FGR: ? zu zwangsweiser innerdt. Stückelung, und Bergbahn. (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Samstag, 22.07.2017, 13:46 (vor 3212 Tagen)
bearbeitet von martarosenberg, Samstag, 22.07.2017, 13:47

Moin,

ich habe folgende Situation:

Am Abgangsbahnhof gibt es (ganz regulär) keinerlei Kaufmöglichkeit für Fahrkarten.

Der Zug am Abgangsbahnhof war ein Zug der Vogtlandbahnb, in dem man (ganz regulär) Fahrkarten nur zu bestimmten Zielen, und auch keine "Fahrkarte Anfangsstrecke", kaufen kann.

Also habe ich eine Fahrkarte bis zu meinem nächsten Umsteigebahnhof gekauft, und von dort eine Fahrkarte zum Zielort.

Alles innerdeutsch.

Nun gab es später eine Verspätung, wodurch ich meinen Anschluss verpasste, und 60 Minuten später am Ziel ankam.

Ich habe es beim Servicecenter Fahrgastrechte eingereicht, und eine Begründung geschreieben warum die zwei getrennten Fahrkarten als eine Reisekette gewertet werden sollen: Weil es nicht in meinem Verschulden lag, dass ich keine durchgehende Fahrkarte erwerben konnte.

Nun, das Servicecenter Fahrgastrechte hat dennoch zwei verschiedene Reisen -- wie die unterschiedlichen Fahrkarten -- daraus gemacht, und damit bin ich mit der Entschädigung unter 4 Euro, womit ich nichts bekomme.

Hat von Euch jemand Erfahrung, ob man mit hartnäckig bleiben theoretisch durchkommt damit?

Bonus: Es wäre eigentlich noch eine dritte Fahrtkarte -- ebenfalls erst vor Ort erwerbbar -- zur Reisekette gehörig: Oberweißbacher Bergbahn. Wegen der Verspätung wurde diese nicht mehr erreicht, weshalb ich auch gar nicht mit ihr fuhr. Es ist zwar eine Bergbahn, wird aber in der Fahrplanauskunft regulär als "Regionalbahn" angezeigt, und der unwissende Fahrgast von weit her der einfach mal nach Cursdorf möchte weiß nicht unbedingt, dass es eine Bergbahn ist. Gelten auch hier die Fahrgastrechte des Eisenbahnverkehrs, oder, wegen Bergbahn, andere Regelungen?

FGR: ? zu zwangsweiser innerdt. Stückelung, und Bergbahn.

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 22.07.2017, 13:51 (vor 3212 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von JeDi, Samstag, 22.07.2017, 13:52

Hat von Euch jemand Erfahrung, ob man mit hartnäckig bleiben theoretisch durchkommt damit?

Warum hast du deinen Antrittsfahrschein nicht einfach vom nächsten Zugbegleiter umtauschen lassen? Dann hast du das Problem nicht (und zahlst auch nicht zu viel).

--
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FGR: ? zu zwangsweiser innerdt. Stückelung, und Bergbahn.

martarosenberg, Samstag, 22.07.2017, 14:02 (vor 3212 Tagen) @ JeDi

Hat von Euch jemand Erfahrung, ob man mit hartnäckig bleiben theoretisch durchkommt damit?


Warum hast du deinen Antrittsfahrschein nicht einfach vom nächsten Zugbegleiter umtauschen lassen? Dann hast du das Problem nicht (und zahlst auch nicht zu viel).

Ich schrieb: In der Vogtlandbahn konnte man auch keine Fahrkarte Anfangsstrecke erwerben.

Oder meinst Du, die reguläre Fahrkarte vom Einstiegsbahnhof zum ersten Umstieg könnte der nächste Zugbegleiter im nächsten Zug anrechnen und umtauschen, und ich würde keine erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen wenn ich nicht beim Umstieg eine weitere Fahrkarte gekauft hätte und im nächsten Zug eigentlich ohne gültige Fahrkarte wäre (meine erste Fahrkarte weist ja nirgendwo aus, dass es danach noch weitergehen soll, und viele ZUBs wissen denke ich auch gar nicht um die bregrenzten Kaufmöglichkeiten in der VBG, nichtmal das EBA wusste dies vor einiger Zeit, es schrieb dass überall der Kauf zu allen Zielen in D möglich sei (zumindest wenn Bahn-Tarif gelte, was auf meinem Stück, wo ich die Vogtlandbahn nutzte, so war))?

FGR: ? zu zwangsweiser innerdt. Stückelung, und Bergbahn.

Tino, Samstag, 22.07.2017, 14:05 (vor 3212 Tagen) @ JeDi

Hat von Euch jemand Erfahrung, ob man mit hartnäckig bleiben theoretisch durchkommt damit?


Warum hast du deinen Antrittsfahrschein nicht einfach vom nächsten Zugbegleiter umtauschen lassen? Dann hast du das Problem nicht (und zahlst auch nicht zu viel).

Seit wann geht das? Er hat doch oben geschrieben, dass es keine Fahrkarte zu 10,- bzw. 15,- (Anfangstrecke) gab sondern er sich ein reguläres Ticket bis zum ersten Umstieg gekauft hat. Ich glaube aber dass beide als zwei einzelne Beförderungsverträge gewertet werden, weil die Möglichkeit bestand (bahn.de, DB Navigator) einen durchgehenden Fahrschein zu erwerben.

FGR: ? zu zwangsweiser innerdt. Stückelung, und Bergbahn.

Tino, Samstag, 22.07.2017, 14:08 (vor 3212 Tagen) @ Tino
bearbeitet von Tino, Samstag, 22.07.2017, 14:08

Ich bin aber der Meinung, dass die Vogtlandbahn zu allen DB Bahnhöfen verkaufen kann aber ausschließlich zum C-Tarif. In den Fernverkehrszügen erhält man dann ohne weitere Aufpreise den Produktübergang zu IC/EC bzw. ICE.

FGR: ? zu zwangsweiser innerdt. Stückelung, und Bergbahn.

martarosenberg, Samstag, 22.07.2017, 15:05 (vor 3212 Tagen) @ Tino

Ich bin aber der Meinung, dass die Vogtlandbahn zu allen DB Bahnhöfen verkaufen kann aber ausschließlich zum C-Tarif.

Kann sie nicht. (Und auch nich jeder Zug hat eine(n) ZUB, und auch deren Terminals können das m.E. nicht.)

Vielleicht geht das in "ALX"-Zügen. Nicht aber in "VBG"-Zügen.

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JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 22.07.2017, 15:08 (vor 3212 Tagen) @ martarosenberg

Ich bin aber der Meinung, dass die Vogtlandbahn zu allen DB Bahnhöfen verkaufen kann aber ausschließlich zum C-Tarif.


Kann sie nicht. (Und auch nich jeder Zug hat eine(n) ZUB, und auch deren Terminals können das m.E. nicht.)

Also die Trilex-Zub können, ich hab da schonmal einen Fahrschein nach Stuttgart gekauft (und durfte dann im ICE diskutieren, ob dazu ein Aufpreis geht oder nicht...)

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JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 22.07.2017, 15:00 (vor 3212 Tagen) @ Tino

Seit wann geht das?

Meines Wissens seit der Neuherausgabe der BBPV Ende 2015.

Er hat doch oben geschrieben, dass es keine Fahrkarte zu 10,- bzw. 15,- (Anfangstrecke) gab sondern er sich ein reguläres Ticket bis zum ersten Umstieg gekauft hat.

Ich sprach ja auch nicht von der Anfangsstrecke, sondern von einem Antrittsfahrschein. Dazu die BBPV:

2.2 Antrittsfahrkarte
Können Reisende vor Abfahrt des Zuges an ihrem Abgangsbahnhof keine Fahrkarte zu
ihrem Reiseziel erwerben, so lösen sie je nach Verfügbarkeit an ihrem Abgangsbahnhof als
Antrittsfahrkarte entweder eine Fahrkarte „Anfangsstrecke“ oder nach diesem Tarif eine
Fahrkarte bis zu einem in Richtung auf das Reiseziel gelegenen Bahnhof. Diese
Antrittsfahrkarte wird am Lösungstag im Zug oder in einer personalbedienten Verkaufsstelle
unentgeltlich gegen eine Fahrkarte bis zum beabsichtigten Reiseziel zum Flexpreis, unter
Berücksichtigung etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen und gegen Zahlung des
Mehrbetrages umgetauscht. Bei einem Minderbetrag erhält der Reisende im Zug entweder
das Restgeld in bar ausgezahlt oder statt des Restgeldes schuldbefreiend einen auf sechs
Monate befristeten Überzahlungsgutschein, der in einer personalbedienten Verkaufsstelle
gegen Bargeld eingetauscht werden kann.

Ich glaube aber dass beide als zwei einzelne Beförderungsverträge gewertet werden, weil die Möglichkeit bestand (bahn.de, DB Navigator) einen durchgehenden Fahrschein zu erwerben.

Das nicht, aber es hätte eben die Möglichkeit der Antrittsfahrkarte gegeben.

--
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martarosenberg, Samstag, 22.07.2017, 15:08 (vor 3212 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von martarosenberg, Samstag, 22.07.2017, 15:08

Seit wann geht das?


Meines Wissens seit der Neuherausgabe der BBPV Ende 2015.

Er hat doch oben geschrieben, dass es keine Fahrkarte zu 10,- bzw. 15,- (Anfangstrecke) gab sondern er sich ein reguläres Ticket bis zum ersten Umstieg gekauft hat.

Ich sprach ja auch nicht von der Anfangsstrecke, sondern von einem Antrittsfahrschein. Dazu die BBPV:

2.2 Antrittsfahrkarte
Können Reisende vor Abfahrt des Zuges an ihrem Abgangsbahnhof keine Fahrkarte zu
ihrem Reiseziel erwerben, so lösen sie je nach Verfügbarkeit an ihrem Abgangsbahnhof als
Antrittsfahrkarte entweder eine Fahrkarte „Anfangsstrecke“ oder nach diesem Tarif eine
Fahrkarte bis zu einem in Richtung auf das Reiseziel gelegenen Bahnhof. Diese
Antrittsfahrkarte wird am Lösungstag im Zug oder in einer personalbedienten Verkaufsstelle
unentgeltlich gegen eine Fahrkarte bis zum beabsichtigten Reiseziel zum Flexpreis, unter
Berücksichtigung etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen und gegen Zahlung des
Mehrbetrages umgetauscht. Bei einem Minderbetrag erhält der Reisende im Zug entweder
das Restgeld in bar ausgezahlt oder statt des Restgeldes schuldbefreiend einen auf sechs
Monate befristeten Überzahlungsgutschein, der in einer personalbedienten Verkaufsstelle
gegen Bargeld eingetauscht werden kann.

Danke!

Hätte ggf. Argumentationskraft gekostet, aber gut.

(Im Folgezug gab es übrigens auch keine(n) ZUB (welcher sonst den Anschluss vorgemeldet hätte und der Anschlusszug hätte auch die eine Minute gewartet dann -- habe extra noch bei der Erfurter Bahn-Zentrale angerufen nach Verpassen), und am Umstiegsort war das Reisezentrum geschlossen -- was macht man also dann?

Und wenn der Folgezug ebenfalls eine Bahn mit eingeschränkter Verkaufsmöglichkeit ist?)

FGR: ? zu zwangsweiser innerdt. Stückelung, und Bergbahn.

martarosenberg, Samstag, 22.07.2017, 15:04 (vor 3212 Tagen) @ Tino

Hat von Euch jemand Erfahrung, ob man mit hartnäckig bleiben theoretisch durchkommt damit?


Warum hast du deinen Antrittsfahrschein nicht einfach vom nächsten Zugbegleiter umtauschen lassen? Dann hast du das Problem nicht (und zahlst auch nicht zu viel).


Seit wann geht das? Er hat doch oben geschrieben, dass es keine Fahrkarte zu 10,- bzw. 15,- (Anfangstrecke) gab sondern er sich ein reguläres Ticket bis zum ersten Umstieg gekauft hat. Ich glaube aber dass beide als zwei einzelne Beförderungsverträge gewertet werden, weil die Möglichkeit bestand (bahn.de, DB Navigator) einen durchgehenden Fahrschein zu erwerben.

Man ist bisher nicht verpflichtet, eigenes technisches Gerät mit sich zu führen, für eine Internetverbindung zu zahlen, um Bahn zun fahren. Auch dürfen einem keine Nachteile daraus entstehen, dass man das nicht hat. (Die nächste Argumentation wäre: Kein Automat, keine Verkaufsstelle, und kein Fahrschein: EBE, da man ja hätte das Internet nutzen und ein IT-Gerät bei sich haben können.)

Weich gepamperte Generation

VT_601, Samstag, 22.07.2017, 18:14 (vor 3212 Tagen) @ martarosenberg

Sorry wenn ich das so schreibe. Für mich bist du selbst an deinem Problem schuld wenn du die modernen Möglichkeiten nicht nutzt. Den Rest denke ich mir einfach mal.

Ich frage mich nur wie ich die vielen Jahrzehnte ohne FGR, Smartphone und Facebook überlebt habe.


Seh es doch einfach sportlich. Manchmal verliert man und manchmal gewinnt man.

Wieder mal die Kanonen auf Spatzen!

Quasar, Samstag, 22.07.2017, 18:25 (vor 3212 Tagen) @ VT_601

Sorry wenn ich das so schreibe. Für mich bist du selbst an deinem Problem schuld wenn du die modernen Möglichkeiten nicht nutzt. Den Rest denke ich mir einfach mal.

Ist es heute eine gesellschaftliche Verpflichtung sich dem modernen Zeitgeist zu unterwerfen und die modernen (sozialen) Medien zu nutzen? Wenn ja, woher beziehst du dann diese Unterstellung? Kennt man sich persönlich?

Das hat nichts mit weichgepamperter Generation zu tun - wieder mal mit Kanononen auf Saptzen geschossen. Respekt.
Noch sind wir bei keinen amerikanischen Verhältnissen wo man als Mensch ohne Account in den sozialen Medien (besonders FB) als suspekt gilt.

Anti-US-Polemik

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 25.07.2017, 09:31 (vor 3209 Tagen) @ Quasar

Noch sind wir bei keinen amerikanischen Verhältnissen wo man als Mensch ohne Account in den sozialen Medien (besonders FB) als suspekt gilt.

Mein Nichtmitgliedsstatus bei Facebook hat mir in den USA jedenfalls noch keine Probleme bereitet. Falls Du das nicht konkreten Beispielen untermauern kannst, wo es zu Problemen führt (und nein, eine freiwillige Angabe im Esta-Formular ist kein Problem, sondern nur überflüssig), fällt das unter Polemik. Mir sind zwar Flle bekannt, wo aufgrund von ostings bei Facebook die Einreise verweigert wurde, aber keiner, wo eine Nichtmitgliedschaft zur Verweigerung der Einreise oder einem Abstecher nach Guantanamo führte.

Die Panikmache einfach nur ätzend findende Grüße,
der Colaholiker

--
[image]

Weich gepamperte Generation

martarosenberg, Samstag, 22.07.2017, 18:48 (vor 3212 Tagen) @ VT_601

Sorry wenn ich das so schreibe. Für mich bist du selbst an deinem Problem schuld wenn du die modernen Möglichkeiten nicht nutzt. Den Rest denke ich mir einfach mal.

Und wenn man gerade vom mehrtätigen Wandern kommt, und wegen Gewicht, aber vor allem Schutz (was man nicht dabei hat kann gar nicht erst nass werden) sowas nicht mit hat, z.B., auch falls man es besitzt?

Zudem stehe ich auf dem Standpunkt, dass man die Verantwortung, Vertriebswege parat zu haben und zu warten, nicht auf den Kunden abwälzen kann. Der Taschenrechner kann ausfallen, Akku kann alle gehen, ..., alles in allem ist sowas deutlich komplexer als eine Papierfahrkarte. Ich werde den Nachweis des Abschlusses eines Beförderungsvertrages wenn immer es geht nicht alleine von dem funktionieren eines technischen Gerätes abhängig machen. (Und ich bin sehr Computeraffin und Technikverständig. Vllt. gerade darum.)

Weich gepamperte Generation

sibiminus, Samstag, 22.07.2017, 19:39 (vor 3212 Tagen) @ VT_601

Ich frage mich nur wie ich die vielen Jahrzehnte ohne FGR, Smartphone und Facebook überlebt habe.

Ich behaupte einfach mal, Gegenrede erwünscht: wesentlich sorgloser!

Da hätte martarosenberg einfach die gewünschte Fahrkarte erhalten, da solcherlei Unfug einfach nicht vorkam - vielleicht sogar an der noch vorhandenen Fahrkartenausgabe. Gegebenenfalls maulte der Schaffner, weil er das erst im Entfernungszeiger hätte nachschlagen müssen.


[OT]Das ist eigentlich viel erstaunlicher: Man möchte Autos und Züge autonom fahren lassen, IoT groß aufziehen und "digitalisieren". Aber im Jahr 2017 ist eine lapidare Fahrkarte von Hainewalde nach Pfaffenhain absolut unverkäuflich.[/OT]

Weich gepamperte Generation

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 22.07.2017, 19:59 (vor 3212 Tagen) @ sibiminus

Aber im Jahr 2017 ist eine lapidare Fahrkarte von Hainewalde nach Pfaffenhain absolut unverkäuflich.

Die sollte es bei Trilex im Zug geben. Deren Verkaufssystem ist anders als das der DB, daher sollte da der doppelte Anstoß gehen.

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Weg mit dem 4744!

EBA oder söp?

Zg_2, Sonntag, 23.07.2017, 11:00 (vor 3211 Tagen) @ martarosenberg

Hallo,

hast Du Dich in dieser Angelegenheit an das EBA, Abt. Fahrgastrechte gewandt? Oder an die söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.?

Gruß

Zg_2

Nein. (Keine Lust, jetzt.)

martarosenberg, Sonntag, 23.07.2017, 15:00 (vor 3211 Tagen) @ Zg_2

Hallo,

hast Du Dich in dieser Angelegenheit an das EBA, Abt. Fahrgastrechte gewandt? Oder an die söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.?

Nein, und werde ich auch nicht. Auch wenn es mal ganz interessant ist, sowas durchzuexerzieren, mag ich diesmal nicht die Mühe aufbringen und gerade lieber anderwärtig konstruktives tun.

Es fliegen einem im Leben ja auch unerwartet positive Dinge zu, grad wenn man entspannt ist, so beharre ich da jetzt auch nicht auf meinem eventuell vorhandenen Recht.

Nicht weiterhelfende Antwort von EB und comfort-Service.

martarosenberg, Freitag, 28.07.2017, 13:06 (vor 3206 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von martarosenberg, Freitag, 28.07.2017, 13:07

Ich habe Interessehalber mal bei der Erfurter Bahn nachgefragt (welche ja zuständig ist für das Anerkennen meines vorher gekauften Fahrausweises) und auch beim bahn.comfort-Service, wie das korrekte Handeln in diesem Falle wäre (und den von JeDi zitierten Abschnitt 2.2 aus den Beförderungsbedingungen der Bahn auch jeweils zitiert).

Von der Erfurter Bahn nur die Antwort, wie man bei Fahrtantritt in deren Zügen korrekt handelt, ansonsten Verantwortung auf die Vogtlandbahn abschieben, und die Antwort suggeriert (ohne dies genau klarzustellen) dass nur mit einer Fahrkarte vom Einstiegsbahnhif bis zum ersten Umstieg (was nach Abschnitt 2.2 der BB eine "Antrittsfahrkarte" wäre) ich im EB-Folgezug als "Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis" gelte, vom bahn.comfort-Service über Weiterleitung an den DB Kundendialog die Antwort, dass "umfangreiche Anfragen zu Verbindungen und Preisen jedoch" nur persönlich (telefonisch) beantwortet werden können.

Inzwischen betreffen mich solche Problemchen nicht mehr, aber mich hätte doch mal eine lösende Antwort vom EVU oder tarifstellenden Unternehmen interessiert.

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