Der 490 ist reservierungspflichtig. (Fahrkarten und Angebote)

dunni, Montag, 22.05.2017, 15:09 (vor 3270 Tagen) @ markman
bearbeitet von dunni, Montag, 22.05.2017, 15:12

Nach meiner Auffassung der Fahrgastrechte nicht:

Weiterfahrt mit einem anderen Zug
einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Besitzt der Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).

Es steht eben nicht dabei, dass man einen reservierungspflichtigen Zug benutzen darf und die Reservierung dann erstattet bekommt, oder dass man einen reservierungspflichtigen Zug kostenfrei benutzen darf.

Auszug aus den Beförderungsbedingungen:

Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.

Absatz 9.1.1 https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2017/mdb_248493_befoerderungsbedin...


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