Fahrgastrechte Rheintalbahn (Fahrkarten und Angebote)
Ricky, Freiburg, Sonntag, 20.08.2017, 13:57 (vor 3179 Tagen)
Folgende Situation:
Ich fahre nächste Woche von Freiburg nach Hamburg.
Geplante Abfahrt um 09:49 Uhr. Durch die derzeitige Streckensperrung der Rheintalbahn, muss ich mit Verzögerungen von 1 Stunde rechnen.
Wenn ich also um 09:49 Uhr losfahre bin ich ca. um 16:35 Uhr statt 15:35 Uhr in Hamburg.
Somit stünden mir 25 % Entschädigung zu.
Ich habe drei Möglichkeiten:
1. Ich fahre früher los um pünktlich in Hamburg zu sein. --> keine Entschädigung
2. Ich fahre wie es auf dem Ticket steht um 09:49 Uhr los und komme eine Stunde später an
--> 25 % Entschädigung
3. Ich fahre freiwillig irgendwann später los z. B. 11:49 Uhr los.
Stehen mir im Fall 3 eine Entschädigung zu?
Fahrgastrechte Rheintalbahn
RadExpress, Sonntag, 20.08.2017, 14:02 (vor 3179 Tagen) @ Ricky
Guten Tag!
Kommt auch drauf an, wann Sie Ihr Ticket gekauft haben. Wurde das Ticker nach Bekanntwerden der Störung gekauft, gibt es keine Fahrgastrechte.
Ansonsten im Fall 1 gibt es nichts
Im Fall 2 25%
Im Fall 3 gehe ich auch von 25% aus
LG
Fahrgastrechte Rheintalbahn
martarosenberg, Sonntag, 20.08.2017, 15:19 (vor 3179 Tagen) @ RadExpress
Guten Tag!
Kommt auch drauf an, wann Sie Ihr Ticket gekauft haben. Wurde das Ticker nach Bekanntwerden der Störung gekauft, gibt es keine Fahrgastrechte.
Ganz so einfach ist das nicht.
Wenn ich zum Bahnhof gehe, weil ich nach gültigem, veröffentlichtem Fahrplan -- ggf. inkl. geplanten Bauarbeiten -- fahren will, die Fahrkarte kurz vor Abfahrt kaufen will, aber dann feststelle dass die Verbindung gar nicht funktioniert, gibt es trotzdem Ansprüche aus FGR (so vor einiger Zeit von Freiburg gen Dresden bei plötzlich ausgefallenem Nachtzug).
Wenn die Störung schon einige Tage besteht und man vernünftigerweise davon mitbekommen konnte ist es vielleicht anders.
M.E. gibt es da keine klare Rechtslage, sondern Ermessensspielraum, der sinnvoll auszuloten ist (und natürlich nicht mutwillig auszunutzen ist).
Fahrgastrechte Rheintalbahn
Matze86, München, Sonntag, 20.08.2017, 14:03 (vor 3179 Tagen) @ Ricky
Hallo erstmal...
Folgende Situation:
Ich fahre nächste Woche von Freiburg nach Hamburg.
Geplante Abfahrt um 09:49 Uhr. Durch die derzeitige Streckensperrung der Rheintalbahn, muss ich mit Verzögerungen von 1 Stunde rechnen.
Wenn ich also um 09:49 Uhr losfahre bin ich ca. um 16:35 Uhr statt 15:35 Uhr in Hamburg.
Somit stünden mir 25 % Entschädigung zu.Ich habe drei Möglichkeiten:
1. Ich fahre früher los um pünktlich in Hamburg zu sein. --> keine Entschädigung
2. Ich fahre wie es auf dem Ticket steht um 09:49 Uhr los und komme eine Stunde später an
--> 25 % Entschädigung3. Ich fahre freiwillig irgendwann später los z. B. 11:49 Uhr los.
Stehen mir im Fall 3 eine Entschädigung zu?
Dazu müsste man wissen, ob du ein zuggebundenes Ticket hast oder nicht...
Bitte, gerne...
Fahrgastrechte Rheintalbahn
Florian, Sonntag, 20.08.2017, 14:34 (vor 3179 Tagen) @ Ricky
1. Ich fahre früher los um pünktlich in Hamburg zu sein. --> keine Entschädigung
2. Ich fahre wie es auf dem Ticket steht um 09:49 Uhr los und komme eine Stunde später an
--> 25 % Entschädigung3. Ich fahre freiwillig irgendwann später los z. B. 11:49 Uhr los.
--> 50 % Entschädigung
Fahrgastrechte Rheintalbahn
Ricky, Freiburg, Sonntag, 20.08.2017, 14:42 (vor 3179 Tagen) @ Florian
Es ist ein Sparpreis, welches ich vor bekanntwerden der Störung gekauft hatte. Dürfte ja kein Unterschied machen ob Sparpreis oder Flexpreis. Aber warum 50 %, ich fahre ja freiwillig später los...
Fahrgastrechte Rheintalbahn
martarosenberg, Sonntag, 20.08.2017, 15:25 (vor 3179 Tagen) @ Ricky
bearbeitet von martarosenberg, Sonntag, 20.08.2017, 15:27
Es ist ein Sparpreis, welches ich vor bekanntwerden der Störung gekauft hatte. Dürfte ja kein Unterschied machen ob Sparpreis oder Flexpreis. Aber warum 50 %, ich fahre ja freiwillig später los...
An dem Punkt sind die Regelungen recht Kundenfreundlich. Bei einer entsprechenden zu erwartenden Verspätung darf man auch später (weiter)fahren.
Und die Höhe der Entschädigung ist gänzlich unabhängig davongeregelt, und hat im Text der Regelung keinen Bezug zu einem etwaigen freiwilligen Späterlos- oder weiterfahren.
Es könnte aber vielleicht die allgemeiner geltende Schadensminderungspflicht greifen.
Fahrgastrechte Rheintalbahn
Ricky, Freiburg, Sonntag, 20.08.2017, 15:40 (vor 3179 Tagen) @ martarosenberg
Es ist also nirgendwo geregelt, wenn ich später losfahre welche Entschädigung mir zustehen. Es kommt also ganz auf die Entscheidung des SC Fahrgastrechte an.
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe.
Oder wird geschaut, wann die tatsächliche Ankunft gewesen wäre mit der gebuchten Verbindung und wird nach der entschädigt?
Fahrgastrechte Rheintalbahn
Arcx, Sonntag, 20.08.2017, 15:53 (vor 3179 Tagen) @ Ricky
Den Fall hatte ich beim letzten Streik der GdL. Bin damals aufgrund des Streikes einen Tag später als gebucht gefahren (mit Freigabe vom Servicepoint), obwohl ich auch noch am gleichen Tag hätte fahren können (wollte ich nicht, weil ich viel zu spät angekommen wäre).
Das SC FGR hat mir "aufgrund der Verspätung von 1466 Minuten" 50% des Fahrpreises erstattet.
Fahrgastrechte Rheintalbahn anderer Fall?
Fehmarn_ICE, Basel, Sonntag, 20.08.2017, 22:47 (vor 3179 Tagen) @ Ricky
Hallo zusammen,
ich hätte zur Streckensperrung auch noch eine Frage:
Ich habe eine Fahrkarte von Basel nach Stockholm, bis Hamburg mit dem ÖBB Nightjet. Dieser fällt ja vielleicht am 09.09 auch noch aus und für mich stellt sich die Frage, falls er wirklich ausfällt, ob ich, (da ich wirklich ausgeschlafen in Schwedens ankommen MUSS) mit derselben Fahrkarte über Zürich nach Innsbruck fahren und von dort den Nightjet nach HH nehmen darf? Das ist ein bisschen verrückt, ich weiß, aber wenn ich eine extra Reservierung kaufe, wäre das theoretisch aus Kulanz erlaubt?
Danke für hilfreiche Antworten!
Gruß,
Fehmarn_ICE
Fahrgastrechte Rheintalbahn anderer Fall?
Ricky, Freiburg, Sonntag, 20.08.2017, 22:57 (vor 3179 Tagen) @ Fehmarn_ICE
bearbeitet von Ricky, Sonntag, 20.08.2017, 22:58
Hallo zusammen,
ich hätte zur Streckensperrung auch noch eine Frage:
Ich habe eine Fahrkarte von Basel nach Stockholm, bis Hamburg mit dem ÖBB Nightjet. Dieser fällt ja vielleicht am 09.09 auch noch aus und für mich stellt sich die Frage, falls er wirklich ausfällt, ob ich, (da ich wirklich ausgeschlafen in Schwedens ankommen MUSS) mit derselben Fahrkarte über Zürich nach Innsbruck fahren und von dort den Nightjet nach HH nehmen darf? Das ist ein bisschen verrückt, ich weiß, aber wenn ich eine extra Reservierung kaufe, wäre das theoretisch aus Kulanz erlaubt?
Danke für hilfreiche Antworten!
Gruß,
Fehmarn_ICE
Eine Fahrkarte kann nicht einfach für andere Länder gültig geschrieben werden (-> anderer Beförderungspartner)
In dem Fall musst du dir eine neue Fahrkarte besorgen und anschließend einreichen zur Erstattung.
siehe bahn.de:
(Neben den Fahrgastrechten für Verspätungen erstattet die DB auch Mehrkosten für Bahntickets, die aufgrund der Streckensperrung für längere Umwegstrecken gelöst werden und entschuldigt sich für die Beeinträchtigungen ausdrücklich bei allen Reisenden.)
Würde höchstwahrscheinlich nicht erstattet (Res.pflicht)
Proeter, Montag, 21.08.2017, 12:37 (vor 3178 Tagen) @ Ricky
bearbeitet von Proeter, Montag, 21.08.2017, 12:41
ich hätte zur Streckensperrung auch noch eine Frage:
ob ich, (da ich wirklich ausgeschlafen in Schwedens ankommen MUSS) mit derselben Fahrkarte über Zürich nach Innsbruck fahren und von dort den Nightjet nach HH nehmen darf?
In dem Fall musst du dir eine neue Fahrkarte besorgen und anschließend einreichen zur Erstattung.
Dies würde micht höchster Wahrscheinlichkeit nicht erstattet, da die Fahrgastrechte die Nutzung einer reservierungspflichtigen Ersatzverbindung nicht zulassen und das SC-FGR selbige konsequent nicht erstattet. Bei mehr Interesse zu diesem Thema, kannst du dir gern meine Beitragsrückschau ansehen.
Falls du die Fahrkarte bei der ÖBB gekauft hast, sieht das evtl. anders aus.
Da auf deiner Relation (zumindest bis zur schwedischen Grenze) auch nichtreservierungspflichtige Züge fahren, rate ich dir tunlichst, diese zu benutzen. Die Hotelübernachtung, die dadurch dann erforderlich wird, wird dir wahrscheinlich direkt am Servicepoint (wo du deine Reise unterbrichst) angeboten, so dass du dich anschließend nicht mit der Erstattung und einem Risiko rumärgern musst.
Würde höchstwahrscheinlich nicht erstattet (Res.pflicht)
Fehmarn_ICE, Basel, Montag, 21.08.2017, 14:50 (vor 3178 Tagen) @ Proeter
Wegen der Sperrung auf der Rheintalstrecke gibt es ja derzeit eine Kulanzregelung, so kann ich mir vorstellen, dass mir das, wenn ich das ganze im Vorhinein regle und nicht einfach einsteige, genehmigt wird. Wie seht ihr das?
Würde höchstwahrscheinlich nicht erstattet (Res.pflicht)
Fwac, NRW, Montag, 21.08.2017, 15:30 (vor 3178 Tagen) @ Fehmarn_ICE
Wegen der Sperrung auf der Rheintalstrecke gibt es ja derzeit eine Kulanzregelung, so kann ich mir vorstellen, dass mir das, wenn ich das ganze im Vorhinein regle und nicht einfach einsteige, genehmigt wird. Wie seht ihr das?
Ich war letzte Woche am Hbf wegen einer Fahrt nach Zürich.
Als Alternative kam sinnvollerweise nur der TGV ab Straßburg in Frage. Die freundliche Mitarbeiterin im Reisezentrum hat versucht, diesen noch zu reservieren. Wenn Plätze frei gewesen wären, hätten wir ihn nutzen dürfen.
(Leider waren keine frei, so dass wir den Fahrschein zurück gegeben haben)
Aus diesem Grund würde ich Dir empfehlen zum Reisezentrum zu gehen und dort Deinen Fall zu schildern. Ich kann mir gut vorstellen, dass es möglich ist. (ich würde allerdings auch versuchen, das VOR der Fahrt zu klären, nicht, dass Du auf den Mehrkosten sitzen bleibst).
Gute Fahrt!
TGV ab Straßburg?!
Proeter, Montag, 21.08.2017, 15:38 (vor 3178 Tagen) @ Fwac
Ich war letzte Woche am Hbf wegen einer Fahrt nach Zürich.
An welchem Hbf?
Als Alternative kam sinnvollerweise nur der TGV ab Straßburg in Frage.
Von wo nach Zürich? Und wie nach Straßburg?
Die freundliche Mitarbeiterin im Reisezentrum hat versucht, diesen noch zu reservieren. Wenn Plätze frei gewesen wären, hätten wir ihn nutzen dürfen.
(Leider waren keine frei, so dass wir den Fahrschein zurück gegeben haben)
TGVs kann man ja ohne Fahrkartenkauf gar nicht reservieren (Buchungsklammer). Lag's nicht daran?
TGV ab Straßburg?!
Fwac, NRW, Montag, 21.08.2017, 15:44 (vor 3178 Tagen) @ Proeter
An welchem Hbf?
Aachen Hbf
Von wo nach Zürich? Und wie nach Straßburg?
14:51 Uhr ab Aachen, wird bei der Fahrplanauskunft (zumindest für den aktuellen Tag) als Alternative angezeigt. TGV von Mannheim Nach Straßburg.
TGVs kann man ja ohne Fahrkartenkauf gar nicht reservieren (Buchungsklammer). Lag's nicht daran?
Das weiß ich nicht, ich bin nur Bahnfahrer und habe die Auskunft bekommen, dass es daran liegt, dass der TGV bereits ausreserviert sei.
Fehler in Reiseauskunft
Proeter, Montag, 21.08.2017, 15:54 (vor 3178 Tagen) @ Fwac
An welchem Hbf?
Aachen Hbf
Von wo nach Zürich? Und wie nach Straßburg?
14:51 Uhr ab Aachen, wird bei der Fahrplanauskunft (zumindest für den aktuellen Tag) als Alternative angezeigt. TGV von Mannheim Nach Straßburg.
Dort wird der TGV 9560 ausgegeben, der nicht über Karlsruhe und Straßburg fährt. Was für ein Unfug. Warum werden eigentlich noch immer solche Fahrplanauskünfte erteilt?
In der Reiseauskunft gibt es nicht einmal einen Hinweis darauf, dass dieser Zug so nicht fährt.
Und für den heutigen Tag wird sogar zusätzlich noch ein TGV 340 in gleicher Zeitlage versprochen:
http://reiseauskunft.bahn.de/bin/traininfo.exe/dn/240426/1561041/279496/59606/80?ld=150...
TGVs kann man ja ohne Fahrkartenkauf gar nicht reservieren (Buchungsklammer). Lag's nicht daran?
Das weiß ich nicht, ich bin nur Bahnfahrer und habe die Auskunft bekommen, dass es daran liegt, dass der TGV bereits ausreserviert sei.
Lag wohl eher daran, dass man zumindest die Reservierungen bei den nicht fahrenden Zügen gesperrt hat. Wenigstens etwas.
Fehler in Reiseauskunft
Fwac, NRW, Montag, 21.08.2017, 15:59 (vor 3178 Tagen) @ Proeter
Dort wird der TGV 9560 ausgegeben, der nicht über Karlsruhe und Straßburg fährt. Was für ein Unfug. Warum werden eigentlich noch immer solche Fahrplanauskünfte erteilt?
In der Reiseauskunft gibt es nicht einmal einen Hinweis darauf, dass dieser Zug so nicht fährt.
Und für den heutigen Tag wird sogar zusätzlich noch ein TGV 340 in gleicher Zeitlage versprochen:
http://reiseauskunft.bahn.de/bin/traininfo.exe/dn/240426/1561041/279496/59606/80?ld=150...
Na super, da wird also als Alternative eine Verbindung angezeigt, die auch nicht verkehrt!?
Und was ich mich auch frage:
Warum sind die Mitarbeiter im Reisezentrum auch scheinbar nicht darüber informiert?
Fehler in Reiseauskunft
Fwac, NRW, Montag, 21.08.2017, 21:07 (vor 3178 Tagen) @ Fwac
Na super, da wird also als Alternative eine Verbindung angezeigt, die auch nicht verkehrt!?
Und was ich mich auch frage:
Warum sind die Mitarbeiter im Reisezentrum auch scheinbar nicht darüber informiert?
Habe mal über Twitter nachgefragt, jetzt ist die Alternative nicht mehr aufrufbar :-)
TGV ab Straßburg?!
Reservierungszettel, KDU, Montag, 21.08.2017, 15:53 (vor 3178 Tagen) @ Proeter
Ich war letzte Woche am Hbf wegen einer Fahrt nach Zürich.
An welchem Hbf?
Als Alternative kam sinnvollerweise nur der TGV ab Straßburg in Frage.
Von wo nach Zürich? Und wie nach Straßburg?
Die freundliche Mitarbeiterin im Reisezentrum hat versucht, diesen noch zu reservieren. Wenn Plätze frei gewesen wären, hätten wir ihn nutzen dürfen.
(Leider waren keine frei, so dass wir den Fahrschein zurück gegeben haben)
TGVs kann man ja ohne Fahrkartenkauf gar nicht reservieren (Buchungsklammer). Lag's nicht daran?
Und was macht ein innerdeutsch fahrender BC 100 Nutzer der einen Sitzplatz möchte?
TGV ab Straßburg?!
Proeter, Montag, 21.08.2017, 15:56 (vor 3178 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von Proeter, Montag, 21.08.2017, 15:56
TGVs kann man ja ohne Fahrkartenkauf gar nicht reservieren (Buchungsklammer). Lag's nicht daran?
Und was macht ein innerdeutsch fahrender BC 100 Nutzer der einen Sitzplatz möchte?
Innerdeutsch kann man auch ohne Fahrkartenkauf reservieren, aber in Richtung Paris nur bis Karlsruhe.
Im Beitrag ging es jedoch um eine Fahrt "ab Straßburg" weiter Richtung Zürich.
TGV ab Straßburg?!
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 21.08.2017, 19:26 (vor 3178 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von EK-Wagendienst, Montag, 21.08.2017, 19:28
TGVs kann man ja ohne Fahrkartenkauf gar nicht reservieren (Buchungsklammer). Lag's nicht daran?
Und was macht ein innerdeutsch fahrender BC 100 Nutzer der einen Sitzplatz möchte?
Innerdeutsch kann man auch ohne Fahrkartenkauf reservieren, aber in Richtung Paris nur bis Karlsruhe.
Im Beitrag ging es jedoch um eine Fahrt "ab Straßburg" weiter Richtung Zürich.
Aber nur wenn man bezahlt.
Hatte im Juli im 9580 Karlsruhe - Avignon ein PREM Ticket der SNCF Wag 01 Pl 81,
dazu ein weiteres PREM Ticket Frankfurt - Avignon Wag 01 Pl 82.
Wollte jetzt zu meiner BC 100F den Platz 01 Pl 81 von Frankfurt nach Karlsruhe noch buchen, dazu hat man ja das Freikontingent von 100 Reservierungen.
Geht nicht, kam eine Fehler Meldung,
Beim BahnCard 100 Service meinte man Fehler bekannt, soll es immer wieder probieren, ging aber nie.
Zu 5,90 € konnte man den Platz kostenpflichtig reservieren, ein Zeichen das er auch frei war.
Aber eben nicht kostenlos, habe es dann sein lassen, ist auch niemand anderes gekommen.
Daraus schließe ich TGV kann man in DE nicht kostenlos zur BC100F reservieren.
TGV ab Straßburg?!
462 001, Taunus, Montag, 21.08.2017, 19:31 (vor 3178 Tagen) @ EK-Wagendienst
Daraus schließe ich TGV kann man in DE nicht kostenlos zur BC100F reservieren.
Geht aber. Hat bei mir schon mehrfach funktioniert.
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1627
- Euro. Ausland: 717
TGV in DE reservieren
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 21.08.2017, 19:54 (vor 3178 Tagen) @ 462 001
Daraus schließe ich TGV kann man in DE nicht kostenlos zur BC100F reservieren.
Geht aber. Hat bei mir schon mehrfach funktioniert.
ok,
da ging es nicht, weil es auch gezielte Platzwahl war.
habe ich halt immer noch 98 Reservierungen frei, brauche das normal nie.
Mit reicht schon die Reservierung im TGV in Frankreich.