Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon (Fahrkarten und Angebote)

Ricky, Freiburg, Montag, 21.08.2017, 09:46 (vor 3179 Tagen) @ mdst

Basis ist der tatsächliche gezahlte preis


meiner Erfahrung nach wird der "eigentliche" Preis der Fahrkarte (VOR Abzug von Coupons) zugrundegelegt.

Die Antwort kann ich bestätigen. Die Erstattung wird vom eigentlichen Preis der Fahrkarte berechnet, unabhängig ob Teile davon mit Gutscheinen oder E-Coupon bezahlt wurde.


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