Was kann ich bei verspäteter BahnCard-Kündigung tun? (Fahrkarten und Angebote)
Arctocebus, Dienstag, 24.01.2017, 20:28 (vor 3393 Tagen)
bearbeitet von Arctocebus, Dienstag, 24.01.2017, 20:29
Das ist hoffentlich eine nicht zu heikle Frage in einem Bahnforum und da ich selber eigentlich sehr gerne Bahn fahre und der DB gegenüber im Grunde sehr wohlwollend eingestellt bin (korrigiere: den Mitarbeitern, die mir als Fahrgast begegnen) habe ich mich etwas schwer getan mit der Frage.
Nun gut: Ich bin Ende letzten Jahres ins Ausland gezogen. Leider habe ich vergessen, dass die BahnCard 50 ein selbstverlängerndes Abo ist. Nun erhielt ich per E-Mail die Rechnung für die BahnCard 50 ab Ende Februar 2017 bis Februar 2018.
Ich habe dem BahnCard-Service mit Hinweis auf meinen Umzug um eine kulante Regelung (sprich: sofortige Kündigung) gebeten, da ich die BahnCard 50 wegen Wegzug ins Ausland nicht mehr benötige. Leider habe ich nur eine standardisierte E-Mail erhalten, in der mir das verweigert wurde "Eine Kündigung ist nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Gültigkeitsende möglich. Wir bitten dafür um Verständnis. etc. pp." Dieses Verständnis kann ich nicht aufbringen, sondern halte das für absolut kundenunfreundlich, zumal ich nicht mal mehr in Deutschland lebe. Zum Vergleich: Meinen Handy-Vertrag konnte ich genau deswegen vorzeitig kündigen.
Es geht mir nicht darum, mir eine Leistung zu erschleichen oder sonst wie der Bahn zu schaden. Da ich aber null innerdeutsche Verbindungen fahren werde in 2017 und meinen Wohnsitz wie gesagt nicht in Deutschland habe fände ich es unfair jetzt einfach 255 EUR für nichts bezahlen zu müssen.
Bevor ich weitere Schritte unternehme dachte ich an das Forum. Hat vielleicht jemand von euch einen Tipp, wie man den BahnCard-Service umstimmen kann? Danke.
Was kann ich bei verspäteter BahnCard-Kündigung tun?
RhBDirk, Dienstag, 24.01.2017, 20:31 (vor 3393 Tagen) @ Arctocebus
Statt per email würde ich mich direkt bei der DB persönlich per Telefon melden und die Sachlage schildern.
Ansonsten: Dumm gelaufen.
Einer der Akte der Selbstschädigung der Marke "DB"
sfn17, Dienstag, 24.01.2017, 20:48 (vor 3393 Tagen) @ RhBDirk
bearbeitet von sfn17, Dienstag, 24.01.2017, 20:49
Ansonsten: Dumm gelaufen.
In meinem Bekanntenkreis wieder ein "Opfer" des Probe-BC-Abos.
Ich verstehe es nicht, wieso Die Bahn ihre interessierten Kunden derart vergrätzt, dass sie nachher noch weniger Bahn fahren werden aus purer Antipathie.
Ich halte es für groben Unfug, die Probe-BC mit einer Abo-Automatik zu versehen, obwohl der Name "Probe" das gar nicht nahelegt. Ich bin ja direkt dankbar, dass mir nach der PBC100 nicht plötzlich 4 T€ gemopst wurden. Warum hat die PBC 100 denn jetzt keine Abo-Automatik?
Es ist müßig, sich auf AGB, Unterschrift und §§ zurückzuziehen, wenn die Kunden weglaufen. Da sollte der zuständige Bahn-Vorstand schon längst eingegriffen haben. Mein Bekannter ist jetzt jedenfalls ganz weg vom Bahnfenster.
Einer der Akte der Selbstschädigung der Marke "DB"
RhBDirk, Dienstag, 24.01.2017, 21:03 (vor 3393 Tagen) @ sfn17
Ansonsten: Dumm gelaufen.
In meinem Bekanntenkreis wieder ein "Opfer" des Probe-BC-Abos.Ich verstehe es nicht, wieso Die Bahn ihre interessierten Kunden derart vergrätzt, dass sie nachher noch weniger Bahn fahren werden aus purer Antipathie.
Ich halte es für groben Unfug, die Probe-BC mit einer Abo-Automatik zu versehen, obwohl der Name "Probe" das gar nicht nahelegt. Ich bin ja direkt dankbar, dass mir nach der PBC100 nicht plötzlich 4 T€ gemopst wurden. Warum hat die PBC 100 denn jetzt keine Abo-Automatik?
Es ist müßig, sich auf AGB, Unterschrift und §§ zurückzuziehen, wenn die Kunden weglaufen. Da sollte der zuständige Bahn-Vorstand schon längst eingegriffen haben. Mein Bekannter ist jetzt jedenfalls ganz weg vom Bahnfenster.
Hast du ein Zeitschriftenabo?
Wenn du da sechs Wochen (als Beispiel) vorher nicht kündigst, verlängert sich das Abo auch "ungefragt". Du hast es bei Vertragsunterzeichnung bestätigt.
Liesse sich noch mit vielen anderen Abos fortsetzen.
Man muss halt auch ein wenig Buch führen über seine Ausgaben.
Einer der Akte der Selbstschädigung der Marke "DB"
frank_le, Dienstag, 24.01.2017, 21:38 (vor 3392 Tagen) @ RhBDirk
Ich hatte gestern auch eine Rechnung zur Bahncard im eMail Postfach.
Das ich schon vor Monaten gekündigt habe (mit Bestätigung und Vorgangsnummer) konnte dann erst nach 10 Minuten Wartezeit die Hotline bestätigen (Es war alles im System eingegeben).
Es ist schon dreist dann trotzdem noch eine Rechnung rauszuschicken.
Die eMail war auch noch an meine dienstliche eMail Adresse gegangen welche ich nur bei meiner BahnCardBusiness angegeben habe aber nie bei meiner privaten Bahncard.
Saftladen!
Einer der Akte der Selbstschädigung der Marke "DB"
sfn17, Dienstag, 24.01.2017, 21:46 (vor 3392 Tagen) @ RhBDirk
Hast du ein Zeitschriftenabo?
Ich bin kein Jurist, aber solche Vergleichsversuche sind meistens abwegig. Hier sieht das nach einem Vergleich von Äpfeln mit Hühnereiern aus.
Allein schon, dass es sich um 200 Euro (oder 4000 Euro) handeln kann und nicht um 80-100 Euro. So teuer ist kaum eine gewöhnliche (Konsumenten)Zeitschrift im Jahr.
Wenn du da sechs Wochen (als Beispiel) vorher nicht kündigst, verlängert sich das Abo auch "ungefragt". Du hast es bei Vertragsunterzeichnung bestätigt.
Kann man bei Zeitschriften getrost unter "verkehrsüblich" abtun. Bei BahnCards, die nicht einmal zur unmittelbaren Fahrtnutzung berechtigen, sondern lediglich Rabattkarten sind, wohl kaum. Das ist sogar nochmal etwas anderes als Monatskarten im Abo, die man unmittelbar benutzen kann - und die es normalerweise gar nicht als Probe-Abo gibt. Das Wort "Abo" ist sowieso DB-Unfug.
Man muss halt auch ein wenig Buch führen über seine Ausgaben.
Das ist es, was ich mit AGB, §§ etc meine.
Aber die Die Bahn mag ihre Marke halt beschädigen.
Das Ding im Bf Südkreuz ist immer noch nicht fertig. Auch so eine Lachnummer.
Einer der Akte der Selbstschädigung der Marke "DB"
ICE2020, Dienstag, 24.01.2017, 22:00 (vor 3392 Tagen) @ sfn17
Ich bin kein Jurist, aber solche Vergleichsversuche sind meistens abwegig. Hier sieht das nach einem Vergleich von Äpfeln mit Hühnereiern aus.
Es ist eigentlich völlig egal, womit man es vergleicht. Der Punkt ist: Wenn Du eine BahnCard kaufst, wirst Du ganz deutlich darauf hingewiesen – auch bei Probe BahnCards –, dass es ein Abo-Produkt ist. Das kann man gut finden oder nicht, man kann auch deswegen keine BahnCard kaufen (oder man kauft eine und kündigt sofort – geht online binnen Minuten), man kann aber nicht sagen, oh jetzt habe ich die Kündigung verschusselt, es war auch irgendwie blöd, dass das ganze ein Abo war. Nö, das ist man schon selber Schuld, wenn man nicht in der Lage ist, Verträge zur Kenntnis zu nehmen und den Überblick zu behalten, welche Verträge man hat. Zumal hier die Bahn ja keinerlei Versuch unternimmt irgendwie zu verbergen, dass ein Abo verkauft wird. Mir sind auch keine Fälle bekannt, wo man mit BahnCard dann auch noch Heizdecken oder ähnliches erworben hat. Wenn einem so etwas also passiert – was ja sein kann – dann kann man – wie der Fragesteller da ja auch tut – auf Kulanz hoffen, aber dann einfach mal auf die Bahn loszuprügeln – wie Du es tust – dafür gibt's nun wirklich keinen Anlass.
+ 1
Blaschke, Dienstag, 24.01.2017, 22:17 (vor 3392 Tagen) @ ICE2020
Hallo!
Vollste Zustimmung zu Deinem Beitrag!
(Hervorhebung durch mich)
Der Punkt ist: Wenn Du eine BahnCard kaufst, wirst Du ganz deutlich darauf hingewiesen – auch bei Probe BahnCards –, dass es ein Abo-Produkt ist. Das kann man gut finden oder nicht, man kann auch deswegen keine BahnCard kaufen (oder man kauft eine und kündigt sofort – geht online binnen Minuten) (...)
Genau DAS hatte man mir witzigerweise sogar im Reisezentrum damals angeboten, als ich die Sieger-Bahncard kaufte. Sinngemäß: wenn Sie wollen, können wir die hier auch gleich kündigen.
Und ich wurde ausdrücklich mehrfach darauf hingewiesen, dass die in ein Abo übergeht, wenn ich nicht kündige!
Über soviel "Ehrlichkeit" war ich direkt bass erstaunt...
Das Kündigen auf bahn.de ist nun wirklich ein Kinderspiel. Und hat auch sogar anstandslos funktioniert. Sogar bei zwei solcher Probe-Bahncards.
Aber gut, es gibt manche, da wundert man sich nicht, warum sie so gerne über die DB schimpfen... ;-)
Schöne Grüße von
jörg
Einer der Akte der Selbstschädigung der Marke "DB"
BahnCard75, Dienstag, 24.01.2017, 23:03 (vor 3392 Tagen) @ ICE2020
Das man die Verträge lesen Sie soll ist klar. Meiner Meinung nach wäre es trotzdem nett, wenn man die BahnCard gleich ohne Abo bestellen könnte.
Ehrlichgesagt macht das Abo aus Kundensicht keinen Sinn. Ich kündige das Abo grundsätzlich.
Einer der Akte der Selbstschädigung der Marke "DB"
danielausberlin, Mittwoch, 25.01.2017, 07:14 (vor 3392 Tagen) @ BahnCard75
Das man die Verträge lesen Sie soll ist klar. Meiner Meinung nach wäre es trotzdem nett, wenn man die BahnCard gleich ohne Abo bestellen könnte.
Ist z.B. bei der BahnCard Business 25/50/100 immer so: "Keine Kündigung erforderlich: Laufzeit endet automatisch nach einem Jahr"
Warum das nun gerade bei Geschäftskunden anders ist...?
Also: Grundsätzlich immer - mit wenigen Mausklicks online - direkt nach Kauf kündigen. Die DB will's so.
Einer der Akte der Selbstschädigung der Marke "DB"
sfn17, Mittwoch, 25.01.2017, 12:12 (vor 3392 Tagen) @ danielausberlin
Das man die Verträge lesen Sie soll ist klar. Meiner Meinung nach wäre es trotzdem nett, wenn man die BahnCard gleich ohne Abo bestellen könnte.
Sehe ich auch so.
Ist z.B. bei der BahnCard Business 25/50/100 immer so: "Keine Kündigung erforderlich: Laufzeit endet automatisch nach einem Jahr"
Warum das nun gerade bei Geschäftskunden anders ist...?
Man möchte die gute Marke zumindestens in der Geschäftswelt nicht ruinieren. Da sieht man wohl mehr wertes Geld. Bei den Konsumenten ist der hart erarbeitete schlechte Ruf wohl schon egal.
Also: Grundsätzlich immer - mit wenigen Mausklicks online - direkt nach Kauf kündigen. Die DB will's so.
Die verständigeren Beiträge hier in diesem Baum sehen es auch so.
Schon witzig, dass einige andere Schreiber von ihrem Paragraphenpferd einfach nicht runterkommen und sich auf nibelungenhafte Vertragstreue und lateinische Sprüche kaprizieren und sich auch mal etwas abk*tzen konnten.
Der Punkt, auf den ich hinauswill und der im Betreff deutlich steht, wird aber nicht einmal angegriffen.
Bin jetzt hier raus.
Einer der Akte der Selbstschädigung der Marke "DB"
ICE2020, Mittwoch, 25.01.2017, 10:33 (vor 3392 Tagen) @ BahnCard75
Das man die Verträge lesen Sie soll ist klar. Meiner Meinung nach wäre es trotzdem nett, wenn man die BahnCard gleich ohne Abo bestellen könnte.
Ehrlichgesagt macht das Abo aus Kundensicht keinen Sinn. Ich kündige das Abo grundsätzlich.
Ich fände es auch angenehmer, wenn es die Möglichkeit gäbe zu entscheiden, ob man das Abonnement möchte oder nicht. Sicherlich kann man sagen, diese fehlende Wahlmöglichkeit ist kundenunfreundlich.
Das bedeutet aber nicht, dass, wenn man dann trotzdem eine BahnCard kauft (und damit eben ein Abo abschließt), dann die Bahn Schuld ist, wenn man die Kündigung vermasselt.
Zeitschriften-Drückerabo != Staatsbahn-Rabattkarte
agw, NRW, Mittwoch, 25.01.2017, 18:13 (vor 3392 Tagen) @ RhBDirk
Hast du ein Zeitschriftenabo?
Ich würde ein Drückerabo für Zeitschriften nicht mit der Rabattkarte der Staatsbahn vergleichen.
Mal abgesehen davon, dass ich bei einem staatlichen Monopolisten nicht zur Konkurrenz gehen kann, könnte die Bahn ja mal Versuchen, dass ihre Kunden zu Fans werden.
Die Abo-Bedingungen sind daran schuld, dass es immer mehr "Nie wieder DB"-Kunden gibt.
Auf anderer Seite gibt man dann wieder zig Millionen für Werbung und 14-Euro-Tickets aus, um diese zurückzugewinnen.
Zwei Beispiele für Abos, bei denen es auch anders geht:
Ich habe ein "Abo" für "Der Fahrgast". Dort bekomme ich am Jahresanfang auch immer eine Rechnung per Email, kann aber noch kündigen! Dort geht es um 16 Euro.
Ich habe eine Skoda-Anschlussgarantie, die sich ebenfalls um ein Jahr verlängert, wenn man nicht kündigt. Auch da bekomme ich einen Monat vor dem letzten Kündigungszeitpunkt einen Brief. Dort sind es 530 Euro.
Die Bahncards liegen alle dazwischen. Es gibt also überhaupt keinen Grund, warum die Bahn keine Rechnung verschickt, dies aber einen Monat vor dem letztmöglichen Kündigungszeitpunkt tut.
Das einzige, was man mit dem jetztigen Vorgehen erreicht: Man kassiert noch einmal 60-500 Euro ab, verliert dann aber den Kunden für lange Zeit. Toll.
Einer der Akte der Selbstschädigung der Marke "DB"
geko, München, Mittwoch, 25.01.2017, 06:49 (vor 3392 Tagen) @ sfn17
Große Worte für die simple Tatsache, dass jemand in deinem Bekanntenkreis zu faul oder zu gleichgültig durchs Leben läuft. Pacta sunt servanda! Wer geschäftsfähig sein will, muss auch die Verantwortung für sein/ihr Verschlafen von vertraglichen Regelungen übernehmen. Ich schätze das Abo als bequem. Wenn ich es mal nicht mehr benötige, kündige ich es. Die Kündigungsfrist kenne ich oder ich muss sie mir notieren. Dafür gibt es sogar Apps/Tools. Nur, wenn man sich nicht um solche Themen kümmert, wird man sich immer wieder als Opfer der großen Konzerne fühlen. Dabei ist man doch einfach nur selbst unreif für den Geschäftsverkehr.
Was kann ich bei verspäteter BahnCard-Kündigung tun?
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 24.01.2017, 20:53 (vor 3393 Tagen) @ Arctocebus
Es geht mir nicht darum, mir eine Leistung zu erschleichen oder sonst wie der Bahn zu schaden. Da ich aber null innerdeutsche Verbindungen fahren werde in 2017 und meinen Wohnsitz wie gesagt nicht in Deutschland habe fände ich es unfair jetzt einfach 255 EUR für nichts bezahlen zu müssen.
Im Gegensatz zu deinem Internetanschluss kann dir die Bahncard aber auch im Ausland was bringen ;-)
Dumm gelaufen, im Zweifel nochmal nachbohren.
--
Weg mit dem 4744!
Ich würde klassisch 'n Brief schicken.
Blaschke, Dienstag, 24.01.2017, 21:16 (vor 3393 Tagen) @ Arctocebus
Hallo!
Wenn es mich beträfe, würde ich in dem Falle einen Brief, ganz klassisch, an die Deutsche Bahn schicken.
Deutsche Bahn AG
Postdamer Platz 2
10785 Berlin
Darin würde ich das Problem schildern und HÖFLICH um Kulanz bitten. Einfach an die genannte Adresse schicken - das Schreiben landet dann schon irgendwann (*g*) bei einer menschlichen Stelle, die dafür zuständig ist... ;-)
In dem Schreiben würde ich dabei übrigens sämtliche "Anschuldigungen" vermeiden. Wenn ich hier schon wieder Teile der Diskussion lese... - wird bestimmt sehr vielversprechend sein, wenn ich dann auch noch nörgele bei der DB. Denn das eine ist ja mal klar:
DER "FEHLER" LIEGT EINZIG UND AUSSCHLIESSLICH BEI DIR!!!!!!!!!!!!
Das ist nunmal so und bedarf auch keiner weiteren Diskussion.
Es ist im allgemeinen zwar immer sehr schicklich, über den bösen Kapitalismus zu nörgeln, über die bösen Abo-Abzocker und die böse Welt überhaupt - fraglich nur, ob das in einem solchen Falle dann sehr zielführend ist.
Vielleicht schickst Du noch eine Meldebescheinigung oder einen entsprechenden Nachweis des Auswanders mit.
Und dann abwarten, ob sich die DB kulant zeigt oder eben nicht.
Schöne Grüße von
jörg
Guter Rat!
Meinrad aus Kanada, Oakville, Canada, Dienstag, 24.01.2017, 21:29 (vor 3393 Tagen) @ Blaschke
Blaschi, ich hab Dir ja gesagt: Du wirst hier noch gebraucht.
. . . was hiermit bewiesen waere...
+1
heinz11, Dienstag, 24.01.2017, 22:53 (vor 3392 Tagen) @ Blaschke
- kein Text -
1.000 % Zustimmung!
GUM, Mittwoch, 25.01.2017, 09:47 (vor 3392 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 25.01.2017, 09:48
- kein Text -
--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Wäre nett, wenn Du das Brief-Fenster aktivieren würdest
GUM, Mittwoch, 25.01.2017, 09:47 (vor 3392 Tagen) @ Arctocebus
Dann könnte man eine Privat-Nachricht schicken, wenn man mag.
--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Wenig
musicus, Mittwoch, 25.01.2017, 10:02 (vor 3392 Tagen) @ Arctocebus
...außer an die Kulanz der DB appellieren. Dazu, wie schon von den Vorrednern bemerkt, den Umzug ins Ausland und das Erlöschen aller inländischen Wohnsitze bzw. Meldeadressen dem Unternehmen glaubhaft mitteilen und auf den glücklichen Fall einer Entscheidung zu deinen Gunsten hoffen, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht und die DB verfolgt durchaus ökonomische Ziele.
Ich habe mir - nicht nur aus diesem Grund - angewöhnt, ausnahmslos alles immer zu kündigen.
Sehr sehr wenig, aber...
Wolfsgesicht, Mittwoch, 25.01.2017, 12:18 (vor 3392 Tagen) @ Arctocebus
bearbeitet von Wolfsgesicht, Mittwoch, 25.01.2017, 12:19
Hallo :)
Die BahnCard wirst du wohl bezahlen müssen. Du kannst diese nämlich auch vom Ausland aus benutzen.
Bei einem Stromvertrag oder Internetanschluss ist das anders, da diese an deinen Wohnorz gebunden sind. Können sie nicht liefern, kommst du aus dem Vertrag raus.
Du könntest aber 2-mal im Monat nach Deutschland kommen und die Bahn nutzen. Daher wird dich die Bahn die Karte bezahlen lassen und jeden gerichtlichen Kampf gewinnen.
Aber ein Vorschlag:
Frag in deinem Bekanntenkreis mal ob jemand die gebrauchen könnte. Sagt jemand ja, schreibst du der Bahn einen Brief oder eine E-Mail und fragst dort, ob du die neue BahnCard zwar bezahlen könntest, aber auf jemand anderen ausstellen lassen könntest, da du sie nicht benutzen kannst.
Vielleicht lässt die Bahn sich ja, mit Ausblick auf einen neuen Kunden der diese Karte auch nutzt, darauf ein. Bezahlen müsstest du trotzdem, aber nicht so sinnfrei.
Wäre für die Bahn ja eigentlich besser.
255€ und kein gekauftes Ticket gegen
255€ und jemanden der jetzt deshalb Bahn fährt und vielleicht auch die Karte verlängert und sie nicht definitiv Ende des Jahres kündigen wird. Die Bahn ist nur leider nicht logisch :D
Gründe für Sonderkündigungsrecht
Florian, Mittwoch, 25.01.2017, 13:49 (vor 3392 Tagen) @ Arctocebus
Hallo,
meines Erachtens liefert die DB dem Kunden ausreichnd Gründe für ein Sonderkündigungsrecht bei der BahnCard.
Sämtliche BahnCards:
- Entfall des Railplus-Rabatts für Portugal und Frankreich zum 01.01.2017
- Seit Einführung von PiA im letzten Jahr kann die DB z. B. keine Fahrkarten mehr von Tschechien nach Polen und von Österreich nach Ungarn mehr verkaufen.
- Beim Flexpreis ist seit 11.12.2016 zwingend die Reise am ersten Geltungstag anzutreten. Bei einer Hin- u. Rückfahrt muss sich der Reisende jetzt sogar bereits beim Fahrkartenkauf auf das Datum der Rückfahrt festlegen. Bis zum Fahrplanwechsel konnte die Reise hingegen an jedem Tag innerhalb der Geltungsdauer angetreten werden. Für BahnCard 50 Kunden ist also die Flexibitität beim Flexpreis erheblich eingeschränkt worden. Das einzige was heute noch flexibel am Flexpreis ist, ist der Preis.
- Verkürzung der Geltungsdauer von NRT von 15 auf 4 Tage.
BahnCard 25:
- Seit dem 11.12.2016 wird beim Sparpreis Europa nur noch ein Rabatt in Höhe von 25 % auf den deutschen Streckenanteil gegeben, anstatt auf die Gesamtstrecke.
Diese Änderungen stellen erhebliche Verschlechterungen für die BahnCard-Kunden dar. Daher besteht für sämtliche BahnCards ein Sonderkündigungsrecht.
Viele Grüße
Florian
Gründe für Sonderkündigungsrecht
musicus, Mittwoch, 25.01.2017, 14:47 (vor 3392 Tagen) @ Florian
Daher besteht für sämtliche BahnCards ein Sonderkündigungsrecht.
Zum einen zweifle ich an deiner Auslegung, zum anderen geht es im Ausgangspost um eine BahnCard, deren Kündigungsfrist erst deutlich nach allen von dir zitierten Datümern, die eine Schlechterstellung mit sich bringen (sollen), liegt.
Gründe für Sonderkündigungsrecht
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.01.2017, 14:57 (vor 3392 Tagen) @ Florian
meines Erachtens liefert die DB dem Kunden ausreichnd Gründe für ein Sonderkündigungsrecht bei der BahnCard.
Kann man so sehen, muss man aber nicht ;-)
Sämtliche BahnCards:
- Entfall des Railplus-Rabatts für Portugal und Frankreich zum 01.01.2017
Railplus ist eine Nebenleistung, also kein Sonderkündigungsrecht.
- Seit Einführung von PiA im letzten Jahr kann die DB z. B. keine Fahrkarten mehr von Tschechien nach Polen und von Österreich nach Ungarn mehr verkaufen.
Man erhält aber weiterhin Fahrscheine mit Railplus-Rabatt, wenn auch nicht bei der DB.
- Beim Flexpreis ist seit 11.12.2016 zwingend die Reise am ersten Geltungstag anzutreten. Bei einer Hin- u. Rückfahrt muss sich der Reisende jetzt sogar bereits beim Fahrkartenkauf auf das Datum der Rückfahrt festlegen. Bis zum Fahrplanwechsel konnte die Reise hingegen an jedem Tag innerhalb der Geltungsdauer angetreten werden. Für BahnCard 50 Kunden ist also die Flexibitität beim Flexpreis erheblich eingeschränkt worden. Das einzige was heute noch flexibel am Flexpreis ist, ist der Preis.
Der Flexpreis kann aber ja einfach kurz vor Abfahrt erworben werden.
- Verkürzung der Geltungsdauer von NRT von 15 auf 4 Tage.
Auch auf Stückelungen gibt es BahnCard/Railplus-Rabatt ;-)
BahnCard 25:
- Seit dem 11.12.2016 wird beim Sparpreis Europa nur noch ein Rabatt in Höhe von 25 % auf den deutschen Streckenanteil gegeben, anstatt auf die Gesamtstrecke.
Zustimmung, hier gibt es ja auch ein Sonderkündigungsrecht.
Diese Änderungen stellen erhebliche Verschlechterungen für die BahnCard-Kunden dar. Daher besteht für sämtliche BahnCards ein Sonderkündigungsrecht.
Viele Grüße
Florian
--
Weg mit dem 4744!
Sonderkündiggungsrecht: Meist 6 Wochen Frist
GUM, Mittwoch, 25.01.2017, 15:11 (vor 3392 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 25.01.2017, 15:12
Deshalb halte ich eine Kulanzanfrage für am erfolgversprechendsten.
Beispielsweise das kulante Akzeptieren der Sonderkündigung nicht gegen Kaufpreiserstattung, sondern einen Reisegutschein in teilweiser Höhe.
Die meisten Ausgewanderten besuchen ja irgendwann mal wieder ihr früheres Wohnsitzland.
--
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Sonderkündigungsrecht nur bis 31.1.17
Nordy, Mittwoch, 25.01.2017, 15:11 (vor 3392 Tagen) @ Florian
bearbeitet von Nordy, Mittwoch, 25.01.2017, 15:12
gab dazu was bei Drehscheibe-Online, vielleicht hilft Dir das, aber Frist beachten!
siehe hier: http://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?2,7994963
Ist das nicht nur für die BC25 einschlägig?
musicus, Mittwoch, 25.01.2017, 15:26 (vor 3392 Tagen) @ Nordy
Mit der von Threadersteller abonnierten BC50 gäbe es zum einen weder 25% Rabatt (weder im In- noch Ausland) auf den Sparpreis Europa, noch handelt es sich bei ihm um eine BC die vor dem 01.02.2017 gültig gewesen wäre. Sonst könnte ja jeder, der eine BahnCard im Abo bereits vor dem 01.02.2017 hätte, rückwirkend auf einmal eingeräumte Sonderkündigungsrechte pochen und quasi immer aus dem Vertrag aussteigen...
Sonderkündigungsrecht ist abgelaufen
GUM, Mittwoch, 25.01.2017, 16:03 (vor 3392 Tagen) @ musicus
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 25.01.2017, 16:03
Mit der von Threadersteller abonnierten BC50 gäbe es zum einen weder 25% Rabatt (weder im In- noch Ausland) auf den Sparpreis Europa, noch handelt es sich bei ihm um eine BC die vor dem 01.02.2017 gültig gewesen wäre. Sonst könnte ja jeder, der eine BahnCard im Abo bereits vor dem 01.02.2017 hätte, rückwirkend auf einmal eingeräumte Sonderkündigungsrechte pochen und quasi immer aus dem Vertrag aussteigen...
Ich stimme musicus gerne und enthusiastisch zu.
Für alle Veränderungen zum Fahrplanwechsel gilt: Sonntag des Fahrplanwechsels plus sechs Wochen.
Da ich mal davon ausgehe, dass nicht jeder BahnCard-Inhaber beispielsweise über die wesentlichen Änderungen durch Brief informiert worden ist. Frist-Fetischisten können ja dann gerne diskutieren, ob Sonntag, der 11. Dezember 2016, überhaupt ein Tag wäre, an dem rechtlich relevante Schriftstücke zugehen können.
Die Diskussion der sechs Wochen-Frist hat sich also seit Montag erledigt - spätestens.
Bleibt die Kulanzanfrage.
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Sonderkündigungsrecht ist abgelaufen
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.01.2017, 16:35 (vor 3392 Tagen) @ GUM
Wenn dus schon so genau nimmst: müsste da nicht der Tag der Veröffentlichung im TVA zählen?
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Weg mit dem 4744!
Beschränkung des BC-Rabatts unwirksam
mmandl, Mittwoch, 25.01.2017, 17:28 (vor 3392 Tagen) @ JeDi
Ich verweise hier mal auf meinen Beitrag bei Drehscheibe-online
Richtigerweise wäre die DB überhaupt nicht verpflichtet gewesen, ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, weil die Beschränkung des BC-Rabatts auf den innerdeutschen Streckenanteil gegenüber Bestandskunden überhaupt nicht wirksam geworden ist.
Beschränkung des BC-Rabatts unwirksam
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.01.2017, 19:33 (vor 3392 Tagen) @ mmandl
Ich verweise hier mal auf meinen Beitrag bei Drehscheibe-online
Richtigerweise wäre die DB überhaupt nicht verpflichtet gewesen, ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, weil die Beschränkung des BC-Rabatts auf den innerdeutschen Streckenanteil gegenüber Bestandskunden überhaupt nicht wirksam geworden ist.
Selbstverständlich ist sie das. Sie wurde rechtzeitig im TVA angekündigt.
--
Weg mit dem 4744!
Beschränkung des BC-Rabatts unwirksam
mmandl, Mittwoch, 25.01.2017, 20:22 (vor 3392 Tagen) @ JeDi
Ich verweise hier mal auf meinen Beitrag bei Drehscheibe-online
Richtigerweise wäre die DB überhaupt nicht verpflichtet gewesen, ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, weil die Beschränkung des BC-Rabatts auf den innerdeutschen Streckenanteil gegenüber Bestandskunden überhaupt nicht wirksam geworden ist.
Selbstverständlich ist sie das. Sie wurde rechtzeitig im TVA angekündigt.
Das mag ja sein. Darauf kommt es aber überhaupt nicht an: Ihn den Bahncard-Bedingungen ist geregelt, dass die DB dem Kunden beabsichtigte Änderungen der BahnCard-Bedingungen vor deren Wirksamwerden individuell ankündigt. Wie sich aus Ziffer 2.5.3 ergibt muss dem Kunden eine "Mitteilung zugehen". Erklärungen, die öffentlich bekannt gegeben werden gehen dem Kunden aber nicht zu, sondern werden von sich aus mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam, sofern eine solche denn zugelassen ist. Damit sich die DB ihres womöglich aus § 12 Abs. 6 AEG ergebenen Rechts begeben, auch in bestehende Dauerschuldverhältnisse einseitig einzugreifen.
Nachvollziehbare Logik. Aber das Problem der Praxis...
Blaschke, Mittwoch, 25.01.2017, 20:36 (vor 3392 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von Blaschke, Mittwoch, 25.01.2017, 20:38
Hallo!
Der Betrachtungweise von "mmandl" kann ich durchaus einiges abgewinnen!
Und ja, ich bin EXTREM EMPÖRT UND WÜTEND darüber und empfinde das - GANZ ERNSTHAFT - auch als BESCHISS, was die DB hier veranstaltet. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass sie den BC-Besitzern, die diese vor dem Stichtag kauften, bis zum Ablauf ihrer Bahncard noch die Rabatte wie vorher gewähren müßte. Ich sehe darin auch kein Problem, dass technisch entsprechend einzuprogrammieren.
Nur ist die Diskussion ja nun insofern LEIDER theoretisch, als dass ich keine Chance habe, von der DB die entsprechenden günstigeren Preise zu bekommen.
Und, ach ja, das Sonderkündigungsrecht zur BC nutzt mir gar nichts - denn ich will ja auch reine Inlandsfahrten machen.
Daher ist das Geschäftsbegahren in diesem Falle für mein Gefühl glatter Betrug!
Sollten sich bis zum Bahncard-Ablauf da noch ein paar entsprechende Fahrten ansammeln, dann habe ich mir zumindest vorgenommen, dann die DB anzuschreiben mit der Erwartung, dass mir da ein paar Talerchen zumindest in Form eines Gutscheins erstattet werden. Wegen meiner auch aus Kulanz, das soll mir egal sein, wie der Verein das dann nennt.
Wütende Grüße von
jörg
Nachvollziehbare Logik. Aber das Problem der Praxis...
agw, NRW, Mittwoch, 25.01.2017, 20:50 (vor 3392 Tagen) @ Blaschke
Nur ist die Diskussion ja nun insofern LEIDER theoretisch, als dass ich keine Chance habe, von der DB die entsprechenden günstigeren Preise zu bekommen.
Und, ach ja, das Sonderkündigungsrecht zur BC nutzt mir gar nichts - denn ich will ja auch reine Inlandsfahrten machen.
Einige haben ja die Möglichkeit genutzt und sind auf die Münster-Osnabrück-Bahncard zum halben Preis umgestiegen.
Zum halben Preis will ich mal nix sagen. Habe der DB auch nur eine Beschwerde-Email geschickt, dass ich keine 127 Euro dafür bezahlen würde.
Nutzwert meines Beitrags für den Beitragsbaumeröffner
GUM, Donnerstag, 26.01.2017, 10:07 (vor 3391 Tagen) @ JeDi
Wenn dus schon so genau nimmst: müsste da nicht der Tag der Veröffentlichung im TVA zählen?
Mein Beitrag sollte für den Beitragsbaumeröffner den Nutzwert haben, dass er sieht: So oder so ist die Sonderkündigungsfrist abgelaufen. Ob die jetzt am 23. Januar oder noch früher abgelaufen wäre spielt nicht so die Rolle.
Also irgendwas mit Kulanz und Reisegutschein probieren und beim nächsten Mal einlösen. Wenn nicht ist es halt bitter und als Lehrgeld abzuschreiben.
Das Veröffentlichungsdatum des TVA würde ich gar nicht als den entscheidenden Zeitpunkt sehen.
Lass mich eine Analogie wählen:
Es gab ja schon diverse Streitigkeiten, ob der Zeitpunkt des Preisaushangs in der Bankfiliale oder die Preisinformation auf einem Kontoauszug entscheidend wären.
So kann beinahe jeder Jurist auf Kosten seines Mandanten sicherlich stundenlang diskutieren, ob die Abschaffung der Umbuchbarkeit der Sparpreise (Sparpreis Zusatz) ein wesentliches Leistungsmerkmal einer BahnCard veräbdert hätte oder nicht. Zumal Sparpreise und BahnCard 50 lange Zeit (und bei Abschluß des Abos) nicht kombinierbar waren. War das nicht erst mal eine befristete Sonderaktion, also nicht integraler Abo-Bestandteil?
Und die 3%-ige Veränderung der Flexpreise an nachfragestarken Tagen (sprich beinahe alle) wird wohl keine Sonderkündigung rechtfertigen.
Meiner Meinung nach besteht deshalb nur eine honorarfressende, theoretische Möglichkeit sich irgendwo vor Gericht was zu holen oder die Wirksamkeit der Sonderkündigung feststellen zu lassen. Besser irgendwo in der Mitte einigen. Deshalb rate ich bei sowas immer einmal dezidiert nachzufragen (per Brief) und es dann so zu nehmen wie es ist.
Auch den Weg des Briefes über das Büro des Vorstandsvositzenden kann man sich sparen und das gleich dorthin schicken, wo er es auch hinschickt:
DB Dialog GmbH
Standort Berlin
Salzufer 6
10587 Berlin
Deutschland
Mehr weiß ich jetzt auch nicht.
--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Erfahrungsbericht
zugvogel, Rheinland-Pfalz, Mittwoch, 25.01.2017, 16:51 (vor 3392 Tagen) @ Arctocebus
Ich hab's einmal geschafft, aus dem Abo auf Kulanz rauszukommen. Ist aber schon lange her (2005).
Telefonat mit dem Service-Center vorab, BahnCard per Einschreiben zurück (es war ihnen wichtig, dass sie vor dem ersten Geltungtag eingeschickt wird), netten Brief mit freundlicher Bitte beigelegt. Es wurde "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" so akzeptiert.
Idee: Monatlich kündbare Bahncard
agw, NRW, Mittwoch, 25.01.2017, 18:22 (vor 3392 Tagen) @ Arctocebus
Wie bei diversen anderen Dingen (Mobilfunkverträge, Zeitungen, etc) auch, könnte man ja auch wahlweise eine monatlich kündbare Bahncard einführen.
Diese würde dann etwas mehr kosten und vielleicht eine kleine Einrichtungsgebühr verlangen.
Beispiel Mobilfunk: Der monatlich kündbare Vertrag kostet gegenüber dem 2-Jahresvertrag 5 Euro oder 20% mehr pro Monat.
Beispiel Bahncard 50:
Jahresabo: 255 Euro
Probebahncard 3 Monate: zur Zeit 66 Euro -> 264 Euro pro Jahr.
Fiktive, monatlich kündbare Bahncard: 264 Euro/12 == 22 Euro pro Monat mit 3 Monaten Mindestlaufzeit.
Bei den sonst üblichen 89 Euro wären es 30 Euro pro Monat, 356 Euro im Jahr, was wohl etwas viel wäre.
Gab es ab teilweise letztes Jahr (vgl. BB S.70)
BahnCard75, Mittwoch, 25.01.2017, 18:44 (vor 3392 Tagen) @ agw
Auf Seite 70 der BB heißt es:
2. Geltungszeitraum
Das Angebot gilt vom 22. Februar bis zum 30. Juni 2016 (Verkaufszeitraum). Innerhalb dieses Zeitraums kann der 1. Geltungstag der jeweiligen „BahnCard 25/50 mit monatlicher Zahlweise und unterjähriger Kündigung im ersten Geltungsjahr“ ein beliebiger Tag sein, der maximal 3 Monate nach dem Datum des Kaufs liegt (Vorverkaufsfrist).
3. Erwerb
3.1 Kunden, die im Verkaufszeitraum nach Nr. 2 in den DB Reisezentren Aachen Hbf, Bonn Hbf, Düsseldorf Hbf oder Köln Hbf ein Abonnement für eine BahnCard 25/50 (2. Klasse), eine ermäßigte BahnCard 25/50 (2. Klasse) oder eine My BahnCard 50 erwerben möchten, erhalten das Angebot, statt einer regulären BahnCard dieses Aktionsangebot zu erwerben. Der Erwerb des Aktionsangebotes ist ausschließlich in den genannten DB Reisezentren möglich. Es handelt sich um ein Abonnement mit im ersten Geltungsjahr monatlicher Zahlweise. Die Angabe einer Bankverbindung und die Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats sind erforderlich. Die Anzahl der Aktions-Abonnements ist begrenzt. Sobald das durch die DB Fernverkehr AG bereitgestellte Kontingent aufgebraucht ist, ist der Erwerb dieses Aktionsangebots nicht mehr möglich.
3.2 Der Erwerb von Zusatzkarten/Partnerkarten nach Nr. 2.1.4 und 2.1.6 bzw. 2.2.5 der BahnCard-Bedingungen ist ausgeschlossen.
4. Preise
Das Aktionsangebot wird für die BahnCards nach Nr. 3 zu folgenden Preisen angeboten. Dabei ist der erste Monatsbetrag beim Erwerb im DB Reisezentrum zu zahlen. Die weiteren Monatsbeträge werden durch die DB Fernverke...
Nicht wirklich
agw, NRW, Montag, 30.01.2017, 09:04 (vor 3387 Tagen) @ BahnCard75
Das ist eine Art Probebahncard. Die Folgekarte kann man nämlich nicht mehr monatlich kündigen. Man muss also immer noch 6 Wochen vor Ablauf der ersten Karte kündigen, sonst verlängert sich das Abo um ein Jahr.
Sammelantwort
Arctocebus, Mittwoch, 25.01.2017, 21:46 (vor 3391 Tagen) @ Arctocebus
Ich habe nicht damit gerechnet, hier eine Grundsatzdiskussion zwischen offensichtlich verfeindeten Lagern loszubrechen. Dennoch danke für die vielen konstruktiven Beiträge. Ich werde es demnach nochmals per Telefon und Brief versuchen, wie gesagt mit der Bitte um Kulanz, da mir schon bewußt ist, die Frist selbst versäumt zu haben (dies mir nochmals entgegenzuschreien finde ich ziemlich rüde, aber nun gut). Unabhängig davon halte ich es für eine Unsitte der DB Vertrieb GmbH, diese Rechnungen per E-Mail ohne jegliche vorherige Erinnerung einen Monat vor Beginn der neuen Gültigkeit zu verschicken (leider ist die E-Mail auch noch im Spam gelandet, wegen des Betreffs "(ID 1-UDDBP4O) Rechnung zu Ihrer BahnCard"). Es schadet letztlich leider dem Image der Bahn.
Interessant noch am Rande: Die BahnCard habe ich sogar geschäftlich genutzt. Leider war mir bis gerade nicht einmal bekannt, dass es eine separate Geschäfts-BahnCard gibt. Schade auch!
@GUM: Wo muß ich hier etwas einstellen, um private Nachrichten zu empfangen? Danke!
Benutzerbereich -> Profil -> 3. Zeile "E-Mail kontaktierbar"
GUM, Freitag, 27.01.2017, 15:28 (vor 3390 Tagen) @ Arctocebus
Ankreuzfeld setzen.
Dann kann man beim nächsten Thema ja auch ne Privat-Nachricht schicken.
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Update mit herzlichem Dankeschön an alle Beteiligten
Arctocebus, Samstag, 04.02.2017, 15:39 (vor 3382 Tagen) @ Arctocebus
Update: Nachdem ich, wie von GUM und anderen Usern hier empfohlen, letzte Woche einen Brief an DB Dialog geschickt habe und meinen Fall geschildert habe erhielt ich gestern eine E-Mail in der mir die sofortige Kündigung ermöglicht wurde - gegen Rücksendung der BahnCard. Das ist die optimale Lösung für mich!
Herzlichen Dank an die guten Geister hier im Forum und der Deutschen Bahn für Ihr Entgegenkommen, das werde ich sicher noch oft positiv berichten!