? Fahrgastrechte etc. Maxdome Ticket (Fahrkarten und Angebote)
Artur Donar, Sonntag, 28.05.2017, 16:49 (vor 3265 Tagen)
Hallo,
bei der Buchung des Maxdome-Tickets beobachte ich dasselbe wie beim Lidl-Ticket letztes Jahr: auf der Fahrkarte wird kein Preis ausgewiesen ("0,00" Euro). Trotzdem kostete das Ticket bekanntermaßen 39 Euro.
Vermutlich wird man, bei Zugverspätung, auch keine Entschädigung bekommen, oder?
Wieso steht da kein Preis drauf?
Danke.
Wieso nur ...
Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Sonntag, 28.05.2017, 17:24 (vor 3265 Tagen) @ Artur Donar
Ja wieso nur wusste ich, von welchem User die Frage kommt, nachdem ich die Frage las?
Es besteht ein Entschädigungsanspruch, sofern die Bedingungen dafür gegeben sind. Allerdings wäre ich grundsätzlich dafür, Schmarotzer von so etwas auszuschließen. Ob man das jetzt auf konkrete (reale) Personen beziehen möchte, überlasse ich dem Leser.
+1
462 001, Taunus, Sonntag, 28.05.2017, 17:55 (vor 3265 Tagen) @ Paladin
Ja wieso nur wusste ich, von welchem User die Frage kommt, nachdem ich die Frage las?
Ich dachte mir das gleiche und habe bis gerade krampfhaft probiert den Post zu ignorieren.
Es besteht ein Entschädigungsanspruch, sofern die Bedingungen dafür gegeben sind. Allerdings wäre ich grundsätzlich dafür, Schmarotzer von so etwas auszuschließen. Ob man das jetzt auf konkrete (reale) Personen beziehen möchte, überlasse ich dem Leser.
Ich habe mein Urteil gefällt und bin (wohl) deiner Meinung;-)
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Wieso nur ist man ein Schmarotzer...
ALR997, Sonntag, 28.05.2017, 18:00 (vor 3265 Tagen) @ Paladin
Es besteht ein Entschädigungsanspruch, sofern die Bedingungen dafür gegeben sind. Allerdings wäre ich grundsätzlich dafür, Schmarotzer von so etwas auszuschließen. Ob man das jetzt auf konkrete (reale) Personen beziehen möchte, überlasse ich dem Leser.
...wenn man ein Ticket hat und, soweit die Bedingungen erfüllt sind, diese dann geltend machen möchte?
Vielleicht habe ich da eine gewisse Vorgeschichte übersehen, aber prinzipiell ist es ja nun kein Unrecht, beispielsweise für Verspätungen oder Ausfälle eine Entschädigung zu fordern. Und die Frage an sich finde ich so weit auch berechtigt, wenn als Preis 0,00 € drauf steht.
Was ich nicht verstehe ...
Garfield_1905, Sonntag, 28.05.2017, 18:18 (vor 3265 Tagen) @ Artur Donar
..., unabhängig vom Threaderöffner, der in der Tat da schon eine 'Vorgeschichte' hat, werde ich Fragen dieser Art nie verstehen. Eine rechtsgültige Antwort wird man hier kaum dazu bekommen. Tipps und Tricks, wie man sich die Erstattung möglicherweise erschleichen könnte, dürfen logischerweise nicht gegeben werden.
Wer meint, er hätte ein Anrecht auf Entschädigung, soll diese mit den vorl. Unterlagen beantragen und abwarten. Im Zweifel kann er dann auch immer noch zur Schlichtungsstelle gehen. So what ?
Angemessene Entschädigung
Giovanni, Sonntag, 28.05.2017, 18:24 (vor 3265 Tagen) @ Artur Donar
Die Fahrgastrechteverordnung legt fest, dass eine angemessene Entschädigung zu zahlen ist.
Aus meiner Sicht dürfte die 10€ 2.Klasse / 15€ 1.Klasse Entschädigung von Rail % Fly sowie Rail Inclusive Tours am ehesten als Richtwert geeignet sein.
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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)