EVO: 5-Minuten-Regel (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 15.03.2017, 12:14 (vor 3347 Tagen) @ martarosenberg

Das ergibt aber nur Sinn, wenn man mehr als fünf Minuten vor Abfahrt des Zuges da ist, man Ansprich auf Ausgabe eines Fahrausweises hat. Welcher Anspruch ist denn sonst gemeint?

Historisch: Der Anspruch des Fahrdienstleiters/der Aufsicht, 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges den Schalter zuzumachen, um sich dem Zugbetrieb widmen zu können.

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Weg mit dem 4744!


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