Angemessene Entschädigung (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Sonntag, 28.05.2017, 18:24 (vor 3268 Tagen) @ Artur Donar

Die Fahrgastrechteverordnung legt fest, dass eine angemessene Entschädigung zu zahlen ist.

Aus meiner Sicht dürfte die 10€ 2.Klasse / 15€ 1.Klasse Entschädigung von Rail % Fly sowie Rail Inclusive Tours am ehesten als Richtwert geeignet sein.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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