Zugbbindung aufgehoben=> EN 490 nehmen? (Fahrkarten und Angebote)
markman, Montag, 22.05.2017, 14:13 (vor 3270 Tagen)
Moin,
falls die Zugbindung aufgehoben ist, dürfte ich morgen früh statt dem ICE 1188 den EN 490 nehmen, um Hamburg pünktlich zu erreichen?
Danke und Gruß,
Markman
PS Thema ist nicht, wann Zugbindung aufgehoben ist oder auch nicht
Der 490 ist reservierungspflichtig.
J-C, In meiner Welt, Montag, 22.05.2017, 14:23 (vor 3270 Tagen) @ markman
Wird also etwas schwierig.
--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Der 490 ist reservierungspflichtig.
markman, Montag, 22.05.2017, 14:37 (vor 3270 Tagen) @ J-C
Wird also etwas schwierig.
weil ich nicht in Züge einsteigen kann, die reservierungspflichtig sind, richtig? Ich dachte, da ich ein "Downgrade" vornehmen würde, könnte man das umgehen. Will nur für den worst case morgen planen, falls der 7:35 ICE ausfällt oder große Verspätung hat,
danke und Gruß,
Markman
Der 490 ist reservierungspflichtig.
Reservierungszettel, KDU, Montag, 22.05.2017, 14:46 (vor 3270 Tagen) @ markman
Wird also etwas schwierig.
weil ich nicht in Züge einsteigen kann, die reservierungspflichtig sind, richtig? Ich dachte, da ich ein "Downgrade" vornehmen würde, könnte man das umgehen. Will nur für den worst case morgen planen, falls der 7:35 ICE ausfällt oder große Verspätung hat,danke und Gruß,
Markman
Doch, mit einer ICE Fahrkarte darfst du da sehr wohl rein, nur solltest du dir vorher am Automaten eine Reservierung holen die ist im Zug nämlich teurer und die Leute von Newrest achten sehr genau darauf.
Grüße Andreas
Der 490 ist reservierungspflichtig.
markman, Montag, 22.05.2017, 15:04 (vor 3270 Tagen) @ Reservierungszettel
Wird also etwas schwierig.
weil ich nicht in Züge einsteigen kann, die reservierungspflichtig sind, richtig? Ich dachte, da ich ein "Downgrade" vornehmen würde, könnte man das umgehen. Will nur für den worst case morgen planen, falls der 7:35 ICE ausfällt oder große Verspätung hat,danke und Gruß,
Markman
Doch, mit einer ICE Fahrkarte darfst du da sehr wohl rein, nur solltest du dir vorher am Automaten eine Reservierung holen die ist im Zug nämlich teurer und die Leute von Newrest achten sehr genau darauf.Grüße Andreas
danke, ich bekomme also nur wegen der fehlenden Reservierung "Ärger". Das würde sich ja dann ggf. ausgleichen lassen, wenn ich die Fahrgastrechte in Anspruch nehmen könnte.
Gruß,
Marman
Der 490 ist reservierungspflichtig.
dunni, Montag, 22.05.2017, 15:09 (vor 3270 Tagen) @ markman
bearbeitet von dunni, Montag, 22.05.2017, 15:12
Nach meiner Auffassung der Fahrgastrechte nicht:
Weiterfahrt mit einem anderen Zug
einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Besitzt der Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).
Es steht eben nicht dabei, dass man einen reservierungspflichtigen Zug benutzen darf und die Reservierung dann erstattet bekommt, oder dass man einen reservierungspflichtigen Zug kostenfrei benutzen darf.
Auszug aus den Beförderungsbedingungen:
Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.
Absatz 9.1.1 https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2017/mdb_248493_befoerderungsbedin...
Der 490 ist reservierungspflichtig.
markman, Montag, 22.05.2017, 16:08 (vor 3270 Tagen) @ dunni
Nach meiner Auffassung der Fahrgastrechte nicht:
ich meinte auch, dass ich dann ein Nullsummenspiel hätte. Die Kosten der Reservierung (bekomme ich nicht wieder, ja), werden durch den nicht nutzbaren ICE ggf. ausgeglichen. Im ICE würde auch eine Reservierung wegfallen.
Danke!
Gruß,
Markman
Der 490 ist reservierungspflichtig.
mmandl, Montag, 22.05.2017, 18:09 (vor 3270 Tagen) @ J-C
Wird also etwas schwierig.
Das ist der VO 1371/2007 aber relativ egal. Wenn eibe Verspätung größer als 60 Minuten am Zielort prognostiziert ist, kannst du einfach einsteigen.
Der 490 ist reservierungspflichtig.
musicus, Montag, 22.05.2017, 18:28 (vor 3270 Tagen) @ mmandl
Wird also etwas schwierig.
Das ist der VO 1371/2007 aber relativ egal. Wenn eibe Verspätung größer als 60 Minuten am Zielort prognostiziert ist, kannst du einfach einsteigen.
Das ist für den Ausgangspost aber relativ egal. Dort ist von aufgehobener Zugbindung die Rede, nicht von Verspätung.
Regelung bei +60 gemäß VO 1371/2007
JanZ, HB, Montag, 22.05.2017, 18:38 (vor 3270 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von JanZ, Montag, 22.05.2017, 18:39
Wird also etwas schwierig.
Das ist der VO 1371/2007 aber relativ egal. Wenn eibe Verspätung größer als 60 Minuten am Zielort prognostiziert ist, kannst du einfach einsteigen.
Ernstgemeinte Frage: Wo in der VO steht das? Ich habe nur gefunden, dass in Art. 16 die Rede von der "Weiterreise unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" ist, das könnte reservierungspflichtige Züge ausschließen.