FGR: Entschädigung bei Nutzung von Feticket und We (Fahrkarten und Angebote)

MartinT85, Dresden, Mittwoch, 28.06.2017, 18:46 (vor 3237 Tagen)

- kein Text -

Sorry hier die Frage

MartinT85, Dresden, Mittwoch, 28.06.2017, 18:55 (vor 3237 Tagen) @ MartinT85

Sorry mein Handy spielte mir nen Streich.

Hallo,

Ich bin Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke und fahre regelmäßig die kombi NV auf Wertmarke rest bis zum ziel auf Fernverkehrsticket oder umgekehrt.

Bspw. Dresden bis Oldenburg im IC. Das letzte Stück NWB.

Gilt der NV-Bahnhof als Ziel oder doch nur der Fernverkehrsbahnhof? (Hier Oldenburg)

Probieren kostet nichts...

Matze86, München, Mittwoch, 28.06.2017, 18:57 (vor 3237 Tagen) @ MartinT85

Sorry mein Handy spielte mir nen Streich.

Hallo,

Ich bin Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke und fahre regelmäßig die kombi NV auf Wertmarke rest bis zum ziel auf Fernverkehrsticket oder umgekehrt.

Bspw. Dresden bis Oldenburg im IC. Das letzte Stück NWB.

Gilt der NV-Bahnhof als Ziel oder doch nur der Fernverkehrsbahnhof? (Hier Oldenburg)

Ich würde sagen, Kulanz sollte hier (v.a. als Rollstuhlfahrer!) an erster Stelle stehen...

Sorry hier die Frage

akbar23, Donnerstag, 29.06.2017, 21:37 (vor 3236 Tagen) @ MartinT85

Ich denke offiziell nicht, da zwei getrennte Fahrkarten. Leider. Aber probiere es!

Vor-/Nachlauf im Nahverkehr gehört zu Reisekette

MartinT85, Dresden, Montag, 16.10.2017, 16:29 (vor 3127 Tagen) @ MartinT85

Hallo nochmal,

gerade bin ich über das Dokument "Zugangsregelungen für mobilitätseingeschränkte Menschen (PRM)
gemäß der EU-Fahrgastrechteverordnung bei der Deutschen Bahn AG"gestolpert. Hier ist auch meine Eingangs erwähnte Problematik mit Vor- bzw. Nachlauf mit dem Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke geregelt. Hier heißt es

"Zur Ermittlung des Verspätungsanspruchs wird zunächst die gesamte Fahrstrecke, die
mit einem Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke sowie einer zusätzlich gelösten
Fahrkarte zusammen genommen zurückgelegt wurde, als eine durchgehende Reisekette
zugrunde gelegt. Der Entschädigungsbetrag errechnet sich aufgrund des Fahrpreises der
gekauften Fahrkarte.
Eine Entschädigungszahlung für Verspätungen bei ausschließlich mit dem Schwerbehindertenausweis
mit Wertmarke befahrenen Strecken erfolgt demgegenüber nicht."

Somit gilt dies im Zusammenhang mit einer Fernverkehrsfahrkarte als durchgehende Reisekette im Sinne der Fahrgastrechteverordnung

Ich dachte diese Info könnte auch für andere noch interessant sein.

Beste Grüße
MartinT85

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum