SC-FGR meldet sich nach 1,5 Jahren mit nebulösem Brief (?) (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Mittwoch, 16.08.2017, 20:38 (vor 3181 Tagen)

Hallo Leute,

vielleicht erinnert sich noch der eine oder andere an die Odyssee einer Rückkehr aus Kroatien während der Flüchtlingswelle 2015, bei komplett eingestelltem Schienenverkehr über die Grenze.

Gelegentlich hatte auch über die Probleme mit dem SC-FGR berichtet. Selbiges hatte den Anspruch auf Erstattung der IC-Bus-Fahrkarte stets vehement abgelehnt mit der Begründung, dass reservierungspflichtige Ersatzverbindungen (hier IC-Bus statt Zug) nicht erstattungsfähig seien. Auf meine Anmerkung, dass es keinerlei Verbindungen ohne Reservierungspflicht gab, wurde nicht eingegangen. Mein letzter Widerspruch blieb über ein Jahr unbeantwortet.

Jetzt kommt folgender Brief:

[Anrede]
Den von Ihnen eingereichten Sachverhalt vom xx.07.2016 haben wir an:

DB Fernverkehr AG
Postfach...
96058 Bamberg

zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine innerhalb eines Monats eine abschließende Antwort oder Zwischennachricht.

[Grußformel]

Hat jemand irgendeine Erklärung, was mein Anliegen nun in Bamberg zu suchen hat?

Und was hat das SC-FGR eigentlich fast zwei Jahre seit der Fahrt und über ein Jahr nach dem letzten Kontakt mit meinem Fall gemacht? Geprüft, geprüft und wieder geprüft?

SC-FGR meldet sich nach 1,5 Jahren mit nebulösem Brief (?)

musicus, Mittwoch, 16.08.2017, 20:53 (vor 3181 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 16.08.2017, 20:53

Hat jemand irgendeine Erklärung, was mein Anliegen nun in Bamberg zu suchen hat?

s.i.w. ist dort ein Briefkasten des Kundendialogs. Womöglich arbeitet man an einer "Kulanzlösung" - wie auch immer die aussehen mag...

Und was hat das SC-FGR eigentlich fast zwei Jahre seit der Fahrt und über ein Jahr nach dem letzten Kontakt mit meinem Fall gemacht? Geprüft, geprüft und wieder geprüft?

Keine Ahnung. Hast du nach +/- 30 Tagen nicht nachgefragt?

SC-FGR meldet sich nach 1,5 Jahren mit nebulösem Brief (?)

Proeter, Mittwoch, 16.08.2017, 20:57 (vor 3181 Tagen) @ musicus

Hat jemand irgendeine Erklärung, was mein Anliegen nun in Bamberg zu suchen hat?

s.i.w. ist dort ein Briefkasten des Kundendialogs. Womöglich arbeitet man an einer "Kulanzlösung" - wie auch immer die aussehen mag...

Aha, interessant! Den Kundendialog hatte ich bereits 2015 involviert und dieser hatte sich umgehend als nicht zuständig erklärt und auf das SC-FGR verwiesen. Diese Aussage des Kundendialogs hatte ich dem FGR-Widerspruch sogar beigefügt, d.h. dass das SC sehr wohl daraum weiß, das der Kundendialog sich für diesen Fall nicht interessiert.

Und was hat das SC-FGR eigentlich fast zwei Jahre seit der Fahrt und über ein Jahr nach dem letzten Kontakt mit meinem Fall gemacht? Geprüft, geprüft und wieder geprüft?

Keine Ahnung. Hast du nach +/- 30 Tagen nicht nachgefragt?

Hab ich nicht, weil ich stets im Glauben war, dass dies nichts beschleunigt. Außerdem wusste ich nicht, ob das SC-FGR auf Widersprüche überhaupt antworten muss.

Generell wundert mich, dass es zu diesem absolut eindeutigen Fall eines so großen Schriftverkehrs bedarf, bei dem mehrere DB-Abteilungen eingeschaltet werden. Die Bürokratiekosten hierdurch dürften die Erstattungssumme längst überschreiten.

SC-FGR meldet sich nach 1,5 Jahren mit nebulösem Brief (?)

musicus, Mittwoch, 16.08.2017, 21:20 (vor 3181 Tagen) @ Proeter

Aha, interessant! Den Kundendialog hatte ich bereits 2015 involviert und dieser hatte sich umgehend als nicht zuständig erklärt und auf das SC-FGR verwiesen.

Zurecht. Wusste man zu diesem Zeitpunkt beim Kundendialog und beim SC-FGR bereits, dass der Erstattungsantrag abschlägig beschieden würde?

Hab ich nicht, weil ich stets im Glauben war, dass dies nichts beschleunigt. Außerdem wusste ich nicht, ob das SC-FGR auf Widersprüche überhaupt antworten muss.

Es gilt die gesetzlicher Erstattungsfrist von 1 Monat ab Antragstellung. In einer Angelegenheit, in der ich mich im Recht wähne, würde ich da ganz schnell nachfragen...

Generell wundert mich, dass es zu diesem absolut eindeutigen Fall eines so großen Schriftverkehrs bedarf, bei dem mehrere DB-Abteilungen eingeschaltet werden. Die Bürokratiekosten hierdurch dürften die Erstattungssumme längst überschreiten.

Papier ist geduldig -_-

Eigentlich alles ganz einfach ...

Blaschke, Mittwoch, 16.08.2017, 21:43 (vor 3181 Tagen) @ Proeter

Huhu.

Und was hat das SC-FGR eigentlich fast zwei Jahre seit der Fahrt und über ein Jahr nach dem letzten Kontakt mit meinem Fall gemacht?

Vermutlich nichts. Ich schätze, auf den PCs wurde ein Update aufgespielt, dann ging wie üblich alles drunter und drüber und dann ist bei einer Rekonstruktion ungeplant deine alte Beschwerde aufgetaucht.

Dann galt erstmal: weiterleiten. Bloß woanders hin schicken. Sollen die mal machen und man selbst kann nachweisen, was getan zu haben.

Generell wundert mich, dass es zu diesem absolut eindeutigen Fall eines so großen Schriftverkehrs bedarf, bei dem mehrere DB-Abteilungen eingeschaltet werden. Die Bürokratiekosten hierdurch dürften die Erstattungssumme längst überschreiten.

Ist doch egal - ES GEHT UMS PRINZIP!!!

Schöne Grüße von

jörg

Blaschke, DmmT! ...und das um diese Zeit. :D *owt*

Proeter, Mittwoch, 16.08.2017, 21:45 (vor 3181 Tagen) @ Blaschke

- kein Text -

Was ist mit anderem Verkehrsmittel ?

Höllentalbahn, Mittwoch, 16.08.2017, 21:02 (vor 3181 Tagen) @ Proeter

Müsste nicht die Fahrt mit einem anderen Verkehrsmittel bis 80€ erstattet werden ?

Was ist mit anderem Verkehrsmittel ?

Proeter, Mittwoch, 16.08.2017, 21:08 (vor 3181 Tagen) @ Höllentalbahn
bearbeitet von Proeter, Mittwoch, 16.08.2017, 21:09

Müsste nicht die Fahrt mit einem anderen Verkehrsmittel bis 80€ erstattet werden ?

Genau dies hatte ich beantragt, hier die Antwort im Wortlaut:

Bei einer zu erwartenden Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte können Sie Ihre Reise auf derselben oder über eine andere Strecke fortsetzen - bei nächster Gelegenheit und auch in einer anderen Produktklasse.
Wenn Sie eine Fahrkarte für einen ICE, Intercity oder Eurocity haben, zahlen Sie hierfür kein zusätzliches Entgelt. Dies gilt jedoch nicht für reservierungspflichtige Züge.

1,5 Jahre sind zu lang. Was ist mit SÖP ?

Höllentalbahn, Mittwoch, 16.08.2017, 21:14 (vor 3181 Tagen) @ Proeter

- kein Text -

erste Reaktion kam ja schneller (+ Reservierungspflicht)

Proeter, Mittwoch, 16.08.2017, 21:18 (vor 3181 Tagen) @ Höllentalbahn
bearbeitet von Proeter, Mittwoch, 16.08.2017, 21:19

Der Punkt ist ja, dass die erste Reaktion (Ablehnung wg. Reservierungspflicht) innerhalb der vorgegebenen Frist kam. Seit meinem Widerspruch sind 1,5 Jahre vergangen. Und ob für Antworten auf den Widerspruch auch Fristen gelten, weiß ich nicht.
Scheinbar ist bei dem Fall so einiges nicht glatt gelaufen. Jetzt will ich mal abwarten, was ich innerhalb eines Monats für eine "Zwischennachricht" aus Bamberg bekomme. Bis dahin bin ich natürlich gespannt auf eure Analysen und Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Fällen.
Soweit ich es hier im ICE-Treff verfolgt habe, ist es bisher noch niemandem gelungen, den Fahrpreis für eine reservierungspflichtige Ersatzverbindung erstattet zu bekommen, oder?

Es bleibt die Frage, wie sich die DB (bzw. deren Servicecenter) sich vorstellen, was Fahrgäste machen, die ohne Reservierungspflicht nicht weiterkommen. Darauf habe ich weder im ICE-Treff noch außerhalb je eine Antwort gefunden - mal von HOTNAT abgesehen, was ja nur in seltenen Einzelfällen funktioniert.

Weitere Schritte

462 001, Taunus, Mittwoch, 16.08.2017, 21:30 (vor 3181 Tagen) @ Proeter

Der Punkt ist ja, dass die erste Reaktion (Ablehnung wg. Reservierungspflicht) innerhalb der vorgegebenen Frist kam. Seit meinem Widerspruch sind 1,5 Jahre vergangen. Und ob für Antworten auf den Widerspruch auch Fristen gelten, weiß ich nicht.

Ich kenne das jetzt nur aus dem Bereich der Verwaltung(VwGO) und da gibt es für alles eine Frist. Nur in dem Fall kenne ich mich jetzt nicht so gut aus.

Scheinbar ist bei dem Fall so einiges nicht glatt gelaufen. Jetzt will ich mal abwarten, was ich innerhalb eines Monats für eine "Zwischennachricht" aus Bamberg bekomme. Bis dahin bin ich natürlich gespannt auf eure Analysen und Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Fällen.

An deiner Stelle würde ich dem einen Monat eine Zeit von 2-3 Wochen aufschlagen und wenn du bis dahin keine Antwort erhalten hast, das EBA in Bonn anschreiben. Die SÖP kann sicher auch helfen, doch die Leute vom EBA haben einfach bessere Chancen, der DB etwas "Dampf" zu machen.

--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1627
- Euro. Ausland: 717

erste Reaktion kam ja schneller (+ Reservierungspflicht)

sibiminus, Donnerstag, 17.08.2017, 12:14 (vor 3180 Tagen) @ Proeter

Soweit ich es hier im ICE-Treff verfolgt habe, ist es bisher noch niemandem gelungen, den Fahrpreis für eine reservierungspflichtige Ersatzverbindung erstattet zu bekommen, oder?

https://www.dropbox.com/s/lri3q7ifd5lryww/SNCF%20Thalys%20Surclassement.jpg?dl=0

Das wirst du wahrscheinlich nicht gelten lassen, oder?

Reisekette war A-B-Frankfurt-Köln-Brüssel-London. Die RB von A nach B hatte Verspätung, dadurch war der ICE nach Frankfurt weg. Der nächste hatte aufgrund eines defekten Scheibenwischers eine Drehfahrt gemacht, den darauffolgenden Anschluss auch platzen lassen, was aber einen HOTNAT-Stempel ermöglichte. Mit diesem dann in den Thalys, der aber die Fahrkarte nur in der 2. Kl. anerkannt hätte, worauf dann diese Fk verkauft und vom SC FGR vollständig erstattet wurde. Witzigerweise war die Ankunft in St. Pancras pünktlich, da der Eurostar in Brüssel noch erreicht werden konnte.

Wärst du halt in Kroatien geblieben...

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Mittwoch, 16.08.2017, 21:50 (vor 3181 Tagen) @ Proeter

Also hätte die Bahn / das Servicecenter dir lieber einen mehrmonatigen Aufenthalt in Kroatien in einem angemessenen Hotel mit Verpflegung spendiert? Denn weitere Möglichkeiten, nach Deutschland zu kommen waren ja wohl nicht da. Dass man einen Führerschein für einen PKW hat, ist ja keine Voraussetzung fürs Bahnfahren, ein Taxigutschein war nicht verfügbar und das privat angeheuerte Taxi hätte mehr als 80 Euro gekostet. Und so ein Flugzeug ist ja auch reservierungspflichtig, oder?
Was für eine stumpfsinnige Paragraphenreiterei. Da hätte ich zu gerne mal die 20 ct investiert, dort angerufen und die Frage gestellt: "Auf einer Skala von 1 bis SC FGR - wie engstirnig sind Sie eigentlich ?"

Na mal sehen, was die Kulanzabteilung so für Ergebnisse produziert. Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden ;)

Gruß

BSB

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Für eine DB Lounge in Erfurt!

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