Erstattung bei Verspätung bei Sparpreis Europa im NV? (Fahrkarten und Angebote)

Bahnfahrer, Duisburg, Samstag, 13.05.2017, 23:06 (vor 3282 Tagen) @ chriL999

Hallo!

Welche Erstattungsleistungen gelten denn, wenn z.B. nur eine bestimmte Verbindung nur im Nahverkehr-Nachlauf (nämlich die, die ich aktuell nutzen möchte) über 1 Stunde verspätet ist?

Ich vermute es gibt hier keine Erstattungsleistungen, da es sich z.B. nicht genau um die "gebuchte" Verbindung gemäß der Reiseverbindung auf dem Online-Ticket handelt, sondern eben um eine frühere oder spätere, so dass die Bahn immer sagen kann, dass ich noch später fahren kann oder eben hätte früher fahren müssen.

Wenn ein vom Zugbeleiter bestatigtes Fahrgastrechteformular vorliegt, sehe ich kein Problem, eine Erstattung gemäß der Fahrgastrechte zu erhalten. Da Du ja im Nahverkehr keine Zugbindung hast, kannst du jeden Zug nutzen. Und wenn der Verspätung hat, bekommst du die Erstattung.
Wenn man deiner angenommenen Logik folgen würde, würde ja auch kein Fahrgast mit Flexpreis eine Erstattung aus den Fahrgastrechten bekommen, da er ja auch immer einen anderen Zug hätte nehmen können.


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