¿Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Teilabschnitt bei SP EU? (Fahrkarten und Angebote)

Kein Bier in Wagen 11, Donnerstag, 23.03.2017, 10:58 (vor 3335 Tagen)

Moin und Hallo,

kann man die Nutella-Freifahrt auch in Verbindung mit einem Sparpreis Europa auf dem deutschen Abschnitt einsetzen?

Schonmal Danke im Voraus!

¿Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Teilabschnitt bei SP EU?

br752, Donnerstag, 23.03.2017, 11:18 (vor 3335 Tagen) @ Kein Bier in Wagen 11

Deine Usereinstellungen sind ungluecklich.

BR752

Geändert!

Kein Bier in Wagen 11, Donnerstag, 23.03.2017, 11:20 (vor 3335 Tagen) @ br752
bearbeitet von Kein Bier in Wagen 11, Donnerstag, 23.03.2017, 11:23

Ich hoffe sie sind jetzt besser?! ;)

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU - ja

Henrik, Donnerstag, 23.03.2017, 11:18 (vor 3335 Tagen) @ Kein Bier in Wagen 11

- kein Text -

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU - thx

Kein Bier in Wagen 11, Donnerstag, 23.03.2017, 11:20 (vor 3335 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Kein Bier in Wagen 11, Donnerstag, 23.03.2017, 11:22

- kein Text -

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU-NEIN

Tino, Donnerstag, 23.03.2017, 11:33 (vor 3335 Tagen) @ Kein Bier in Wagen 11
bearbeitet von Tino, Donnerstag, 23.03.2017, 11:35

nein es geht nicht. Denn Start- und Zielbahnhof müssen analog der Hauptfahrkarte eingetragen werden und da wäre einer der Bahnhöfe im Ausland was das Ticket somit ungültig machen würde. Es wurde auch in den Angebotsbedingungen eindeutig auf einen Flex- oder Sparpreis hingewiesen und kein Sparpreis-Europa.

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

Henrik, Donnerstag, 23.03.2017, 11:45 (vor 3335 Tagen) @ Tino

nein es geht nicht.

faktisch geht es.

Denn Start- und Zielbahnhof müssen analog der Hauptfahrkarte eingetragen werden und da wäre einer der Bahnhöfe im Ausland was das Ticket somit ungültig machen würde. Es wurde auch in den Angebotsbedingungen eindeutig auf einen Flex- oder Sparpreis hingewiesen und kein Sparpreis-Europa.

ja, das sagt die Theorie und klingt plausibel, hat ja auch seine ureigenen Hintergründe,
in der Praxis geht es eben doch,

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

Kein Bier in Wagen 11, Donnerstag, 23.03.2017, 12:02 (vor 3335 Tagen) @ Henrik

ja, das sagt die Theorie und klingt plausibel, hat ja auch seine ureigenen Hintergründe,
in der Praxis geht es eben doch,

Wenn das vom Goodwill oder vom Unwissen des Zugpersonals abhängt, ist das aber doch ein gewisses Risiko...

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

Tino, Donnerstag, 23.03.2017, 12:07 (vor 3335 Tagen) @ Kein Bier in Wagen 11

ja, das sagt die Theorie und klingt plausibel, hat ja auch seine ureigenen Hintergründe,
in der Praxis geht es eben doch,


Wenn das vom Goodwill oder vom Unwissen des Zugpersonals abhängt, ist das aber doch ein gewisses Risiko...

so sehe ich das auch. Wie groß ist das Geschrei nachher wieder wenn man doch auf einen korrekten Zugbegleiter trifft. Daher bleibe ich bei dem nein. Und ich denke in einem Forum mit einem gewissen Erfahrungs- und Austauschcharakter sollte man nicht fragen "was denn unter Umständen geht" sondern was tariflich konform ist und was nicht. Oder stehen die Befürworter nachher hinter dem Fragensteller und beteiligen sich am neuen Ticket bzw. der ausgestellten eFN?

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 23.03.2017, 12:08 (vor 3335 Tagen) @ Tino

Oder stehen die Befürworter nachher hinter dem Fragensteller und beteiligen sich am neuen Ticket bzw. der ausgestellten eFN?

Ich würde mich sogar freiwillig bereit erklären, ein dazu passendes EBE auszuschreiben ;-)

--
Weg mit dem 4744!

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

Kein Bier in Wagen 11, Donnerstag, 23.03.2017, 13:26 (vor 3335 Tagen) @ JeDi

Ich würde mich sogar freiwillig bereit erklären, ein dazu passendes EBE auszuschreiben ;-)

So lange das EBE nur auf dem Papier existiert aber nicht vollstreckt wird, gerne!

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

musicus, Donnerstag, 23.03.2017, 12:10 (vor 3335 Tagen) @ Kein Bier in Wagen 11

Wenn das vom Goodwill oder vom Unwissen des Zugpersonals abhängt, ist das aber doch ein gewisses Risiko...

...wie alles, was die BB nicht erlauben. Du hast die Wahl.

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

tose25, Donnerstag, 23.03.2017, 12:43 (vor 3335 Tagen) @ musicus

Irgendwo in der offiziellen Bahn Servicecommunity wurde die Frage bereits mindestens ein Mal gestellt und die Antwort der Bahn war, dass die Mitfahrerfreifahrt verwendet werden darf. Am besten mal danach suchen, Screenshot machen und den dann ausdrucken.

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

musicus, Donnerstag, 23.03.2017, 13:14 (vor 3335 Tagen) @ tose25

Irgendwo in der offiziellen Bahn Servicecommunity wurde die Frage bereits mindestens ein Mal gestellt und die Antwort der Bahn war, dass die Mitfahrerfreifahrt verwendet werden darf. Am besten mal danach suchen, Screenshot machen und den dann ausdrucken.

Irrelevant.
Man kann keinen Fahrschein nutzen ohne den AGB zuzustimmen. Insofern sind im Zweifelsfall die BB das Maß der Dinge. Falsche Auskünfte kommen bei der DB schon mal vor, ein Screenshot macht von den BB nicht gedeckte Verfahrensweisen noch lange nicht legal.

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

Kein Bier in Wagen 11, Donnerstag, 23.03.2017, 13:25 (vor 3335 Tagen) @ musicus

Es ist im Falle einer Fahrpreisnacherhebung aber trotzdem ganz hilfreich - was nicht heißt, dass ich auf derartigen Ärger Lust habe oder gegen die BB verstoßen möchte ;)

Dennoch ist es kundenfeindlich

musicus, Donnerstag, 23.03.2017, 13:48 (vor 3335 Tagen) @ Kein Bier in Wagen 11

...dass wieder einmal Diskrepanzen zwischen BB, Internetpublikation und praktischer Handhabung entstanden sind.

Aus meinen Erfahrungen mit der DB habe ich eben gelernt mich an die BB zu halten und alles - wirklich alles - andere in Zweifel zu ziehen, insbesondere dann, wenn es nicht mit den BB kongruent ist.

Damit ist es kundenfreundlich

Henrik, Donnerstag, 23.03.2017, 13:59 (vor 3335 Tagen) @ musicus

...dass wieder einmal Diskrepanzen zwischen BB, Internetpublikation und praktischer Handhabung entstanden sind.

solange es zum Vorteil des Kunden ist, ist es sehr kundenfreundlich.
die BB liest sich eh keiner bis ins letzte Detail durch, kann eh nich verlangt werden, geschweige denn, dass man sie auch noch versteht - wobei es hier ja noch gar nich mal um BB ging.

Aus meinen Erfahrungen mit der DB habe ich eben gelernt mich an die BB zu halten und alles - wirklich alles - andere in Zweifel zu ziehen, insbesondere dann, wenn es nicht mit den BB kongruent ist.

jeder so wie er es für sich persönlich für richtig hält.

Im verkehrsrosaroten Paralleluniversum vielleicht

musicus, Donnerstag, 23.03.2017, 15:07 (vor 3335 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 23.03.2017, 15:07

solange es zum Vorteil des Kunden ist, ist es sehr kundenfreundlich.

Wenn sich die DB - mit gutem Recht - auf die BB beruft, ist der Kunde, dem man hier BB-widrige Ratschläge als kundenfreundlich verkaufen will, der Dumme. Aber gut zu wissen, dass du darüber entscheidest, wie die BB anzuwenden sind und wann und wo man sich BB-widrig verhalten darf; da haben die Foristen hier ja einen kompetenten Ansprechpartner gefunden.

die BB liest sich eh keiner bis ins letzte Detail durch

Kann dann halt auch mal Pech sein. Bei mir hat sich die DB schon auf ihre BB berufen, obwohl im Netz wochenlang auf offizieller DB-Website Gegenteiliges publiziert wurde.

wobei es hier ja noch gar nich mal um BB ging.

Doch. Aber du wirst mir sicherlich gleich in einem ganzen Halbsatz einen Einwand stenographieren, aus dem erkenntlich wird, dass die Mitfahrerbedingungen von keinerlei BB unterliegen.

Im dunklen paranoiden Paralleluniversum kaum..

Henrik, Donnerstag, 23.03.2017, 15:40 (vor 3335 Tagen) @ musicus

solange es zum Vorteil des Kunden ist, ist es sehr kundenfreundlich.

Wenn sich die DB - mit gutem Recht - auf die BB beruft, ist der Kunde, dem man hier BB-widrige Ratschläge als kundenfreundlich verkaufen will, der Dumme.

Der Kunde beruft sich hier ganz klar direkt auf die DB und wird daher ganz sicher nicht der Dumme sein.

die BB liest sich eh keiner bis ins letzte Detail durch

Kann dann halt auch mal Pech sein.

im Zweifel eben nicht.

wobei es hier ja noch gar nich mal um BB ging.

Doch.

was hier rauszitiert wurde, worauf man sich bezogen hatte, dafür muss man nicht extra in die BB schauen,
um die BB ging es hier nun vorne & hinten nicht mal.

Erfahrungen widerlegen deine Phantasie zur Gänze

musicus, Donnerstag, 23.03.2017, 15:42 (vor 3335 Tagen) @ Henrik

- kein Text -

"nur für die kundenfreundliche Auslegung plädieren"

Henrik, Donnerstag, 23.03.2017, 16:17 (vor 3335 Tagen) @ musicus

"Unter den gegebenen Bedingungen kann ich eigentlich nur für die kundenfreundliche Auslegung plädieren."

aus:

Und wo steht da jetzt was von nutella? (*)
musicus, MH/EPD/NZA/XAWIE, Freitag, 06. Januar 2017, 16:16
http://www.ice-treff.de/index.php?id=461276

(*) ja wo denn nun in den BB?

Was möchtest du uns mitteilen?

musicus, Donnerstag, 23.03.2017, 16:43 (vor 3335 Tagen) @ Henrik

Im verlinkten Beitrag geht es darum, dass ein (nicht) von mir zitierter "Quellennachweis" fehlerhaft war.
Dennoch gilt uneingeschränkt 2.4.2 i.V.m. 2.5.1f BB, so dass die hier zitieren Bedingungen qua BB verbindlich werden.
Dass einzelne Nutzer im Internet von Kulanzlösungen in Einzelfällen berichten, tut eigentlich nichts zur Sache.

Was möchtest du ändern?

Henrik, Donnerstag, 23.03.2017, 16:53 (vor 3335 Tagen) @ musicus

Im verlinkten Beitrag geht es darum, dass ein (nicht) von mir zitierter "Quellennachweis" fehlerhaft war.

ach! :P

Und wo steht da jetzt was von nutella? -.-

Dennoch gilt uneingeschränkt 2.4.2 i.V.m. 2.5.1f BB, so dass die hier zitieren Bedingungen qua BB verbindlich werden.

demnach kann man die Ausgangsfrage eben durchaus mit Ja beantworten, wie es die DB wie auch ihre Angestellten öffentlich ja auch tun,
und auch einzelne Nutzer im Internet dafür plädieren.

Dass einzelne Nutzer im Internet von Kulanzlösungen in Einzelfällen berichten, tut eigentlich nichts zur Sache.

wie schnell doch einzelne Nutzer im Internet ihre prinzipiellen Grundhaltungen innerhalb weniger Wochen schlagartig ändern..

bislang ist wohl noch kein einziger gegenteiliger Fall ans Tageslicht gekommen.

Offenbar bist du ausschließlich auf Stunk aus. ><(((º>

musicus, Donnerstag, 23.03.2017, 17:48 (vor 3335 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 23.03.2017, 17:49

Im verlinkten Beitrag geht es darum, dass ein (nicht von mir) zitierter "Quellennachweis" fehlerhaft war.

ach! :P

Sorry - Tippfehler, was die Klammer betrifft.
Zur Sache: Dein Einwand ist und bleibt zum hiesigen Thread peripher.

Und wo steht da jetzt was von nutella? -.-

Du beziehst dich wiederholt auf einen anderen Thread, in dem es nicht um die Kombinierbarkeit von nutella-Mitfahrerfreifahrten mit Auslandsfahrscheinen ging, sondern um die Frage, ob die BB an sich explizite Auskünfte über die Kombinationsfähigkeit der nutella-Mitfahrerfreifahrt mit Sparpreistickets im Inland geben. Inwiefern die BB zur Folge haben, dass auf eine Kombinierbarkeit mit Auslandsfahrscheinen kein Verlass ist, habe ich bereits dargelegt. Ebenfalls bereits verdeutlicht habe ich das Problem, dass sich die Bahn nach Belieben für jeden Einzelfall, durchaus auch abweichende, Entscheidungen hinsichtlich der Kombination mit Auslandsfahrscheinen treffen können. Und dass man deine Empfehlung mindestens relativieren muss, geht aus dem Baum so langsam aber sicher auch unübersehbar hervor.

demnach kann man die Ausgangsfrage eben durchaus mit Ja beantworten

Man kann sie ebenso gut mit Nein beantworten. Schlüssig und unter Berufung auf die zu akzeptierenden BB.

wie es die DB wie auch ihre Angestellten öffentlich ja auch tun

...aber nicht müssen. Jeder DB-Angestellte hat die Freiheit zu sagen: "Nö, nicht mit mir." Und die dafür nötige Rechtssicherheit hat er auch.

und auch einzelne Nutzer im Internet dafür plädieren.

Nein. Es ist bezeichnend, mit welcher Penetranz du einzelne Sätze aus komplett anderen Zusammenhängen reißt und mir damit ans Bein zu pinkeln versuchst - um nichts anderes geht es hier mehr (vielleicht abgesehen von der Absicht, auch anderen Foristinnen und Foristen ans Bein zu pinkeln, indem du ihnen wider besseres Wissen empfiehlst, auf die unbedingte Kombinierbarkeit von nutella-Mitfahrerfreikarten mit Auslandsfahrausweisen zu vertrauen). Vermutlich ist das auch der Grund, weshalb du nur einen Link in den Raum stellst, aber dabei völlig ignorierst, dass:
a) es dort im Inlandsfahrscheine (BB DB) geht, hier um Auslandsfahrscheine (SCIC-NRT).
b) ich mich in meiner dortigen Antwort explizit auf die im Thread bzw. die dort verlinkten Informationen bezog und mir also
c) die auch hier aufgeführten Bedingungen auf der Fahrkarte beim Verfassen des von dir herbeigezogenen Beitrags mehrere Monate später nicht präsent waren, die offenbar nur an die Besitzer der Mitfahrer-Freifahrtgutscheine kommuniziert werden, was ihre Existenz als von den BB in Kraft gesetzte de-facto-BB allerdings belegt.

Insofern räume ich ein, dass - im Nachhinein betrachtet - das damalige Plädoyer voreilig und zu kundenfreundlich war - immerhin habe ich aber auf die "gegebenen Bedingungen" des zitierten Threads eindeutig abgestellt; mit keinem Wort habe ich mich - wie du unterstellst - vorbehaltlos auf die angestrebte Kombinierbarkeit festgelegt. Korrekterweise hätte ich mich gegen eine Kombinationsmöglichkeit von Sparpreis-Aktion mit der nutella-Mitfahrerfreifahrt aussprechen müssen.
Es ist also ganz offensichtlich barer Unfug, dass ich die gestellte Ausgangsfrage jemals bejaht hätte. Es macht dich nicht sympathischer, deine Mitmenschen widerlegbar der Lüge zu bezichtigen.

wie schnell doch einzelne Nutzer im Internet ihre prinzipiellen Grundhaltungen innerhalb weniger Wochen schlagartig ändern.

Äh - wer?
Aber gut, ich fasse es mal als weiteren Versuch auf, argumenta ad hominem unters Volk zu bringen.
.·´¯`·.´¯`·.¸¸.·´¯`·.¸><(((º>

DB nutella Mitfahrerfreifahrt und BahnCard50 Sparpreis

Henrik, Donnerstag, 30.03.2017, 15:21 (vor 3328 Tagen) @ musicus

holla, was für ein Pamphlet..von Frustablassung, Aggressionen, persönlichen Angriffen.. süß ;)

Eitelkeit... eindeutig seine Lieblingssünde. - hahahahaha.

nun gehts aber wahrlich nich um den Esel - der (das) is das unwichtigste.
um den Threadersteller & seinem Anliegen gehts nur,
zunächst wurde er ein wenig verwirrt, verunsichert von den Zweiflern, dort spätestens nach den offiziellen DB Aussagen war ihm dann wohl 100%ig klar, dass er die Nutella-Mitfahrerfreifahrt in Kombination mit dem SP EU so nutzen kann - geht so ja auch deutlich aus den Bedingungen hervor.

in dem es nicht um die Kombinierbarkeit von nutella-Mitfahrerfreifahrten mit Auslandsfahrscheinen ging, sondern um die Frage, ob die BB an sich explizite Auskünfte über die Kombinationsfähigkeit der nutella-Mitfahrerfreifahrt mit Sparpreistickets im Inland geben.

..also genau die selbe Angelegenheit.

Inwiefern die BB zur Folge haben, dass auf eine Kombinierbarkeit mit Auslandsfahrscheinen kein Verlass ist, habe ich bereits dargelegt.

eben, vor 2 Monaten, zum Vorteil des Kunden - mit einer vehementen und doch laienhaften Penetranz, goldig. :D

Ebenfalls bereits verdeutlicht habe ich das Problem, dass sich die Bahn nach Belieben für jeden Einzelfall, durchaus auch abweichende, Entscheidungen hinsichtlich der Kombination mit Auslandsfahrscheinen treffen können.

Nein, es wurde nicht verdeutlicht, nicheinmal versucht,
auch egal, ein Problem besteht da nicht, im Zweifelsfall kann, darf sie es nur zum positiven Nutzen des Kunden hin,
hier eh irrelevant, da keine Abweichung besteht.

Empfehlung mindestens relativieren muss, geht aus dem Baum so langsam aber sicher auch unübersehbar hervor.

ganz im Gegenteil, die mehrfachen Belege hin zur Kombinierbarkeit erfolgten erst im Anschluss,
diese verlinkte Ausgangsempfehlung kann man nun nur erst recht doppelt & dreifach unterstreichen, rein juristisch erst recht.

demnach kann man die Ausgangsfrage eben durchaus mit Ja beantworten

Man kann sie ebenso gut mit Nein beantworten. Schlüssig und unter Berufung auf die zu akzeptierenden BB.

man kann vieles - nur wird kein einziger Richter/EBA/.. hier auch nur ansatzweise in Richtung eines Nein gehen, erst recht bei Berücksichtigung der Bedingungen.

wie es die DB wie auch ihre Angestellten öffentlich ja auch tun

...aber nicht müssen. Jeder DB-Angestellte hat die Freiheit zu sagen: "Nö, nicht mit mir." Und die dafür nötige Rechtssicherheit hat er auch.

mit den entsprechenden Folgen hat der Schaffner selbst dann persönlich zu leben.

die auch hier aufgeführten Bedingungen auf der Fahrkarte

es ging hier nie um die auf der Fahrkarte aufgeführten Bedingungen.


fehlt nur noch, dass hier tatsächlich jemand behaupten will,
die Nutella-Mitfahrerfreifahrt und BahnCard50 Sparpreis seien nicht miteinander kombinierbar, hahaha :D
BahnCard50 Sparpreis ist natürlich auch ein Sparpreis, wie Sparpreis Aktion auch.

Kombinierbarkeit von Nutella-Mitfahrerfreifahrt und BC100 ist natürlich auch gegeben, wie auch Probe BahnCard 100,
das ergibt sich allein aus der Natur der Sache heraus schon.


auch die letzten beiden Punkte, wie auch SP EU, wurden von sämtlichen Schaffnern in sämtlichen ICEs der letzten Tagen bestätigt, geradezu überzeugt euphorisch, ausnahmslos.


morgen letzter Tag - wer braucht noch?

><(((º> q.e.d.

musicus, Donnerstag, 30.03.2017, 16:01 (vor 3328 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 30.03.2017, 16:05

holla, was für ein Pamphlet

Fremdwörter-Duden doch noch gefunden?^^

..von Frustablassung, Aggressionen, persönlichen Angriffen.. süß ;)

Eitelkeit... eindeutig seine Lieblingssünde. - hahahahaha.

Dazu hab' ich leider nichts zu sagen, aber ich finde den Passus so unterhaltsam, dass ich ihn gleich nochmal mitzitiere, der Wirkung wegen - die Tirade steht einfach so apart für sich. Du erlaubst doch?

nun gehts aber wahrlich nich um den Esel - der (das) is das unwichtigste.

Wer oder was nun? Der Esel? Der? Das?

zunächst wurde er ein wenig verwirrt, verunsichert

Stimmt. Ein gewisser "Henrik" hat ihn doch tatsächlich mit falschen Behauptungen in die Irre geführt.

dort spätestens nach den offiziellen DB Aussagen war ihm dann wohl 100%ig klar, dass er die Nutella-Mitfahrerfreifahrt in Kombination mit dem SP EU so nutzen kann - geht so ja auch deutlich aus den Bedingungen hervor.

Geht es nicht.

..also genau die selbe Angelegenheit.

Eben nicht. Eine analoge, eventuell. Selbst "die gleiche" wäre schon zu hoch gegriffen.

eben, vor 2 Monaten, zum Vorteil des Kunden

Nein, hier.

mit einer vehementen und doch laienhaften Penetranz, goldig. :D

...selbst das stimmt nicht. Goldig :D

Nein, es wurde nicht verdeutlicht, nicheinmal versucht

Hmmm, ja... du hast ja nicht unrecht. Lesekompetenz, Fähigkeit zum Mitdenken und Abstraktionsvermögen hätte ich nicht voraussetzen sollen, wenn sie bei dir offenkundig nicht vorhanden zu sein scheinen.

auch egal, ein Problem besteht da nicht, im Zweifelsfall kann, darf sie es nur zum positiven Nutzen des Kunden hin, hier eh irrelevant, da keine Abweichung besteht.

Oh - ein Satz ohne Aussage. Und wenn's eine wäre, wieder mal eine falsche. Na wenigstens, weiß man bei dir, woran man ist.

ganz im Gegenteil, die mehrfachen Belege hin zur Kombinierbarkeit

Welche? Bitte nur aus offizieller DB-Quelle und widerspruchsfrei zu den BB.

erfolgten erst im Anschluss

Nein, nie.

diese verlinkte Ausgangsempfehlung kann man nun nur erst recht doppelt & dreifach unterstreichen, rein juristisch erst recht.

Alle drei Behauptungen dieses Satzes sind falsch.

man kann vieles - nur wird kein einziger Richter/EBA/.. hier auch nur ansatzweise in Richtung eines Nein gehen, erst recht bei Berücksichtigung der Bedingungen.

Oh, ein Hellseher! Du darfst deine Phantasien gerne belegen, wirst es aber auch in diesem Punkt nicht vermögen.

mit den entsprechenden Folgen hat der Schaffner selbst dann persönlich zu leben.

Wie sehen "Folgen" für einen Schaffner aus, der sich an BB und Gültigkeitsangaben auf der Fahrkarte hält?

es ging hier nie um die auf der Fahrkarte aufgeführten Bedingungen.

Jetzt musste ich mich doch echt zusammenreißen, keinen Lachkrampf zu bekommen....
Und noch ein Versuch für dich: Belege, dass die Gültigkeitsangaben auf Fahrausweisen irrelevant sind? Keine? Echt nicht? Schade. Doof, dass Fahrausweise nur an den Tagen, der Wagenklasse, für die Personen (und ggf. die Züge) gelten, die eingetragen sind.

BahnCard50 Sparpreis ist natürlich auch ein Sparpreis, wie Sparpreis Aktion auch.

Ach, die Diskussion von vorne beginnen will Herr Henrik auch gleich - also tatsächlich trolling, q.e.d.

auch die letzten beiden Punkte, wie auch SP EU, wurden von sämtlichen Schaffnern in sämtlichen ICEs der letzten Tagen bestätigt, geradezu überzeugt euphorisch, ausnahmslos.

Spätestens jetzt machst du dich mit deinen Ausführungen lächerlich.

morgen letzter Tag

Endlich!

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

Kein Bier in Wagen 11, Donnerstag, 23.03.2017, 13:21 (vor 3335 Tagen) @ tose25

Das war doch mal ein guter Tipp. Tatsächlich habe ich mit Hilfe von Google die passenden Threads bei der Bahn Community gefunden)

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

Henrik, Donnerstag, 23.03.2017, 12:20 (vor 3335 Tagen) @ Kein Bier in Wagen 11

ja, das sagt die Theorie und klingt plausibel, hat ja auch seine ureigenen Hintergründe,
in der Praxis geht es eben doch,

Wenn das vom Goodwill oder vom Unwissen des Zugpersonals abhängt, ist das aber doch ein gewisses Risiko...

..das sehr streng gegen Null geht.
hatte vorher im Bahnhof nachgefragt, die mir das quasi schon ausfüllen wollten mit Berlin -> Aachen,
in den ICE wars auch gar kein Problem, ganz im Gegenteil. ohne Wissen waren sie nich.. ;)

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

agw, NRW, Donnerstag, 23.03.2017, 14:15 (vor 3335 Tagen) @ Henrik

nein es geht nicht.


faktisch geht es.

Es sind auch schon Fahrgäste ohne Fahrkarte mitgenommen worden.
Faktisch braucht man also gar keine Fahrkarte.

Er kann also die Nutella-Mitfahrerfreifahrt zu hause lassen.

Oder?

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

Henrik, Donnerstag, 23.03.2017, 15:25 (vor 3335 Tagen) @ agw

nein es geht nicht.

faktisch geht es.

Es sind auch schon Fahrgäste ohne Fahrkarte mitgenommen worden.
Faktisch braucht man also gar keine Fahrkarte.

mit Unterschrift, Segen & Stempel sämtlicher #Schaffner, Bahnhofspersonal sowie offizieller DB-Homepage?

..is ja nen Ding.

Nutella-Mitfahrerfreifahrt auf dt. Abschnitt bei SP EU- JAIN

agw, NRW, Donnerstag, 23.03.2017, 15:58 (vor 3335 Tagen) @ Henrik

Sicher. Die Liste zeige ich dir sobald du mir die Unterschriften sämtlicher "Schaffer" gezeigt hast.

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