FGR, Bus, Taxikostenübernahme (Allgemeines Forum)

martinbln, Mittwoch, 21.06.2017, 13:03 (vor 3250 Tagen)

Hallo,
fand nirgends eine eindeutige Antwort: wenn man das Ziel (Bushaltestelle, aber nicht in der Stadt, sondern 2 Orte weiter) nicht mehr abends erreicht (letzte Verbindung) , weil der RE Verspätung hatte, kann man dann ein Taxi bezahlt bekommen? Dachte ja, Servicecenter hat aber abgelehnt, gehen aber nicht auf das eingetragene Ziel (Bushaltestelle) ein, sondern behaupten, die Verspätung am letzten Bahnhof habe nur 17 Minuten betragen, was stimmt, mir aber auch nicht half. Im übrigen wurde das Original einfach einbehalten, das kann doch auch nicht rechtens sein..

FGR, Bus, Taxikostenübernahme

ICE2020, Mittwoch, 21.06.2017, 13:13 (vor 3250 Tagen) @ martinbln

fand nirgends eine eindeutige Antwort: wenn man das Ziel (Bushaltestelle, aber nicht in der Stadt, sondern 2 Orte weiter) nicht mehr abends erreicht (letzte Verbindung) , weil der RE Verspätung hatte, kann man dann ein Taxi bezahlt bekommen? Dachte ja, Servicecenter hat aber abgelehnt, gehen aber nicht auf das eingetragene Ziel (Bushaltestelle) ein, sondern behaupten, die Verspätung am letzten Bahnhof habe nur 17 Minuten betragen, was stimmt, mir aber auch nicht half.

Ausschlaggebend ist mE der letzte Bahnhof, da in der Regel der geschlossene Beförderungsvertrag dort endet. Wenn weitere Verbindungen aufgedruckt sind dient dies nur der Information. Zur Einbehaltung kann ich nicht sagen, gehe aber davon aus, dass man damit der mehrfachen Geltendmachung von Ansprüchen vorbeugen möchte.

FGR, Bus, Taxikostenübernahme

martinbln, Mittwoch, 21.06.2017, 13:20 (vor 3250 Tagen) @ ICE2020

Sorry vergessen, habe BC100. Deine Argumentation bezweifle ich, ich weiß, am ReiseAnfang wird nichts gezahlt, falls der Bus Verspätung hatte, aber mein Ziel ist nun mal die Bushaltestelle, bis dahin gilt auch der Beförderungscertrag. Und schuld war die Zugverspätung, und die Unfähigkeit/Unwilligkeit, den letzten(Bahn-! ) Bus 6 Minuten warten zu lassen auf so einige Umsteiger.

FGR, Bus, Taxikostenübernahme

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 13:24 (vor 3250 Tagen) @ martinbln

Sorry vergessen, habe BC100. Deine Argumentation bezweifle ich, ich weiß, am ReiseAnfang wird nichts gezahlt, falls der Bus Verspätung hatte, aber mein Ziel ist nun mal die Bushaltestelle, bis dahin gilt auch der Beförderungscertrag. Und schuld war die Zugverspätung, und die Unfähigkeit/Unwilligkeit, den letzten(Bahn-! ) Bus 6 Minuten warten zu lassen auf so einige Umsteiger.

Die FGR gelten nur im Eisenbahnverkehr, auch bei Durchtarifierung. Klingt komisch, ist aber so.

FGR, Bus, Taxikostenübernahme

martinbln, Mittwoch, 21.06.2017, 13:31 (vor 3250 Tagen) @ JanZ

.. das darf ja wohl nicht wahr sein, ist wohl.eine Gesetzeslücke (es gibt sogar Fahrgastrechte im Fernbus Verkehr), wenns überhaupt stimmt. Im übrigen ist diese Buslinie eine Ergänzung der Bahnstrecke, ich bin zu diesem Zeitpunkt ja überhaupt nicht mehr in den Ort gekommen. (vom Bahnhof 2km,aber machbar..).
Allgemeinverständlich erklären will das einem dort auch keiner. Oder bitte zeige mir jemand eine FAQ wo das klipp und klar steht, ist doch ein völlig gewöhnlicher Fall.

Steht auf der Bahnseite unter FGR

Höllentalbahn, Mittwoch, 21.06.2017, 13:34 (vor 3250 Tagen) @ martinbln

Ist einfach so, auch wenn du es nicht akzeptieren willst.
Übrigens die FGR bei den Fernbussen sind ein Witz, und die im lokalen Busverkehr sehen gar nichts in die Richtung vor.

FGR, Bus, Taxikostenübernahme

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 13:36 (vor 3250 Tagen) @ martinbln

.. das darf ja wohl nicht wahr sein, ist wohl.eine Gesetzeslücke (es gibt sogar Fahrgastrechte im Fernbus Verkehr), wenns überhaupt stimmt. Im übrigen ist diese Buslinie eine Ergänzung der Bahnstrecke, ich bin zu diesem Zeitpunkt ja überhaupt nicht mehr in den Ort gekommen. (vom Bahnhof 2km,aber machbar..).
Allgemeinverständlich erklären will das einem dort auch keiner. Oder bitte zeige mir jemand eine FAQ wo das klipp und klar steht, ist doch ein völlig gewöhnlicher Fall.

Mich ärgert das auch massiv, aber es ist leider nun mal so. Hier ist die EU-Fahrgastrechte-Verordnung, da ist immer nur die Rede vom Eisenbahnverkehr.

Steht auf der Bahnseite unter FGR

martinbln, Mittwoch, 21.06.2017, 13:41 (vor 3250 Tagen) @ Höllentalbahn

Ist doch ein Witz: ich hätte den Zielbahnhof des Ortes nennen können und sollen, der eben auch nicht mehr abends erreichbar war, dann wären die Kosten übernommen worden? Sorry, wer sich so verhält, der fordert Betrug geradezu heraus, und die BC100 bietet da so einige Möglichkeiten. Bisher war mir das zu blöd.

Es FGR, Bus, Taxikostenübernahme

martinbln, Mittwoch, 21.06.2017, 13:43 (vor 3250 Tagen) @ JanZ

Nochmal: der Eisenbahnverkehr hat die Verspätung verursacht, dadurch wäre ohne Hilfe/Kosten meine Reise undurchführbar/unzumutbar geworden,

politischer Aspekt

sflori, Mittwoch, 21.06.2017, 13:47 (vor 3250 Tagen) @ martinbln

Ist doch ein Witz: ich hätte den Zielbahnhof des Ortes nennen können und sollen, der eben auch nicht mehr abends erreichbar war, dann wären die Kosten übernommen worden?

Du musst mal überlegen - das sind europaweit einheitliche Rechte.

Für alle europäischen Bahnsysteme, alle europäischen Kunden.

NATÜRLICH sind die Rechte für manche ungünstig, NATÜRLICH kann man Missbrauch damit treiben.

Aber man muss bei allem Ungemach auch mal würdigen, dass es überhaupt zu einer solchen einheitlichen Lösung gekommen ist.


Bye. Flo.

war schon immer so

sflori, Mittwoch, 21.06.2017, 13:49 (vor 3250 Tagen) @ martinbln

Nochmal: der Eisenbahnverkehr hat die Verspätung verursacht, dadurch wäre ohne Hilfe/Kosten meine Reise undurchführbar/unzumutbar geworden,

Folgekosten aus Verspätungen des Eisenbahnverkehrs werden nicht erstattet.

Das müsste ansonsten die Allgemeinheit zahlen. Ich habe keine Lust, jemand anderem den Flug in die USA zu zahlen, weil der ICE verreckt ist. ;)


Bye. Flo.

war schon immer so

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 13:52 (vor 3250 Tagen) @ sflori

Nochmal: der Eisenbahnverkehr hat die Verspätung verursacht, dadurch wäre ohne Hilfe/Kosten meine Reise undurchführbar/unzumutbar geworden,


Folgekosten aus Verspätungen des Eisenbahnverkehrs werden nicht erstattet.

So ist es, § 17 EVO.

Das müsste ansonsten die Allgemeinheit zahlen. Ich habe keine Lust, jemand anderem den Flug in die USA zu zahlen, weil der ICE verreckt ist. ;)

Nun, erstens könnte man Haftungsobergrenzen einführen und zweitens müsste es ja nicht unmittelbar die Allgemeinheit zahlen, sondern erst mal das EVU/EIU. Und das überlegt sich vielleicht dann zweimal, ob es das Geld nicht vielleicht in einen stabileren Betrieb investiert.

war schon immer so

martinbln, Mittwoch, 21.06.2017, 13:57 (vor 3250 Tagen) @ sflori

Dämlicher Vergleich...
Dumm, dass ich nicht weiß, was auf einer Fahrkarte gestanden hätte, es hätte durchaus der Ort, in den ich wollte, sein können (Hintergrund : je nach Zeit mit Bus oder Zug erreichbar, im NV ja eh keine Zugbindung) und den ich ja nicht mehr erreichte.
Und nochmal: es zeugt von wenig Kundenverständnis, die Busproblematik in der Ablehnung noch nichtmal zu erwähnen. Kein Mensch, der sich nicht intensiver damit befasst, kann das so verstehen.

war schon immer so

musicus, Mittwoch, 21.06.2017, 14:00 (vor 3250 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 21.06.2017, 14:05

Nochmal: der Eisenbahnverkehr hat die Verspätung verursacht, dadurch wäre ohne Hilfe/Kosten meine Reise undurchführbar/unzumutbar geworden,


Folgekosten aus Verspätungen des Eisenbahnverkehrs werden nicht erstattet.

So ist es, § 17 EVO.

Nö. So ist es nicht, Zumal § 17 EVO explizit vom "Schienenpersonennahverkehr" spricht und auch die Folgekostenobergrenze von 80€ formuliert. Die pauschale Behauptung "Folgekosten" seien grundsätzlich nicht erstattungsfähig, ist schlicht nicht haltbar.

Verteilung von Betriebsstörungen

sflori, Mittwoch, 21.06.2017, 14:00 (vor 3250 Tagen) @ JanZ

Nun, erstens könnte man Haftungsobergrenzen einführen

Ok, gute Idee.

und zweitens müsste es ja nicht unmittelbar die Allgemeinheit zahlen, sondern erst mal das EVU/EIU.

Müsste man mal aufteilen:

a) EVU (ICE verreckt)
b) EIU (Netz wg. Stellwerksstörung)
c) Dritte extern (PU, Sabotage)
d) Dritte intern (Gz vorm ICE verreckt, Bagger im Gleis)

Am Ende zahlts oft doch wieder die Gemeinheit - seien es neue ICEs, bessere Gleise oder Störungen durch Dritte, die man nicht mehr belangen kann.

Ich frage mal provokativ:
Will ich überall Überholgleise, perfekte Züge usw., aber dafür deutlich höhere Fahrpreise?


Bye. Flo.

war schon immer so

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 14:06 (vor 3250 Tagen) @ musicus

Nochmal: der Eisenbahnverkehr hat die Verspätung verursacht, dadurch wäre ohne Hilfe/Kosten meine Reise undurchführbar/unzumutbar geworden,


Folgekosten aus Verspätungen des Eisenbahnverkehrs werden nicht erstattet.

So ist es, § 17 EVO.

Nö. So ist es nicht, Zumal § 17 EVO explizit vom "Schienenpersonennahverkehr" spricht und auch die Folgekostenobergrenze von 80. formuliert. Die pauschale Behauptung "Folgekosten" seien grundsätzlich nicht erstattungsfähig, ist schlicht nicht haltbar.

Sorry, da hatte ich in eine veraltete Version der EVO geguckt. Aber sowohl EVO als auch BB beziehen sich doch nur auf die Beförderung zum Zielort gemäß Fahrkarte, nicht auf Folgekosten welcher Art auch immer?

Verteilung von Betriebsstörungen

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 14:07 (vor 3250 Tagen) @ sflori

Ich frage mal provokativ:
Will ich überall Überholgleise, perfekte Züge usw., aber dafür deutlich höhere Fahrpreise?

Ja, auf die Frage bin ich in dem Zusammenhang auch schon gekommen. Interessant wäre es natürlich zu wissen, wie viel höher die Fahrpreise dann wären.

Verteilung von Betriebsstörungen

martinbln, Mittwoch, 21.06.2017, 14:08 (vor 3250 Tagen) @ sflori

Ginge auch ne Nummer kleiner: Gehirn einschalten bei vermuteten Anschlussproblemen, die letzte Verbindung des Tages betreffend und den Bus 6(!) Minuten warten lassen. (im Zug gab es keinerlei Verbindung zum Lokführer, kein Zugbegleiter an Bord)
Aber man weiß ja: der Beförderungs macht quasi alles mit, notfalls wird eben die Oma (obwohl sie nachts nie mehr fahren wollte) als Taxi aus dem Bett geklingelt. Man konnte sich ja nicht anstellen, um einen Stempel am Counter zu bekommen (typischer Bahnunsinn, noch vor dem früheren regelmäßigen Ausdruck von Onlinetickets)

politischer Aspekt

ICE2020, Mittwoch, 21.06.2017, 14:10 (vor 3250 Tagen) @ sflori

Aber man muss bei allem Ungemach auch mal würdigen, dass es überhaupt zu einer solchen einheitlichen Lösung gekommen ist.

Und man kann nur immer wieder betonen, dass es das einzige Verkehrsmittel ist, bei dem es eine so umfassende und kundenfreundliche Lösung (wenn auch nicht in allen Fällen) gibt – siehe Flugverkehr und Fernbusse, wo die FGR nicht der Rede wert sind oder Unternehmen die Möglichkeit haben (und zu gerne nutzen) die Durchsetzung massiv zu erschweren.

war schon immer so

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 14:10 (vor 3250 Tagen) @ martinbln

Dämlicher Vergleich...
Dumm, dass ich nicht weiß, was auf einer Fahrkarte gestanden hätte, es hätte durchaus der Ort, in den ich wollte, sein können (Hintergrund : je nach Zeit mit Bus oder Zug erreichbar, im NV ja eh keine Zugbindung) und den ich ja nicht mehr erreichte.

Und die Bahnfahrkarte hätte dann im Bus gegolten? Aber ich fürchte, dass selbst dann die FGR nicht gelten. Anders könnte es allenfalls mit einer Verbundfahrkarte aussehen, wenn der Verbund eine entsprechende Garantie anbietet. Ich weiß aber nicht, ob es irgendwo eine solche für Anschlüsse Bahn/Bus und umgekehrt gibt.

Und nochmal: es zeugt von wenig Kundenverständnis, die Busproblematik in der Ablehnung noch nichtmal zu erwähnen. Kein Mensch, der sich nicht intensiver damit befasst, kann das so verstehen.

Da haben sie wahrscheinlich ihre üblichen Textbausteine genommen, die nicht immer passen.

war schon immer so

musicus, Mittwoch, 21.06.2017, 14:14 (vor 3250 Tagen) @ JanZ

Sorry, da hatte ich in eine veraltete Version der EVO geguckt. Aber sowohl EVO als auch BB beziehen sich doch nur auf die Beförderung zum Zielort gemäß Fahrkarte, nicht auf Folgekosten welcher Art auch immer?

Erzwungene Hotelübernachtungen sind ebenfalls erstattungsfähig (9.1.6 BB).
Abgesehen davon, würde ich davon ausgehen, dass für eine zur Gänze von der DB bepreisbare Verbindung auch mit der BC100 FGR durchsetzbar sind. Der Threaderöffner möge also seine Verbindung Abfahrtshausen -> 2-Orte-weiter-Dorf via RE-Bahnhofstadt abfragen. Wenn ein durchgehender Fahrschein bepreisbar und bei der DB lösbar ist, kann er die Taxifahrt geltend machen.

war schon immer so

martinbln, Mittwoch, 21.06.2017, 14:19 (vor 3250 Tagen) @ JanZ

Die BC100 hätte im Bahnbus selbstverständlich gegolten (dass sie das nicht immer tut, ist ein anderes unverständliches Ärgernis) . Weiterhin ist - selbst bei der Bahn mit ihren zahlreichen Tricks/wennundabers) anzunehmen, dass der Zielort meiner Begierde nicht nur unter Reiseauskunft, sondern auch unter Fahrkarte steht.
Wie man es dreht und wendet, unzumutbar.

Natürlich gwar schon immer so

martinbln, Mittwoch, 21.06.2017, 14:21 (vor 3250 Tagen) @ musicus

Natürlich gelten mit der BC100 alle Fahrgastrechte,trotz einmaligem Sonderpreis...

war schon immer so

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 14:26 (vor 3250 Tagen) @ musicus
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 21.06.2017, 14:29

Sorry, da hatte ich in eine veraltete Version der EVO geguckt. Aber sowohl EVO als auch BB beziehen sich doch nur auf die Beförderung zum Zielort gemäß Fahrkarte, nicht auf Folgekosten welcher Art auch immer?

Erzwungene Hotelübernachtungen sind ebenfalls erstattungsfähig (9.1.6 BB).

Ja, aber keine Umbuchung von Flügen, Konzertkarten oder Ähnliches.

Abgesehen davon, würde ich davon ausgehen, dass für eine zur Gänze von der DB bepreisbare Verbindung auch mit der BC100 FGR durchsetzbar sind. Der Threaderöffner möge also seine Verbindung Abfahrtshausen -> 2-Orte-weiter-Dorf via RE-Bahnhofstadt abfragen. Wenn ein durchgehender Fahrschein bepreisbar und bei der DB lösbar ist, kann er die Taxifahrt geltend machen.

Dem steht leider Satz 1.3.6 der BB entgegen:

Wird auf der Grundlage einer Fahrkarte neben der Beförderungsleistung eines EVU auch die Beförderungsleistung eines Unternehmens eines anderen Verkehrsträgers(z.B. Bus oder Schiff) in Anspruch genommen, so verkörpert die Fahrkarte insoweit mehrere eigenständige Beförderungsverträge.

Wie gesagt, ich finde das auch nicht gut und würde mich in einer vergleichbaren Situation kolossal ärgern, aber ich fürchte, dass wir für den Moment nichts daran ändern können.

Viel Spaß mit der Betrugsanzeige

Höllentalbahn, Mittwoch, 21.06.2017, 14:30 (vor 3250 Tagen) @ martinbln

Ist doch ein Witz: ich hätte den Zielbahnhof des Ortes nennen können und sollen, der eben auch nicht mehr abends erreichbar war, dann wären die Kosten übernommen worden? Sorry, wer sich so verhält, der fordert Betrug geradezu heraus, und die BC100 bietet da so einige Möglichkeiten. Bisher war mir das zu blöd.

Erstens du kanntest die Konditionen deines Beförderungsvertrages vorher, nur weil du mit diesen im Nachhinein unzufrieden bist legitimiert das nicht einen in deinen Augen moralisch gerechtfertigten Betrug um „dein" Geld zurückzuholen.
Aus deinem Post geht ja eher hervor das du keine BC100 hast, wenn du aber Betrügen solltest und wolltest dann wünsche ich dir von ganzem Herzen eine Betrugsanzeige.
Wenn du etwas ändern willst wende dich doch an die Politiker in deinem Wahlkreis.
Mfg
Höllentalbahn

Viel Spaß mit der Betrugsanzeige

martinbln, Mittwoch, 21.06.2017, 14:32 (vor 3250 Tagen) @ Höllentalbahn

Les' erstmal richtig und unterlasse besser deine haltlosen Unterstellungen. Besten Dank!

Viel Spaß mit der Betrugsanzeige

Höllentalbahn, Mittwoch, 21.06.2017, 14:35 (vor 3250 Tagen) @ martinbln

Oh ich bezog mich auf diesen von dir verfassten Text

Sorry, wer sich so verhält, der fordert Betrug geradezu heraus, und die BC100 bietet da so einige Möglichkeiten. Bisher war mir das zu blöd.

welcher impliziert das dir die Möglichkeiten zum Betrug nun eben nicht mehr zu blöd sind.
In dem Sinne gebe ich deinen Ratschlag an dich zurück.

war schon immer so

musicus, Mittwoch, 21.06.2017, 14:40 (vor 3250 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 21.06.2017, 14:41

Dem steht leider Satz 1.3.6 der BB entgegen:

Wird auf der Grundlage einer Fahrkarte neben der Beförderungsleistung eines EVU auch die Beförderungsleistung eines Unternehmens eines anderen Verkehrsträgers(z.B. Bus oder Schiff) in Anspruch genommen, so verkörpert die Fahrkarte insoweit mehrere eigenständige Beförderungsverträge.

Puh... das würde ich gerne ausjudiziert sehen. Schon bei jedem SEV könnte sich dann ja die DB der Anerkennung von FGR entziehen, wie auch FGR für Fälle ohne Verspätung am Ziel geltend gemacht werden könnten.

In der Praxis gehe ich aber davon aus, dass diese Verbindungen gar nicht vollständig bepreist und und dementsprechend auch keine durchgehenden Fahrkarten dafür verkauft werden, sondern eben der "Teilpreis" erscheint. Oder? (Dass dafür keine FGR geltend gemacht werden können, ist ja klar.)

war schon immer so

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 14:46 (vor 3250 Tagen) @ musicus
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 21.06.2017, 14:47

Dem steht leider Satz 1.3.6 der BB entgegen:

Wird auf der Grundlage einer Fahrkarte neben der Beförderungsleistung eines EVU auch die Beförderungsleistung eines Unternehmens eines anderen Verkehrsträgers(z.B. Bus oder Schiff) in Anspruch genommen, so verkörpert die Fahrkarte insoweit mehrere eigenständige Beförderungsverträge.

Puh... das würde ich gerne ausjudiziert sehen. Schon bei jedem SEV könnte sich dann ja die DB der Anerkennung von FGR entziehen,

Da dürfte wahrscheinlich gelten, dass der Vertrag "eigentlich" für den Zug abgeschlossen wurde, zumindest wenn der SEV nach der Buchung eingerichtet wurde.

wie auch FGR für Fälle ohne Verspätung am Ziel geltend gemacht werden könnten.

Du meinst, wenn der Zug zwar verspätet ist, man den Anschlussbus aber trotzdem noch bekommt? Da spielen die Bestimmungen dann eben mal zugunsten des Fahrgastes.

In der Praxis gehe ich aber davon aus, dass diese Verbindungen gar nicht vollständig bepreist und und dementsprechend auch keine durchgehenden Fahrkarten dafür verkauft werden, sondern eben der "Teilpreis" erscheint. Oder? (Dass dafür keine FGR geltend gemacht werden können, ist ja klar.)

Es gibt durchaus (Bahn-)Buslinien, die zum DB-Tarif durchgehend bepreisbar sind, ebenso wie einige Inselfähren.

Doch beim Cityticket zum Beispiel

Höllentalbahn, Mittwoch, 21.06.2017, 14:46 (vor 3250 Tagen) @ musicus

- kein Text -

FGR beim Cityticket?

musicus, Mittwoch, 21.06.2017, 14:53 (vor 3250 Tagen) @ Höllentalbahn

Ich bitte um Praxiserfahrungen zu durchgesetzten Hotel- und Taxierstattungen am Zielort der Reise.

FGR beim Cityticket?

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 14:54 (vor 3250 Tagen) @ musicus

Ich bitte um Praxiserfahrungen zu durchgesetzten Hotel- und Taxierstattungen am Zielort der Reise.

Ich glaube, Höllentalbahns Beispiel bezog sich auf "durchgehende Fahrkarte", nicht auf "FGR gelten durchgehend".

Viel Spaß mit der Betrugsanzeige

martinbln, Mittwoch, 21.06.2017, 14:55 (vor 3250 Tagen) @ Höllentalbahn

Dumm nur, dass mein beschriebens Beispiel gar kein Betrug gewesen wäre, weil ich, je nach Zeit, auch zu diesem Bahnhof hätte fahren können und dann 2km laufen, besser als 20 km vorher zu stranden. Aber da du ja den Sachverht offensichtlich nicht annähernd kapiert hast, beende ich die Diskussion mit dir sehr gerne hiermit.
(Betrug mit BC100, zB in Bezug auf Hotels, ist leider recht weit verbreitet und immer folgenlos, da niemandem etwas nachgewiesen werden kann)

war schon immer so

musicus, Mittwoch, 21.06.2017, 14:57 (vor 3250 Tagen) @ JanZ

In der Praxis gehe ich aber davon aus, dass diese Verbindungen gar nicht vollständig bepreist und und dementsprechend auch keine durchgehenden Fahrkarten dafür verkauft werden, sondern eben der "Teilpreis" erscheint. Oder? (Dass dafür keine FGR geltend gemacht werden können, ist ja klar.)

Es gibt durchaus (Bahn-)Buslinien, die zum DB-Tarif durchgehend bepreisbar sind, ebenso wie einige Inselfähren.

Mir fällt keine ein, daher bereits meine (implizite) Frage nach Beispielen.
Abgesehen davon, wäre das tatsächlich der Fall, in dem ich zur Klage schreiten würde - der Beförderungsvertrag wurde ja vom Startbahnhof zum (im DB-Tarif offenbar vorhandenen) Zielort, und nicht etwa für eine Teilstrecke dazwischen, geschlossen und auf dem durchgehenden Fahrschein auch so ausgewiesen, so dass ich hier auf § 305c BGB abstellen würde (nichtige, weil überraschende Klausel).

FGR beim Cityticket?

musicus, Mittwoch, 21.06.2017, 15:00 (vor 3250 Tagen) @ JanZ

Ich bitte um Praxiserfahrungen zu durchgesetzten Hotel- und Taxierstattungen am Zielort der Reise.

Ich glaube, Höllentalbahns Beispiel bezog sich auf "durchgehende Fahrkarte", nicht auf "FGR gelten durchgehend".

Bei mir steht da immer nur "München Hbf +City" und nicht "München Alte Heide (U) +City". Insofern geht der Fahrschein eben auch nur bis zum DB-tariflichen Endpunkt durch, nicht aber zum eigentlichen Reiseziel.

Mit der kleinen schwarzen kann man viel Blödsinn treiben

musicus, Mittwoch, 21.06.2017, 15:01 (vor 3250 Tagen) @ martinbln

- kein Text -

war schon immer so

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 15:12 (vor 3250 Tagen) @ musicus

In der Praxis gehe ich aber davon aus, dass diese Verbindungen gar nicht vollständig bepreist und und dementsprechend auch keine durchgehenden Fahrkarten dafür verkauft werden, sondern eben der "Teilpreis" erscheint. Oder? (Dass dafür keine FGR geltend gemacht werden können, ist ja klar.)

Es gibt durchaus (Bahn-)Buslinien, die zum DB-Tarif durchgehend bepreisbar sind, ebenso wie einige Inselfähren.

Mir fällt keine ein, daher bereits meine (implizite) Frage nach Beispielen.

Probier mal von Aschaffenburg nach Rathaus Höchenschwand über Seebrugg oder nach Wittdün auf Amrum.

Abgesehen davon, wäre das tatsächlich der Fall, in dem ich zur Klage schreiten würde - der Beförderungsvertrag wurde ja vom Startbahnhof zum (im DB-Tarif offenbar vorhandenen) Zielort, und nicht etwa für eine Teilstrecke dazwischen, geschlossen und auf dem durchgehenden Fahrschein auch so ausgewiesen, so dass ich hier auf § 305c BGB abstellen würde (nichtige, weil überraschende Klausel).

Einen Versuch wäre es vielleicht wert.

FGR, Bus, Taxikostenübernahme

Berlin-Express, nähe BPHD, Mittwoch, 21.06.2017, 16:08 (vor 3250 Tagen) @ martinbln

Hallo,
fand nirgends eine eindeutige Antwort: wenn man das Ziel (Bushaltestelle, aber nicht in der Stadt, sondern 2 Orte weiter) nicht mehr abends erreicht (letzte Verbindung) , weil der RE Verspätung hatte, kann man dann ein Taxi bezahlt bekommen?

Von irgendjemandem sicher. Von der Bahn nur, wenn es eine Buslinie ist, für welche grundsätzlich Bahntickets verkauft werden.

Dachte ja,

Wie du darauf kommst, ist mir ein Rätsel......

Servicecenter hat aber abgelehnt,

und das ist gut so!

gehen aber nicht auf das eingetragene Ziel (Bushaltestelle) ein,

Wohin dein Ticket scheinbar sowieso nicht galt.....

sondern behaupten, die Verspätung am letzten Bahnhof habe nur 17 Minuten betragen, was stimmt, mir aber auch nicht half.

Dein Pech, dein Ticket gilt nun Mal bis zum ende des Beförderungsvertrages. Wenn dein Flug zu spät in Frankfurt ankommt, zahlt dir die Airline auch kein Taxi nach Moskau, weil du den Anschluss an den EN verpasst hast. Genauso wie Flixbus dir auch kein Taxi o.ä. bezahlen wird, wenn du nicht mehr nach Hause kommst.

Im übrigen wurde das Original einfach einbehalten, das kann doch auch nicht rechtens sein..

Doch

Dank deiner Betrugsabsichten in den folgenden Beiträgen, hoffe ich, dass dir gegenüber auch nie ein Bahnmitarbeiter Kulanz walten lassen wird.

+1

462 001, Taunus, Mittwoch, 21.06.2017, 16:15 (vor 3250 Tagen) @ Berlin-Express

Dank deiner Betrugsabsichten in den folgenden Beiträgen, hoffe ich, dass dir gegenüber auch nie ein Bahnmitarbeiter Kulanz walten lassen wird.

Zustimmung!

--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1627
- Euro. Ausland: 717

-1

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 16:19 (vor 3250 Tagen) @ 462 001

Dank deiner Betrugsabsichten in den folgenden Beiträgen, hoffe ich, dass dir gegenüber auch nie ein Bahnmitarbeiter Kulanz walten lassen wird.

Zustimmung!

Ja, aber weniger Zustimmung hierzu:

Dein Pech, dein Ticket gilt nun Mal bis zum ende des Beförderungsvertrages. Wenn dein Flug zu spät in Frankfurt ankommt, zahlt dir die Airline auch kein Taxi nach Moskau, weil du den Anschluss an den EN verpasst hast. Genauso wie Flixbus dir auch kein Taxi o.ä. bezahlen wird, wenn du nicht mehr nach Hause kommst.

Ein Flug mit anschließender EN-Fahrt Frankfurt - Moskau ist aber kein Teil eines integrierten Systems, für das sogar durchgehende Tickets verkauft werden (bzw. wenn es ein Reiseveranstalter tut, müsste er vermutlich auch für den Anschluss haften). Es gibt auch keine Aufgabenträger für Flugreisen, die mal eben entscheiden, dass nach 22 Uhr kein Flug mehr nach Moskau geht, sondern man doch bitte den Zug nehmen möge. Insofern hinkt der Vergleich ganz gewaltig.

Unverschämte Unterstellung

Quasar, Mittwoch, 21.06.2017, 16:40 (vor 3250 Tagen) @ Berlin-Express

Hier wird eine einfache Frage zum besseren Verständnis gestellt und schon werden unverschämt Betrugsabsichten unterstellt. Nicht jeder ist Experte was Tarife etc angeht, auch wenns für andere offensichtlich ist.

Ist das der neue Wind im Forum, das hinhter jeder Frage die nicht ins Konzept passt, Betrug steht?

+-0

Berlin-Express, nähe BPHD, Mittwoch, 21.06.2017, 16:42 (vor 3250 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Berlin-Express, Mittwoch, 21.06.2017, 16:42

Dank deiner Betrugsabsichten in den folgenden Beiträgen, hoffe ich, dass dir gegenüber auch nie ein Bahnmitarbeiter Kulanz walten lassen wird.

Zustimmung!


Ja, aber weniger Zustimmung hierzu:

Dein Pech, dein Ticket gilt nun Mal bis zum ende des Beförderungsvertrages. Wenn dein Flug zu spät in Frankfurt ankommt, zahlt dir die Airline auch kein Taxi nach Moskau, weil du den Anschluss an den EN verpasst hast. Genauso wie Flixbus dir auch kein Taxi o.ä. bezahlen wird, wenn du nicht mehr nach Hause kommst.


Ein Flug mit anschließender EN-Fahrt Frankfurt - Moskau ist aber kein Teil eines integrierten Systems, für das sogar durchgehende Tickets verkauft werden

Dem Threadersteller wurde offensichtlich auch kein durchgehendes Ticket verkauft! Ansonsten hätte das SC FGR auch gezahlt.

(bzw. wenn es ein Reiseveranstalter tut, müsste er vermutlich auch für den Anschluss haften). Es gibt auch keine Aufgabenträger für Flugreisen, die mal eben entscheiden, dass nach 22 Uhr kein Flug mehr nach Moskau geht, sondern man doch bitte den Zug nehmen möge. Insofern hinkt der Vergleich ganz gewaltig.

Der Vergleich hinkt überhaupt nicht (s.o.), in beiden Fällen wurde kein durchgehender Fahrschein verkauft. Nur, dass die DB so freundlich ist noch eine mögliche Verbindung über das Ende des Beförderungsvertrages hinaus auszugeben. Dass es dafür keine (gesetzlichen) Fahrgastrechte gibt, solle eigentlich jedem klar denkenden Menschen logisch erscheinen.

+-0

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 16:52 (vor 3250 Tagen) @ Berlin-Express

Dank deiner Betrugsabsichten in den folgenden Beiträgen, hoffe ich, dass dir gegenüber auch nie ein Bahnmitarbeiter Kulanz walten lassen wird.

Zustimmung!


Ja, aber weniger Zustimmung hierzu:

Dein Pech, dein Ticket gilt nun Mal bis zum ende des Beförderungsvertrages. Wenn dein Flug zu spät in Frankfurt ankommt, zahlt dir die Airline auch kein Taxi nach Moskau, weil du den Anschluss an den EN verpasst hast. Genauso wie Flixbus dir auch kein Taxi o.ä. bezahlen wird, wenn du nicht mehr nach Hause kommst.


Ein Flug mit anschließender EN-Fahrt Frankfurt - Moskau ist aber kein Teil eines integrierten Systems, für das sogar durchgehende Tickets verkauft werden


Dem Threadersteller wurde offensichtlich auch kein durchgehendes Ticket verkauft! Ansonsten hätte das SC FGR auch gezahlt.

Auf welche Erfahrungswerte oder Vorschriften gründest du die Ansicht, dass es das getan hätte? Der von mir zitierte BB-Abschnitt besagt das Gegenteil.

(bzw. wenn es ein Reiseveranstalter tut, müsste er vermutlich auch für den Anschluss haften). Es gibt auch keine Aufgabenträger für Flugreisen, die mal eben entscheiden, dass nach 22 Uhr kein Flug mehr nach Moskau geht, sondern man doch bitte den Zug nehmen möge. Insofern hinkt der Vergleich ganz gewaltig.


Der Vergleich hinkt überhaupt nicht (s.o.), in beiden Fällen wurde kein durchgehender Fahrschein verkauft. Nur, dass die DB so freundlich ist noch eine mögliche Verbindung über das Ende des Beförderungsvertrages hinaus auszugeben. Dass es dafür keine (gesetzlichen) Fahrgastrechte gibt, solle eigentlich jedem klar denkenden Menschen logisch erscheinen.

Das hieße im Umkehrschluss, dass für Verbundtickets, die eine Eisenbahnverbindung enthalten, die FGR auch für Busanschlüsse gelten? Wie gesagt, ich kenne keinen Verbund, bei dem das der Fall wäre.

Alle Beiträge gelesen?

ICE2020, Mittwoch, 21.06.2017, 16:55 (vor 3250 Tagen) @ Quasar

Ich zitiere:

Ist doch ein Witz: ich hätte den Zielbahnhof des Ortes nennen können und sollen, der eben auch nicht mehr abends erreichbar war, > dann wären die Kosten übernommen worden? Sorry, wer sich so verhält, der fordert Betrug geradezu heraus, und die BC100 bietet > da so einige Möglichkeiten. Bisher war mir das zu blöd.

Oder anders: wenn einem die bestehende Regelung nicht passt (worüber man ja durchaus diskutieren kann) wird dies als Freibrief für betrügerisches Verhalten gesehen. So gehts ja nun wirklich nicht, da kann ich Berlin-Express nur Recht geben.

+-0

Berlin-Express, nähe BPHD, Mittwoch, 21.06.2017, 16:58 (vor 3250 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Berlin-Express, Mittwoch, 21.06.2017, 16:58

Auf welche Erfahrungswerte oder Vorschriften gründest du die Ansicht, dass es das getan hätte? Der von mir zitierte BB-Abschnitt besagt das Gegenteil.

Verschiedene Taxigutscheine, bzw. Rückzahlungen des SC FGR

Das hieße im Umkehrschluss, dass für Verbundtickets, die eine Eisenbahnverbindung enthalten, die FGR auch für Busanschlüsse gelten? Wie gesagt, ich kenne keinen Verbund, bei dem das der Fall wäre.

Für Verbundfahrscheine gelten die FGR nur für die Eisenbahnverbindung. Für Busanschlüsse gelten die FGR nur, wenn diese explizit für Eisenbahnfahrkarten vorgesehen sind. Darüber hinausgehende Garantien der verschiedenen Verbünde bleiben natürlich davon unberührt.

Rhetorik ist kein Beweis für tatsächliches Verhalten

Quasar, Mittwoch, 21.06.2017, 17:04 (vor 3250 Tagen) @ ICE2020

- kein Text -

+-0

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 17:08 (vor 3250 Tagen) @ Berlin-Express

Auf welche Erfahrungswerte oder Vorschriften gründest du die Ansicht, dass es das getan hätte? Der von mir zitierte BB-Abschnitt besagt das Gegenteil.


Verschiedene Taxigutscheine, bzw. Rückzahlungen des SC FGR

Das ist dann aber wahrscheinlich reine Kulanz des SC, die VO und die BB geben das m.E. nicht her.

Rheotrik ist ein starker Indikator...

ICE2020, Mittwoch, 21.06.2017, 17:33 (vor 3250 Tagen) @ Quasar

...tatsächliches Verhalten kann man naturgemäß hier im Forum nicht erkennen. Da muss ich Leute schon bei dem nehmen, was sie schreiben.

Busstädte im DB-Tarif

Henrik, Mittwoch, 21.06.2017, 18:16 (vor 3250 Tagen) @ musicus

In der Praxis gehe ich aber davon aus, dass diese Verbindungen gar nicht vollständig bepreist und und dementsprechend auch keine durchgehenden Fahrkarten dafür verkauft werden, sondern eben der "Teilpreis" erscheint. Oder? (Dass dafür keine FGR geltend gemacht werden können, ist ja klar.)

Es gibt durchaus (Bahn-)Buslinien, die zum DB-Tarif durchgehend bepreisbar sind, ebenso wie einige Inselfähren.

Mir fällt keine ein, daher bereits meine (implizite) Frage nach Beispielen.

hier mehrfach genannte..

Altenau
Grömitz

der Beförderungsvertrag wurde ja vom Startbahnhof zum (im DB-Tarif offenbar vorhandenen) Zielort geschlossen und auf dem durchgehenden Fahrschein auch so ausgewiesen

ja,
auch als Sparpreis erhältlich.

Rheotrik ist ein starker Indikator...

Henrik, Mittwoch, 21.06.2017, 18:32 (vor 3250 Tagen) @ ICE2020

...tatsächliches Verhalten kann man naturgemäß hier im Forum nicht erkennen. Da muss ich Leute schon bei dem nehmen, was sie schreiben.

von sehr vielen wird hier stets ein vorsätzliches Verstoßen gegen die BB als Betrugsabsicht aufs heftigste gerügt.
die Tauschbörse ist voll von solchem, kann man naturgemäß hier im Forum schwarz auf weiß nachlesen.

Doch, genau SO geht's ...

Blaschke, Mittwoch, 21.06.2017, 19:47 (vor 3249 Tagen) @ ICE2020

Huhu.

Oder anders: wenn einem die bestehende Regelung nicht passt (worüber man ja durchaus diskutieren kann) wird dies als Freibrief für betrügerisches Verhalten gesehen. So gehts ja nun wirklich nicht, da kann ich Berlin-Express nur Recht geben.

Doch genau SO macht man das. Denn so sind alle zufrieden: Das Verkehrsunternehmen muss sich nicht mit dem Kunden rumschlagen und hat keine Kosten. Und der eben noch genervte Kunde macht beim nächsten Mal seinen Schnitt, ist somit auch zufrieden und kommt dann auch wieder.

Alles gut also.

Schöne Grüße von

jörg

Rheotrik ist ein starker Indikator...

ICE2020, Mittwoch, 21.06.2017, 20:25 (vor 3249 Tagen) @ Henrik

von sehr vielen wird hier stets ein vorsätzliches Verstoßen gegen die BB als Betrugsabsicht aufs heftigste gerügt.
die Tauschbörse ist voll von solchem, kann man naturgemäß hier im Forum schwarz auf weiß nachlesen.

Bei den hier in Erwägung gezogen Handlungen geht es aber nicht nur um einen "einfachen" Verstoß gegen die BB sondern darum, einen finanziellen Vorteil durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zu erreichen. Ich sehe da durchaus einen Unterschied.

Woher die Gewissheit

Quasar, Mittwoch, 21.06.2017, 20:46 (vor 3249 Tagen) @ ICE2020

von sehr vielen wird hier stets ein vorsätzliches Verstoßen gegen die BB als Betrugsabsicht aufs heftigste gerügt.
die Tauschbörse ist voll von solchem, kann man naturgemäß hier im Forum schwarz auf weiß nachlesen.


Bei den hier in Erwägung gezogen Handlungen geht es aber nicht nur um einen "einfachen" Verstoß gegen die BB sondern darum, einen finanziellen Vorteil durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zu erreichen. Ich sehe da durchaus einen Unterschied.

Woher die Gewissheit, dass es wirklich ein Betrugsversuch ist? Kennt man sich persönlich - über eine lange Zeit, dass man soetwas unterstellen kann ohne das man ein schlechtes Gewissen hat. Gibt es rein an Hand der Äußerung "Tatbestände", somit eine Bestätigungen das das versucht wird.

Ich behaupte zu über 95% nein: und somit bleibt es eine unverschämte Unterstellung, man könnte es auch als üble Nachrede verstehen.

Achtung Forenpolizei ist unterwegs...

462 001, Taunus, Mittwoch, 21.06.2017, 21:03 (vor 3249 Tagen) @ Quasar

Ich behaupte zu über 95% nein: und somit bleibt es eine unverschämte Unterstellung, man könnte es auch als üble Nachrede verstehen.

Ja Herr Kommissar..

--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1627
- Euro. Ausland: 717

Rheotrik ist ein starker Indikator...

Henrik, Mittwoch, 21.06.2017, 21:03 (vor 3249 Tagen) @ ICE2020

von sehr vielen wird hier stets ein vorsätzliches Verstoßen gegen die BB als Betrugsabsicht aufs heftigste gerügt.
die Tauschbörse ist voll von solchem, kann man naturgemäß hier im Forum schwarz auf weiß nachlesen.

Bei den hier in Erwägung gezogen Handlungen geht es aber nicht nur um einen "einfachen" Verstoß gegen die BB sondern darum, einen finanziellen Vorteil durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zu erreichen. Ich sehe da durchaus einen Unterschied.

genau darum gehts in der Börse ja auch.
klar wird ein Unterschied gesehen.. kann man, muss man nicht.

Hat der ganze Pulk, der hier Betrug schreit

Quasar, Donnerstag, 22.06.2017, 07:56 (vor 3249 Tagen) @ 462 001

eindeutige Nachweise, die diese Unterstellung untermaueren?

Wenn nicht bleibt es so wie beschrieben.

Es geht um grundsätzliches.

Aber draufschlagen ist hinter der großen Anonymität im Netz einfach und sehr beliebt.

FGR, Bus, Taxikostenübernahme

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 22.06.2017, 10:04 (vor 3249 Tagen) @ martinbln

aber mein Ziel ist nun mal die Bushaltestelle, bis dahin gilt auch der Beförderungscertrag.

Falsch. Bis dahin gilt ein Beförderungsvertrag, aber nun mal ein anderer (nämlich der mit dem Busunternehmen).

--
Weg mit dem 4744!

war schon immer so

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 22.06.2017, 10:06 (vor 3249 Tagen) @ musicus
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 22.06.2017, 10:06

Abgesehen davon, wäre das tatsächlich der Fall, in dem ich zur Klage schreiten würde - der Beförderungsvertrag wurde ja vom Startbahnhof zum (im DB-Tarif offenbar vorhandenen) Zielort, und nicht etwa für eine Teilstrecke dazwischen, geschlossen und auf dem durchgehenden Fahrschein auch so ausgewiesen, so dass ich hier auf § 305c BGB abstellen würde (nichtige, weil überraschende Klausel).

Wieso? Auf dem Fahrschein wird darauf hingewiesen, dass ein Fahrschein mehrere Beförderungsverträge umfassen kann. Das war m.W. auch mal eine Auflage der Tarifaufsicht.

--
Weg mit dem 4744!

FGR beim Cityticket?

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 22.06.2017, 10:07 (vor 3249 Tagen) @ musicus

Ich bitte um Praxiserfahrungen zu durchgesetzten Hotel- und Taxierstattungen am Zielort der Reise.

Ich glaube, Höllentalbahns Beispiel bezog sich auf "durchgehende Fahrkarte", nicht auf "FGR gelten durchgehend".

Bei mir steht da immer nur "München Hbf +City" und nicht "München Alte Heide (U) +City". Insofern geht der Fahrschein eben auch nur bis zum DB-tariflichen Endpunkt durch, nicht aber zum eigentlichen Reiseziel.

Weder noch, da steht "München+City". (Sollte zumindest, Gegenbeispiele gerne)

--
Weg mit dem 4744!

war schon immer so

musicus, Donnerstag, 22.06.2017, 10:10 (vor 3249 Tagen) @ JeDi

Auf dem Fahrschein wird darauf hingewiesen, dass ein Fahrschein mehrere Beförderungsverträge umfassen kann.

Wo?

FGR beim Cityticket?

musicus, Donnerstag, 22.06.2017, 10:10 (vor 3249 Tagen) @ JeDi

Weder noch, da steht "München+City". (Sollte zumindest, Gegenbeispiele gerne)

Stimmt. Ändert aber inhaltlich nichts.

FGR beim Cityticket?

Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Donnerstag, 22.06.2017, 10:42 (vor 3249 Tagen) @ musicus

Weder noch, da steht "München+City". (Sollte zumindest, Gegenbeispiele gerne)

Stimmt. Ändert aber inhaltlich nichts.

Es macht in der Praxis einen Unterschied, wenn ich mein Ziel - oder zumindest ein gleichgestelltes Ziel in der Nähe - auch per S-Bahn/RE erreichen könnte und diese ebenfalls nicht mehr fahren.

FGR beim Cityticket?

musicus, Donnerstag, 22.06.2017, 10:50 (vor 3249 Tagen) @ Gleis42
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 22.06.2017, 10:50

Es macht in der Praxis einen Unterschied, wenn ich mein Ziel - oder zumindest ein gleichgestelltes Ziel in der Nähe - auch per S-Bahn/RE erreichen könnte und diese ebenfalls nicht mehr fahren.

Das es mir um die RE-/S-Erreichbarkeit gerade *nicht* geht, sollte der Post vier Ebenen weiter oben ja verdeutlichen.

Nein, genau SO geht's nicht ...

Garfield_1905, Donnerstag, 22.06.2017, 14:39 (vor 3249 Tagen) @ Blaschke

Doch genau SO macht man das. Denn so sind alle zufrieden: Das Verkehrsunternehmen muss sich nicht mit dem Kunden rumschlagen und hat keine Kosten. Und der eben noch genervte Kunde macht beim nächsten Mal seinen Schnitt, ist somit auch zufrieden und kommt dann auch wieder.

Lassen wir mal beiseite, ob der Threaderöffner tatsächlich eine Betrugsabsicht angekündigt hat oder nicht. Dein Beitrag scheint mir indes ziemlich eindeutig. Ziemlich deutlich sagst Du: Im Zweifel kann man ruhig betrügen, schadet ja niemandem. Sorry, aber wenn ich das jetzt so bewerten würde, wie es mir auf der Zunge liegt, würde ich hier auf Dauer gesperrt. Ich denke, Du kannst es Dir mit wenig Phantasie aber selber denken.

Alles gut also.

Nein, eben leider nicht.

+1

J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 22.06.2017, 14:58 (vor 3249 Tagen) @ Garfield_1905

- kein Text -

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

FGR beim Cityticket?

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 22.06.2017, 17:50 (vor 3249 Tagen) @ musicus

Weder noch, da steht "München+City". (Sollte zumindest, Gegenbeispiele gerne)

Stimmt. Ändert aber inhaltlich nichts.

Doch, der DB-Fahrschein gilt im Zweifel bis München Marienplatz ;-)

--
Weg mit dem 4744!

*facepalm*

musicus, Donnerstag, 22.06.2017, 18:12 (vor 3249 Tagen) @ JeDi

Weder noch, da steht "München+City". (Sollte zumindest, Gegenbeispiele gerne)

Stimmt. Ändert aber inhaltlich nichts.

Doch, der DB-Fahrschein gilt im Zweifel bis München Marienplatz ;-)

Aus diesem Grund habe ich in meinem Beispiel auch eine U-Bahn Haltestelle gewählt, dass Marienplatz(S) gleichgestellt ist weiß ich auch.
Aber da es hier ganz offenkundig nur noch um rechthaberisches Gezänk geht, bin ich hier mal raus.

es besteht Erstattungsanspruch

BahnFanFritzlar, Samstag, 24.06.2017, 14:29 (vor 3247 Tagen) @ martinbln

m.E. must du aber nachweisen das du wirklich zu deinem Zielort wolltest.

So einen Fall hatte in vor einigen Jahren auch, ICE verspätet, letzter Bus schon weg.
Das Ticket ging nur bis ICE-Endbahnhof, die folgende Bus-Verbindung stand aber mit drauf.

Die ganze Geschichte hatte hier DSO gepostet, und dann ging genau wie hier eine wüste Beschimpfung und Kindergarten-Diskussion los.

Letztendlich habe dann aber Erstattung bekommen:
- 52,00 EUR Taxi
- 25% Fahrpreis
Mit dem Taxi war ich dann 15 Min eher als geplant zu hause, und das ich die 7,50 EUR für den Bus gespart hatte war auch nicht berücksichtig.
Alles ohne Probleme, hat nur 3 Monate gedauert.

Aber das Gemecker und die Besserwisserei in DSO ... Kindergarten.
Ist wohl im Internet-Foren so üblich, man hat ja sonst im richtigen Leben nix zu melden.

Also lass dich nicht abwimmeln

Nein

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 24.06.2017, 14:44 (vor 3247 Tagen) @ BahnFanFritzlar

Aber das Gemecker und die Besserwisserei in DSO ... Kindergarten.

Und das von dir????

Dass dein Wissen über FGR und BB ehr Lückenhaft ist (freundlich ausgedrückt) sieht man ja schon im verlinkten Thread.

Wie überheblich willst du denn noch aufteten?

Quasar, Samstag, 24.06.2017, 14:50 (vor 3247 Tagen) @ Berlin-Express


Dass dein Wissen über FGR und BB eher Lückenhaft ist (freundlich ausgedrückt)

Ich hab an anderer Stelle geschrieben, wir sind in einem HobbyForum. Und wer sich nicht von berufswegen mit den BB und FGR beschäftigt und von eigenen Erfahrungen berichtet, hat keine Wissenslücken.

Deine Überheblichkeit stinkt langsam! Schau dir noch mal bei Gelegenheit die Regeln zum Forenumgang untereinander an!

Doch (och)

BahnFanFritzlar, Samstag, 24.06.2017, 17:06 (vor 3247 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von BahnFanFritzlar, Samstag, 24.06.2017, 17:06

Das ich die Erstattungen bekommen habe hast du zur Kenntnis genommen ?
Lesen bildet.

Und zu deiner Vermutung meiner lückenhaften Kenntnisse gehe ich mal davon das du nicht in der Lage bist einen einigen Vorgang zu dokumentieren wo es anders war als ich von Anfang an behauptet habe.
Da kannst jetzt mal zeigen was für ein toller Kerl du bist.
Oder eben nicht.

Wir werden sehen ob jetzt was inhaltliches fundiertes kommt oder nur heiße Luft

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