Weil ich diese Lösungsmöglichkeit nicht bedacht hatte. (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Dienstag, 13.06.2017, 15:10 (vor 3252 Tagen) @ JeDi

Ist doch wie bei quasi allen ÖPNV-Abos. Ohne Zurückschicken der Karte wird die Kündigung nicht wirksam, und gut ist.

Ja. So geht das im Prinzip. Es sei denn, die Karte geht in der Post "verloren" - bleibt also das Einschreiben und ein höherer Verwaltungsaufwand bei der DB.

Wäre ja ohnehin für ein System, das Kundendaten in Echtzeit synchronisiert und prüft.


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