Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung (Fahrkarten und Angebote)
Tommyboy, OWL, Sonntag, 20.07.2008, 23:27 (vor 6355 Tagen)
Hallo,
ist jemand im Forum vielleicht Besitzer eines Deutschland-Passes und kann mir eventuell helfen, eine Antwort auf die folgenden Fragen zu finden?:
1) Stimmt es, dass dieses Ticket NICHT, wie z.B. eine BC 100, im städtischen Nahverkehr (U-Bahn, Busse etc.) gilt? Bzw. gibt es Städte, in denen es dort trotzdem gelten könnte (ich dachte an die Hamburger Hochbahn)? Wie ist es z.B. in der Straßenbahn 66 von Siegburg nach Bonn?
2) Gibt es eine Regel zur Entschädigung bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten? Bekommt man einen Pauschalbetrag wie bei der BC 100 oder nix? Wenn ja, ist es möglich, sie diese Verspätung auch im Nachhinein noch bestätigen zu lassen oder geht es nur im Zug bzw. an dem Tag, an dem sie aufgetreten ist? Geht es nur an dem Bahnhof, an dem man den verspäteten Zug verlassen hat?
Entschuldigt bitte die vielen Fragen, aber ich plane mir zum Start der Semesterferien so eine Karte zu kaufen, aber besonders die "Zusatzkosten" lassen mich noch ein wenig zögern. Also z.B. die ganzen Fahrkarten, die evtl. nötig würden, wenn man in Städte fährt und dort herumreisen will. Manchmal reicht auch die S-Bahn aus, aber überall kommt man damit ja nicht hin...
Gruß
Tommyboy
Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung
Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 20.07.2008, 23:31 (vor 6355 Tagen) @ Tommyboy
Hallo,
1) Stimmt es, dass dieses Ticket NICHT, wie z.B. eine BC 100, im städtischen Nahverkehr (U-Bahn, Busse etc.) gilt? Bzw. gibt es Städte, in denen es dort trotzdem gelten könnte (ich dachte an die Hamburger Hochbahn)? Wie ist es z.B. in der Straßenbahn 66 von Siegburg nach Bonn?
das ist richtig. Zur Linie 66 kann ich nichts sagen.
2) Gibt es eine Regel zur Entschädigung bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten? Bekommt man einen Pauschalbetrag wie bei der BC 100 oder nix? Wenn ja, ist es möglich, sie diese Verspätung auch im Nachhinein noch bestätigen zu lassen oder geht es nur im Zug bzw. an dem Tag, an dem sie aufgetreten ist? Geht es nur an dem Bahnhof, an dem man den verspäteten Zug verlassen hat?
Gute Frage...! Da kann ich aber leider nichts zu sagen.
--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung
fabs, Braunschweig, Montag, 21.07.2008, 00:36 (vor 6355 Tagen) @ Holger_HAM
Moin!
Soweit ich weiß, kann man die Linie 66 nichtmal mit MBC100 bzw. BC und City-Ticket nutzen. Das war zumindest bei meinem letzten Besuch in Bonn im Frühjahr 2005 so.
Ich gehe davon aus - wenn dem noch so ist - daß der Deutschlandpass dann genauso wenig gilt.
Viele Grüße
fabs
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung
Maverick, Montag, 21.07.2008, 00:51 (vor 6355 Tagen) @ fabs
Mittlerweile, bzw. schon seit einiger Zeit ist die MBC 100 auf der Linie 66 gültig.
Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung
cbot, Montag, 21.07.2008, 01:01 (vor 6355 Tagen) @ Maverick
In der S-Bahn sollte das Ticket aber schon gültig sein, richtig? Die dürfte ja ganz normal unter DB Nahverkehr fallen, oder?
Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung
Maverick, Montag, 21.07.2008, 01:03 (vor 6355 Tagen) @ cbot
In der S-Bahn sollte das Ticket aber schon gültig sein, richtig? Die dürfte ja ganz normal unter DB Nahverkehr fallen, oder?
Ja
Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung
cbot, Montag, 21.07.2008, 01:30 (vor 6355 Tagen) @ Maverick
Vielen Dank. Ich lerne langsam aber sicher dazu ;-)
Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung
Steffano, Montag, 21.07.2008, 07:09 (vor 6354 Tagen) @ Tommyboy
1) Stimmt es, dass dieses Ticket NICHT, wie z.B. eine BC 100, im städtischen >Nahverkehr (U-Bahn, Busse etc.) gilt? Bzw. gibt es Städte, in denen es dort >trotzdem gelten könnte (ich dachte an die Hamburger Hochbahn)? Wie ist es z.B. >in der Straßenbahn 66 von Siegburg nach Bonn?
Ist nicht gültig mit dem Deutschlandpass, also für den städischen Verkehr muss ne Fahrkarte her. Ausgenommen ist hier die Bahneigene S-Bahn fällt unter Nahverkehr wie z.B. Berlin
2) Gibt es eine Regel zur Entschädigung bei Verspätungen von mehr als 60 >Minuten? Bekommt man einen Pauschalbetrag wie bei der BC 100 oder nix? Wenn >ja, ist es möglich, sie diese Verspätung auch im Nachhinein noch bestätigen zu >lassen oder geht es nur im Zug bzw. an dem Tag, an dem sie aufgetreten ist? >Geht es nur an dem Bahnhof, an dem man den verspäteten Zug verlassen hat?
Wird wohl so gehand habt wie mit der MBC100, immer bestätigen lassen und dann zum Beschwerdemanagement nach Bamberg schicken. Vorab immer kontaktieren.
Nach dem ersten Geltungstag ist der Deutschland-Pass nicht erstattungsfähig. Vor dem ersten Geltungstag wie gewöhnlich mit 15€ Bearbeitungsgebühr.
Hoffe weitergeholfen zu haben ;))
Ciao
Steffano
Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 24.07.2008, 12:33 (vor 6351 Tagen) @ Steffano
Wird wohl so gehand habt wie mit der MBC100, immer bestätigen lassen und dann zum Beschwerdemanagement nach Bamberg schicken. Vorab immer kontaktieren.
Es gibt nichts.
Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung
Burkhard, Donnerstag, 24.07.2008, 13:12 (vor 6351 Tagen) @ Fabian318
Es gibt nichts.
Ist das eine offizielle Aussage der DB? *staun*
Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 24.07.2008, 13:14 (vor 6351 Tagen) @ Burkhard
Es gibt nichts.
Ist das eine offizielle Aussage der DB? *staun*
Ja, der MA im Zug, nach Verspätung des EC Dresden-Hamburg um deutlich mehr als 60 Minuten.
Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung
moe, Montag, 21.07.2008, 14:28 (vor 6354 Tagen) @ Tommyboy
Weiß zufällig jemand ob die Fahrkarte auch in den Bussen der Autokraft anerkannt wird. Habe morgen nämlich eine längere Tour mit dem Bus vor mir, daher wäre es natürlich toll wenn das auch mit meinem Ticket klappen würde.
Denn die Autokraft ist ja eine Gruppe der DB, und auch die BC wird anerkannt.
Gruß
moe
Gruppe der DB: Autokraft vs. ICE International
Oscar (NL), Eindhoven (NL), Dienstag, 22.07.2008, 12:50 (vor 6353 Tagen) @ moe
Denn die Autokraft ist ja eine Gruppe der DB, und auch die BC wird anerkannt.
ICE International ist ja auch eine Gruppe der DB, aber der Deutschland-Pass wird ab Oberhausen Richtung Norden nicht anerkannt...
gruß,
Oscar (NL).
--
Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!
Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!
Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.
Gruppe der DB: Autokraft vs. ICE International
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 24.07.2008, 12:32 (vor 6351 Tagen) @ Oscar (NL)
Er gilt bis zur Grenze.
Eine Teilstrecke ist in den Produktklassen ICE oder IC/EC...
ICE3-THALYS, Montag, 21.07.2008, 18:03 (vor 6354 Tagen) @ Tommyboy
... zurückzulegen: Wie wird das eigentlich kontrolliert das ich das auch wirklich mache?
Eine Teilstrecke ist in den Produktklassen ICE oder IC/EC...
Graukärtchenfahrer, Symbaden, Montag, 21.07.2008, 19:18 (vor 6354 Tagen) @ ICE3-THALYS
... zurückzulegen: Wie wird das eigentlich kontrolliert das ich das auch wirklich mache?
wohl gar nicht :-)
Wenn ich mich korrekt an eine zurückliegenden Diskussion erinnere, ist der Passus mehr juristischer Art.
Gültigkeit Deutschland-Pass bei "Nichtbundeseigenen Bahnen"
Graukärtchenfahrer, Symbaden, Samstag, 26.07.2008, 20:13 (vor 6349 Tagen) @ Tommyboy
Ich habe mir nun heute auch einen D-Pass besorgt, direkt am 1. Klasse Schalter, vorbei an den langen Schlangen im DB-Reisezentrum zur Ferienzeit :-)
Aber was ich eigentlich sagen wollte, dass ich folgende Bemerkung auf der Fahrkarte sehr interessant finde:
DEUTSCHLAND-PASS
für alle Züge der DB und NV-Züge der
Nichtbundeseigenen Bahnen in Deutschland
Auf der Webseite der Bahn heisst es nur:
"Alle Züge der Deutschen Bahn (City Night Line gegen Aufpreis buchbar)."
Damit gäbe doch eigentlich wirklich keine weiteren Ausnahmen, oder?
Gültigkeit Deutschland-Pass bei "Nichtbundeseigenen Bahnen"
Steffen, Samstag, 26.07.2008, 20:32 (vor 6349 Tagen) @ Graukärtchenfahrer
Das sind beides Kurz-Angaben, die nicht alle einzelheiten abdecken.
DEUTSCHLAND-PASS
für alle Züge der DB und NV-Züge der
Nichtbundeseigenen Bahnen in Deutschland
Der TGV z.B. ist kein Zug der DB, definitiv nicht. Genausowenig wie der Metronom. Letzterer wird explizit eingeschlossen, der TGV jedoch nicht, obwohl der Fahrschein bis Karlsruhe gilt. Hamburg-Putgarten im EC genauso.
Hm, da ist jetzt die Frage, was man alles schreiben müsste, um den eltungsbereich korrekt und vollständig wiederzugeben. Und ob das dann auch vom Kunden so verstanden wird.
Aber vielleicht steckt ja auch was ganz anderes dahinter.......:)
--
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Gültigkeit Deutschland-Pass bei "Nichtbundeseigenen Bahnen"
Graukärtchenfahrer, Symbaden, Samstag, 26.07.2008, 21:10 (vor 6349 Tagen) @ Steffen
Das sind beides Kurz-Angaben, die nicht alle einzelheiten abdecken.
Gibt es irgendwo eine ausführliche AGB des Tarifs bei der Bahn?
Der TGV z.B. ist kein Zug der DB, definitiv nicht. Genausowenig wie der Metronom. Letzterer wird explizit eingeschlossen, der TGV jedoch nicht, obwohl der Fahrschein bis Karlsruhe gilt. Hamburg-Putgarten im EC genauso.
Ist der TGV ein nichtbundeseigener NV-Zug? :-)
Ich bezog mich eigentlich auf den zweiten Teil, weil ich meinte vor einiger Zeit hier oder woanders Diskussionen gelesen zu haben, dass die Benutzung von diversen Privatbahnen ohne parallel laufenden NV durch die DB ggf. durch den D-Pass ausgeschlossen sein könnte.
Also ich lese jedenfalls den zweiten Halbsatz so, dass ich grundsätzlich mich in jedem Nahverkehrszug setzen darf und mein D-Pass dafür gültig ist.
Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung
liebe70, Samstag, 02.08.2008, 22:25 (vor 6342 Tagen) @ Tommyboy
Moin,
ich habe Deine zweite Frage mal an die entsprechenden Stellen weitergeleitet:
2) Gibt es eine Regel zur Entschädigung bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten? Bekommt man einen Pauschalbetrag wie bei der BC 100 oder nix?
Ja, gibt es analog der BC 100. Diese Regelung wurde erst nachträglich getroffen, so daß sie nicht mehr in die Angebotsbedingungen eingearbeitet werden konnte.
Wenn ja, ist es möglich, sie diese Verspätung auch im Nachhinein noch bestätigen zu lassen oder geht es nur im Zug bzw. an dem Tag, an dem sie aufgetreten ist? Geht es nur an dem Bahnhof, an dem man den verspäteten Zug verlassen hat?
Du hast genauso lange Zeit dafür, wie die Kundenrechte das vorsehen: Tag der Verspätung plus zwei Folgetage. Sinnvoll ist es, die Gutscheinkarte sich gleich im verspäteten Zug bzw. am Tag der Verspätung abzuholen.
Gruß, Ralf