fahrkarte 4 Tage lang gültig sein sollte, ist auch die Weiterfahrt am nächsten Tag m.E. kein Problem.
Seit einiger Zeit gibt es ja allerdings die Bedingung, dass der Fahrtantritt am ersten Gültigkeitstag erfolgen muss (oder ist das bei internationalen Fahrkarten anders?).
Seitdem muss man sich leider behelfen, indem man am ersten Gültigkeitstag die geringstmögliche Distanz ab dem Startbahnhof fährt und dann die Fahrt bis zum nächsten Tag unterbricht. Ganz großartig.
das ist hier irrelevant, hier geht's um einen FGR-Fall.
Fahrtantritt am nächsten Tag bei FGR-Fall
SEE 238, Mittwoch, 23.08.2017, 11:32 (vor 3176 Tagen) @ Henrik
das ist hier irrelevant, hier geht's um einen FGR-Fall.
Das ist mir neu, wäre aber erfreulich. Doch durch welche Bestimmung wird die Beförderungsbedingungen außer Kraft gesetzt? Man darf die Fahrt gemäß FGR zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, aber dadurch ist die neue Fahrtantritts-Regelung nicht außer Kraft gesetzt.
Gleiches gilt ja für die zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte, erst einmal gilt sie im Falle eines Sparpreises weiterhin bis zum Folgetag 10:00 Uhr. Unter Umständen kann sie natürlich gemäß BB automatisch erweitert werden.
Fahrtantritt am nächsten Tag bei FGR-Fall
Henrik, Mittwoch, 23.08.2017, 11:42 (vor 3176 Tagen) @ SEE 238
das ist hier irrelevant, hier geht's um einen FGR-Fall.
Das ist mir neu
das ist nichts Neues, sondern ein ganz alter Hut..
Ist wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht möglich oder
ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar,
ist hier der Fall.
Definition Fahrtantritt
mdst, Donnerstag, 24.08.2017, 16:04 (vor 3175 Tagen) @ SEE 238
das ist hier irrelevant, hier geht's um einen FGR-Fall.
Das ist mir neu, wäre aber erfreulich. Doch durch welche Bestimmung wird die Beförderungsbedingungen außer Kraft gesetzt? Man darf die Fahrt gemäß FGR zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, aber dadurch ist die neue Fahrtantritts-Regelung nicht außer Kraft gesetzt.
Abgesehen davon, dass internationale Fahrkarten keinen Fahrtantritt am 1. Gültigkeitstag erfordern, könnte man ja so argumentieren:
Wenn schon am Abfahrtsbahnhof der erste Zug ausfällt/verspätet ist, habe ich ja trotzdem die Reise angetreten, indem ich versucht habe loszufahren. Nur musste ich halt schon am Abfahrtsbahnhof auf eine spätere Verbindung warten.
Man sollte natürlich eigentlich mal sauberer in den AGB vermerken, was "Fahrtantritt" bedeutet, das ist meines Wissens im Moment nirgendwo definiert (Ankunft am Bahnhof, Einsteigen, tatsächliche Abfahrt, planmäßige Abfahrt??).
Wenn ich z.B. um 23:55 in einen zug einsteige, der planmäßig um 23:58 abfährt, tatsächlich aber erst um 00:02, gilt meine Fahrkarte dann? Habe ich die Fahrt noch am ersten Geltungstag "angetreten"?
Fahrtantritt bei internationalen Fahrkarten
Berlin25, Mittwoch, 23.08.2017, 13:09 (vor 3176 Tagen) @ SEE 238
Laut Punkt 7.3.2 der internationalen Beförderungsbedingungen gilt die Fahrantrittsregelung für internationale Fahrkarten nicht (dies wurde vom Social-Media-Team der Bahn vor ein paar Monaten auf Nachfrage auch mal bestätigt):
Der erste Geltungstag der Fahrkarte zählt als voller Tag. Der Reisende kann seine Reise an jedem beliebigen Tag innerhalb der Geltungsdauer seiner Fahrkarte antreten; er muss sie spätestens mit einem Zug beenden, der nach dem Fahrplan den Bestimmungsort am letzten Tag der Geltungsdauer spätestens um 24 Uhr (bei der DB bis 3 Uhr des Folgetages) erreichen soll.
Alternativen
Obitwo, Trier / Braunschweig, Mittwoch, 23.08.2017, 09:19 (vor 3176 Tagen) @ Merry Mary
Du kannst auch um 17.10h über Saarbrücken fahren (Ankunft Hannover 0.02h) oder mit dem SEV-Schnellbus um 17.21h über Trier. Mit Letzterem erreichst du denselben RE-Takt in Trier.
https://bauinfos.deutschebahn.com/docs/rp/infos/RE11_2608-11092017_fahrplan.pdf
Das sind zwar etwas frühere Abfahrtszeiten, der Unterschied ist aber eher gering...
Alternativen
Merry Mary, Donnerstag, 24.08.2017, 05:50 (vor 3176 Tagen) @ Obitwo
Das sind zwar etwas frühere Abfahrtszeiten, der Unterschied ist aber eher gering...
Ob mein Chef das auch so sieht, wenn ich noch früher gehen will?
Auf alle Fälle vielen Dank für den Hinweis, die direkten Busse bis Trier sind in der Fahrplanauskunft der Bahn gar nicht drin.
Danke
Merry Mary, Donnerstag, 24.08.2017, 05:53 (vor 3176 Tagen) @ Merry Mary
Vielen Dank an alle!
Dann sollte das ja hoffentlich so klappen, auch wenn es nicht um die Weiterfahrt, sondern um den Fahrtantritt am nächsten Tag geht.