Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon (Fahrkarten und Angebote)

Taurus83, Nürnberg, Samstag, 19.08.2017, 15:26 (vor 3178 Tagen)

Hi,

mal ne Frage: Wenn man wegen Fahrgastrechten eine Erstattung bekommt, gelten die 25 % oder 50 % dann vom regulären Preis der Fahrkarte oder nach Abzug es E-Coupons?

Viele Grüße,
Bernhard

Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon

br752, Samstag, 19.08.2017, 15:34 (vor 3178 Tagen) @ Taurus83

mal ne Frage: Wenn man wegen Fahrgastrechten eine Erstattung bekommt, gelten die 25 % oder 50 % dann vom regulären Preis der Fahrkarte oder nach Abzug es E-Coupons?

Da du es sowieso nicht aendern kannst, sende es hin rechne nach was zurueck kommt.

BR752

Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon

nscharrn, IC 2152, Samstag, 19.08.2017, 15:58 (vor 3178 Tagen) @ br752

Basis ist der tatsächliche gezahlte preis

Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon

mdst, Samstag, 19.08.2017, 20:02 (vor 3178 Tagen) @ nscharrn

Basis ist der tatsächliche gezahlte preis

meiner Erfahrung nach wird der "eigentliche" Preis der Fahrkarte (VOR Abzug von Coupons) zugrundegelegt.

Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon

Ricky, Freiburg, Montag, 21.08.2017, 09:46 (vor 3177 Tagen) @ mdst

Basis ist der tatsächliche gezahlte preis


meiner Erfahrung nach wird der "eigentliche" Preis der Fahrkarte (VOR Abzug von Coupons) zugrundegelegt.

Die Antwort kann ich bestätigen. Die Erstattung wird vom eigentlichen Preis der Fahrkarte berechnet, unabhängig ob Teile davon mit Gutscheinen oder E-Coupon bezahlt wurde.

Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon

bers, Samstag, 19.08.2017, 20:04 (vor 3178 Tagen) @ br752

mal ne Frage: Wenn man wegen Fahrgastrechten eine Erstattung bekommt, gelten die 25 % oder 50 % dann vom regulären Preis der Fahrkarte oder nach Abzug es E-Coupons?


Da du es sowieso nicht aendern kannst, sende es hin rechne nach was zurueck kommt.

Schlechter Tipp, wenn er dank eCoupon unter dem Mindestauszahlungsbetrag liegt.

Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon

Taurus83, Nürnberg, Samstag, 19.08.2017, 20:46 (vor 3178 Tagen) @ br752

mal ne Frage: Wenn man wegen Fahrgastrechten eine Erstattung bekommt, gelten die 25 % oder 50 % dann vom regulären Preis der Fahrkarte oder nach Abzug es E-Coupons?


Da du es sowieso nicht aendern kannst, sende es hin rechne nach was zurueck kommt.

Hat mich ja nur interessiert, ist ja noch nicht soweit. Fahre morgen von Nürnberg nach Innsbruck und da heute die ganzen ECs ausfallen hab ich mir die Frage halt gestellt. Da mittlerweile aber zumindest ein eingleisiger Betrieb läuft denke ich dass es nicht ganz so schlimm wird.

Viele Grüße,
Bernhard

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