BahnCard Flex - Gültigkeitsdatum auf Karte (Fahrkarten und Angebote)

mdst, Montag, 12.06.2017, 21:48 (vor 3252 Tagen)

Was ist auf den neuen BahnCards "flex" (monatlich kündbar nach 3 Monaten) eigentlich als Gültigkeitsdatum auf der Karte aufgedruckt? Wird die Karte auch für ein Jahr ausgegeben und im Falle einer Kündigung muss man die Karte zurückschicken? Oder kriegt man nach den 3 Monaten jeden Monat eine neue Karte zugeschickt, die genau 1 Monat lang gültig ist? Letzteres kann ich mir aus Kostengründen kaum vorstellen...

BahnCard Flex - Gültigkeitsdatum auf Karte

Henrik, Dienstag, 13.06.2017, 00:55 (vor 3252 Tagen) @ mdst

Was ist auf den neuen BahnCards "flex" (monatlich kündbar nach 3 Monaten) eigentlich als Gültigkeitsdatum auf der Karte aufgedruckt? Wird die Karte auch für ein Jahr ausgegeben und im Falle einer Kündigung muss man die Karte zurückschicken? Oder kriegt man nach den 3 Monaten jeden Monat eine neue Karte zugeschickt, die genau 1 Monat lang gültig ist? Letzteres kann ich mir aus Kostengründen kaum vorstellen...

gute Frage......


Eine gekündigte Karte ist bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin an den BahnCard-Service zurückzusenden oder in einem DB Reisezentren abzugeben.

https://www.bahn.de/micro/view/bahncardflex/konditionen.shtml

Gültigkeitszeitraum auf der Karte beträgt 1 Jahr.

Bremer, Bremen, Dienstag, 13.06.2017, 13:16 (vor 3252 Tagen) @ mdst

- kein Text -

Animiert mMn zum Mißbrauch

musicus, Dienstag, 13.06.2017, 14:21 (vor 3252 Tagen) @ Bremer

- kein Text -

Warum?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 13.06.2017, 15:03 (vor 3252 Tagen) @ musicus

Ist doch wie bei quasi allen ÖPNV-Abos. Ohne Zurückschicken der Karte wird die Kündigung nicht wirksam, und gut ist.

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Weg mit dem 4744!

Weil ich diese Lösungsmöglichkeit nicht bedacht hatte.

musicus, Dienstag, 13.06.2017, 15:10 (vor 3252 Tagen) @ JeDi

Ist doch wie bei quasi allen ÖPNV-Abos. Ohne Zurückschicken der Karte wird die Kündigung nicht wirksam, und gut ist.

Ja. So geht das im Prinzip. Es sei denn, die Karte geht in der Post "verloren" - bleibt also das Einschreiben und ein höherer Verwaltungsaufwand bei der DB.

Wäre ja ohnehin für ein System, das Kundendaten in Echtzeit synchronisiert und prüft.

Weil ich diese Lösungsmöglichkeit nicht bedacht hatte.

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 13.06.2017, 15:32 (vor 3252 Tagen) @ musicus

Wäre ja ohnehin für ein System, das Kundendaten in Echtzeit synchronisiert und prüft.

Ist halt die Frage, wie die Prüfung beim Dorfbus in der Uckermark oder im Bayrischen Wald durchgeführt wird.

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Weg mit dem 4744!

Weil ich diese Lösungsmöglichkeit nicht bedacht hatte.

musicus, Dienstag, 13.06.2017, 15:41 (vor 3252 Tagen) @ JeDi

Wäre ja ohnehin für ein System, das Kundendaten in Echtzeit synchronisiert und prüft.

Ist halt die Frage, wie die Prüfung beim Dorfbus in der Uckermark oder im Bayrischen Wald durchgeführt wird.

Per Internet? Mobile Daten?

Im Übrigen so wie heute: Man kann nicht an jedem beliebigen Ort "in der Uckermark oder im Bayrischen Wald" Echtheit erschöpfend sicherstellen und Missbrauch zu 100% ausschließen.

Semi-on-topic: Wieso Karte zurückschicken?

ALR997, Dienstag, 13.06.2017, 19:26 (vor 3251 Tagen) @ mdst

Wieso muss man die Karte zurückschicken?

Man kann seine Bahncard doch nach Ablauf der Gültigkeit für gewöhnlich behalten oder?

Semi-on-topic: Wieso Karte zurückschicken?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 13.06.2017, 19:28 (vor 3251 Tagen) @ ALR997

Wieso muss man die Karte zurückschicken?

Man kann seine Bahncard doch nach Ablauf der Gültigkeit für gewöhnlich behalten oder?

Lesen bildet: Weil die Bahncard für 1 Jahr ausgestellt wird. Bei unterjähriger Kündigung muss sie also wieder abgegeben werden.

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Weg mit dem 4744!

Animiert zum Mißbrauch, aber nicht erwischen lassen...

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 13.06.2017, 20:20 (vor 3251 Tagen) @ musicus

Man braucht die Karte ja nur ein anderes aussehen zu lassen,
und dann wird die bei der Fahrkartenkontrolle durch das Prüfgerät gezogen,
und wenn sie dann gekündigt (ungültig) ist, dann gibt es richtig Ärger,
und da hilft dann auch keine Unwissenheit mehr, denn das ist dann Vorsatz.

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