widersprüchlich (Allgemeines Forum)

mdst, Donnerstag, 15.06.2017, 11:23 (vor 3221 Tagen) @ sflori

wenn der Hauptzweck der elektronischen Prüfung Verhinderung von Missbrauch ist, z.B. um zu verhindern, dass mehrere Personen kurz hintereinander mit der gleichen BahnCard reingehen, dann müsste ja aber die BahnCard-Nr. gespeichert werden (zumindest für einen gewissen Zeitraum). Und damit ist automatisch eine personenbezogene Information gespeichert, denn die BahnCard-Nr. ist ja eindeutig einer Person zuzuordnen. Die Behauptung der DB, es würden keine personenbezogenen Informationen gespeichert, finde ich daher fragwürdig.


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