Länderticket Fahrtantritt vor 9 Uhr (Fahrkarten und Angebote)

bene100, Donnerstag, 25.05.2017, 20:50 (vor 3272 Tagen)
bearbeitet von bene100, Donnerstag, 25.05.2017, 20:50

Hallo,

ich muss demnächst mit einem BaWü-Länderticket um 08:59 losfahren (leider nicht 9:00). Der Zug fährt etwa 5 Minuten später durch einen Bahnhof durch und hat seinen ersten Halt erst an einem weiteren Bahnhof.

Müsste ich tariftechnisch eine Fahrkarte bis zum ersten Haltebahnhof lösen? Oder reicht es aus wenn ich eine Fahrkarte zum Bahnhof löse, an dem der Zug durchfährt?

Wie stellt sich eigentlich die Situation dar, wenn der Zug 1 Minute Verspätung hat. Wäre dann ein Ticket notwendig oder zählt die fahrplanmäßige Zeit?

Danke.

Grüße
Bene

Länderticket Fahrtantritt vor 9 Uhr

Steffen, Donnerstag, 25.05.2017, 20:52 (vor 3272 Tagen) @ bene100

Müsste ich tariftechnisch eine Fahrkarte bis zum ersten Haltebahnhof lösen? Oder reicht es aus wenn ich eine Fahrkarte zum Bahnhof löse, an dem der Zug durchfährt?

Du brauchst eine Fahrkarte bis zum ersten planmäßigen Halt Deines Zuges.

Wie stellt sich eigentlich die Situation dar, wenn der Zug 1 Minute Verspätung hat. Wäre dann ein Ticket notwendig oder zählt die fahrplanmäßige Zeit?

Es zählt die Zeit wie sie im Fahrplan steht.

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Gab es nicht mal eine 5-Minuten-Regel?

ALR997, Donnerstag, 25.05.2017, 21:13 (vor 3272 Tagen) @ Steffen

Ich will nichts falsches erzählen, darum steht hier ein fettes unter Vorbehalt.

Aber gab es nicht eine Art Regel, die besagte, dass man schon um 8:55 losfahren darf, wenn es nicht anders möglich ist?

Gab es nicht mal eine 5-Minuten-Regel?

bene100, Donnerstag, 25.05.2017, 21:30 (vor 3272 Tagen) @ ALR997
bearbeitet von bene100, Donnerstag, 25.05.2017, 21:31

Aber gab es nicht eine Art Regel, die besagte, dass man schon um 8:55 losfahren darf, wenn es nicht anders möglich ist?

Danke für deine Antwort. Ist mir jetzt nicht bekannt, aber es gibt wohl einen IRE von Stuttgart nach Karlsruhe den man extra von 08:59 auf 9:00 verlegt hat.

@Steffen: Danke auch dir.

Gab es nicht mal eine 5-Minuten-Regel?

Steffen, Donnerstag, 25.05.2017, 21:38 (vor 3272 Tagen) @ ALR997

Ich weiß nicht was Du meinst. In den Beförderungsbedingungen steht unter 3.3.2:
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Baden-Württemberg-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.

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Länderticket Fahrtantritt vor 9 Uhr

Chikorita, Donnerstag, 25.05.2017, 22:05 (vor 3272 Tagen) @ Steffen

Wie stellt sich eigentlich die Situation dar, wenn der Zug 1 Minute Verspätung hat. Wäre dann ein Ticket notwendig oder zählt die fahrplanmäßige Zeit?


Es zählt die Zeit wie sie im Fahrplan steht.

Also muss man höllisch aufpassen, dass man tatsächlich z.B. in den pünktlichen Zug um 9:59 steigt, und nicht in den verspäteten Zug von 8:59, der mit +60 am gleichen Bahnsteig gegenüber steht? :)

Länderticket Fahrtantritt vor 9 Uhr

J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 25.05.2017, 22:08 (vor 3272 Tagen) @ Chikorita

Ich denke, man wird da jetzt nicht soo kleinlich sein ;-)

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Länderticket Fahrtantritt vor 9 Uhr

611 040, Erfurt, Donnerstag, 25.05.2017, 23:34 (vor 3272 Tagen) @ J-C

Genau !
Das ist ja alles Theorie. In der Praxis sagt da niemand etwas. Wenn du denn vor dem ersten Halt kontrolliert wirst. Sonst kannst du ja sagen du wärst dort eingestiegen.

Achtung: Soll nicht zum Nachmavhen anregen. Nachmachen auf eigene Gefahr !!

Ich hatte genau das Problem schon öfter da die IRE Basel -Ulm und Neustadt - Ulm (beides 611 auf meinen Spaßfahrten nach Ulm) immer in 2h-Takt nätürlich um 8.41 Uhr bzw. 8.46 Uhr (Löffingen) abfahren. Die nächsten erst 10.xx Uhr.
Und ja ich wurde mehrere Male in so einer Situation kontrolliert und keiner hat irgendetwas gesagt.
Klar bei einer RB die im 30-min-Takt verkehrt okay aber bei einem 2-h-IRE wegen 10min.

Gruß 611 040
der bald noch ein letztes Mal 611 fahren möchte

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Gab es nicht mal eine 5-Minuten-Regel?

Giovanni, Donnerstag, 25.05.2017, 23:42 (vor 3272 Tagen) @ ALR997

Ich will nichts falsches erzählen, darum steht hier ein fettes unter Vorbehalt.

Aber gab es nicht eine Art Regel, die besagte, dass man schon um 8:55 losfahren darf, wenn es nicht anders möglich ist?

Wenn ich mich recht erinnere, gab es solche Regelungen nur für bestimmte Einzelfälle, die in direkten Zusammenhang mit Baustellen oder durch Nei-Tech-Ausfall angepassten IRE-Fahrplänen standen. Eine landesweite Regelung gab es m.e. nie.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Länderticket Fahrtantritt vor 9 Uhr

DerMax, Freitag, 26.05.2017, 00:41 (vor 3272 Tagen) @ 611 040

Ich würde das Zugbegleitpersonal vor dem Einstieg fragen, ob es okay ist, dass ich die wenigen Minuten vor der eigentlichtn Gültigkeit mitfahre.

Dies wurde mir bislang auch nicht verwehrt.


Für die "Dreistigkeit" sich auf gut Glück reinzusetzen ist meines Erachtens eine FN gerechtfertigt,- mindestens jedoch ein Nachlösen!

Länderticket Fahrtantritt vor 9 Uhr

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 26.05.2017, 06:41 (vor 3272 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von JeDi, Freitag, 26.05.2017, 06:43

Genau !
Das ist ja alles Theorie. In der Praxis sagt da niemand etwas. Wenn du denn vor dem ersten Halt kontrolliert wirst. Sonst kannst du ja sagen du wärst dort eingestiegen.

Achtung: Soll nicht zum Nachmavhen anregen. Nachmachen auf eigene Gefahr !!

Ich hatte genau das Problem schon öfter da die IRE Basel -Ulm und Neustadt - Ulm (beides 611 auf meinen Spaßfahrten nach Ulm) immer in 2h-Takt nätürlich um 8.41 Uhr bzw. 8.46 Uhr (Löffingen) abfahren. Die nächsten erst 10.xx Uhr.
Und ja ich wurde mehrere Male in so einer Situation kontrolliert und keiner hat irgendetwas gesagt.
Klar bei einer RB die im 30-min-Takt verkehrt okay aber bei einem 2-h-IRE wegen 10min.

...geben mir solche Aussagen doch die Genugtuung, dass ein EBE (und nicht etwa Nachlösen) angebracht ist. Alleine der Dreistigkeit wegen.

Und ja, mir ist es auch schon passiert, dass ich schon um 17 Uhr die Länderticket Nacht-Variante verkauft habe, weil ich gedanklich schon ne Stunde weiter war. Sowas passiert auch schon mal morgens. Dass es niemanden interessiert ist aber definitiv falsch.

Dir ein EBE wünschende Grüße,
JeDi

--
Weg mit dem 4744!

Länderticket Fahrtantritt vor 9 Uhr

Alter Köpenicker, BSPF, Freitag, 26.05.2017, 07:32 (vor 3272 Tagen) @ DerMax

Ich würde das Zugbegleitpersonal vor dem Einstieg fragen, ob es okay ist, dass ich die wenigen Minuten vor der eigentlichtn Gültigkeit mitfahre.

Viel Spaß und vor allem viel Erfolg dabei im erwähnten IRE Basel - Ulm.

Meine Erfahrung: Es gibt Zugbegleiter, die achten peinlichst genau auf die Zeit und andere interessieren sich weniger dafür. Mir ist beides vor allem im RE Basel - Offenburg untergekommen. Zwar hatte ich neben dem Länderticket auch eine Fahrkarte für den zu früh befahrenen Abschnitt, zeigte aber stets nur das Länderticket vor. In etwa 50 Prozent der Fälle wurde noch die weitere Fahrkarte verlangt.

So oder so, ich würde es nicht darauf ankommen lassen und es mich auch gar nicht trauen, wissentlich ohne Fahrkarte in den Zug zu steigen.

Es gibt aber auch Ausnahmen. So ist die Fahrt im RE 66 "Stettiner Haff" des VBB von Berlin nach Stettin mit einem Länderticket auch vor 9 Uhr schon gestattet.

Länderticket Fahrtantritt vor 9 Uhr

Steffen, Freitag, 26.05.2017, 09:37 (vor 3272 Tagen) @ JeDi

Sehe ich auch so. Und 19 Minuten ist schon 'ne Menge...

Mir ist es mal passiert, dass ich eine Fahrkarte ab 19 Uhr hatte und in einen Zug eingestiegen bin, der lt. Fahrplan 18:59 abfuhr, tatsächlich aber 20 Minuten Verspätung hatte. Ich dachte "Gilt ab 19 Uhr, das ist schon lange vorbei, also rein". Der Schaffner hat mich dann darauf aufmerksam gemacht, war dann aber kulant. Ich war ihm darüber sehr dankbar (vor allem auch, dass er mir das erklärt hat, denn bis dahin wusste ich das nicht)

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Kulanz! Kulanz! Die Bahn sei gepriesen!

musicus, Freitag, 26.05.2017, 09:49 (vor 3272 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von musicus, Freitag, 26.05.2017, 09:52

Mir ist es mal passiert, dass ich eine Fahrkarte ab 19 Uhr hatte und in einen Zug eingestiegen bin, der lt. Fahrplan 18:59 abfuhr, tatsächlich aber 20 Minuten Verspätung hatte. Ich dachte "Gilt ab 19 Uhr, das ist schon lange vorbei, also rein".

Eben. Karte Gültig ab 19:00 Uhr, Zug abgefahren 19:19 Uhr.

Der Schaffner hat mich dann darauf aufmerksam gemacht, war dann aber kulant.

"Kulant"?? Soll das ein Scherz sein? War es vor 19 Uhr oder nicht? Also.

Ich war ihm darüber sehr dankbar (vor allem auch, dass er mir das erklärt hat, denn bis dahin wusste ich das nicht).

Wieder was gelernt. *lol* Ich "weiß" das bis heute nicht, diese Information geht aus dem Ticket bzw. den zugehörigen BB der einschlägigen Angebote auch in keiner Weise hervor.

Länderticket Fahrtantritt ab 9 Uhr

musicus, Freitag, 26.05.2017, 10:05 (vor 3272 Tagen) @ Steffen

Müsste ich tariftechnisch eine Fahrkarte bis zum ersten Haltebahnhof lösen? Oder reicht es aus wenn ich eine Fahrkarte zum Bahnhof löse, an dem der Zug durchfährt?

Du brauchst eine Fahrkarte bis zum ersten planmäßigen Halt Deines Zuges.

Richtig.

Wie stellt sich eigentlich die Situation dar, wenn der Zug 1 Minute Verspätung hat. Wäre dann ein Ticket notwendig oder zählt die fahrplanmäßige Zeit?

Es zählt die Zeit wie sie im Fahrplan steht.

Wo steht das?
Ich würde sagen, es zählen die Zeiten, die auf dem Ticket und der Bahnhofsuhr stehen.
"Gültig ab 09:00 Uhr" - Einfacher geht's nun wirklich nicht! Mit im Verspätungsfall abweichenden Fahrplandaten theoretische Ungültigkeitsszenarien zu konstruieren ist schon grober Unsinn. Wenn der Zug ohnehin schon Verspätung hat, dem Kunden dann auch noch zu suggerieren, dass er nicht mitfahren dürfe, weil sein Ticket nicht gültig gewesen wäre, sofern der Zug planmäßig verkehrte, was er aber nun doch nicht tut, ist total daneben.

Es gibt explizite Ausnahmen wie Berlin-Stettin um 8:30

AbschnittE, Freitag, 26.05.2017, 11:34 (vor 3272 Tagen) @ Giovanni

- kein Text -

Kulanz! Kulanz! Die Bahn sei gepriesen!

Giovanni, Freitag, 26.05.2017, 12:25 (vor 3272 Tagen) @ musicus

Mir ist es mal passiert, dass ich eine Fahrkarte ab 19 Uhr hatte und in einen Zug eingestiegen bin, der lt. Fahrplan 18:59 abfuhr, tatsächlich aber 20 Minuten Verspätung hatte. Ich dachte "Gilt ab 19 Uhr, das ist schon lange vorbei, also rein".

Eben. Karte Gültig ab 19:00 Uhr, Zug abgefahren 19:19 Uhr.

Der Schaffner hat mich dann darauf aufmerksam gemacht, war dann aber kulant.

"Kulant"?? Soll das ein Scherz sein? War es vor 19 Uhr oder nicht? Also.

Ich war ihm darüber sehr dankbar (vor allem auch, dass er mir das erklärt hat, denn bis dahin wusste ich das nicht).

Wieder was gelernt. *lol* Ich "weiß" das bis heute nicht, diese Information geht aus dem Ticket bzw. den zugehörigen BB der einschlägigen Angebote auch in keiner Weise hervor.

Wenn diese Regelung nicht in den BB stehen würde, gäbe es sie auch nicht.
https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/angebotsberatung/regio/laender-tickets/pdfs/2...
In 3.3.2 finden sich entsprechende Verweise auf den Fahrplan.
Entsprechende Regelungen finden sich m.w. in allen vergleichbaren Ländertickets in den Tag- und Nachtvarianten.

Da diese Regelung jedoch in der Regel nicht aus dem beim Ticketkauf einsehbaren Bedingungen am Automat oder dem Ticket selbst hervorgeht, bezweifele ich dass ein Verstoß tatsächlich zu einem EBE führen kann.
Aus meiner Sicht wäre §11 (2) der EVO "unrichtig erhobene Fahrpreise" anzuwenden, d.h. die Nachzahlung des Normalpreises ohne Bordzuschlag - sofern nicht wegen einer Verspätung des Folgezuges eh eine Freigabe erfolgen müsste. Sofern das Zugpersonal nicht in der Lage ist den Fahrschein zu verkaufen oder anderweitig den Betrag gegen eine entsprechende Quittung zu kassieren funktioniert das in der Praxis natürlich nicht.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Kulanz! Kulanz! Die Bahn sei gepriesen!

musicus, Freitag, 26.05.2017, 13:30 (vor 3271 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von musicus, Freitag, 26.05.2017, 13:33

Mir ist es mal passiert, dass ich eine Fahrkarte ab 19 Uhr hatte und in einen Zug eingestiegen bin, der lt. Fahrplan 18:59 abfuhr, tatsächlich aber 20 Minuten Verspätung hatte. Ich dachte "Gilt ab 19 Uhr, das ist schon lange vorbei, also rein".

Eben. Karte Gültig ab 19:00 Uhr, Zug abgefahren 19:19 Uhr.

Der Schaffner hat mich dann darauf aufmerksam gemacht, war dann aber kulant.

"Kulant"?? Soll das ein Scherz sein? War es vor 19 Uhr oder nicht? Also.

Ich war ihm darüber sehr dankbar (vor allem auch, dass er mir das erklärt hat, denn bis dahin wusste ich das nicht).

Wieder was gelernt. *lol* Ich "weiß" das bis heute nicht, diese Information geht aus dem Ticket bzw. den zugehörigen BB der einschlägigen Angebote auch in keiner Weise hervor.

Wenn diese Regelung nicht in den BB stehen würde, gäbe es sie auch nicht.

Da steht *diese Regelung* eben nicht.

https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/angebotsberatung/regio/laender-tickets/pdfs/2...
In 3.3.2 finden sich entsprechende Verweise auf den Fahrplan. Entsprechende Regelungen finden sich m.w. in allen vergleichbaren Ländertickets in den Tag- und Nachtvarianten.

...für "Fahrten vor Beginn" bzw. "nach Ablauf der Geltungsdauer" der jeweiligen Tickets. Das ist auch unbestritten. Die (unnötige) Diskussion entzündet sich jedoch an etwaigen Verspätungsfällen, bei denen planmäßig außerhalb des Geltungszeitraums verkehrende Verbindungen nun hypothetisch zur Gänze in den Geltungszeitraum des Tickets fallen. Für diese Fälle kann kein durchsetzbares EBE erhoben werden. Wenn das Ticket ab 0X:00 Uhr gilt, darf ich auch ab 0X:00 Uhr jeden(!) Zug (i.d.R. der Produktklasse C) einsteigen. Die Gültigkeit des Tickets richtet sich primär nach der Uhrzeit!

Kulanz! Kulanz! Die Bahn sei gepriesen!

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 26.05.2017, 13:49 (vor 3271 Tagen) @ musicus

...für "Fahrten vor Beginn" bzw. "nach Ablauf der Geltungsdauer" der jeweiligen Tickets. Das ist auch unbestritten. Die (unnötige) Diskussion entzündet sich jedoch an etwaigen Verspätungsfällen, bei denen planmäßig außerhalb des Geltungszeitraums verkehrende Verbindungen nun hypothetisch zur Gänze in den Geltungszeitraum des Tickets fallen. Für diese Fälle kann kein durchsetzbares EBE erhoben werden. Wenn das Ticket ab 0X:00 Uhr gilt, darf ich auch ab 0X:00 Uhr jeden(!) Zug (i.d.R. der Produktklasse C) einsteigen. Die Gültigkeit des Tickets richtet sich primär nach der Uhrzeit!

Genau. Bei Zustieg um 8:59 ist - auch bei Verspätung - ein Fahrschein bis zum ersten planmäßig nach 9 Uhr erreichten Haltebahnhof erforderlich (das kann weit sein, bei z.B. +60). Bei Zustieg um 9:00 gilt der Fahrschein.

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Weg mit dem 4744!

Kulanz! Kulanz! Die Bahn sei gepriesen!

musicus, Freitag, 26.05.2017, 14:11 (vor 3271 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von musicus, Freitag, 26.05.2017, 14:14

Genau. Bei Zustieg um 8:59 ist - auch bei Verspätung - ein Fahrschein bis zum ersten planmäßig nach 9 Uhr erreichten Haltebahnhof erforderlich (das kann weit sein, bei z.B. +60).

Wie kommst du denn auf den Trichter?
Der Fahrschein ist (auch) in diesem Fall bis zum ersten Halt nach 9 Uhr zu lösen.

Der Absatz in den BB lautet:

"Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer [...] sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird."

und eben *nicht* folgendermaßen:

"Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer [...] sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten Haltebahnhof, der fahrplanmäßig innerhalb der Geltungsdauer erreicht würde."

Die Regelung zielt sehr offensichtlich auf den tatsächlichen ersten Haltebahnhof nach 9 Uhr ab. "Fahrplanmäßig" ist hier nur eingefügt, um außerplanmäßige, zusätzliche Halte auszunehmen.
(Ob das aber so oft vorkommt...? Man könnte verständlicher formulieren.)

Zeitbegrenzte Gültigkeit bei Verspätungen

sflori, Freitag, 26.05.2017, 14:37 (vor 3271 Tagen) @ musicus

Die Regelung zielt sehr offensichtlich auf den tatsächlichen ersten Haltebahnhof nach 9 Uhr ab.

Hallo allerseits,

natürlich ist die Diskussion hier ein bisschen theoretisch, aber ich teile die Meinung vom Herrn Musicus und möchte ergänzend die Frage in den Raum werfen, ob es einem Kunden (ich gehe jetzt nicht vom ICE-Treff-Profi aus) überhaupt zuzumuten ist, zu erkennen, dass er einen Zug, der aufgrund von Verspätungen nach 9 Uhr abfährt, nicht mit einem Ticket nutzen darf, dass ab 9 Uhr gültig ist.

Ich halte das für nicht durchsetzbar.


Bye. Flo.

Kein(e) Pseudozugbindung/-ausschluss! Gültig ab 9 Uhr!

musicus, Freitag, 26.05.2017, 14:42 (vor 3271 Tagen) @ sflori
bearbeitet von musicus, Freitag, 26.05.2017, 14:42

und möchte ergänzend die Frage in den Raum werfen, ob es einem Kunden (ich gehe jetzt nicht vom ICE-Treff-Profi aus) überhaupt zuzumuten ist, zu erkennen, dass er einen Zug, der aufgrund von Verspätungen nach 9 Uhr abfährt, nicht mit einem Ticket nutzen darf, dass ab 9 Uhr gültig ist.

a) ist es ihm nicht zuzumuten, zumal der Wortlaut auf dem Ticket dieser Auffassung widerspräche.
b) würden dem Kunden mehrere, gleichzeitig für dieselbe Strecke gültige Tickets verkauft. Das wäre grotesk und vollends widersinnig.

Ich halte das für nicht durchsetzbar.

Mein Reden.

Kein(e) Pseudozugbindung/-ausschluss! Gültig ab 9 Uhr!

sflori, Freitag, 26.05.2017, 14:46 (vor 3271 Tagen) @ musicus

Mein Reden.

Na denn Glückwunsch zum 2000. Beitrag. ;)


Bye. Flo.

"Aufgrund von Bauarbeiten heute 10 Min frueher um 8:55h"

br752, Freitag, 26.05.2017, 15:00 (vor 3271 Tagen) @ Chikorita

Also muss man höllisch aufpassen, dass man tatsächlich z.B. in den pünktlichen Zug um 9:59 steigt, und nicht in den verspäteten Zug von 8:59, der mit +60 am gleichen Bahnsteig gegenüber steht? :)

Jaja, kann ja durchaus vorkommen.

Aber ich setze mal eine nicht ganz ernst gemeinte Frage drauf:

"Aufgrund von Bauarbeiten faehrt dieser Zug heute 10 Minuten frueher ab." (z.b: 8:55 statt 9:05)
Das Ticket wurde vor x Tagen gekauft, weil der Fahrplan 9:05h ausgegeben hat. Brauche ich eine Zusatzfahrkarte? Und was ist, wenn ich das erst am Bahnsteig erfahre, weil ich zwar ueberpuektlich war, aber es nicht zu einer Zusatzfahrkarte reicht?


BR752

Was ******* ist an "Gültig ab 9 Uhr" so schwer zu verstehen?

musicus, Freitag, 26.05.2017, 15:04 (vor 3271 Tagen) @ br752
bearbeitet von musicus, Freitag, 26.05.2017, 15:08

"Aufgrund von Bauarbeiten faehrt dieser Zug heute 10 Minuten frueher ab." (z.b: 8:55 statt 9:05)

Der Fahrschein gilt ab 9 Uhr. Um 08:55 Uhr gilt er nicht.
Bei jedem FV-SP würde so mancher in diesem Fall sofort zum Serviceschalter rennen und freistempeln lassen - und hier: Vom Saulus zum Paulus? Wer's glaubt....

Warum "Gültig ab 9" so schwer zu verstehen? Darum!

br752, Freitag, 26.05.2017, 15:15 (vor 3271 Tagen) @ musicus

Kann ich dir sagen:

Wenn ich eine Fahrkarte unter der EINER (bestimmten) Voraussetzung gekauft habe, die jetzt nicht mehr gilt, dann erwarte ich eine Anpassung.


Fahrkarte fuer 18.8.2018 gekauft, aber Strecke ist aber dann gesperrt.
Deine Logik: "Was ist an Zug-/Tagbindung so schwer zu verstehen?"
Meine Logik: Kostenlose Stornierung.

Fahrkarte fuer RE1122 ab 9:02 gekauft. Faehrt aber um 8:55h
Deine Logik: "Was ist "ab 9:00h" so schwer zu verstehen?"
Meine Logik: Aenderung der Voraussetzung, anpassungen der Bedingungen.

Dir nimmt jemand die Vorfahrt auf der Strasse und du bist tot.
Deine Logik: "Was ist an rechts-vor-links so schwer zu verstehen?"
Meine Logik: Es gibt immer mal Dinge die nicht vorkommen sollten, aber man muss gegenseitig Kulant sein. ;-)


BR752

Warum "Gültig ab 9" so schwer zu verstehen? Darum!

musicus, Freitag, 26.05.2017, 15:25 (vor 3271 Tagen) @ br752
bearbeitet von musicus, Freitag, 26.05.2017, 15:28

Meine Logik: Es gibt immer mal Dinge die nicht vorkommen sollten, aber man muss gegenseitig Kulant sein. ;-)

Muss man nicht - man kann kulant sein. Das ist der springende Punkt!
Und diese Kulanz ist eben nicht pauschalisierbar, sondern eine individuell abzuwägende Einzelfallentscheidung.

Deine Logik: Es gibt immer mal Dinge die nicht vorkommen sollten - und für die und jede ihrer nur irgendwie denkbaren Eventualitäten müssen wir hier und jetzt erschöpfend bis in alle Details eine Kulanzlösung herbeireden und zusammenkonstruieren, die br752 passt.

Mein Tipp: Buche ein Länderticket auf einer baustellenverdächtigen Strecke 6 Monate im Voraus, hoffe auf den Extremfall und bestehe bei einem EVU deiner Wahl auf Kulanz - dann hätten wir immerhin einen *belastbaren* Erfahrungsbericht hier im Forum.

Warum "Gültig ab 9" so schwer zu verstehen? Darum!

Giovanni, Freitag, 26.05.2017, 15:53 (vor 3271 Tagen) @ musicus

Meine Logik: Es gibt immer mal Dinge die nicht vorkommen sollten, aber man muss gegenseitig Kulant sein. ;-)

Muss man nicht - man kann kulant sein. Das ist der springende Punkt!
Und diese Kulanz ist eben nicht pauschalisierbar, sondern eine individuell abzuwägende Einzelfallentscheidung.

Was das EVU muss, regelt die Fahrgastrechteverordnung.
Maßgeblich ist der Fahrplan, wie er zum Zeitpunkt des Ticketkaufs hinterlegt war - Änderungen gegenüber diesem Stand sind im Sinne der Fahrgastrechteverordnung wie Verspätungen zu betrachten.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Warum "Gültig ab 9" so schwer zu verstehen? Darum!

musicus, Freitag, 26.05.2017, 16:01 (vor 3271 Tagen) @ Giovanni

Was das EVU muss, regelt die Fahrgastrechteverordnung.

Richtig. Was es darüber hinaus noch *kann*, ist eben eine Frage besagter Kulanz, das liegt schon in deren Namen.

Maßgeblich ist der Fahrplan, wie er zum Zeitpunkt des Ticketkaufs hinterlegt war - Änderungen gegenüber diesem Stand sind im Sinne der Fahrgastrechteverordnung wie Verspätungen zu betrachten.

Und wie werden Verspätungen bei "erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt" behandelt??

Warum "Gültig ab 9" so schwer zu verstehen? Darum!

611 040, Erfurt, Freitag, 26.05.2017, 17:13 (vor 3271 Tagen) @ musicus

Bei Ländertickets gibt es keine Erstattung, Stornierung, Entschädigung, etc.

Ich kaufe deshalb auch nur Sparpreise vorher. Alle Normalpreise (Ländertickets, Flexpreise etc.) immer am Automaten am Abfahrtsbahnhof. Der Preis ist immer der gleiche und sollte etwas dazwischen kommen warum ich doch nicht fahre hab ich kein Geld herausgeworfen sondern kaufe mein Ticket erst dann wenn ich wirklich fahre.

Außerdem könnten ja sonst (wenn es Entschädigungen gäbe) bestimmte Leute u. A. aus Schwerin ;) ja nur im ganzen Bundesland zu suchen und irgendwo immer eine Abweichung vom damaligen Fahrplan feststellen. Dann behaupten sie sie hätten vor mit genau diesem Zug aus dieser Strecke zu fahren. Und schon gibts Erstattung...
Nee das geht nicht.

Gruß 611 040
der vor kurzem erstaunt festgestellt hat dass sich ein BW-Ticket schon für Freiburg - Donaueschingen und zurück lohnt.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Warum "Gültig ab 9" so schwer zu verstehen? Darum!

br752, Freitag, 26.05.2017, 17:54 (vor 3271 Tagen) @ musicus

Deine Logik: Es gibt immer mal Dinge die nicht vorkommen sollten - und für die und jede ihrer nur irgendwie denkbaren Eventualitäten müssen wir hier und jetzt erschöpfend bis in alle Details eine Kulanzlösung herbeireden und zusammenkonstruieren, die br752 passt.

Du willst einen wirklich nicht verstehen. :-)
Es gibt Dinge die einfach passend gemacht werden ohne das es eine Anleitung dafuer gibt. Ich bin der Letzte der dafuer eine Regelung haben will. Du scheinst meinen voherigen Beitrag nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit gelesen zu haben. ;-)


BR752

Rückgabe, Umtausch und Erstattung Länderticket möglich: FGR

Henrik, Freitag, 26.05.2017, 19:39 (vor 3271 Tagen) @ 611 040

sind im Sinne der Fahrgastrechteverordnung wie Verspätungen zu betrachten.

Und wie werden Verspätungen bei "erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt" behandelt??

Bei Ländertickets gibt es keine Erstattung, Stornierung, Entschädigung, etc.

grundsätzlich nicht, jedoch im FGR-Fall selbstverständlich,

Rückgabe, Umtausch und Erstattung Ihres Tickets sind leider nur auf Grund fahrgastrechtlicher Verpflichtungen möglich.

https://www.bahn.de/p/view/angebot/regio/laender_tickets.shtml

Ich kaufe deshalb auch nur Sparpreise vorher. Alle Normalpreise (Ländertickets, Flexpreise etc.) immer am Automaten am Abfahrtsbahnhof. Der Preis ist immer der gleiche und sollte etwas dazwischen kommen, warum ich doch nicht fahre, hab ich kein Geld herausgeworfen, sondern kaufe mein Ticket erst dann, wenn ich wirklich fahre.

kurz zuvor zuhause zu buchen kann noch den Vorteil des ÖPNV-Tickets haben, insbesondere beim Länderticket und das angenehmere praktischere Format

Normalpreise vs. Länderticket ;)

Außerdem könnten ja sonst (wenn es Entschädigungen gäbe) bestimmte Leute ja nur im ganzen Bundesland zu suchen und irgendwo immer eine Abweichung vom damaligen Fahrplan feststellen. Dann behaupten sie, sie hätten vor, mit genau diesem Zug aus dieser Strecke zu fahren. Und schon gibts Erstattung...
Nee das geht nicht.

das geht.. und sollen sie auch machen.

vgl.
https://community.bahn.de/questions/933630-wochenend-lander-tickets-erstattungen-verspa...

Zeitbegrenzte Gültigkeit bei Verspätungen

Henrik, Freitag, 26.05.2017, 19:55 (vor 3271 Tagen) @ sflori

natürlich ist die Diskussion hier ein bisschen theoretisch, aber ich möchte ergänzend die Frage in den Raum werfen, ob es einem Kunden (ich gehe jetzt nicht vom ICE-Treff-Profi aus) überhaupt zuzumuten ist, zu erkennen, dass er einen Zug, der aufgrund von Verspätungen nach 9 Uhr abfährt, nicht mit einem Ticket nutzen darf, dass ab 9 Uhr gültig ist.

der Punkt is ja genau der, den Du so schön treffend gesetzt hast,
außer den ICE-Treff-Nerds kommt einfach kein normaler Fahrgast mit natürlichem Menschenverstand auf solche verquerte Gedanken, zumindest nicht ernsthaft,
die reguläre 7:..8:.. Uhr Abfahrtszeit steht da ja weiterhin,
auf das "ohh, der hat ja kräftig Verspätung und fährt nun kurz nach 9 ab, dann können wir ja mitfahren" liegt der Zuhörer doch lachend auf dem Bahnsteigboden und soogleich wird noch einer drauf gesetzt, "jaha, die 650 HVZ-Pendler im Zug sind vorhin auf freier Strecke extra alle aus dem Fenster gesprungen und laufen den Rest zu Fuß, alles nur damit wir nun ab Punkt 9 Uhr doch mitfahren können..",
auf sowas muss man echt erstmal kommen..
Verspätung unterhöhlt ja nicht die Hintergründe.

Ich halte das für nicht durchsetzbar.

klar, dafür is die Kulanz ja dann auch da.

Argumentation muß zum Fahrtbeginn und zum -ende passen

Nachtzugfan, Friedberg (Hessen), Samstag, 27.05.2017, 18:27 (vor 3270 Tagen) @ musicus

Ich würde sagen, es zählen die Zeiten, die auf dem Ticket und der Bahnhofsuhr stehen.
"Gültig ab 09:00 Uhr" - Einfacher geht's nun wirklich nicht!

Und passiert beim Gültigkeitsende des Tickets (z.B. um "6:00 Uhr") ?

Beispiel: "Ihr Zug ist leider erheblich verspätet. Wir erreichen die Stadt X nicht um
5:59 Uhr, sondern erst gegen 8 Uhr." Also Nachzahlung ab dem letzten Bahnhof, der tatsächlich vor 6:00 Uhr durchfahren wird?

Es ist (in der Regel - seltene kurzfristige Fahrplanänderungen hin zu einer Verfrühung ausgenommen) fahrgastfreundlich und vom Worlaut her geboten, bei Gültigkeitsbeginn den Wortlaut "9:00 Uhr" auf die reale Zeit zu beziehen, nicht auf die Fahrplanzeit. Aber dieselbe Argumentation wird ersichtlich problematisch beim Gültigkeitsende.

Sinnvoller wäre es vermutlich, bei Gültigkeitsbeginn und -ende einheitlich auf den Fahrplan abzustellen, nicht auf die reale Zeit. Ich erinnere mich, daß es just so früher auch bei den "Gute Abend-Tickets" ab 19:00 Uhr gehandhabt wurde, aber ich finde dazu keinen Beleg.

Argumentation muß zum Fahrtbeginn und zum -ende passen

musicus, Samstag, 27.05.2017, 19:21 (vor 3270 Tagen) @ Nachtzugfan
bearbeitet von musicus, Samstag, 27.05.2017, 19:24

Ich würde sagen, es zählen die Zeiten, die auf dem Ticket und der Bahnhofsuhr stehen.
"Gültig ab 09:00 Uhr" - Einfacher geht's nun wirklich nicht!

Und passiert beim Gültigkeitsende des Tickets (z.B. um "6:00 Uhr") ?

Im Grundsatz dasselbe.

Es ist (in der Regel - seltene kurzfristige Fahrplanänderungen hin zu einer Verfrühung ausgenommen) fahrgastfreundlich und vom Worlaut her geboten, bei Gültigkeitsbeginn den Wortlaut "9:00 Uhr" auf die reale Zeit zu beziehen, nicht auf die Fahrplanzeit. Aber dieselbe Argumentation wird ersichtlich problematisch beim Gültigkeitsende.

Die Gültigkeit in Abhängigkeit von der Uhrzeit zu gestalten ist höchstens so problematisch wie Züge vom Fahrplan abweichen - wenn überhaupt. Chancen und Risiken bei der Nutzung der Tickets sind ja nicht unbekannt.

Sinnvoller wäre es vermutlich, bei Gültigkeitsbeginn und -ende einheitlich auf den Fahrplan abzustellen, nicht auf die reale Zeit.

Warum? Natürlich kann man das so lösen, gar keine Frage. Ich erachte das allerdings nicht als unbedingt sinnvoller - so oder so kann es zu streitbaren Szenarien kommen, derartige Imponderabilien wird man bei Tickets mit eingeschränkten FGR und von der Uhrzeit abhängiger Gültigkeit wohl nie ausschließen können.

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