[?] Wer entscheidet über die Anwendung der BB Anstoßverkehr? (Fahrkarten und Angebote)

SEE 238, Montag, 10.07.2017, 17:32 (vor 3224 Tagen)
bearbeitet von SEE 238, Montag, 10.07.2017, 17:33

Hallo zusammen,

es gibt das "Verzeichnis der einbezogenen Stationen Nichtbundeseigener Eisenbahnen" vom TBNE.
Dort finde ich Stationen/Bahnhöfe, die NE-Bahnen gehören, z. B. Bremervörde (EVB), Neumünster Süd (AKN).
Daneben finde ich aber eine Reihe von DB-Bahnhöfen, welche allerdings nur durch NE-Bahnen bedient werden, z. B. Tegernsee (nur BOB) oder Büsum (nur NBE).
Fährt man nun mit der BOB ab Tegernsee nach München und weiter mit FV, kommt zum Sparpreis der NE-Zuschlag hinzu. Fährt man mit der BOB erst ab Holzkirchen, ist dies nicht der Fall.

In den BB Anstoßverkehr heißt es:

Diese Beförderungsbedingungen regeln den Anstoßverkehr im Personenverkehr […] zwischen
(i) Tarifpunkten des DB-Entfernungszeigers und Tarifpunkten der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) in deren NE-Blättern dieses Tarifs,
(ii) Tarifpunkten des DB-Entfernungszeigers im Durchgang über NE-Tarifpunkte,
(iii) Tarifpunkten der NE im Durchgang über Tarifpunkte des DB-Entfernungszeigers.

Im Fall von Tegernsee und Büsum greift wohl also Punkt ii.
Nun gibt es ja aber unzählige Beispiele, in denen DB-Bahnhöfe nur von NE-Bahnen bedient werden, – also kein Parallelverkehr existiert – die BB Anstoßverkehr aber nicht angewendet und Sparpreise "zuschlagsfrei" anerkannt werden. Zum Beispiel Soltau (nur erixx) oder Joachimsthal (nur NEB), um nur zwei zu nennen. Offenbar gibt es hier keine "NE-Tarifpunkte"?

Ich frage mich nun: Wer legt fest, ob die BB Anstoßverkehr Anwendung finden oder die BB der DB? Der Besteller der Leistungen in den Ausschreibungskriterien? Oder das EVU, das dort fährt?
Wann kann ein EVU entscheiden, Sparpreise gar nicht anzuerkennen (Bsp.: Daadetalbahn)? Wenn es gleichzeitig Eigner der kompletten Infrastruktur ist?
Gibt es da ein erkennbares Schema?

Mich würde das einfach mal interessieren, vielleicht weiß ja jemand Näheres.

Beste Grüße und vielen Dank im Voraus.
SEE 238

[?] Wer entscheidet über die Anwendung der BB Anstoßverkehr?

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 10.07.2017, 17:39 (vor 3224 Tagen) @ SEE 238

Nun gibt es ja aber unzählige Beispiele, in denen DB-Bahnhöfe nur von NE-Bahnen bedient werden – also kein Parallelverkehr existiert – die BB Anstoßverkehr aber nicht angewendet und Sparpreise "zuschlagsfrei" anerkannt werden. Zum Beispiel Soltau (nur erixx) oder Joachimsthal (nur NEB), um nur zwei zu nennen. Offenbar gibt es hier keine "NE-Tarifpunkte"?

Genau, NEB und Erixx haben Tarifkooperationen mit der DB, hier gilt also DB-Tarif. Joachimsthal und Soltau sind also im DB-Entfernungsanzeiger enthalten, Büsum und Tegernsee jedoch nicht. Es gibt auch NE-Halte, die weder im DB-, noch im Anstoßtarif enthalten sind - dort gelten dann nur Haus- oder Verbundtarife.

Ich frage mich nun: Wer legt fest, ob die BB Anstoßverkehr Anwendung finden oder die BB der DB? Der Besteller der Leistungen in den Ausschreibungskriterien? Oder das EVU, das dort fährt?

Prinzipiell das EVU, häufig gibt es aber eine Vorgabe des Bestellers, dass DB-Tarif anzuwenden ist.

Wann kann ein EVU entscheiden, Sparpreise gar nicht anzuerkennen (Bsp.: Daadetalbahn)? Wenn es gleichzeitig Eigner der kompletten Infrastruktur ist?

Nein, das kann grundsätzlich jedes EVU selbst entscheiden, bzw. in "seine" Tarifkooperation schreiben. Im Falle der Anwendung des "normalen" DB-Tarifs ist die Anerkennung von Sparpeisen (nicht aber anderer Angebote) m.W. Pflicht (ansonsten würde die DB keine Kooperation abschließen).

--
Weg mit dem 4744!

Tegernseebahn

JanZ, HB, Montag, 10.07.2017, 18:05 (vor 3224 Tagen) @ SEE 238

Die Tegernseebahn gehört übrigens nicht DB Netz, sondern ist eine eigene Gesellschaft in der Hand der Anliegergemeinden.

Antwort eines GF einer NE-Bahn in NRW

Bahngenießer, Montag, 10.07.2017, 21:14 (vor 3223 Tagen) @ SEE 238

Die Frage stellte ich einmal einem Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmen der DB in Nordrhein-Westfalen.

Der Geschäftsführer antwortete mir sinngemäß: "Wir sind verpflichtet, in unseren Zügen DB-Fahrkarten anzuerkennen, da wir auf Gleisen der DB Netz fahren. Sonst hätten wir die Ausschreibung nicht gewinnen können. Das kann aber in anderen Bundesländern anders gehandhabt werde."

Antwort eines GF einer NE-Bahn in NRW

agw, NRW, Dienstag, 11.07.2017, 10:46 (vor 3223 Tagen) @ Bahngenießer

Die Frage stellte ich einmal einem Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmen der DB in Nordrhein-Westfalen.

Der Geschäftsführer antwortete mir sinngemäß: "Wir sind verpflichtet, in unseren Zügen DB-Fahrkarten anzuerkennen, da wir auf Gleisen der DB Netz fahren. Sonst hätten wir die Ausschreibung nicht gewinnen können. Das kann aber in anderen Bundesländern anders gehandhabt werde."

Den Zusammenhang möchte ich in Frage stellen.

Entweder es ist so, weil sie auf DB-Netz Gleisen fahren (falsch) ODER es ist so, dass sie sonst nicht an der Ausschreibung hätten teilnehmen können (kann sein).

Von letzterem gehe ich auch aus!

Bahngenießer, Dienstag, 11.07.2017, 22:28 (vor 3222 Tagen) @ agw

Die Frage stellte ich einmal einem Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmen der DB in Nordrhein-Westfalen.

Der Geschäftsführer antwortete mir sinngemäß: "Wir sind verpflichtet, in unseren Zügen DB-Fahrkarten anzuerkennen, da wir auf Gleisen der DB Netz fahren. Sonst hätten wir die Ausschreibung nicht gewinnen können. Das kann aber in anderen Bundesländern anders gehandhabt werde."


Den Zusammenhang möchte ich in Frage stellen.

Entweder es ist so, weil sie auf DB-Netz Gleisen fahren (falsch) ODER es ist so, dass sie sonst nicht an der Ausschreibung hätten teilnehmen können (kann sein).

Von letzterem gehe ich auch aus!

Besten Dank an alle für die informativen Antworten!

SEE 238, Montag, 10.07.2017, 22:36 (vor 3223 Tagen) @ SEE 238

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