Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon (Fahrkarten und Angebote)
Basis ist der tatsächliche gezahlte preis
meiner Erfahrung nach wird der "eigentliche" Preis der Fahrkarte (VOR Abzug von Coupons) zugrundegelegt.
Die Antwort kann ich bestätigen. Die Erstattung wird vom eigentlichen Preis der Fahrkarte berechnet, unabhängig ob Teile davon mit Gutscheinen oder E-Coupon bezahlt wurde.
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- Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon -
Taurus83,
19.08.2017, 15:26
- Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon -
br752,
19.08.2017, 15:34
- Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon -
nscharrn,
19.08.2017, 15:58
- Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon -
mdst,
19.08.2017, 20:02
- Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon - Ricky, 21.08.2017, 09:46
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mdst,
19.08.2017, 20:02
- Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon - bers, 19.08.2017, 20:04
- Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon - Taurus83, 19.08.2017, 20:46
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nscharrn,
19.08.2017, 15:58
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br752,
19.08.2017, 15:34