[?] Wer entscheidet über die Anwendung der BB Anstoßverkehr? (Fahrkarten und Angebote)
Hallo zusammen,
es gibt das "Verzeichnis der einbezogenen Stationen Nichtbundeseigener Eisenbahnen" vom TBNE.
Dort finde ich Stationen/Bahnhöfe, die NE-Bahnen gehören, z. B. Bremervörde (EVB), Neumünster Süd (AKN).
Daneben finde ich aber eine Reihe von DB-Bahnhöfen, welche allerdings nur durch NE-Bahnen bedient werden, z. B. Tegernsee (nur BOB) oder Büsum (nur NBE).
Fährt man nun mit der BOB ab Tegernsee nach München und weiter mit FV, kommt zum Sparpreis der NE-Zuschlag hinzu. Fährt man mit der BOB erst ab Holzkirchen, ist dies nicht der Fall.
In den BB Anstoßverkehr heißt es:
Diese Beförderungsbedingungen regeln den Anstoßverkehr im Personenverkehr […] zwischen
(i) Tarifpunkten des DB-Entfernungszeigers und Tarifpunkten der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) in deren NE-Blättern dieses Tarifs,
(ii) Tarifpunkten des DB-Entfernungszeigers im Durchgang über NE-Tarifpunkte,
(iii) Tarifpunkten der NE im Durchgang über Tarifpunkte des DB-Entfernungszeigers.
Im Fall von Tegernsee und Büsum greift wohl also Punkt ii.
Nun gibt es ja aber unzählige Beispiele, in denen DB-Bahnhöfe nur von NE-Bahnen bedient werden, – also kein Parallelverkehr existiert – die BB Anstoßverkehr aber nicht angewendet und Sparpreise "zuschlagsfrei" anerkannt werden. Zum Beispiel Soltau (nur erixx) oder Joachimsthal (nur NEB), um nur zwei zu nennen. Offenbar gibt es hier keine "NE-Tarifpunkte"?
Ich frage mich nun: Wer legt fest, ob die BB Anstoßverkehr Anwendung finden oder die BB der DB? Der Besteller der Leistungen in den Ausschreibungskriterien? Oder das EVU, das dort fährt?
Wann kann ein EVU entscheiden, Sparpreise gar nicht anzuerkennen (Bsp.: Daadetalbahn)? Wenn es gleichzeitig Eigner der kompletten Infrastruktur ist?
Gibt es da ein erkennbares Schema?
Mich würde das einfach mal interessieren, vielleicht weiß ja jemand Näheres.
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus.
SEE 238