ähnliches Problem (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Freitag, 07.07.2017, 19:08 (vor 3229 Tagen) @ SEE 238

Meine Ansicht:
Die Zugbindung ist aufgehoben und damit kann die Fahrkarte im Rahmen ihrer zeitlichen und örtlichen Gültigkeit – eine veränderte Streckenführung ist bekanntlich möglich – genutzt werden.
Bleibt nur die Frage nach dem Fahrtantritt.

Wo steht denn, dass bei Zugausfall die Fahrkarte nur im Rahmen ihrer zeitlichen Gültigkeit genutzt werden darf? Mal abgesehen davon, dass das oft gar nicht mehr möglich ist.


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