Tarife Niebüll / Dagebüll / Wyk auf Föhr (Fahrkarten und Angebote)
Für eine Fahrt nach Wyk auf Föhr versuche ich gerade durch die verschiedenen Tarifsysteme bestehend aus DB, neg, SH-Tarif und der Fährgesellschaft durchzublicken.
Soweit ich sehen kann, kann man:
- ein DB-Ticket von irgendwo in Deutschland bis Wyk auf Föhr durchbuchen, also mit dem DB-Anteil + neg-Anteil (Niebüll-Dagebüll) + Fähre alles auf ein Ticket (was ich sehr lobenswert finde!)
- nur Dagebüll-Niebüll im neg- bzw. SH-Tarif buchen (SH-Tarif auch über die DB-Website)
- nur die Fährüberfahrt direkt bei der Fährgesellschaft kaufen
Es gibt ja auch diese schönen Übersichten hier [1] [2] (gefühlt die höchste Tarifkomplexität pro Quadratmeter Fläche...)
Meine Frage: kann man auch Niebüll bis Wyk auf Föhr irgendwie als einen Fahrschein buchen? Oder muss man Zug und Fähre separat buchen, wenn man keinen durchgehenden DB-Fahrschein hat?
(Ich finde nur Kombiangebote Niebüll-Föhr bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag, aber nicht für eine einfache Fahrt bzw. Hin/Rück an verschiedenen Tagen?)
Tarife Niebüll / Dagebüll / Wyk auf Föhr
Meine Frage: kann man auch Niebüll bis Wyk auf Föhr irgendwie als einen Fahrschein buchen? Oder muss man Zug und Fähre separat buchen, wenn man keinen durchgehenden DB-Fahrschein hat?
Vorweg: Ja!
Es gibt in der Tat ein breites Angebot an Fahrkarten. Dabei stellt der neg-Tarif (nicht online und nicht bei der DB erhältlich) in meinen Augen die attraktivste Option dar. Das Besondere: Auf die Zwei-Monats-Rückfahrt Niebüll neg – Dagebüll bekommt man mit BC sogar ca. 25% Rabatt! Das rechne ich der neg sehr hoch an.
Wenn du eine BC hast, würde ich die rabattierte Zwei-Monats-Rückfahrt des neg-Tarifs kaufen und dazu die Hin- und Rückfahrt der W.D.R. Letztere kann bei der neg, online oder am W.D.R.-Schalter oder -Automaten in Dagebüll erworben werden.
Wenn du keine BC hast, empfehle ich gleich den Kauf einer kombinierten Bahn- und Fährfahrkarte bei der neg. Das ist dann die Zwei-Monats-Rückfahrt der neg plus die ebenfalls zwei Monate gültige W.D.R.-Fährfahrkarte für Hin- und Rückfahrt auf einer Fahrkarte. Erhältlich ist sie im neg-Kundencenter und im neg-Zug. Diese kombinierte Fahrkarte gibt es allerdings nicht mit BC-Rabatt auf den Bahn-Anteil, deshalb die zwei "Lösungen".
Zum Schluss noch ein Wort zur durchgehenden DB-Fahrkarte (SEE-Tarif): Sie stellt sicherlich insbesondere für ältere Reisende ein interessantes Angebot dar, ist im Vergleich zur Stückelung aber viel zu teuer, insbesondere bei der Buchung mit Fähre. Auch die inkludierte Nutzung des Inselbusses am An-/Abreisetag rechtfertigt den Preis nicht.
Beste Grüße und viel Spaß in dieser schönen Region!
SEE 238
danke für die ausführlichen Informationen!
- kein Text -
Tarife Niebüll / Dagebüll / Wyk auf Föhr
Es gibt in der Tat ein breites Angebot an Fahrkarten. Dabei stellt der neg-Tarif (nicht online und nicht bei der DB erhältlich) in meinen Augen die attraktivste Option dar. Das Besondere: Auf die Zwei-Monats-Rückfahrt Niebüll neg – Dagebüll bekommt man mit BC sogar ca. 25% Rabatt! Das rechne ich der neg sehr hoch an.
25% BC-Rabatt gibt's doch auch auf normale Verbundfahrscheine in SH?
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Weg mit dem 4744!
Tarife Niebüll / Dagebüll / Wyk auf Föhr
25% BC-Rabatt gibt's doch auch auf normale Verbundfahrscheine in SH?
Korrekt. Der neg-Tarif ist aber ein Haustarif einer NE-Bahn. Da ist das Gewähren eines BahnCard-Rabatts alles andere als selbstverständlich.
Hinzu kommt, dass eine rabattierte Rückfahrtkarte nach dem SH-Tarif ab 1. August genau so viel kostet wie eine unrabattierte Zwei-Monats-Rückfahrt der neg. Da erachte ich die zusätzliche BahnCard-Rabattierung als durchaus großzügig.
Tarife Niebüll / Dagebüll / Wyk auf Föhr
Da ist das Gewähren eines BahnCard-Rabatts alles andere als selbstverständlich.
Welche SPNV-NE-Bahnen gewähren denn keinen Rabatt auf ihre Haustarife? Von BOB im Süden bis eben NEG im Norden tun das doch fast alle? Und die UBB (die das nicht tut) ist keine NE-Bahn...
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Weg mit dem 4744!
Tarife Niebüll / Dagebüll / Wyk auf Föhr
Da ist das Gewähren eines BahnCard-Rabatts alles andere als selbstverständlich.
Welche SPNV-NE-Bahnen gewähren denn keinen Rabatt auf ihre Haustarife?
Rurtalbahn?
BahnCard und NE-Bahnen
Da ist das Gewähren eines BahnCard-Rabatts alles andere als selbstverständlich.
Welche SPNV-NE-Bahnen gewähren denn keinen Rabatt auf ihre Haustarife?
Bei der HANS zwischen Neustrelitz und Mirow und bei der DWE Dessau-Wörlitz dürfte es auch keinen BC-Rabatt geben, dafür aber bei der DWE offenbar für ADAC-Plus-Mitglieder.
FGR-Frage dazu...
Nun hat man von Föhr kommend eine Verspätung mit dem Schiff und sein Anschluss ist weg (komplette Strecke auf einem Ticket bei DB gekauft). Nun meldet sich das SC und meint, man solle sich direkt an die Reederei wenden.
Ich dachte immer, man soll seine Rechte dort geltend machen, wo man das Ticket auch gekauft hat (DB?)?!
Also einfach nur Einspruch erheben?
Viele Grüße,
Matze
FGR-Frage dazu...
Ich dachte immer, man soll seine Rechte dort geltend machen, wo man das Ticket auch gekauft hat (DB?)?!
Ja, an die DB wenden.
Vielleicht hat das Servicecenter gedacht, dass Du einfach nur ein Ersatzticket brauchst. Das gäbs natürlich bei der Reederei.
Bye. Flo.
Tarife Niebüll / Dagebüll / Wyk auf Föhr
Da ist das Gewähren eines BahnCard-Rabatts alles andere als selbstverständlich.
Welche SPNV-NE-Bahnen gewähren denn keinen Rabatt auf ihre Haustarife?
Rurtalbahn?
Die gewähren inzwischen tatsächlich Bahncard-Rabatt, nur die BC100 ist weiterhin außen vor.
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Weg mit dem 4744!
BahnCard und NE-Bahnen
Bei der HANS zwischen Neustrelitz und Mirow und bei der DWE Dessau-Wörlitz dürfte es auch keinen BC-Rabatt geben, dafür aber bei der DWE offenbar für ADAC-Plus-Mitglieder.
Stimmt, Danke!
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Weg mit dem 4744!
FGR-Frage dazu...
Ich dachte immer, man soll seine Rechte dort geltend machen, wo man das Ticket auch gekauft hat (DB?)?!
Ja, an die DB wenden.Vielleicht hat das Servicecenter gedacht, dass Du einfach nur ein Ersatzticket brauchst. Das gäbs natürlich bei der Reederei.
Äh, nein, es geht um einen Verspätungsfall.
Schiff hat doch keine Bahn-FGR
- kein Text -
Wenn es auf einem Ticket buchbar ist, ist das für mich eine
... Reisekette
FGR gelten nur für Bahn
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ohne jetzt die genauen gesetzlichen Hintergründe zu kennen und ohne abschließend beurteilen zu können, ob die Auffassung juristisch haltbar ist, ist der Sachstand der aktuellen Handhabung wohl dieser: DIe FGR gelten nur für die Bahn. Wenn also auf dem Hinweg Du aufgrund einer Verspätung das Schiff verpasst greifen die FGR. Im umgekehrten Fall, wo die Verantwortung bei der Reederei liegt, ist diese Dein Ansprechpartner um Ansprüche geltend zu machen
Reisekette ja, Entschädigung nein
Quelle: https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml
Umfasst die Fahrkarte auch die Berechtigung zur Nutzung von Bussen oder Schiffen, gilt der Entschädigungsanspruch ausschließlich für die Eisenbahnstrecke. Liegen Ursache und Wirkung für die verspätete Ankunft des Fahrgastes hingegen außerhalb des Eisenbahnverkehrs ein (z.B. Verspätung von Bus oder Schiff, die Bestandteil der Fahrkarte sind), können keine Ansprüche für den Eisenbahnverkehr geltend gemacht werden.
Wobei ja vielleicht was auf Kulanz geht.
Mfg Höllentalbahn
...was die Kombination x+Bahn äußerst unattraktiv macht.
- kein Text -
Gleiche FGR für alle Landgebundenen Verkehrsmittel
Ich finde auch es wird eine Zeit für Reform der FGR.
Solange eine Mindestübergangszeit eingehalten wird sollten die Fahrgastrechte auch für mehrere Tickets gelten auch die Kombination Fernbus (auch wenn ich sie nicht mag)+ Bahn oder U-Bahn+Bahn.
Dabei sollten die FGR auf Bahnniveau angeglichen werden
FGR bei Reiseketten
Ich finde auch es wird eine Zeit für Reform der FGR.
Solange eine Mindestübergangszeit eingehalten wird sollten die Fahrgastrechte auch für mehrere Tickets gelten auch die Kombination Fernbus (auch wenn ich sie nicht mag)+ Bahn oder U-Bahn+Bahn.
Dabei sollten die FGR auf Bahnniveau angeglichen werden.
Ich verstehe die FGR nicht als Instrument, um die Bahn für Alles verantwortlich zu machen.
Warum muss die Bahn entschädigen, wenn die Nordsee Sturmflut hat?
Warum muss die Bahn entschädigen, wenn der Bus, wegen Baustelle zu spät kommt?
Was aber für den Verbraucher wichtig ist, dass unter diesen Umständen nicht die Fahrkarten ersatzlos verfallen.
Wenn ich mich für die Reisekette Strassenbahn - Zug - Bus entscheide und dafür ein Ticket kaufe: Sparpreis A-Stadt (+City) - B-Hausen (+City) dann will ich in erster Linie bei Verspätung der Strassenbahn, dass das Ticket auch im Folgezug seine Gültigkeit hat.
Ich will mit der gekauften Fahrkarte reisen, nicht Entschädigungen erhalten!
Da sehe ich einen Ansatz, Verbesserungen zu erwirken.
Bahn und Schiff
Wenn also auf dem Hinweg Du aufgrund einer Verspätung das Schiff verpasst greifen die FGR. Im umgekehrten Fall, wo die Verantwortung bei der Reederei liegt, ist diese Dein Ansprechpartner um Ansprüche geltend zu machen
Dem ist so, ja? Das wusste ich auch noch nicht. Ich dachte immer, die FGR von Bahn und Schiff wären in beiden Richtungen voneinander getrennt. Wobei das Verpassen des Schiffes auf der Hinfahrt i. d. R. unproblematisch ist, da es meistens keine "Schiffbindung" gibt. Anders sieht es aus, wenn man die letzte Verbindung des Tages verpasst oder wenn der Schiffsverkehr wegen Unwetter eingestellt wird. Dann zahlt die Bahn, wenn sie einen pünktlich zum Hafen gebracht hat, aber wohl kein Hotel, weil man den "Zielbahnhof laut Fahrkarte" nicht mehr erreicht. Falls doch, würde das bei mir Zweifel hervorrufen.
Auf der Rückfahrt hingegen steht man mit einem Sparpreis schon etwas dumm da, wenn das Schiff verspätet ist. Formal gesehen ist es aus Bahn-FGR-Sicht schlichtweg ein zu spätes Erscheinen am Abfahrtsbahnhof. Hinzu kommt:
Der Beförderer haftet nicht, wenn […] die Annullierung oder Verspätung durch Wetterbedingungen, die den sicheren Betrieb des Schiffs beeinträchtigen, oder durch außergewöhnliche trotz aller zumutbarer Maßnahmen nicht zu verhindernde Umstände, die die Erbringung des Personenverkehrsdienstes behindern, verursacht wurde.
Da diese Ursache meistens zutrifft, sind von der Reederei i. d. R. keine Entschädigungen zu erwarten (über die Ungleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger kann man diskutieren). Aber wie wachtberghöhle schon schrieb: Oberste Priorität hat die (sichere) Weiterbeförderung. Und da wäre es wirklich wünschenswert, dass bei durchgehend gebuchten Fahrkarten mit einer Schiffsverspätung die Aufhebung der Zugbindung einhergeht – natürlich ohne Entschädigungsansprüche gegenüber der Bahn. Das Reisezentrum Niebüll hat sicherlich Erfahrungen mit diesen Fällen. Vielleicht zeigt man sich da kulant, ich weiß es nicht.
Weiterhin gilt übrigens einschränkend:
Diese Rechte gelten nicht für Fahrgäste mit Fahrscheinen mit offenen Reisedaten, solange keine Abfahrtszeit festgelegt ist […].
Insgesamt eine interessante und relevante Thematik.
Beste Grüße
SEE 238
FGR bei Reiseketten
Ich verstehe die FGR nicht als Instrument, um die Bahn für Alles verantwortlich zu machen.
Warum muss die Bahn entschädigen, wenn die Nordsee Sturmflut hat?
Warum muss die Bahn entschädigen, wenn der Bus, wegen Baustelle zu spät kommt?
Naja gerechterweise müsste natürlich der Verkehrsbetrieb entschädigen der die Sache verbockt hat. Abgesehen davon sind Baustellen planbar, aber ich verstehe auch nicht warum die Bahn das einzige Verkehrsmittel ist das Entschädigungen bei höherer Gewalt zahlen muss. Um diese Wettbewerbsverzerrung zu beenden sollte man die Entschädigungsansprüche harmonisieren. Die Versorgungsleistungen sollten den Fahrgästen allerdings trotzdem zustehen (Hotel etc.).
Was aber für den Verbraucher wichtig ist, dass unter diesen Umständen nicht die Fahrkarten ersatzlos verfallen.
Da stimme ich dir voll und ganz zu.
Wenn ich mich für die Reisekette Strassenbahn - Zug - Bus entscheide und dafür ein Ticket kaufe: Sparpreis A-Stadt (+City) - B-Hausen (+City) dann will ich in erster Linie bei Verspätung der Strassenbahn, dass das Ticket auch im Folgezug seine Gültigkeit hat.
Da bin ich bei dir, aber ich würde gerne auch im Ernstfall an den Zielort kommen für den ich keine durchgehende Fahrkarte erwerben konnte, dies könnte man wie gesagt durch eine rechtliche Regelung mit einer Mindestumsteigezeit lösen und würde den ÖV deutlich attraktiver machen.
Wer 2 Stunden später als angegeben aufgrund von Bahnverschulden noch nicht mal am Zielbahnhof ankommt und dann auch noch das Taxi zahlen muss überlegt sich ob er das nächste Mal wirklich diese Strecke nochmal mit der Bahn fährt (Fun Fact: Die Strecke zum Zielbahnhof war nur 3km kürzer als zum eigentlichen Ziel aber in einer anderen Richtung).
Ich will mit der gekauften Fahrkarte reisen, nicht Entschädigungen erhalten!
Da sehe ich einen Ansatz, Verbesserungen zu erwirken
Bahn und Schiff
Insgesamt eine interessante und relevante Thematik.
In der Tat, denn während es bei alternativen Verbindungen relativ unproblematisch ist (Schiffsbindung gibt's, wie Du schreibst, eh keine, und die Zugbindung würde im Zweifel aus Kulanz aufgehoben, man würde dann also ggf. nur keine Erstattung bekommen, wird es erheblich spannender, wenn es um die einzige oder letzte Verbindung eines Tages geht. Sprich: Zug kommt zu spät, nächstes Schiff am nächsten Tag. Der comfort-Service sagte mir (nach längerer Recherche), hier würden die FGR inkl. Übernahme der Hotelkosten greifen. Bei der Rückfahrt (Schiff zu spät, Zug weg) jedoch nicht. Bei manchen Verbindungen können das übrigens durchaus wenige Minuten sein, die entscheidend sind, da muss das Schiff nicht ganz ausfallen, sondern es kann wirklich einfach sein, dass die insel-seitige Abfahrt ein wenig zu spät erfolgt und das war's mit dem Zug.
Man würde sich wünschen, es gäbe da, zumal man ja durchgehende Tickets verkauft, eine eindeutigere Regelung.
FGR bei Reiseketten
Volle Zustimmung zu wachtberghöhle und Höllentalbahn.
Das Argument, die Bahn sei nicht mit anderen Verkehrsträgern vergleichbar, kann ich in diesem Kontext ganz und gar nicht als legitime Begründung für die ungleiche Handhabung ansehen.
Wenn ich es richtig sehe, muss eine Reederei den Fahrgästen noch nicht einmal Imbisse oder eine Übernachtungsmöglichkeit anbieten, wenn die Witterungsverhältnisse für den Fahrtausfall ursächlich sind. Natürlich hat sie das Wetter nicht zu verantworten (die Bahn allerdings auch nicht), aber man sollte die Fahrgäste aus EU-Sicht nicht dermaßen im Regen stehen lassen.
Natürlich muss man dabei sagen, dass die Reedereien im Regelfall Lösungen im Sinne ihrer Kunden suchen, indem sie z. B. das Schiff als Übernachtungsmöglichkeit bereitstellen.
Nichtsdestotrotz bleiben die Unterschiede zum Bahnverkehr unbefriedigend – und m. E. unbegründet.
Beste Grüße
SEE 238
Bahn und Schiff
Insgesamt eine interessante und relevante Thematik.
In der Tat, denn während es bei alternativen Verbindungen relativ unproblematisch ist (Schiffsbindung gibt's, wie Du schreibst, eh keine, und die Zugbindung würde im Zweifel aus Kulanz aufgehoben, man würde dann also ggf. nur keine Erstattung bekommen, wird es erheblich spannender, wenn es um die einzige oder letzte Verbindung eines Tages geht. Sprich: Zug kommt zu spät, nächstes Schiff am nächsten Tag. Der comfort-Service sagte mir (nach längerer Recherche), hier würden die FGR inkl. Übernahme der Hotelkosten greifen. Bei der Rückfahrt (Schiff zu spät, Zug weg) jedoch nicht. Bei manchen Verbindungen können das übrigens durchaus wenige Minuten sein, die entscheidend sind, da muss das Schiff nicht ganz ausfallen, sondern es kann wirklich einfach sein, dass die insel-seitige Abfahrt ein wenig zu spät erfolgt und das war's mit dem Zug.Man würde sich wünschen, es gäbe da, zumal man ja durchgehende Tickets verkauft, eine eindeutigere Regelung.
Das sind ja interessante Informationen vom comfort-Service! Die Regelungen folgen aber wirklich einer ganz eigenen "Logik". Für mich ist das alles halbgar.
Zum Anschluss W.D.R./neg in Dagebüll Mole kann ich sagen, dass man da sehr kundenorientiert agiert und bei Fährverspätungen durchaus ein paar Minuten wartet, sodass der Übergang meistens klappt. (Entsprechendes gilt für die Gegenrichtung.)
Allerdings möchte die DB irgendwann ihre Kurswagen in Niebüll haben, auch wenn keine Fahrgäste von der Fähre drin sitzen, nehme ich an – sonst fehlen sie für den weiteren Zuglauf.
Abgesehen davon ist die neg der Buhmann, wenn Reisende durch zu langes Warten am Hafen anderweitig Anschlüsse verpassen, da sie als Verursacher der Verspätung gilt, die eigentlich vom Schiff herrührt. Das kann es natürlich auch nicht sein.
Fazit: Es gibt noch einiges zu tun.
Beste Grüße
SEE 238