Neue bahn.bonus-Prämie: 4-Tageskarte (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Freitag, 21.07.2017, 06:01 (vor 3213 Tagen)

(Nur echt mit der sinnlosen Bindestrichschreibung. 4-Tages-Karte würde nämlich sowas von gar nicht gehen.

Hallo,

Falls noch nicht bekannt: Ab 01.08.2017 gibt es eine neue Prämie zur Freifahrt an vier aufeinander folgenden Tagen. Personalisiert auf den einlösenden Teilnehmer, inklusive Familienkinder, wahlweise 1. oder 2. Klasse. Ohne City-Ticket, gilt ab handschriftlichem Eintrag des ersten Geltungstages und Anzahl mitreisender Familienkinder. Was an Pünktchen dafür mitzubringen ist, kann ich leider nicht beisteuern.

Gute Reise!

Warum... nur mit bahn.bonus? :-(

J-C, In meiner Welt, Freitag, 21.07.2017, 06:45 (vor 3213 Tagen) @ sibiminus

Sowas wäre doch auch ohne Punkte eine super Sache.

Aber ne, muss natürlich als bahn.bonus-Prämie daherkommen...

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96€, DB Sommerticket: Nicht mal aufeinanderfolgende Tage!

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Freitag, 21.07.2017, 08:48 (vor 3213 Tagen) @ J-C

- kein Text -

96€, DB Sommerticket: Nicht mal aufeinanderfolgende Tage!

rainman51, Paderborn, Freitag, 21.07.2017, 10:09 (vor 3213 Tagen) @ Paladin

Wie sagt doch die Werbung, kauf es bevor du zu alt bist ;). Leider gehöre ich nicht mehr zur Kundengruppe ;). Außerdem gibt es hier die Möglichkeit der 1 Klasse, da ich außer im Nahverkehr auf kurzen Strecken immer nur 1 Klasse fahre.

Und wer kann das kaufen?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Freitag, 21.07.2017, 14:18 (vor 3213 Tagen) @ Paladin
bearbeitet von Alibizugpaar, Freitag, 21.07.2017, 14:18

- kein Text -

J-C z.B.

musicus, Freitag, 21.07.2017, 14:19 (vor 3213 Tagen) @ Alibizugpaar

- kein Text -

500€/750€ würdest du dafür doch eh nicht ausgeben.....

Berlin-Express, nähe BPHD, Freitag, 21.07.2017, 09:09 (vor 3213 Tagen) @ J-C

- kein Text -

Warum... nur mit bahn.bonus? :-(

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 21.07.2017, 10:48 (vor 3213 Tagen) @ J-C

Sowas wäre doch auch ohne Punkte eine super Sache.

Aber ne, muss natürlich als bahn.bonus-Prämie daherkommen...

wenn Du dich da ordnungsgemäß in Tschechien oder Wien angemeldet hast, kannst Dir doch einen 4 Tage Interrail Pass für Deutschland kaufen zu 169 €.
Die Möglichkeit haben hier die wenigsten.

? Zum Wohnsitzland bei Interrail

kater_k, BBRN, Freitag, 21.07.2017, 11:01 (vor 3213 Tagen) @ EK-Wagendienst

wenn Du dich da ordnungsgemäß in Tschechien oder Wien angemeldet hast, kannst Dir doch einen 4 Tage Interrail Pass für Deutschland kaufen zu 169 €.
Die Möglichkeit haben hier die wenigsten.

Guter Hinweis, das sollte ich vielleicht auch noch schnell nutzen. Weiß jemand, wie das Wohnsitzland geprüft wird (also welche Dokumente als Nachweis akzeptiert werden)? In meinem deutschen Pass steht noch mein Wohnort in Deutschland von vor x Jahren, weil ich den nie habe aktualisieren lassen (ich weiß auch nicht, ob ich das bei der Botschaft einfach so ändern lassen könnte), ich habe allerdings einen englischen Führerschein mit meiner englischen Adresse.

Auf der InterRail-Website konnte ich dazu keine Details finden und dieser Thread ist immerhin schon 9 Jahre alt.

? Zum Wohnsitzland bei Interrail

ffz, Freitag, 21.07.2017, 13:36 (vor 3213 Tagen) @ kater_k

Hallo,

bindend bei InterRail ist das Wohnsitz im Ausweis/Reisepass, wenn du also einen brtischen Pass besitzt dann bekommst du InterRail für Deutschland, das bedeutet aber dann auch, dass du die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben musst, ob das angesichts des Brexit so klug ist muss jeder für sich selber entscheiden. Doppelte Staatsbürgerschaft geht innerhalb der EU nicht. Du kannst allerdings wenn du die Geburtsurkunde/Sterbeurkunde deiner Eltern noch hast die deutsche Staatsbürgerschaft jederzeit wieder erhalten wenn du das willst, da die deutsche Staatsbürgerschaft von der Abstammung abhängig ist. Wenn deine Eltern Deutsche waren hast du gemäß GG Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Allerdings gibst du mit Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft auch das Wahlrecht in Deutschland auf, sprich du darfst dann an der Bundestagswahl nicht mehr teilnehmen.

Das ist in GB deshalb so kompliziert weil es in GB keine Ausweis- und keine Meldepflicht gibt, das ist ja auch der Grund warum die Briten solche Angst vor den Flüchtlingen haben, wenn die einmal im land drin sind und keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen und nicht straffällig werden gibt es keine Chance die wieder aus zu weisen oder zu finden.

? Zum Wohnsitzland bei Interrail

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 21.07.2017, 13:43 (vor 3213 Tagen) @ ffz

Das ist in GB deshalb so kompliziert weil es in GB keine Ausweis- und keine Meldepflicht gibt

Könnte es daher nicht sein, daß, ähnlich wie in den USA, wo ein Äquivalent zum Personalausweis quasi unbekannt ist, und Reisepässe eigentlich nur bei den Leuten verbreitet sind, die wirklich ins Ausland reisen, fürs InterRail die Legitimierung des Wohnsitzes per Führerschein geht? In den USA ist der Führerschein als "ID" jedenfalls vollkommen üblich.

Dem Kater einfach mal eine Frage beim zuständigen Ticketverkäufer empfehlende Grüße,
der Colaholiker

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! Zum Wohnsitzland bei Interrail

kater_k, BBRN, Freitag, 21.07.2017, 13:54 (vor 3213 Tagen) @ Colaholiker

Dem Kater einfach mal eine Frage beim zuständigen Ticketverkäufer empfehlende Grüße,
der Colaholiker

Jau, das hätte ich wohl gemacht :). Mittlerweile funktioniert aber die Suche auf www.interrail.eu wieder und spuckt folgendes aus:

Der Nachweis des Wohnsitzes ist zulässig, wenn:
er von der Regierung ausgestellt ist
er während der gesamten Dauer Ihrer Interrail-Reise gültig ist
er über ein offizielles Zeichen oder einen Stempel der ausstellenden Behörde verfügt
er klar das Ausstellungsland ausweist
er klar Ihren Namen ausweist
Alle britischen Visa der Stufen 1 bis 5 und die spanische Steuernummer (NIE) werden als Wohnsitznachweis akzeptiert.

Dokumente wie Rechnungen, Mietverträge oder Kontoauszüge werden nicht anerkannt. Reisevisa und Angaben auf einem Reisepass oder Personalausweis sind als Nachweis des Wohnsitzes ebenfalls unzulässig.

Nachdem der Führerschein (der wie vom Colaholiker angenommen quasi der Ersatz für den im UK nicht vorhandenen Personalausweis ist) all diese Merklmale erfüllt, scheint das also zu passen :).

Vielen Dank für die Antworten!

! Zum Wohnsitzland bei Interrail

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 21.07.2017, 14:05 (vor 3213 Tagen) @ kater_k

Ich frage mich nur, wenn...

Dokumente wie Rechnungen, Mietverträge oder Kontoauszüge werden nicht anerkannt. Reisevisa und Angaben auf einem Reisepass oder Personalausweis sind als Nachweis des Wohnsitzes ebenfalls unzulässig.

gilt, wie soll man dann als deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nachweisen? Auf den aktuellen Führerscheinen steht es wohl gar nicht mehr drauf? Auf meinem steht zwar noch was, ist aber schon lange nicht mehr aktuell (und muß, anders als auf dem Perso, auch nicht geändert werden). Ein anderes offizielles Dokument außer dem Perso, auf dem meine Adresse steht, habe ich gar nicht...

Grübelnde Grüße,
der Colaholiker

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Meldebestätigung

musicus, Freitag, 21.07.2017, 14:14 (vor 3213 Tagen) @ Colaholiker

- kein Text -

Meldebestätigung

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 21.07.2017, 14:41 (vor 3213 Tagen) @ musicus

Jo, für ne Bahnfahrkarte extra zur Meldestelle dappeln, ne Wartenummer ziehen, vier bis fünf Stunden später das Geld bezahlen und erstmal so einen Wisch besorgen. Näääh, da verzichte ich dann doch drauf.

Diesen Saftladen nicht häufiger als alle 10 Jahre sehen wollende Grüße,
der Colaholiker

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Meldebestätigung

MC_Hans, 8001376, Freitag, 21.07.2017, 15:10 (vor 3213 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von MC_Hans, Freitag, 21.07.2017, 15:11

Jo, für ne Bahnfahrkarte extra zur Meldestelle dappeln, ne Wartenummer ziehen, vier bis fünf Stunden später das Geld bezahlen und erstmal so einen Wisch besorgen. Näääh, da verzichte ich dann doch drauf.

Diesen Saftladen nicht häufiger als alle 10 Jahre sehen wollende Grüße,
der Colaholiker

Die Meldebestätigung bekommt man, wenn man sich (z.B. nach einem Umzug) am neuen Wohnsitz anmeldet. Wenn Du seit Geburt am selben Wohnsitz wohnst, ist wahrscheinlich auch eine entsprechende Meldung vorhanden (solange Deine Eltern Deine Existenz den Behörden gegenüber nicht verheimlichen).

Ein extra Behördengang ist also nicht notwendig.

Ansonsten ist es wie so oft im Leben, es gibt nichts umsonst (auch keine Ermäßigung wie zB Interrail), wenn Du Deinen Anspruch nicht ausreichend nachweist, siehe auch BaFöG, ALG, Wohngeld oder sonstiges.

Meldebestätigung

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 21.07.2017, 15:26 (vor 3213 Tagen) @ MC_Hans
bearbeitet von Colaholiker, Freitag, 21.07.2017, 15:30

Die Meldebestätigung bekommt man, wenn man sich (z.B. nach einem Umzug) am neuen Wohnsitz anmeldet. Wenn Du seit Geburt am selben Wohnsitz wohnst, ist wahrscheinlich auch eine entsprechende Meldung vorhanden (solange Deine Eltern Deine Existenz den Behörden gegenüber nicht verheimlichen).

Ähm nein. Das ist nur die Quittung über die Ummeldung. Irgendein nach über zehn Jahren nicht mehr lesbarer Chemischer Durchschlag ohne Stempel oder Siegel. Das Ding beweist gar nichts, außer daß man sich mal umgemeldet hat, zumal Meldebestätigungen zum Nachweis von was auch immer meistens nicht älter als X sein dürfen. Eine Meldebestätigung muß separat gegen Gebühr beantragt werden (klingt amtlicher als es ist da dieser Antrag mündlichr vor Ort abgegeben und sofort bearbeitet wird), die reine Ummeldung ist (zumindest in Frankfurt, keine Ahnung ob die Gebühren da wie beim Perso bundeseinheitlich sind) kostenlos.

Ein extra Behördengang ist also nicht notwendig.

Doch.

Ansonsten ist es wie so oft im Leben, es gibt nichts umsonst (auch keine Ermäßigung wie zB Interrail), wenn Du Deinen Anspruch nicht ausreichend nachweist, siehe auch BaFöG, ALG, Wohngeld oder sonstiges.

Ist meines Erachtens in diesem Fall halt unsinnig, da die gemeldete Adresse auf dem Perso steht. Lediglich im Reisepaß steht sie nicht, weshalb eine Meldebestätigung in vielen Fällen (z. B. Kontoeröffnung) notwendig ist, wenn man den Reisepaß vorlegt, aber nicht wenn man den Perso vorlegt.

Dir widersprechende Grüße,
der Colaholiker

PS: Mal als Erklärung am Beispiel Frankfurt: (Entfernt, Links gehen nicht zu setzen)

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Meldebestätigung

MC_Hans, 8001376, Freitag, 21.07.2017, 15:56 (vor 3213 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von MC_Hans, Freitag, 21.07.2017, 16:01

Die Meldebestätigung bekommt man, wenn man sich (z.B. nach einem Umzug) am neuen Wohnsitz anmeldet. Wenn Du seit Geburt am selben Wohnsitz wohnst, ist wahrscheinlich auch eine entsprechende Meldung vorhanden (solange Deine Eltern Deine Existenz den Behörden gegenüber nicht verheimlichen).


Ähm nein. Das ist nur die Quittung über die Ummeldung.

Richtig. Was anderes habe ich aber gar nicht behauptet. Also muss es hier heißen "ähm doch" ;-)

Irgendein nach über zehn Jahren nicht mehr lesbarer Chemischer Durchschlag ohne Stempel oder Siegel. Das Ding beweist gar nichts, außer daß man sich mal umgemeldet hat, zumal Meldebestätigungen zum Nachweis von was auch immer meistens nicht älter als X sein dürfen.

Meine letzten Meldebestätigungen haben alle Unterschrift und Stempel bzw. Dienstsiegel der Stadt. Zudem auch noch sehr gut lesbar.

Eine Meldebestätigung muß separat gegen Gebühr beantragt werden (klingt amtlicher als es ist da dieser Antrag mündlichr vor Ort abgegeben und sofort bearbeitet wird), die reine Ummeldung ist (zumindest in Frankfurt, keine Ahnung ob die Gebühren da wie beim Perso bundeseinheitlich sind) kostenlos.

Das ist die Meldebescheinigung. Es ist also eher die Frage, ob man beim Kauf von Interrail mit der Meldebestätigung anstelle der -bescheinigung durchkommt. Da musicus das in den Raum geworfen hat, weiß er vielleicht auch eine Antwort.

Ein extra Behördengang ist also nicht notwendig.


Doch.

Für die Meldebestätigung nicht.

Verweis: Siehe Hessenfinder im Glossar

Meldebestätigung

martarosenberg, Freitag, 21.07.2017, 22:46 (vor 3213 Tagen) @ MC_Hans

In Finnland hat man meinen dt. Reisepass akzeptiert, und bis ich diese Diskussion hier entdeckte haette ich auch gar keine Probleme vermutet.

Daran wird der Wahnsinn doch deutlich....

GUM, Freitag, 21.07.2017, 16:04 (vor 3213 Tagen) @ Colaholiker

Wenn ich mich an die früheren Arbeitsanleitungen einer Bank erinnere, dann hieß es dort in etwa sinngemäß:

Der Ausweis dürfe nur bei Zweifeln das Antragstellers der Kontoeröffnung eingesehen werden. Dann kam ein im Zeitalter der political correctness nicht mehr zitierfähiger Satz.

Aber zum Kern der unbürokratischen Eröffnung: Gute, alte Zeit vor 2005 (?).

Oder aber der Sparkassen-Direktor "verschenkte" auf dem Dorf an jedes Neugeborene ein Sparkassen-Buch. Ganz ohne Identifizierzung...


Zurück zum Girokonto: Anhand eingehender Gehaltseingänge der ersten drei Monate, der Zusendung der ec-Karte an die angegebene Adresse etc. war auch ohne dieses beinahe überflüssige Dokument der Bundesdruckerei ein fast 100%-iger Anscheinsbeweis der Personenidentität gegeben.

Sowas wie Videoident, bei dem die Ausweisnummern als Screenprint aufbewahrt werden (auf Risiko für des Ausweisinhabers natürlich) waren undenkbar. Oder das Hotels anfangen Ausweiskopien zu ziehen-> Wahnsinn.

Ziel: Unique ID Indiens

Wollte aber nicht zu viel schreiben, bitte selbst recherchieren.

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Security advice: Don't leave your politicians unattended!

Hier wird der Wahnsinn doch deutlich! GUM der Geldwäschepate

musicus, Freitag, 21.07.2017, 18:34 (vor 3213 Tagen) @ GUM

Abgesehen vom Umstand, dass der Vollzug der Meldegesetze wie so oft Ländersache ist, wodurch es zu unterschiedlichen Phänomenen kommt und daher Colaholikers Ausführungen keine flächendeckende Gültigkeit haben, muss ich mich doch einmal mehr über das Satiretalent GUM wundern:

Wenn ich mich an die früheren Arbeitsanleitungen einer Bank erinnere

Ich erinnere mich gänzlich anders.

Der Ausweis dürfe nur bei Zweifeln das Antragstellers der Kontoeröffnung eingesehen werden.

Halte ich für ein Gerücht. Oder anders: Ich hätte immer Zweifel - mal sehen wie dringend der Kunde mein Konto will.
Dann kam ein im Zeitalter der political correctness nicht mehr zitierfähiger Satz.
? ? ?

Aber zum Kern der unbürokratischen Eröffnung: Gute, alte Zeit vor 2005 (?).

Bitte was? Welcher Kern? Wo?

Oder aber der Sparkassen-Direktor "verschenkte" auf dem Dorf an jedes Neugeborene ein Sparkassen-Buch. Ganz ohne Identifizierzung...

Sicher nicht. Geldwäsche Hurra! Bist du der gleiche Narr, der dem Anti-Betrüger-Kommando sonst immer "fette Beute" wünscht?

Zurück zum Girokonto: Anhand eingehender Gehaltseingänge der ersten drei Monate

...lässt sich nichts belegen.

der Zusendung der ec-Karte an die angegebene Adresse

...lässt sich bestenfalls feststellen, dass dort ein Briefkasten steht, der geleert wird.
Stichwort: Briefkastenfirma

war auch ohne dieses beinahe überflüssige Dokument der Bundesdruckerei

Welches

ein fast 100%-iger Anscheinsbeweis der Personenidentität gegeben.

Fast 100% sind weniger als 100%, die sich auch nicht dadurch erreichen lassen, wenn man den Kontoeröffner zwingt sich auszuweisen.

Sowas wie Videoident, bei dem die Ausweisnummern als Screenprint aufbewahrt werden (auf Risiko für des Ausweisinhabers natürlich) waren undenkbar. Oder das Hotels anfangen Ausweiskopien zu ziehen-> Wahnsinn.

Wollte aber nicht zu viel schreiben

Zu spät. Viel Phantasma um einen imaginären heißen Brei.

Aha. Kann ich aber ne Idee wieder beerdigen.

Blaschke, Freitag, 21.07.2017, 21:11 (vor 3213 Tagen) @ MC_Hans

Huhu.

Die Meldebestätigung bekommt man, wenn man sich (z.B. nach einem Umzug) am neuen Wohnsitz anmeldet.

Was zuletzt anno 1973 der Fall war ...

Wenn Du seit Geburt am selben Wohnsitz wohnst, ist wahrscheinlich auch eine entsprechende Meldung vorhanden.


Hab nie eine gefunden. Papi ist seit über 30 Jahren tot und Mama seit 10 Jahren verkalkt und dement. Kann ich also nicht fragen.

Und selbst wenn ich den Wisch fände: ob ein Fetzen Papier von 1973 als einigermaßen aktuell gilt?

Da hab ich letztens grad über ein erstes Interrail-Ticket nachgedacht, aber wenn ich das alles hier lese, weiß ich wieder: es ist ein Fehler, die Eisenbahn als zu nutzendes Verkehrsmittel in Betracht zu ziehen.

Hoffnungslose Grüße von

jörg

Ooch

MC_Hans, 8001376, Freitag, 21.07.2017, 23:52 (vor 3213 Tagen) @ Blaschke

Das tut mir aber leid für Dich ;-) Du findest sicher einen angemessenen Workaround ;-))

Im Ernst. Ich denke, dass das eher eine theoretische Diskussion ist, und es in der Praxis wieder ganz anders aussieht.

Aber "den bösen Staat" oder Überregulierung (oder.., oder.., oder) zu beklagen ist mir ne Schippe zu viel, zumal jede Regel auch einen Grund hat.

Gruß, Hans

Keiner will die blöde Bescheinigung sehen

Höllentalbahn, Samstag, 22.07.2017, 08:28 (vor 3212 Tagen) @ Blaschke

Hier läuft sowieso Mal wieder eine sehr theoretische Diskussion ab, da wenn man als Kunde mit einem deutschen Ausweis in Deutschland einen Pass erwirbt, sich keine Sau für irgendwelche blöden Bescheinigungen interessiert...
Ich nehme Mal an in den anderen Ländern läuft es genauso ab wenn diese Bedingungen gegeben sind

100 % Zustimmung

GUM, Freitag, 21.07.2017, 15:24 (vor 3213 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von GUM, Freitag, 21.07.2017, 15:24

Viel mehr darf ich nicht schreiben ohne den Themen-Bereich eines Bahnforums zu verlassen.

Ah.... vielleicht doch?! Hatte nicht jemand vor kurzem auf einen Film über den Grenzbahnhof Probstzella hingewiesen:

ARD-Mediathek, beeindruckender Bericht über eine künstliche Inlandsgrenze


Jedenfalls ist "Meldebestätigung vorlegen" oder "amtlicher Lichtbildausweis bei einer Rabattkarte mitführen" ansonsten Erhöhtes Beförderungsentgelt der erste Schritt - in die falsche Richtung.

Liebe Grüße

GUM

--
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! Zum Wohnsitzland bei Interrail

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 22.07.2017, 10:07 (vor 3212 Tagen) @ Colaholiker

gilt, wie soll man dann als deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nachweisen?

Laut SCIC-RPT mit einem Personalausweis oder Reisepass. Keine Ahnung, was hier wieder für ein Aufriss gemacht wird.

--
Weg mit dem 4744!

! Zum Wohnsitzland bei Interrail

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 25.07.2017, 09:07 (vor 3209 Tagen) @ JeDi

Laut SCIC-RPT mit einem Personalausweis oder Reisepass. Keine Ahnung, was hier wieder für ein Aufriss gemacht wird.

Siehe Zitat in diesem Beitrag, daß Reisepässe und Personalausweise eben nicht akzeptiert werden. Möglicherweise widersprechen sich die Angaben aber je nach verwendeter Quelle. Wäre ja nicht das erste Mal. ;-)

Für Spazierfahrten a la Interrail aber sowieso keine Zeit habende Grüße,
der Colaholiker

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Doppelte Staatsbürgerschaft für EU-Bürger zulässig

Zg_2, Freitag, 21.07.2017, 13:57 (vor 3213 Tagen) @ ffz

Doppelte Staatsbürgerschaft geht innerhalb der EU nicht.

Hallo,

zwingendes EU-Recht gibt EU-Bürgern das Recht der doppelten Staatsbürgerschaft, sofern die Voraussetzungen der jeweiligen Staaten erfüllt sind. Vorschriften müsste ich noch heraussuchen.

Was nach dem Brexit für die betroffenen Bürger gelten wird, bleibt abzuwarten.

Gruß

Zg_2

Durch bestimmte Propaganda wissen das viele nicht mehr;-)

Obitwo, Trier / Braunschweig, Freitag, 21.07.2017, 15:12 (vor 3213 Tagen) @ Zg_2

- kein Text -

Doppelte Wahlberechtigung für EU-Bürger zulässig!

br752, Freitag, 21.07.2017, 17:16 (vor 3213 Tagen) @ Zg_2

zwingendes EU-Recht gibt EU-Bürgern das Recht der doppelten Staatsbürgerschaft, sofern die Voraussetzungen der jeweiligen Staaten erfüllt sind. Vorschriften müsste ich noch heraussuchen.

Somit darf die EU Elite und Wanderer zweimal bei EU Wahlen *1 abstimmen. *2

Diesen Weg finden rund 50% der Buerger in Deutschland gut. Da hat wohl das Wahrheitsministerium schon gute Arbeit geleistet.

Man stelle sich vor dass 10% der bayrischen Buerger bei der Bundestagswahl zweimal abstimmen duerften. Einmal in Bayern und einmal in ihren Zweitbundesland.

Eben diese EU Elite und Wanderer kann sich dann auch Interrailpaessse, Steuerabgaben und andere Vorteile aussuchen. Bitte jetzt den einstudieren EU Applaus auch hier spenden.


BR752


*1) Das sind zwar Wahlen, die aus mehrer Gruenden nicht demokratisch sind. Macht aber nix, hauptsache sieht schoen aus und fuehlt sich gut an.

*2) Natuerlich steht diese Moeglichkeit jedem EU Buerger offen, aber nicht jeder kann sich das (beruflich) leisten. Das ist wie mit dem Ferrari. Jeder darf ihn kaufen, aber nicht jeder kann es sich leisten.

PS: Aber es in 50 Jahren nicht hinbekommen, einen einheitlichen Steckdosenstandard in Europa zu etablieren. Von einheitlichen Verkehrsregeln und Bussgelder mal abgesehen.

Was aus dem einheitlichen europaeischen Einsenbahnsystem geworden ist merkt man jeden Tag: Umsteigen an der Grenze. (Die handvoll TF die Durchfahren haben seltenheitswert) Auch durchgehende Fahrkarten werden immer seltener.

EU-Bürger

Benjamin.Keller, Freitag, 21.07.2017, 18:15 (vor 3213 Tagen) @ br752
bearbeitet von Benjamin.Keller, Freitag, 21.07.2017, 18:15

Ja, ich finde auch, dass die nationalen Staatsbürgerschaften abgeschafft werden sollten und eine gemeinsame EU-Staatsbürgerschaft eingeführt werden sollte. Nationale Staatsbürgerschaften sind so 1949!

Absolut!

J-C, In meiner Welt, Samstag, 22.07.2017, 10:30 (vor 3212 Tagen) @ Benjamin.Keller

- kein Text -

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Doppelte Wahlberechtigung für EU-Bürger zulässig!

musicus, Freitag, 21.07.2017, 18:21 (vor 3213 Tagen) @ br752
bearbeitet von musicus, Freitag, 21.07.2017, 18:22

Mal abgesehen davon, dass wir in bahnentferntesten Gewässern kreuzen, finde ich hier einige Aussagen sehr befremdlich:

Somit darf die EU Elite und Wanderer zweimal bei EU Wahlen *1 abstimmen. *2

Dass es rechtswidrig ist, steht sogar in dem von dir verlinkten Artikel. Wer ist die Elite?

Diesen Weg finden rund 50% der Buerger in Deutschland gut. Da hat wohl das Wahrheitsministerium schon gute Arbeit geleistet.

Nein. Aus der verlinkten Quelle ist nicht zu entnehmen, dass Wahlbetrug goutiert würde.

Man stelle sich vor dass 10% der bayrischen Buerger bei der Bundestagswahl zweimal abstimmen duerften. Einmal in Bayern und einmal in ihren Zweitbundesland.

Was haben Leute mit bayerischem Hauptwohnsitz damit zu tun? Und weshalb ausgerechnet 10%?

Eben diese EU Elite und Wanderer kann sich dann auch Interrailpaessse, Steuerabgaben und andere Vorteile aussuchen.

Ich wäre ja auch für eine EU-weite, einheitliche Finanz- und Sozialpolitik. Problem gelöst. Dummerweise stehen zu viele Nationalismen im Weg.

Bitte jetzt den einstudieren EU Applaus auch hier spenden.

Noch der angenehmste Link in diesem Wirrsal. Dennoch scheint mir diese Initiative wegen ihrer Amorphität und Profilschwäche nicht erfolgversprechend.

*1) Das sind zwar Wahlen, die aus mehrer Gruenden nicht demokratisch sind.

Nämlich?

Macht aber nix

Warum nicht?

*2) Natuerlich steht diese Moeglichkeit jedem EU Buerger offen

De iure keinem.

Das ist wie mit dem Ferrari. Jeder darf ihn kaufen, aber nicht jeder kann es sich leisten.

Welchen Beitrag soll dieser Vergleich leisten?

PS: Aber es in 50 Jahren nicht hinbekommen, einen einheitlichen Steckdosenstandard in Europa zu etablieren. Von einheitlichen Verkehrsregeln und Bussgelder mal abgesehen.

Natürlich nicht. Das liegt daran, dass die wenigsten Länder sich in ihre Souveränität eingreifen lassen wollen. Es funktioniert eben immer nur das, worüber bei allen Regierungen Einigkeit herrscht und zusätzlich keine Lobbyisten Einfluss nehmen.

Was aus dem einheitlichen europaeischen Einsenbahnsystem geworden ist merkt man jeden Tag: Umsteigen an der Grenze. (Die handvoll TF die Durchfahren haben seltenheitswert) Auch durchgehende Fahrkarten werden immer seltener.

Kann ich in dieser Pauschalität nicht nachvollziehen.

Wie immer: Politik entgleist.

Ach ja ...

Blaschke, Freitag, 21.07.2017, 21:17 (vor 3213 Tagen) @ musicus

Huhu.

Wie immer: Politik entgleist.

Eher der von Dir angesprochene User. Aber von dem ist man das gewohnt. Deswegen darf er in meiner Eisenbahn auch nicht mit.


Hoffnungslose Grüße von

jörg

Doppelte Wahlberechtigung für EU-Bürger unzulässig!

ICE2020, Freitag, 21.07.2017, 22:56 (vor 3213 Tagen) @ br752
bearbeitet von ICE2020, Freitag, 21.07.2017, 23:01

Ist es nicht reichlich widersprüchlich, im PS mehr europäische Lösungen – von einheitlichen Steckdosen zu einer abgestimmten Bahnpolitik – zu fordern, jedoch gleichzeitig munteres und arg simplifizierendes Europa-Bashing zu betreiben?

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Einheitliche Steckdosen fände ich auch gut und eine europäische Bahnpolitik sowieso, nur wie musicus schon schreibt ist Europa immer nur so gut, wie die Nationalstaaten, die nun einmal auf europäischer Ebene den Ton angeben, es erlauben. Dieses – wohl unvermeidliche – Konstruktionsparadox der EU ist insofern besonders misslich, als dass viele nationalen Politiker dann auch noch herausgefunden haben, dass sie die EU wunderbar als Sündenbock nutzen können, und es sich ganz leicht verschleiern lässt, dass sie es sind, die eigentlich den Ton angeben.

Um noch kurz Deine Überschrift aufzugreifen: Nein, eine doppelte Wahlberechtigung ist natürlich nicht zulässig. Allerdings gäbe es aufgrund mangelnder Abstimmungsmechanismen derzeit die Möglichkeit für Menschen mit zwei EU-Staatsbürgerschaften auch die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben, dies wäre aber natürlich unzulässig. Solche Durchsetzungslücken muss man natürlich stoppen, Deine Überschrift ist trotzdem sachlich falsch.

Zudem: Selbst wenn sehr viele, die in Frage kommen, diese "Chance" eine unzulässige Zweitstimme abzugeben, nutzen würden, steht dazu direkt im ersten von Dir verlinkten Beitrag: "Der tatsächliche politische Einfluss durch mögliche Doppelstimmen dürfte also eher gering ausfallen."

OT: Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht

heinz, Berlin Stadtbahn, Freitag, 21.07.2017, 22:18 (vor 3213 Tagen) @ ffz

Hallo,

Hallo,

bindend bei InterRail ist das Wohnsitz im Ausweis/Reisepass, wenn du also einen brtischen Pass besitzt dann bekommst du InterRail für Deutschland, das bedeutet aber dann auch, dass du die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben musst, ob das angesichts des Brexit so klug ist muss jeder für sich selber entscheiden. Doppelte Staatsbürgerschaft geht innerhalb der EU nicht. Du kannst allerdings wenn du die Geburtsurkunde/Sterbeurkunde deiner Eltern noch hast die deutsche Staatsbürgerschaft jederzeit wieder erhalten wenn du das willst, da die deutsche Staatsbürgerschaft von der Abstammung abhängig ist. Wenn deine Eltern Deutsche waren hast du gemäß GG Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Sorry, in diesem Absatz stimmt fast nichts. Ich versuche mal aufzuklären:

Niemand, der die britische Staatsangehörigkeit besitzt, muss die deutsche aufgeben. Wer Brite ist, kann einen britischen Pass beantragen. Man erwirbt keine Staatsangehörigkeit durch Passausstellung. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird u.a. durch Abstammung erworben: Wenn ein Elternteil Deutscher ist, bin ich auch Deutscher. Das kennen viele Staaten, auch UK. Sprich: Bei binationalen Eltern kommt es häufig zu doppelten Staatsangehörigkeiten. Ob ich eine davon jahrelang gar nicht nutze und mir keinen Pass ausstellen lasse, ist unerheblich. Diese Form der doppelten Staatsangehörigkeit gibt es quasi schon immer und bei der Diskussion um die eventuelle Abschaffung der doppelten Staatsangehörigkeit geht es nicht um diese Fälle. Das kann sich übrigens auch potenzieren: Wenn der Deutsch-Brite Vater von Kindern einer spanisch-französischen Mutter wird, haben die Kinder vier Staatsangehörigkeiten - ganz legal.

Aber: Wenn ich ausschließlich Deutscher bin und aktiv eine andere Staatsangehörigkeit erwerbe, mich also in Uruguay einbürgern lasse, dann - und fast ausschließlich dann! - verliere ich die deutsche (wenn es denn deutschen Behörden bekannt wird). Und damit kommen wir zum nächsten Punkt: Diese Form des Verlustes tritt innerhalb der EU gerade nicht ein! Innerhalb der EU wird Mehrstaatigkeit hingenommen. Ein Brite, der sich in Deutschland einbürgern lässt, kann die britische Staatsangehörigkeit behalten.

Wenn ich neben der deutschen noch eine andere Staatsangehörigkeit besitze, kann ich allerdings freiwillig auf die deutsche verzichten.

Das ist auch alles kein geheimes Herrschaftswissen, das kann man alles nachlesen im Staatsangehörigkeitsgesetz (StaG).

Grüße,
Heinz

P.S. Auf das ganze gefährliche Halbwissen um die Meldebescheinigung kann ich aus Zeitgründen nicht eingehen.

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In Saarbrücken Hbf kann mit Anschluß nicht gerechnet werden.

OT: Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht

Christian_S, Freitag, 21.07.2017, 23:39 (vor 3213 Tagen) @ heinz

Aber: Wenn ich ausschließlich Deutscher bin und aktiv eine andere Staatsangehörigkeit erwerbe, mich also in Uruguay einbürgern lasse, dann - und fast ausschließlich dann! - verliere ich die deutsche (wenn es denn deutschen Behörden bekannt wird).

Nicht zwangsläufig. Man kann, bevor man die neue Staatsbürgerschaft beantragt, einen Antrag auf Erhalt der bisherigen Staatsbürgerschaft stellen. Sobald dieser Antrag bestätigt ist kann man die neue Staatsbürgerschaft beantragen, ohne die alte zu verlieren.

OT: Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht

heinz, Berlin Stadtbahn, Freitag, 21.07.2017, 23:56 (vor 3213 Tagen) @ Christian_S

Aber: Wenn ich ausschließlich Deutscher bin und aktiv eine andere Staatsangehörigkeit erwerbe, mich also in Uruguay einbürgern lasse, dann - und fast ausschließlich dann! - verliere ich die deutsche (wenn es denn deutschen Behörden bekannt wird).


Nicht zwangsläufig. Man kann, bevor man die neue Staatsbürgerschaft beantragt, einen Antrag auf Erhalt der bisherigen Staatsbürgerschaft stellen. Sobald dieser Antrag bestätigt ist kann man die neue Staatsbürgerschaft beantragen, ohne die alte zu verlieren.

Das stimmt, ich wollte nur den Regelfall darstellen. Danke für den ergänzenden Hinweis.

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In Saarbrücken Hbf kann mit Anschluß nicht gerechnet werden.

OT: Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht

heinz, Berlin Stadtbahn, Samstag, 22.07.2017, 00:12 (vor 3213 Tagen) @ Christian_S

Für Edit zu spät:

Dieser Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit führt nicht automatisch zum Erfolg; Die Staatsangehörigkeitsbehörde muss die öffentlichen und die privaten Belange abwägen und es müssen bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland fortbestehende Bindungen zu Deutschland glaubhaft gemacht werden. Diese Anträge werden nach meiner unmaßgeblichen und nicht belegbaren Erfahrung eher selten positiv entschieden.

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In Saarbrücken Hbf kann mit Anschluß nicht gerechnet werden.

OT: Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht

Christian_S, Samstag, 22.07.2017, 00:17 (vor 3213 Tagen) @ heinz


Dieser Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit führt nicht automatisch zum Erfolg; Die Staatsangehörigkeitsbehörde muss die öffentlichen und die privaten Belange abwägen und es müssen bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland fortbestehende Bindungen zu Deutschland glaubhaft gemacht werden. Diese Anträge werden nach meiner unmaßgeblichen und nicht belegbaren Erfahrung eher selten positiv entschieden.

Konkrete Zahlen habe ich nicht, kenne aber durchaus Beispiele, wo einem solchen Antrag zugestimmt wird. Zum Beispiel, wenn ein/e Deutsche/r eine/n Ausländer/in heiratet und auch die Staatsangehörigkeit des Partners bzw der Partnerin annehmen möchte. Unabhängig davon, in welchem Land man nachher lebt. Das sind nachvollziehbare Gründe und wie gesagt, ich kenne Beispiele, bei denen das auch kein Problem war.

OT: Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht

heinz, Berlin Stadtbahn, Samstag, 22.07.2017, 00:22 (vor 3213 Tagen) @ Christian_S


Dieser Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit führt nicht automatisch zum Erfolg; Die Staatsangehörigkeitsbehörde muss die öffentlichen und die privaten Belange abwägen und es müssen bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland fortbestehende Bindungen zu Deutschland glaubhaft gemacht werden. Diese Anträge werden nach meiner unmaßgeblichen und nicht belegbaren Erfahrung eher selten positiv entschieden.


Konkrete Zahlen habe ich nicht, kenne aber durchaus Beispiele, wo einem solchen Antrag zugestimmt wird. Zum Beispiel, wenn ein/e Deutsche/r eine/n Ausländer/in heiratet und auch die Staatsangehörigkeit des Partners bzw der Partnerin annehmen möchte. Unabhängig davon, in welchem Land man nachher lebt. Das sind nachvollziehbare Gründe und wie gesagt, ich kenne Beispiele, bei denen das auch kein Problem war.

Interessant. Danke!

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In Saarbrücken Hbf kann mit Anschluß nicht gerechnet werden.

Warum... nur mit bahn.bonus? :-(

J-C, In meiner Welt, Freitag, 21.07.2017, 11:19 (vor 3213 Tagen) @ EK-Wagendienst

Die Möglichkeit hab ich.

Aber die anderen nicht ohne weiteres :(

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Warum... nur mit bahn.bonus? :-(

mdst, Freitag, 21.07.2017, 11:54 (vor 3213 Tagen) @ EK-Wagendienst


wenn Du dich da ordnungsgemäß in Tschechien oder Wien angemeldet hast, kannst Dir doch einen 4 Tage Interrail Pass für Deutschland kaufen zu 169 €.
Die Möglichkeit haben hier die wenigsten.

die 169 EUR gelten aber auch nur für "junge" Leute, sonst sind's 225 EUR

antwort ist auf J-C zugeschnitten

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 21.07.2017, 16:34 (vor 3213 Tagen) @ mdst
bearbeitet von EK-Wagendienst, Freitag, 21.07.2017, 16:37


wenn Du dich da ordnungsgemäß in Tschechien oder Wien angemeldet hast, kannst Dir doch einen 4 Tage Interrail Pass für Deutschland kaufen zu 169 €.
Die Möglichkeit haben hier die wenigsten.


die 169 EUR gelten aber auch nur für "junge" Leute, sonst sind's 225 EUR

Das ist ja auch eine Antwort an J-C, und er kann dann noch ein paar Jährchen damit fahren.
oder auch nur 203 € für die älteren.

Neue bahn.bonus-Prämie: 4-Tageskarte

RadExpress, Freitag, 21.07.2017, 09:04 (vor 3213 Tagen) @ sibiminus

Wieviele Punkte sind dafür nötig?

Neue bahn.bonus-Prämie: 4-Tageskarte

Marvin-GE, NRW, Freitag, 21.07.2017, 09:13 (vor 3213 Tagen) @ RadExpress

Wieviele Punkte sind dafür nötig?

Ich habe keine Zahlen dazu gefunden. Eine Tageskarte kostet 2500 Punkte, damit dürfte sich die 4-Tageskarte wahrscheinlich im Bereich von 7500 Punkten befinden. Für die 1. Klasse schätze ich mal ca. 11000-12000.

Lassen wir uns überraschen.

Klingt super :)

rainman51, Paderborn, Freitag, 21.07.2017, 09:28 (vor 3213 Tagen) @ sibiminus

Das klingt doch toll :.). Wobei mehr als 5000 Punkte etwas zu viel wäre...Da für muss man schon ein Jahr richtig viel fahren :).

Klingt super :)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 21.07.2017, 09:37 (vor 3213 Tagen) @ rainman51

Das klingt doch toll :.). Wobei mehr als 5000 Punkte etwas zu viel wäre...Da für muss man schon ein Jahr richtig viel fahren :).

Och wieso, kaufst Dir die erstklassige BC100 und schon haste die Punkte. Dann brauchste die Prämie aber auch nicht mehr... :o) Wobei, die Prämienpunkte halten ja drei Jahre, eventuell nach Ablauf der BC100... *hm*

Keine Viertageskarten brauchende und daher die Punkte in Futterkrippengutscheine umwandelnde Grüße,
der Colaholiker

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[image]

Klingt super :)

rainman51, Paderborn, Freitag, 21.07.2017, 09:45 (vor 3213 Tagen) @ Colaholiker

Eine BC 100 First ist mir zu teuer ;). Und lohnt sich nicht für mich. Komme mit meiner BC 25 First so ungefähr auf 3500-4000 Punkte pro Jahr. Allerdings fahre ich sehr gerne auch mal einfach so mit dem ICE in Großstädte.
Ich lasse mich mal vom Preis überraschen :)....

10.000 in 1.Kl, 7.000 in 2.Kl

Burkhard, Dienstag, 01.08.2017, 07:02 (vor 3202 Tagen) @ sibiminus

- kein Text -

10.000 in 1.Kl, 7.000 in 2.Kl

Acci300, Mittwoch, 02.08.2017, 09:43 (vor 3201 Tagen) @ Burkhard

URL?
Konnte es bisher im Prämienshop nicht finden.

10.000 in 1.Kl, 7.000 in 2.Kl

Acci300, Mittwoch, 02.08.2017, 09:54 (vor 3201 Tagen) @ Acci300

Leider nur für den Bahn.Bonus-Teilnehmer :-(( Der hat ja in diesen Punktepreisregionen meist ohnehin eine BC100. Find' ich schade.


1. Klasse:
https://www.bahn.de/praemiendetails/view/bahncard/bahnbonus/praemie_bed_10000_4_tageska...

Informationen zur Prämie „DB 4-Tageskarte 1. Klasse“

Wie viele Städte in Deutschland kann man an vier Tagen mit der Bahn erreichen? Probieren Sie es aus! Mit der DB 4-Tageskarte können Sie vier Tage lang in der 1. Klasse alle Züge der Deutschen Bahn nutzen und beliebig viele Fahrten zurücklegen.

• Die Prämie gilt für den bahn.bonus Teilnehmer persönlich und ist nicht übertragbar.
• Der Umtausch in eine Fahrkarte ist nicht erforderlich.
• Bitte tragen Sie vor Fahrtantritt unauslöschlich den gewünschten ersten Geltungstag und die Anzahl Ihrer eigenen mitreisenden Kinder ein. Durch nachträgliche Änderungen jeglicher Art oder Fehlen der Eintragungen wird der Gutschein ungültig.
• Die Prämie gilt für beliebig viele Fahrten in der 1. Wagenklasse vom eingetragenen Geltungstag bis um 10 Uhr des fünften Tages.
• Die Prämie gilt für Sie und Ihre eigenen Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre.
• Für Fahrten in reservierungspflichtigen Zügen oder im IC Bus sind entsprechende Aufpreise/Sitzplatzreservierungen zu lösen.
• Die Prämie gilt nur innerhalb Deutschlands. Es dürfen alle Züge der Produktklassen ICE, IC/EC, IC Bus und C (IRE, RE, RB, S-Bahn) genutzt werden. Zumindest eine Teilstrecke muss in Zügen der Produktklassen ICE und/oder IC/EC bzw. im reservierungspflichtigen IC Bus zurückgelegt werden.
• Die Prämie gilt als Zugangsberechtigung für die DB Lounge.
• Die Prämie gilt nicht im Nordseeinselverkehr und Ostseeinselverkehr Hiddensee.
• Die Prämie gilt nicht in Verbindung mit anderen Aktionsangeboten, Gutscheinaktionen oder
bahn.bonus Prämien, ausgenommen Prämien Fahrradkarte, Sitzplatzreservierung, DB Gepäckservice.
• Umtausch, Erstattung oder (Teil-)Auszahlung ist ausgeschlossen.
• Für Bahnprämien gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG.
• Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt 6 Monate.


2. Klasse:
https://www.bahn.de/praemiendetails/view/bahncard/bahnbonus/praemie_bed_7000_4_tageskar...

Informationen zur Prämie „DB 4-Tageskarte 2. Klasse“

Wie viele Städte in Deutschland kann man an vier Tagen mit der Bahn erreichen? Probieren Sie es aus! Mit der DB 4-Tageskarte können Sie vier Tage lang in der 2. Klasse alle Züge der Deutschen Bahn nutzen und beliebig viele Fahrten zurücklegen.

• Die Prämie gilt für den bahn.bonus Teilnehmer persönlich und ist nicht übertragbar.
• Der Umtausch in eine Fahrkarte ist nicht erforderlich.
• Bitte tragen Sie vor Fahrtantritt unauslöschlich den gewünschten ersten Geltungstag und die Anzahl Ihrer eigenen mitreisenden Kinder ein. Durch nachträgliche Änderungen jeglicher Art oder Fehlen der Eintragungen wird die Prämie ungültig.
• Die Prämie gilt für beliebig viele Fahrten in der 2. Wagenklasse vom eingetragenen Geltungstag bis um 10 Uhr des fünften Tages.
• Die Prämie gilt für Sie und Ihre eigenen Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre.
• Für Fahrten in reservierungspflichtigen Zügen oder im IC Bus sind entsprechende
Aufpreise/Sitzplatzreservierungen zu lösen.
• Die Prämie gilt nur innerhalb Deutschlands. Es dürfen alle Züge der Produktklassen ICE, IC/EC, IC Bus und C (IRE, RE, RB, S-Bahn) genutzt werden. Zumindest eine Teilstrecke muss in Zügen der Produktklassen ICE und/oder IC/EC bzw. im reservierungspflichtigen IC Bus zurückgelegt werden.
• Die Prämie gilt nicht im Nordseeinselverkehr und Ostseeinselverkehr Hiddensee.
• Die Prämie gilt nicht in Verbindung mit anderen Aktionsangeboten, Gutscheinaktionen oder
bahn.bonus Prämien, ausgenommen Prämien Fahrradkarte, Sitzplatzreservierung, DB Gepäckservice.
• Umtausch, Erstattung oder (Teil-)Auszahlung ist ausgeschlossen.
• Für Bahnprämien gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG.
• Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt 6 Monate.

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