Erstattung bei Verspätung bei Sparpreis Europa im NV? (Fahrkarten und Angebote)

chriL999, Samstag, 13.05.2017, 21:48 (vor 3279 Tagen)

Ich nutze seit wenigen Wochen den Sparpreis Europa. Da mein Vor- oder Nachlauf im Nahverkehr (NV) in Deutschland recht lang ist und hierfür keine Zugbindung besteht, eine generelle Frage zur Erstattung bei Verspätungen:

Welche Erstattungsleistungen gelten denn, wenn z.B. nur eine bestimmte Verbindung nur im Nahverkehr-Nachlauf (nämlich die, die ich aktuell nutzen möchte) über 1 Stunde verspätet ist?

Ich vermute es gibt hier keine Erstattungsleistungen, da es sich z.B. nicht genau um die "gebuchte" Verbindung gemäß der Reiseverbindung auf dem Online-Ticket handelt, sondern eben um eine frühere oder spätere, so dass die Bahn immer sagen kann, dass ich noch später fahren kann oder eben hätte früher fahren müssen.

Ich hoffe, meine Frage ist verständlich und "Tricks" sind auch nicht beabsichtigt.

Da es nicht deine erste dubiose Anfrage ist...

Matze86, München, Samstag, 13.05.2017, 21:52 (vor 3279 Tagen) @ chriL999

... muss man bei dir vom Schlimmsten ausgehen...

Genau, und immer samstags.

chriL999, Samstag, 13.05.2017, 21:56 (vor 3279 Tagen) @ Matze86

Bin bisher weder verwarnt noch gesperrt worden. So schlimm kann es also auch nicht sein.

Erstattung bei Verspätung bei Sparpreis Europa im NV?

Bahnfahrer, Duisburg, Samstag, 13.05.2017, 23:06 (vor 3279 Tagen) @ chriL999

Hallo!

Welche Erstattungsleistungen gelten denn, wenn z.B. nur eine bestimmte Verbindung nur im Nahverkehr-Nachlauf (nämlich die, die ich aktuell nutzen möchte) über 1 Stunde verspätet ist?

Ich vermute es gibt hier keine Erstattungsleistungen, da es sich z.B. nicht genau um die "gebuchte" Verbindung gemäß der Reiseverbindung auf dem Online-Ticket handelt, sondern eben um eine frühere oder spätere, so dass die Bahn immer sagen kann, dass ich noch später fahren kann oder eben hätte früher fahren müssen.

Wenn ein vom Zugbeleiter bestatigtes Fahrgastrechteformular vorliegt, sehe ich kein Problem, eine Erstattung gemäß der Fahrgastrechte zu erhalten. Da Du ja im Nahverkehr keine Zugbindung hast, kannst du jeden Zug nutzen. Und wenn der Verspätung hat, bekommst du die Erstattung.
Wenn man deiner angenommenen Logik folgen würde, würde ja auch kein Fahrgast mit Flexpreis eine Erstattung aus den Fahrgastrechten bekommen, da er ja auch immer einen anderen Zug hätte nehmen können.

Erstattung bei Verspätung bei Sparpreis Europa im NV?

chriL999, Samstag, 13.05.2017, 23:12 (vor 3279 Tagen) @ Bahnfahrer

Sparpreis dürfte günstiger sein als ein Flexpreis. Ob hier die gleichen Rechte gelten?

Und ein Verspätungsformular (das ich nie dabei habe) würde ich beim Zugbegleiter auch nicht einfordern und bestätigen lassen, da sich in meinem Falle die Verspätung nur durch einen verpassten Anschluss ergibt und sehr selten im genutzten Zug. Und Reisecenter haben zur genutzten Zeit kaum geöffnet.

Hm, wird schwierig werden.

Erstattung bei Verspätung bei Sparpreis Europa im NV?

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 13.05.2017, 23:51 (vor 3279 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Reservierungszettel, Samstag, 13.05.2017, 23:51

Sparpreis dürfte günstiger sein als ein Flexpreis. Ob hier die gleichen Rechte gelten?

Und ein Verspätungsformular (das ich nie dabei habe) würde ich beim Zugbegleiter auch nicht einfordern und bestätigen lassen, da sich in meinem Falle die Verspätung nur durch einen verpassten Anschluss ergibt und sehr selten im genutzten Zug. Und Reisecenter haben zur genutzten Zeit kaum geöffnet.

Hm, wird schwierig werden.

Warum soll das schwierig werden - wie erwähnt gibst du an wie du fahren wolltest, daneben wie du fahren "musstest" wenn du am Zielort mehr als +60 hast bekommst du bestimmt was zurück...

Glaubhaftmachung durch Selfie o.ä.

Thomas, Sonntag, 14.05.2017, 08:11 (vor 3279 Tagen) @ chriL999

Sparpreis dürfte günstiger sein als ein Flexpreis. Ob hier die gleichen Rechte gelten?

Und ein Verspätungsformular (das ich nie dabei habe) würde ich beim Zugbegleiter auch nicht einfordern und bestätigen lassen, da sich in meinem Falle die Verspätung nur durch einen verpassten Anschluss ergibt und sehr selten im genutzten Zug. Und Reisecenter haben zur genutzten Zeit kaum geöffnet.

Ein Zugbegleiter hat das regelmäßig dabei. Natürlich kann es nun gut sein, dass es gar kein Zugbegleiter gibt, weil du im Nahverkehr unterwegs bist. Dann einfach so an das SC FGR senden, in der Regel sollte das klappen.

Ich verweise dich auf die Empfehlung des Eisenbahnbundesamtes, ein Glaubhaftmachungs-Selfie zu machen, z. B. vor einer Abfahrtstafel. Alternativ kannst du auch am Automaten einen Fahrplanausdruck erstellen lassen (unten steht die Standortnummer und die Zeit). Damit kannst du glaubhaft machen, mit dem Zug gefahren zu sein.

Danke.

chriL999, Sonntag, 14.05.2017, 10:51 (vor 3279 Tagen) @ Thomas

Das mit dem Automatenausdruck ist tatsächlich eine gute Idee. Die gibt es ja an jedem Ein- und Ausstieg. Ev. auch noch ein Screenshot des Smartphones mit der/den verspäteten Verbindungen aus dem Zug heraus.

Glaubhaftmachung durch Selfie o.ä.

martarosenberg, Sonntag, 14.05.2017, 15:38 (vor 3278 Tagen) @ Thomas

Ich verweise dich auf die Empfehlung des Eisenbahnbundesamtes, ein Glaubhaftmachungs-Selfie zu machen, z. B. vor einer Abfahrtstafel. Alternativ kannst du auch am Automaten einen Fahrplanausdruck erstellen lassen (unten steht die Standortnummer und die Zeit). Damit kannst du glaubhaft machen, mit dem Zug gefahren zu sein.

Wo empfiehlt das EBA das?

Das mit dem Automatenausdruck gefällt mir. Ein Foto von mir würde ich aber nicht einreichen, da Foto + Name -> Fütterung der Bilderkennungsalgorithmen. Widerspricht meinen Grundsätzen zum Schutze meiner Daten. Nur Foto von Abfahrtstafel ohne mich selber, aber mit Fahrkarte, auch gut.

Glaubhaftmachung durch Selfie o.ä.

Thomas, Montag, 15.05.2017, 09:14 (vor 3278 Tagen) @ martarosenberg

Quelle: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bahn/Tipps/tipps_node.html

"Machen Sie – falls erforderlich – Beweisfotos. Diese sollten Sie selbst zeigen und Ihre Absicht belegen, den pünktlichen Zug zu benutzen. Geeignet sind Fotos von Ihnen vor der Anzeigetafel in der Bahnhofshalle oder auf dem Bahnsteig."

Glaubhaftmachung durch Selfie o.ä.

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 15.05.2017, 09:36 (vor 3278 Tagen) @ martarosenberg

Das mit dem Automatenausdruck gefällt mir. Ein Foto von mir würde ich aber nicht einreichen, da Foto + Name -> Fütterung der Bilderkennungsalgorithmen. Widerspricht meinen Grundsätzen zum Schutze meiner Daten. Nur Foto von Abfahrtstafel ohne mich selber, aber mit Fahrkarte, auch gut.

Sehe ich ganz genau so. Ich hielt die Selfie-Empfehlung schon für einen Scherz, bis der Link hier gepostet wurde. Abgesehen davon, daß ich es sowieso hasse, fotografiert zu werden (alls 10 Jahre mal fürs Paßbild muß da reichen), sehe ich es aus Datenschutzgründen auch kritisch.

Unfotogene Grüße,
der Colaholiker

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