Was steht denn in den örtlichen Bekanntmachungen? (Fahrkarten und Angebote)
Mein Heimatort ist in Kürze auch wieder von einer ca. sechswöchigen Streckensperrung betroffen, in den Baustellen-Fahrplänen (Broschüren und Online-Fahrplanseiten) finde ich jedoch folgenden Hinweis:
Tarifliche Besonderheiten:
Alle erdenklichen Umwegfahrten werden zugelassen, z. B. ... ... ..., auch wenn das Ticket diesen Geltungsbereich normalerweise nicht abdeckt.Dann sind natürlich Umwegkarten oder Freigabevermerke überflüssig!
Leider nicht. Die Antwort auf meine Frage, warum Reisende mit Abonnement zwischen zwei deutschen Großstädten nicht proaktiv über etliche Wochen andauernde Ausfälle informiert wurden: Woher solle man denn wissen, dass ein solcher Reisender täglich auf ebendieser Strecke genau diese Züge benutzen wolle? Bestimmt schlossen all die anderen Betroffenen ihr Fernverkehrsabonnement nur ab, um mit Nahverkehrszügen einmal wöchentlich einen Bruchteil der Strecke zu fahren...
gesamter Thread:
- ? Umwegkarten für Zeitkarten -
Tobias Brunnbach,
09.07.2017, 23:05
- ? Umwegkarten für Zeitkarten - sflori, 10.07.2017, 00:10
- Interessant wäre noch... -
PhilippK,
10.07.2017, 08:10
- Interessant wäre noch... - Tobias Brunnbach, 10.07.2017, 12:51
- Was steht denn in den örtlichen Bekanntmachungen? -
Bahngenießer,
10.07.2017, 13:10
- Was steht denn in den örtlichen Bekanntmachungen? -
Tobias Brunnbach,
10.07.2017, 21:25
- Schreib doch einfach welche Strecke gemeint ist bitte
-
keksi,
11.07.2017, 19:23
- Schreib doch einfach welche Strecke gemeint ist bitte
- Was steht denn in den örtlichen Bekanntmachungen? -
Tobias Brunnbach,
10.07.2017, 21:25