Fahrgastrechte, Onlineticket und Erstattung im Reisezentrum? (Fahrkarten und Angebote)

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Sonntag, 20.12.2009, 15:25 (vor 6077 Tagen)
bearbeitet von Graukärtchenfahrer, Sonntag, 20.12.2009, 15:29

Ich finde die Antwort leider nicht in den FAQs:
Ich habe das Fahrgastrechteformular (inkl. Bestätigung mit Stempelaufdruck des Zubs), ein OT und würde gerne die Entschädigung vor Ort in einem Reisezentrum erhalten (geht schneller).

Ist das möglich und muß dabei das OT im Original vorgelegt werden? (Ich bräuchte es eigentlich als Nachweis für die Steuer)
Ist es richtig, daß bei Einsendung des Antrags auch eine Kopie des OTs ausreicht?

Danke!

Fahrgastrechte, Onlineticket und Erstattung im Reisezentrum?

NIM rocks, Sonntag, 20.12.2009, 15:43 (vor 6077 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Ist es richtig, daß bei Einsendung des Antrags auch eine Kopie des OTs ausreicht?

Ja.

Fahrgastrechte, Onlineticket und Erstattung im Reisezentrum?

CC6550, Sonntag, 20.12.2009, 18:02 (vor 6077 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Ich finde die Antwort leider nicht in den FAQs:
Ich habe das Fahrgastrechteformular (inkl. Bestätigung mit Stempelaufdruck des Zubs), ein OT und würde gerne die Entschädigung vor Ort in einem Reisezentrum erhalten (geht schneller).

Entschädigung im RZ geht nur mit Stempelaufdruck des Zub auf dem Original OT und Fahrgastrechtformular mit Bestätigung vom Zub bzw. Service Point.

Gruss CC6550

Fahrgastrechte, Onlineticket... Ergänzung

heinz11, Dienstag, 05.01.2010, 14:00 (vor 6061 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Ich finde die Antwort leider nicht in den FAQs:
Ich habe das Fahrgastrechteformular (inkl. Bestätigung mit Stempelaufdruck des Zubs), ein OT und würde gerne die Entschädigung vor Ort in einem Reisezentrum erhalten (geht schneller).

Ist das möglich und muß dabei das OT im Original vorgelegt werden? (Ich bräuchte es eigentlich als Nachweis für die Steuer)
Ist es richtig, daß bei Einsendung des Antrags auch eine Kopie des OTs ausreicht?

Danke!

Entscheidet sich der Fahrgast für den Abbruch der Fahrt, so erfolgt die Erstattung bei Onlinetickets grundsätzlich nur per zusätzlichem Antrag und mit eingereichtem Formular (Original oder Kopie). Die Erstattung erfolgt auf das belastete Zahlungsmittel. Das habe ich jetzt selbst im RZ von XXX erfahren dürfen und ich war in diesem RZ der erste Fall dieser Art. ( Auf die Gutschrift warte ich aber auch schon seit dem 18.12.09)

heinz

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